Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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@gamma: Danke für den link. Das hab ich mir doch gedacht, dass mir diese Calladingens noch einmal begegnen...
vielleicht geh ich ja zu callisa, Gibraltar liegt mir irgendwie näher
Vielleicht wurden die schönen Seiten der Avanio ja auch in Krasnoyarsk erstellt? Hinweise darauf fand ich aber keine. Ist auch nicht so wichtig, wer da in "Akademgorodok, a/ya 26760 660036, Krasnoyarsk" Seiten erstellt. Wichtig ist, was auf den Seiten drauf ist, nicht wahr? Zum Beispiel eben, dass es die avanio evtl. noch gar nicht gab. Oder vielleicht doch? Vielleicht in Gibraltar gemeldet? Oder hier?
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=9756

Das ist eine lustige Geschichte, die hoffentlich für alle Beteiligten gut ausgeht. Die "Kulanz", von der man im Zusammenhang mit avanio lesen konnte, ist sicherlich angebracht. Ob die Kulanz Grenzen hat, wo sie z.B. betriebswirtschaftliche Kalkulationen gefährdet? Oder anders formuliert: Wie viel Kulanz das Geschäftsmodell verträgt? Man wird es sehen. Dranbleiben, dranbleiben...

Jedenfalls muss es noch einmal erwähnt werden, man überliest so was ja gerne:
TSCoreNinja schrieb:
Wer auch immer im Juni aktiv war, es war nicht die Avanio Gmbh&Co KG, die gab es da noch nicht!
(Wer das schwarz auf weiss will, muss im Handelsregister Dresden anrufen und/oder beim AG München. Die Namen der Vorratsgesellschaften sind aber etwas verwirrend, daher in München als "Suchhinweis" die HRB und HRA-Nummer aus DRESDEN angeben)

Nachtrag:
Mich würde trotzdem interessieren, wer denn überhaupt im Juni einen avanio-Tarif angeboten haben will???
War es vielleicht die "VRB Erste Beteiligungs GmbH M-11", vertreten durch die Magnet 79. V V????

avanio GmbH & Co. KG
... Amtsgericht: Dresden
Neueintragung
HRA 5933:02.08.2005 avanio GmbH & Co. KG


Würde das eigentlich bedeuten, dass für das, was vorher war, also auch für die Presseerklärung vom 1.8.2005 die als "persönlich haftender Gesellschafter" ausgeschiedene VRB Erste Beteiligungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 87906 "verantwortlich" war?

(beschlossen wurde die Umfirmierung früher als sie im Handelsregister veröffentlicht wurde:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2005 mit Nachtrag vom 06.07.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma, bisher Magnet 79. V V GmbH und Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 156067) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der avanio GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dresden, deren Gegenstand der Betrieb von Telekommunikationsdiensten, die Beratung im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungensowie deren Vermarktung (auch für Dritte) ist, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Was ist da jetzt juristisch massgeblich?
 
Aus dem Avanio Impessum:
Registergericht Dresden; HRA 5933, vertreten durch die avanio Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dresden (Anschrift: siehe oben) unter der HRB-Nr. 23834. Geschäftsführer der avanio Beteiligungsgesellschaft ist [edit].
V.i.S.d.P.: [edit]

Da ich gesellschaftsrechlich nicht ganz fit bin:
Die Gesellschaft HRA 5933 wurde am 02.08 eingetragen. Was für eine Bedeutung hat dann die HRB 23834. Was vertritt Sie?

Und bei diesen ganzen komischen Konstruktionen tut sich doch immer das Thema auf: mit wem habe ich einen Vertrag-mit der Konsequenz, das jegliches Inkasso schon mit der Frage nach der Aktivlegitimation zum schlingern bringt??

Gamma Ray

persönliche Daten gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
modaction
 
callando, aviano etc.

Moin & hallo ! Möchte mich nur kurz den vorherigen Zuschriften anschließen. Habe gestern Telekom-Rechnung erhalten und genau die beschriebenen Ungereimtheiten betr. callando + aviano feststellen müssen. ( (€ 4,50 +MwSt, außerdem 0,55 ct (laut smartsurfer aber nur 0,45 ct) callbycall)).Versuche die Sache morgen mit Telekom und callando zu klären, lasse mich aber auf gar keinen Fall vertrösten oder dergl.
 
Bedeutung

GammaRay schrieb:
Da ich gesellschaftsrechlich nicht ganz fit bin:
Die Gesellschaft HRA 5933 wurde am 02.08 eingetragen. Was für eine Bedeutung hat dann die HRB 23834.
Tja, in einem anderen Zusammenhang (Frühphase meiner Recherchen :oops: , es ging damals um eine GmbH & Co. KG) teilte mir ein AG mit:
Die Übersendung einer Gesellschafterliste ist nicht möglich, da Firmen, die im Handelsregister A eingetragen sind, keine Gesellschafterlisten bei Gericht hinterlegen.
Prof. Dr. B. von der Hochschule Niederrhein, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, schreibt in "Handelsrecht. Begleitende Arbeitsunterlage Wintersemester 2005/2006", S. 9:
II. Handelsregister

1.) Begriff


Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das bei den Amtsgerichten geführt wird. Es gibt Auskunft über bestimmte Tatsachen und Rechtsverhältnisse in Bezug auf Kaufleute und Gesellschaften. Die Einsicht ist jedem gestattet.

Das Handelsregister hat zwei Abteilungen:
HRA: Einzelkaufleute, OHG, KG
HRB: GmbH, AG

2.) Eintragungen

Das HGB ordnet im einzelnen an, was in das Handelsregister eingetragen werden muß und was in das Handelsregister eingetragen werden kann. Eintragungspflichtig sind z.B. die Firma und ihr Inhaber nach § 29 HGB. Eintragungsfähig ist die Haftungsbeschränkung nach § 25 II HGB.

Von der Eintragung in das Handelsregister zu unterscheiden ist das Einreichen von Unterlagen zu den Akten des Handelsregisters, z.B. die Satzungen und Bilanzen der Kapitalgesellschaften.

Von der Eintragung in das Register weiter zu unterscheiden ist die Bekanntmachung der Eintragung im Bundesanzeiger und zumindest einer Tageszeitung.
Vielleicht erbarmt sich einer der anwesenden Juristen? ;)

P.S. Zu diesem thread allgemein gibt's auch ein Off-Topic (für Bastler).
 
Antwort der Bundesnetzagentur

Hallo alle zusammen,

ich habe mich am FR in einer Mail an die Bundesnetzagentur gewandt und auf die für mich merkwürdige Geschäftspraxis mit dem Vertragsabschluss hingewiesen.
Hier die Antwort in Auszügen:

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich kann Ihre Ausführungen nicht
nachvollziehen, da mir weder Ihre Vertragsunterlagen zur Nutzung des WEB Smartsurfers (hier die Zusicherung, dass keine Einwahlentgelte und keine Laufzeitbindung erfolgt) noch Ihre Rechnung über die erhobenen Entgelte vorliegen.

Nach den AGB des Anbieters avanio heißt es u.a.

"Avanio bietet mit avanio.net Community eine Clubmitgliedschaft an. Die
Registrierung erfolgt bei der ersten erfolgreichen Einwahl über die
Einwahlnummer 019351515 oder einer anderen veröffentlichten Einwahlnummer.
Die für die Registrierung erforderlichen Benutzerkennungen sind auf der
Internetseite w*w.av*.net/zugang.html abrufbar. Nach erfolgreicher
Registrierung und Vertragsannahme durch avanio erhält der Nutzer eine
kundenindividuelle E-Mail-Adresse zugewiesen. Die dem Kunden zugeteilte
E-Mail Adresse gilt als Vertrags-E-Mail-Adresse. Sämtliche Informationen zu
diesem Vertrag, werden von avanio an diese E-Mail-Adresse gesandt. Der
Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von avanio zur Durchführung dieses
Vertrages gesandten Emails zu. Informationen zu den Diensten und Leistungen
von avanio.net Community erhält der Kunde unter w*w.myav*.com. Die
Annahme durch avanio erfolgt durch schriftliche Bestätigung per Mail,
spätestens mit der Erbringung der Dienstleistungen und Einwahl ins Netz. Der
Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und bedarf der Kündigung. Die
Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen."

Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004
die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der
Telekommunikation festgelegt. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, durch
technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der
Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur zu
fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu
gewährleisten (§1 TKG). Die Bundesnetzagentur nimmt die ihr nach diesem oder
anderen Gesetzen zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse wahr (§116 Abs. 1 S. 1
TKG).

Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich
denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen
Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB)).

Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem
unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft
insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service,
einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein
Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit
den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.

Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen
hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur nicht eingeräumt. Insofern steht
es mir nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei den Unternehmen
zu nehmen, und ich habe auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht
hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall. Hier handelt es sich um ein rein
privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen.

Die Bundesnetzagentur ist bei der Auskunftserteilung an das
Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden. Es können daher nur Fragen
beantwortet werden, die innerhalb des oben beschriebenen
Zuständigkeitsbereiches, also dem Telekommunikationsrecht, liegen. Darüber
hinaus ist eine konkrete Beratung hinsichtlich von Angelegenheiten, die
ausschließlich nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sind, nicht
möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
19.09.2005

Das klingt ja nicht besonders gut. Demnach bin ich wohl selber schuld und ein Einspruch gegen diese Geschäftspraxis bringt nichts. Die AGBs von av* lesen sich auch nicht gerade gut. Wenn nicht sofort gezahlt wird, steht gleich das Inkassobüro vor der Tür.

Auf die Seite zugang.htlm bei av* komme ich nicht. Und wenn ich versuche mich über myav* anzumelden geht das auch nicht über den Button "Neuer Account".

Hat von Euch noch jemand eine Idee? Oder zahle ich doch besser die Zeche?

Gruß
Helmut
 
avanio-[...], einfach [...]

Wenn jemand juristisch gegen diesen Anbieter vorgeht, Ich bin dabei !!!
e-mail: [...]

Solchen [...] muss das Handwerk gelegt werden

Die Sendung WISO interessiert sich brennend dafür!

[Bitte die NUBs beachten. (bh)]
 
hallo zusammen,

habe festgestellt das auch auf meiner tel. rechnung der betrag von 4,50€ (5,22€) für den avanio Internetzugang steht
nun habe ich mich durch viele foreen gelesen und bin hoffentlich etwas schlauer zu dem thema, habe aber immer noch einiges was mich beschäftigt

habe ich folgendes richtig verstanden?

1. der ominöse avanio internetzugang (vanio.flexi tarif) ist eine aufgezwungene mitgliedschaft und ich "muß" jetzt jeden monat die 5,22€ als sozusagen grundgebühr zahlen

2. man is automatisch mitglied in dem club wenn man sich (glaube ab august war´s) unter der 019351515 mit dem benutzernamen: "vanioflexi" eingewählt hat, also in den vanio.flexi tarif

ich habe mich laut kostenübersicht smartsurfer und verbindungsübersicht vom modem am 4.8. um 00:07 uhr unter der 019351515 eingewählt

der kostenübersicht im smartsurfer kann ich entnehmen das es der aktiv1 tarif für 0,25ct min zzgl. 9,89ct einwahlgebühr war

wenn ich nicht falsch liege, waren die zugangsdaten für den aktiv1 tarif (benutzername: "aktivpower" , passwort "surfen")

also habe ich mich zwar am 4.8 unter der 019351515 eingewählt, jedoch mit einem anderem benutzernamen und nicht mit dem erforderlichem "vanioflexi" für die ominöse clubmitgliedschaft im vanio.flexi tarif

demzufolge dürfte ich ja gar nicht automatisch mitglied in dem verin sein, oder sehe ich das falsch?

hoffe ihr könnt mir ein wenig auf die sprünge helfen

lg tammy
 
dito

also ich hab am 20.6. zum letzten mal vanioflexi benutzt und den ominösen Betrag auf meiner Rechnung!!!!!Soviel zum Thema seriös oder nicht...
 
Am 31.7.05 habe ich mich das letzte mal über Annalog-Modem wegen Freischaltung von DSL ins Internet über den SmartSurver 3.0 eingewählt. Darunter war nach 2Wochen auch u.a. Vario.flexi. Leider bekomme ich heute eine Rechnung von fast 5€ für eine 3minütige Verbindung. Mit Avanio wurde weder ein Vertrag über monatliche Grundgebürenen geschlossen noch war dies gewollt oder von Wert. Eine Mitgliedschaft wurde nie von mir verifiziert. Zugangsdaten oder eine Benachrichtigung habe ich nie bekommen. Es gab nie schriftlichen oder telefonischen Kontakt mit dieser Firma.

Klar reiche ich jetzt Widerspruch ein.
 
Zum Thema "Handelsregister"

In einem Thread zu einem anderen Thema schrieb "Katzenhai":
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=119786#119786

Ein Gewerbetreibender darf ausschließlich unter seiner Firma (Name des Gewerbes) handeln, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist. Dürfen ist nämlich auch für Nicht-GmbHs etc.
Ist er als Einzelkaufmann nicht im HR eingetragen, muss er Vorname / Name angeben, da er hierunter auch verklagt wird ;)

Könnte dies auch hier eine Rolle spielen, wegen
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=119288#119288
Mich würde trotzdem interessieren, wer denn überhaupt im Juni einen avanio-Tarif angeboten haben will???
War es vielleicht die "VRB Erste Beteiligungs GmbH M-11", vertreten durch die Magnet 79. V V????

ab wann zählt nun ein Eintrag im Handelsregister?
 
Ich habe die nun schon mehrmals angeschrieben. Aber mehr als irgendwelche Standartantworten kommen nicht zurück.
Zumindest haben die mir bestätigt das ich ab September nicht mehr Mitglied bin.
Das ich das Geld von August zurück haben möchte, scheint die nicht zu interessieren.

Was mir noch aufgefallen ist. Der Tarif soll seit dem 2.8.2005 gelten. Laut meinen Unterlagen/Aufzeichnungen habe ich mich letztmals am 1.8.05 eingewählt, also dürfte ich überhaupt nicht davon betroffen sein.
Auch das habe ich telefonisch nachgefragt, mit der Antwort "Laut unseren Aufzeichnungen hätte ich mich auch am 2.8.05 eingewählt"
Ein EVN habe ich angefordert, aber auch den habe ich bis jetzt nicht bekommen. Wie gesagt, Funkstille von deren Seite.

Und wie ich das so sehe kommen die damit durch :evil:

Gruß
Christian
 
callando kann unter Angabe von der T-Com Buchungskontonummer scheinbar die Verbindungsdaten einsehen und einen von der angeblichen Mitgliedschaft löschen. Meiner Meinung nach ist das Ganze eine Bösartigkeit von denen. Ich werde jetzt wie von callando verlangt bei avanio GmbH&CoKg Webergasse 1, Haus C/3, 01067 Dresden Widerspruch einlegen, die Einzugsermächtigung der T-Com entziehen, es noch mal schriftlich bei meiner Niederlassung begründen und den Restbetrag überweisen (wenn nicht schon eingezogen).
 
da gab´s schon mal was

Hallo Leute,
bin neu hier und habe auch was zum Thema callando:

Bereits im Jahre 2003 gab es einen ähnlichen Fall mit callando. Was hier nachfolgend bei heise-online nach einem Fehler bei Web.de (SmartSurfer) aussieht. Hat sich dann als offensichtlich bewußte Falschanmeldung von callando bzw. flat4youflat herausgestellt. Es war nämlich schlichtweg unterblieben, Web.de bei der Anmeldung von der dann später erhobenen Einwahlgebühr zu informieren. Eine entsprechende Äußerung von Web.de liegt mir vor. Seinerzeit gehörte ich auch zu den Betroffenen und habe callando einen Strafantrag in Aussicht gestellt. Daraufhin wurde die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Nun scheint man es im Fall avanio wieder bei mir zu versuchen. Auf meiner letzten Rechnung erscheint ein Betrag von 4,50 Eur. nto. In dem angegebenen Zeitraum fanden allerdings überhaupt keine Einwahlen statt. Dazu habe ich callando zunächst zur Stellungnahme aufgefordert. Abhängig von der Antwort werde ich entscheiden, ob ich nunmehr Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen werde. Dies übrigens auch für den Fall, daß hier aus einer, ggf. Monate zurückliegenden Einwahl, eine "Mitgliedschaft" konstruiert werden soll. Dies kann ich auch nur allen Betroffenen raten. Diese Fa. scheint es bewußt darauf anzulegen, ihre Kunden zu täuschen. Dafür spricht übrigens auch der Umstand, daß dort niemand mehr telefonisch erreichbar ist. Aus meiner damaligen Erfahrung weiß ich, daß callando versucht, zunächst eine Zahlung der strittigen Forderung, durch den Kunden, an die Fa. nexnet herbeizuführen. Dies mit der Begründung, dam man die Forderung dorthin abgetreten hätte. Weil eine rechtmäßige Forderung nicht besteht - dies ergibt sich auch zu juristischen Stellngnahmen zum jetzigen Fall "Mitgliedschaft" - ist eine Abtretung aber nicht möglich. Daher kann ich nur empfehlen, nicht zu zahlen, auch wenn im Hinblick auf evtl. anfallende Mahngebühren und weitere Kosten von Seiten callandos Druck gemacht wird. Sollte es tatsächlich einen Mahnbescheid geben, muß man spätestens dann reagieren und dagegen Widerspruch einlegen. Vor Erlaß eines Mahnbescheides wird vomn Amtsgericht nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Diese Prüfung erfolgt erst nach Eingang eines Widerspruches, mit der Aufforderung, die Forderug darzulegen. Spätestens dann dürfte bei callando die Luft raus sein. Im übrigen kann ich auch nur dazu raten, hier Anzeige zu erstatten. Insbesondere auch dann, wenn die vermeintliche Änderung der Tarifstruktur bei callando zeitlich nach der die "Mitgliedschaft" begründen sollenden Einwahl liegt.

Hier nun der Artikel aus heise-online:
heise online schrieb:
Meldung vom 29.08.2003 19:57

Kostenfalle Smartsurfer
-
Eigentlich soll das Programm Smartsurfer von Web.de die Kosten für die Interneteinwahl drücken. Der Schuss ging aber nun nach hinten los: Zwischen 9 und 18 Uhr verlangt die Callando-Tochter flat4you im Tarif flat4you.flat nominell nur 1,1 Cent bei sekundengenauer Abrechnung und stand daher in der Liste ganz oben. Auf der Telefonrechnung tauchten die Verbindungen aber mit 45 Cent pro Einwahl auf, berichtete die Telecom-Site teltarif.

Erst bei genauem Studium der flat4you-Seite offenbart sich die Tarif-Falle: Mindestens 45 Cent pro Einwahl rechnet das Unternehmen ab; dieser Hinweis ist in den Anmerkungen schamhaft versteckt. Die sekundengenaue Taktung ist bei einem solchen Einstandspreis eigentlich bedeutungslos. Ganz offensichtlich setzt der Provider auf flüchtige Leser. Bereits die Einleitung in den Anmerkungen hält vom Lesen ab; die Rede ist zunächst von weiteren Tarifen und von Alt-Tarifen. Der Hammer kommt erst im allerletzten Absatz: "Unsere Tarife sind für Power-User gedacht. Je Verbindungsaufbau fällt beim Tarif flat4you.flat ein Flatumsatz von 45 Ct. an." Ganz offensichtlich sollen die restlichen Anmerkungen vom Lesen dieses Satzes ablenken. Der Bezug zum oben auf der Seite genannten Tarif ist für den unvoreingenommenen Leser nur schwer herzustellen.

Solche Tricks sind im hart umkämpften Internet-by-Call-Markt an der Tagesordnung. Gelegentlich schamhaft verschwiegene Einwahlentgelte bis zur 10-Cent-Marke, lange Abrechnungstakte und überraschende Tariferhöhungen sorgen immer wieder für Ärger mit Kunden, die sich von hohen Zusatzkosten überraschen lassen.

Wer sich per Smartsurfer bei flat4you einwählte, muss nun also für eine 30-Sekunden-Verbindung statt der erwarteten 0,55 Cent mehr als das 80-fache bezahlen. Web.de hat sich für diesen Katastrophenfall abgesichert. Im Punkt 5.2 der beim Smartsurfer mitgelieferten Nutzungsbedingungen heißt es in weiser Voraussicht: "WEB.DE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von dem SmartSurfer abgerufenen Daten sowie der Tarife der Drittunternehmen." (uma/c't)
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Kommentare:
Re: OSI 7 (DJCORNI, 2.9.2003 17:17)
OSI 7 (mame32, 2.9.2003 15:23)
Re: Ah ja (DJCORNI, 1.9.2003 16:38)
mehr...
 
Anonymous schrieb:
den EVN für die callando-Verbindungen kann man einfach unter
https://nevue.nexnet.de/ODIN/callando
abfordern-Daten der Telefonrechnung erforderlich !

Für die "Club-gebühren" bringt das allerdings nichts, da diese nur genau so aufgeführt werden, wie auf der Telekom-Rechnung.

Hat zufällig noch jemand die genauen Tarifinformationen für
Vanio.flexi 019351515 vom 02.07.2005? Aufgrund dieser Einwahl will Avanio von mir die 5,22 Euro...
 
Anonymous schrieb:
den EVN für die callando-Verbindungen kann man einfach unter
https://nevue.nexnet.de/ODIN/callando
abfordern-Daten der Telefonrechnung erforderlich !

Für die "Club-gebühren" bringt das allerdings nichts, da diese nur genau so aufgeführt werden, wie auf der Telekom-Rechnung.

Hat zufällig noch jemand die genauen Tarifinformationen für
Vanio.flexi 019351515 vom 02.07.2005? Aufgrund dieser Einwahl will Avanio von mir die 5,22 Euro...
 
Avanio

Ist der Nexnet-EVN rechtlich gültig?
denn laut dem war ich am 30.7.2005 zum letzten mal bei avanio, laut der telefon-hotline von avanio am 2.8.2005. Just an dem tag, als die "Community" aufgemacht wurde. so wirds wohl jedem gehen, der sich da irgendwann mal eingewählt hat?!
Oder täusch ich mich da?

wenn der evn rechtlich bindend ist, hammers ja, denn dann ist da bei avanio kräftig was schief gelaufen, entweder absichtlich oder unbeabsichtigt. und ich geh jetzt einfach mal von ersterem aus.
 
Re: Avanio

Sportfreund2004 schrieb:
Ist der Nexnet-EVN rechtlich gültig?
Für die Nutzung von 0193er Datenververbindungen gibt es keinen EVN des Telefonnetzbetreibers - das ist eine Vorgabe des § 14 TKV. Also kann nur der Onlinediesteanbieter die Sessions dokumentiert vorlegen und die Daten sollte er seinem "Clearinghouse" zur Verfügung stellen können. Worauf bezieht sich Dein Zweifel an der Gültigkeit eines EVN? Das ist nichts anderes als eine Auflistung der Einzelpositionen zur Rechnung.
 
Bei mir liegt der Fall folgendermaßen:

Einwahl über Smartsurfer am 27.06.05 bei avanio mit der Einwahlnummer 019351515.
Verbindungsgebühr von 0,02 Eur. wurde mit der Telekomrechnung v. 20.07.05 abgerechnet.

In der Telekomrechnung v. 20.0905 erscheint jetzt der ominöse Mitgliedsbeitrag von 4,50 Eur. netto.

In der Zwischenzeit hat es keine weitere Einwahlen bei aviano gegeben. Mal davon abgesehen, daß meine Einwahl - die die Mitgliedschaft ausgelöst haben soll - vor Änderung der Tarifstruktur am 01. oder 02.08.05 liegt, müßte Callando/aviano ja im Streifall darlegen, wann die nach Einführung der Knecht- und Knebel-AGB erfolgten Einwahlen liegen sollen. Nachweislich meiner Telekomrechnungen gibt es keine. Der EVN bei Callando/aviano/nexnet oder wie der Laden auch heißen möge, ergibt bei mir das Datum 29.08.05. Da wird aber nur der "Clubbeitrag" (wer tritt wissentlich ein einen derartigen Idioten-Club ein?) ausgewiesen. Selbst wenn das Kostenprotokoll vom Smartsurfer nicht die nötige Aussagekraft besitzen sollte, ist die Telekomrechnung ohne Einschränkung gerichtsverwertbar. Deswegen sehe ich der Angelegenheit mal ganz gelassen entgegen. Alle, bei denen der Fall genauso liegt, sollten es ebenfalls so machen. Leider hat meine Anfrage bei Web.de, mit welchen Tarifdaten sich aviano seinerzeit dort angemeldet hat, nur die automatische Antwort ergeben, ich möge die Servicenummer zu 1,86 Eur. Min. anrufen. Hat jemand vielleicht noch eine andere E-Mailanschrift als [email protected] parat? Oder sind die Tarifdaten vielleicht sogar schon bekannt?
 
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