acoreus collection services fordert ohne ROT zu werden

AW: acoreus collection services fordert ohne ROT zu werden

Hallo,
vorweg; Ich war von 1986 bis 2003 Geschäftsführer einer GmbH, ging 2003 pleite wegen einer Immobielien-Fehlinvestition.(iss wurscht)
Ein Inkasso vertritt die Rechte des Schuldners.In diesem Fall behält der Schulder den Titel der Forderung.Das heißt,der,der das Geld zugut hat kann es vor einem Amtsgericht einklagen.
Es folgen 2 StUFEN:
1. Der Mahnbescheid, (den kann jeder verschicken.)
dagegen legt man schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Einspruch ein,da reicht schon: Gegen diesen Bescheid ( Bearbeitungs Nr.) lege ich Einspruch ein.
Nun ist der Schuldner gezwungen einen Vollstreckungs-Bescheid vor einem Amtsgericht zu erwirken. Dazu muß er nachweisen das die Forderung rechtens ist.

Der 2.Fall,der Schuldner tritt die Forderung an ein Inkasso ab. Niemals mit dem Inkasso in Verbindung treten, den das alleinige Reagieren gilt juristisch als Teilschuld-Geständnis und berechtigt das Inkasso einen Titel zu erwerben.

Bei mir landen Schreiben von Inkasso immer unter Ablage A,ungeöffnet. (Abfalleimer)
Die Drohung mit einer Schufa-Eintragung ist Blödsinn,weil das Inkasso das erst beantragen kann wenn ein Amtsgericht einen Vollstreckungs-Bescheid ausgestellt hat
 
AW: acoreus collection services fordert ohne ROT zu werden

Da ist einiges durcheinandergeraten

Ein Inkasso vertritt die Rechte des Schuldners.
Nein des Gläubigers!
Es folgen 2 StUFEN:
1. Der Mahnbescheid, (den kann jeder verschicken.)
Jeder kann einen beantragen, verschickt wird er vom Amtsgericht
dagegen legt man schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Einspruch ein,da reicht schon: Gegen diesen Bescheid ( Bearbeitungs Nr.) lege ich Einspruch ein.
Man legt Widerspruch ein, am einfachsten auf dem vom Gericht beigefügten Widerspruchsformular.
Nun ist der Schuldner gezwungen einen Vollstreckungs-Bescheid vor einem Amtsgericht zu erwirken. Dazu muß er nachweisen das die Forderung rechtens ist.
Nach dem Widerspruch ist das Mahnverfahren beendet, der Antragsteller kann aber Klage erheben.

Der 2.Fall,der Schuldner tritt die Forderung an ein Inkasso ab. Niemals mit dem Inkasso in Verbindung treten, den das alleinige Reagieren gilt juristisch als Teilschuld-Geständnis und berechtigt das Inkasso einen Titel zu erwerben.
Reagieren ist natürlich kein Anerkenntnis und um einen Titel zu erwerben müssen auch Inkassoschergen ein Gerichtsverfahren gewinnen.
Die Drohung mit einer Schufa-Eintragung ist Blödsinn,weil das Inkasso das erst beantragen kann wenn ein Amtsgericht einen Vollstreckungs-Bescheid ausgestellt hat
Ein Schufaeintrag wäre schon möglich wenn ausreichend gemahnt wurde und die Forderung unstrittig ist
 
AW: acoreus collection services fordert ohne ROT zu werden

Nun hat es mich also auch erwischt :(
Ein offener Betrag der Firma IN-Telegence (8,53€) + Mahnung der Acoreus!(54,06€)
Mein Provider ist KabelBw und in keiner der Rechnungen ist ein Betrag eines Fremdanbieters zu finden....

Angefangen hat das Ganze mit einem fehlgeschlagenen Einzug von meinem Konto(es wäre mir sonst nicht einmal aufgefallen) Komischerweise wurde der offene Betrag von KabelBW eingezogen nur der Betrag der Firma IN-Telegence nicht. Was ich schon als erstes nicht verstehe, wenn der Betrag anscheinend in der Rechnung von KabelBW integriert sein soll und auch als solcher in der Rechnung(Kosten Fremdanbieter) auftauchen sollte, wieso wird er dann eigenständig abgebucht?

Später folgte dann eine Zahlungsforderung der Firma IN-Telegence dich mich dazu aufforderte den Betrag von 8,53€ zu leisten.
Dem weidersprach ich mit einer E-Mail:

---------------------------------------------------------------------------------------
Betreff: Wiederspruch zur Rechnung: ACX91XXXXXX


Gegen die Inrechnungstellung des Betrages von 8,56€ lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
.................................................. ............................................
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
.................................................. ............................................
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.


---------------------------------------------------------------------------------------

Nach einigen Tagen, bekam ich dann auch eine Antwort.
Es war sogar ein Prüfbericht, allerdings mit fortgefertigten Textbausteinen und einem Einzelnachweis, der zumindest mir ein Paar anhaltspunkte gab Wann und Wem ich Wie lange
angeblich angerufen hatte.

Im Einzelnachweis, waren 2 Posten zu finden:

1: Datum: 14.10.2010 Zielrufnummer: 09005105270 Beginn: 23:38:14 Daure: 00:01:26 Preis/Anruf:0 Preis/MIN:0,7479 Produkt: Beratungsdienste Betrag: 1,50€ Befund: kein

2: Datum: 15.10.2010 Zielrufnummer: 09005105270 Beginn: 00:06:22 Daure: 00:01:16 Preis/Anruf:0 Preis/MIN:0,7479 Produkt: Beratungsdienste Betrag: 1,50€ Befund: kein

Bei fragen zu den Diensten sollte ich mich an die CNS 24 AG wenden.

Nachdem ich erneut meine Rechnungen Prüfte, und auch hier wiederum nix finden konnte. Wartete ich ab, da der Prüfbericht eh keinen halt haben würde.
Desweiteren stellte ich mir die Frage wie der Betrag zustande kommen konnte, wenn bei beiden Posten jeweils nur 1,50€ vermerkt wurde.....

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich außer einer Zahlungsaufforderung (Forderung aus Telekommunikationsverbindungen über das Netz der IN-Telegence GmbH) keine Mahnung oder Ähnliches erhalten.

Können die dann eigentlich gleich ein Inkasso-Büro beauftragen?


Heute bekam ich dann das Mahnschreiben der Firma Acoreus die mich aufforderte den Betrag innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Nun dachte ich, es kann ja nicht verkehrt sein denen mal zu schildern was meine Schritte waren und das ich das alles von meiner Seite geprüft habe und somit das ganze nicht sein konnte.

Resultat:
Anruf hätte ich mir sparen können. Das einzige was mir gesagt wurde:"Ich solle doch bitte in Meiner Rechnung nachschauen(das ganze wurde mir 5-6 mal gesagt. jedes mal nachdem ich sagte,das ich das ganze schon mehrmals geprüft hatte.) und dann eine Kopie mit der Rechnung + Kontoauszug zuschicken". Als ich dann noch wissen wollte, wieso sie einen Kontoauszug braucht bekam ich nur als Antwort:"Damit wir sehen, das sie die ausstehende Summe gezahlt haben!"

Nun bin ich grade etwas Rathlos, welchen Schritt ich als nächstes gehen soll.

MfG
Shabo
Das Gespräch war für mich damit erledigt.
 
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Deine Fragen wurden in den Beiträgen dieses Threads schon umfassend beantwortet. Lies auch nochmal in den Links meiner Signatur nach.
Eine persönliche individualberatung ist uns nämlich verboten
 
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Call-by-Call: Abzocke mit alten Rechnungen? Stadt Wolfsburg Wolfsburg Wolfsburg / WAZ/AZ-online.de
Call-by-Call: Abzocke mit alten Rechnungen?
Abzocke mit alten Rechnungen? Dem Wolfsburger A. C.flatterte jetzt eine Mahnung über 3,66 Euro ins Haus. Das Unternehmen „acoreus“ fordert das Geld, weil der 39-Jährige angeblich Call-by-Call-Gespräche über 66 Cent nicht bezahlt haben soll – im Jahr 2005. Die Polizei rät C. und möglichen anderen Betroffenen, solche Briefe zu ignorieren.
 
Kann diese negativen Worte nur bestätigen. Mein Fax hat 9 x versucht, die angegebene Nummer zu erreichen ! = 9 x 0,14 € , sinnlos, es ist gar kein Fax dran, hin und wieder wird sogar abgehoben !!! dann hing ich 3 min in der Warteschleife = nochmal 0,42 €
So verdient man heute Geld in Deutschland ! Gute Nacht Marie !
 
Hallo !!!
wir werden seit 3 Monaten jetzt schon Acoreus genervt. Einmal im Auftrag von First Communication und einmal für IN-telegence. Hin und wieder kommen letzte aussergerichtliche Mahnungen dann wieder eine neue Rechnungsaufstellung. Und seit ca. 14 Tagen mit Telefonterror belästigt.Gehen meine Töchter oder ich ran wird aufgelegt.Nur einmal fragte man meine Tochter nach meinem Mann ,der ja die Rechnung verursacht haben soll.Aber er war da noch auf Arbeit und die meinten die rufen nochmal an. Und jetzt klingelt ständig unser Telefon,aber der AB wird nicht von denen genutzt.Komisch :o))
Laut Verbraucherzentrale und Rechtsberatung sollen wir abwarten und sollte das *richtige Mahnbescheid* vom Gericht kommen wird Einspruch eingelegt.
Wir haben die beiden Rechnungssteller( es sollen 0900 nummern angewählt worden sein ) der Bundesnetzagenntur gemeldet ,aber bisher ist da nichts passiert.
also mal sehen wie es weiter geht.
lg
melli
 
Ich habe auch post von acoreus bekommen, drei mahnungen von juni bis august 2010. ich habe diese briefe ignoriert. und nun hab ich ruhe. die forderungen stammen aus dem jahr 2005, also längst verjährt, wobei die forderungen an den haaren herbei gezogen sind. Es handelte sich dabei um online-verbindungen über die telekom, rechnungsbetrag 1,65 €. einfach lächerlich! zumal die telekom eine einzugsberechtigung hatte. es können also keine restschulden vorhanden sein.
ich kann nur jedem raten, nicht darauf zu reagieren. vermutlich werden die mitarbeiter dann motiviert sobald sich jemand regt. schließlich wollen die ja geld verdienen, wie is denen anscheinend egal.
 
Mir hat die Fa. Acoreus pünktlich zum 24.12.2011 Post geschickt ! Seit 3 Jahren der Grund eine Forderung der TELE 2 ! Ich hatte mit denen mal was zu tun 2007 bekam aber einen VR-Scheck als sogenannte " Entschädigung " ! Jetzt will die Fa. Acoreus 129,29 € wieder von mir ! ? Ich war bereits schon bei der Verbraucherzentrale und hab da was schreiben lassen ! Mal sehen was da jetzt kommt !
 
Ich habe am 25.01.2012 auch eine Mahnung von acoreus erhalten und weiß nun nicht, was ich tun soll. Vielleicht kann mir hier ja jemand einen Rat geben :)

Die Vorgeschichte:
- Auf meiner Telekom-Rechnung vom 23.11.11 wurden mir unter Beträge anderer Anbieter 4,99 € berechnet für Verbindungen über First Communication GmbH für einen Eventtarif mit der Leistungsnummer 63732.

- Da ich keine Ahnung hatte, warum mir das berechnet wurde, habe ich bei Telekom angerufen. Die konnten es mir auch nicht sagen, daher habe ich darum gebeten, dass nur der Telekom-Rechnungsbetrag abgebucht wird, ohne Fremdleistungen.

- Am 08.12.2011 habe ich meinen schriftlichen Einspruch gegen die Forderung an First Communication geschickt, mit der Bitte um Angabe der vollständigen Rufnummer, die ich angewählt haben soll und Angabe der Dienstes, den ich in Anspruch genommen haben soll.

- Am 23.12.2011 - Antwort von FC: Ein von FC erstellter EVN mit Angabe folgender Zielrufnummer: 09003102356 und des Diensteanbieters Allopass SNC, 15-17 rue Vivienne, 75002 Paris.

- Danach zig vergebliche Versuche, den deutschsprachigen Telefon-Support von Allopass zu kontaktieren.

- Am 31.12.2011 - Mail von mir an deutschsprachigen Support von Allopass ([email protected]) mit Einspruch gegen Forderung und Anfrage nach der Art des Dienstes, die ich in Anspruch genommen haben soll.

- Am 04.01.2012 - Antwortmail von Allopass folgenden Inhalts: Wir teilen Ihnen mit, dass die 63732 keine Allopass-Servicenummer ist. Bitte kontaktieren Sie den zuständigen Service oder den Webmaster der Seite, welche Sie aufforderte, diese Nummer zu kontaktieren.

- Am 28.12. Mahnung per Post von First Communication über 4,99 € + 5,00 € Mahnspesen = 9,99 € gesamt.

- Am 04.01.2012 - Mail von mir an Support von FC, in der ich denen das Ergebnis der Prüfung durch Allopass mitteilte und nochmals der Forderung und Mahnung Widersprach und sie nochmals aufforderte mir Nummer und Dienst mitzuteilen.

- Am 20.01.2012 - Antwortmail von FC folgenden Inhalts: es wurde die 09003102256 angerufen. Die Kosten werden zu Beginn des Telefonats mitgeteilt. Der Zuteilungsnehmer der o.g. Rufnummer lautet: Allopass SNC, 15-17 rue Vivienne, 75002 Paris, Emailadresse: [email protected],

- 21.01.2012 - Mail von mir an Support von FC, in der ich denen nochmal das Ergebnis der Prüfung durch Allopass mitteilte, nochmals der Forderung und Mahnung Widersprach und sie aufforderte mir keine weiteren Forderungen in Rechnung zu stellen, ohne korrekte und nachvollziehbare Angabe der angerufenen Nummer/Dienstes.

- Am 25.01.2012 - Mahnung vom acoreus collection services über 52,52 €, inkl. Zinsen, Inkassovergütung, Auslagen und Auskunftskosten, mit Bezugnahme auf Betrag in der Telekom-Rechnung und auf die Mahnung von FC.

Wie soll ich nun vorgehen? Soll ich FC folgendes schreiben?
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.

Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten ” Prüfbericht ” mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08

Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.”

Oder soll ich die Inkassoschreiben ignorieren bis ein Mahnbescheid kommt? Oder doch einfach bezahlen? Ich bin so unsicher, weil ja nicht einfach nur eine Mahnung kam, sondern die Forderung ja auf der Telekom-Rechnung stand, vielleicht habe ich also doch versehentlich irgendwo angerufen. Die Telekom hat gesagt, sie könnten mir keinen rückwirkend EVN erstellen.

Ich freue mich auf eure Meinung und Hilfe. Danke schonmal im Voraus.
 
Ich bin erfreut mal einen User zu sehen der vor dem Posten auch liest! :)
Das was Du bisher angeleiert hast bzw vorhast ist ok.
Ich würde nur noch eine Drittanbietersperre bei der Telekom einrichten lassen.
Und der Prüfbericht muß m.W. von der Telekom gefordert werden (Kollegen bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege)
Obacht - da hast Du eine Frist von 8 Wochen.
Danach kannst Du Dich erstmal entspannt zurücklehnen und auf weitere Reaktionen warten.
Zahlen? Einfach so? Im Lebbe nit ...
 
Danke Dir für die rasche Antwort.
Werde morgen gleich nochmal bei der Telekom anrufen.
Gibt es vielleicht noch jemanden, der weiß, ob der Prüfbericht von der Telekom oder von mir gefordert werden muss?
Heute morgen habe ich von der Telekom nämlich die Auskunft bekommen, dass ein EVN rückwirkend nicht möglich wäre...
 
...und vor allem die 0900er-Sperre!
Die Telekom hat gesagt, sie könnten mir keinen rückwirkend EVN erstellen.
Das kann bezweifelt werden. Insbesondere willst du ja keinen EVN sondern das etwas aufwendigere Prüfprotokoll. Auf der Basis des Call Data Record sollte das möglich sein, siehe > HIER <. Allerdings können das die Forderungssteller nicht bewerkstelligen sondern nur dein Netzbetreiber, also die Telekom.

Oder soll ich die Inkassoschreiben ignorieren bis ein Mahnbescheid kommt?
Ignorieren ist nicht immer gut und verursacht ein mulmiges Gefühl beim "Schuldner". Ich wehre mich in solchen Sachen immer, bis denen die Angelegenheit wegen des Widerstandes zu bunt wird.
 
Hier tritt offensichtlich First Communication lediglich als "Verbindungsnetzbetreiber" auf. Der Verbindungsnetzbetreiber hat aber gar kein Recht auf Inkasso, weil er nicht Dein Vertragspartner ist.
Siehe dazu das Urteil des BGH vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.

Ich würde einen Prüfbericht nach § 45i TKG a) vom eigenen Provider und b) von First Communication anfordern (auch wenn die gar keine Inkassogenehmigung haben).

Es reicht, die Forderung ein einziges Mal bei Acoreus zu bestreiten. Hinweisen auf das oben genannte Urteil, bestreiten, dass Mehrwertnummer angerufen wurde, Prüfbericht anfordern. So in etwa wie von Dir schon geschrieben.

Anschließend das weitere Mahngezetere ignorieren.
Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich...) rechtzeitig Widerspruch binnen 14 Tagen auf dem beigefügten Formular ankreuzen und ans Gericht zurückschicken.
 
Heute habe ich ein Prüfprotokoll gem.TKG § 45i per Mail beim Telekom-Support angefordert.

Nachfolgend die sehr hilfreiche Anwort, die ich soeben von der Telekom erhalten habe:

Sehr geehrter Herr XXX,
Wir bitten um Entschuldigung, dass wir Ihr Anliegen erst heute bearbeiten.
vielen Dank für Ihre E-Mail. Unsere Recherche hat ergeben, dass
auf Ihre E-Mail hin haben wir uns die Rechnung vom 23. November 2011 noch einmal genau angeschaut.
Bei den von Ihnen angefragten Beträgen handelt es sich um Forderungen eines anderen Anbieters. Wir buchen diese daher nicht von Ihrem Konto ab.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, in Ihrer Rechnung alle Verbindungen aufzuführen, die mit Ihrem Telefonanschluss zustande gekommen sind. Dies beinhaltet auch Verbindungen über andere Netzbetreiber.
Bitte wenden Sie sich zur weiteren Klärung direkt an diesen Anbieter. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Telekom Rechnung.
Vielen Dank.
Konnten wir Ihre Zweifel ausräumen? Es ist uns wichtig, Sie
umfassend zu beraten. Zögern Sie bitte nicht uns zu
schreiben. Wir sind jederzeit gern für Sie da.
Sie sollen stets bekommen, was Sie von uns erwarten können: Einwandfreie Produkte und einen kompetenten Service. Um diesen Standard zu prüfen, bitten wir Sie um Ihre Hilfe. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit uns sind und was Ihnen besonders gut/schlecht gefallen hat. Wir freuen uns, wenn Sie auf der folgenden Internet-Seite einige Fragen beantworten. Zur Kundenbefragung:
 
Die Telekom hat recht, die Doku muß der fremde Verbindungsnetzbetreiber vorlegen (selbst wenn er sie bei der Telekom in Auftrag geben muß). Hattest Du dort auch eine angefordert?
 
Was kostet so ein Prüfprotokoll den fremden Netzbetreiber bei der Telekom eigentlich? Der Endkunde hat keine Kosten aber sicher doch der Drittanbieter, gelle?
Auf meiner Telekom-Rechnung vom 23.11.11 wurden mir unter Beträge anderer Anbieter 4,99 € berechnet für Verbindungen über First Communication GmbH für einen Eventtarif mit der Leistungsnummer 63732.
Bei 4,99 € sind schon allein Gedanken um die Sache nicht wirtschaftlich.
 
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