Hallo,
auch ich habe lustige Post von Accoreus erhalten. Interessant sind hier im besonderen folgende Punkte:
1. keine Vertretungsvollmacht
2. Gebühren viel höher als nach RVG möglich
Zu 1. habe die die Accoreus aufgefordert mir eine Vollmacht des Auftraggebers IM ORIGINAL zuzusenden und eine ordentliche Bevollmächtigung nachzuweisen. Was dann kam war schon erheiternd:
Ich bekam eine Erklärung, von jemanden, der nicht erkennbar war und dessen Bevollmächtigung für die Zeichnung nicht erkennbar ist. Hier muss für eine Ordentliche Bevollmächtigung der Auftrag beigefügt werden und die entsprechenden Unterlagen, dass der Unterzeichner überhaupt für das angeblich unterzeichnete Unternehmen Zeichnungsberechtigt ist. Es kam wie gesagt nur eine Erklärung, dass irgendwer die Accoreus angeblich beauftragt habe... Der Auftrag selber war nicht dabei.
Noch erheiternder war der Schriftsatz der Accoreus, in dem diese erklärten, dass man ja bei einem auf einem Vertragsverhätnis beruhunden "Großauftrag" nicht für jeden angeblichen Schuldner einen eigenen Auftrag haben könne und dass ich falls ich Zweifel an der Zeichungsberechtigung des Erklärungsunterzeichners mich doch an ihren Auftraggeber wenden solle. Habe also nur zurückgeschrieben, dass der Accoreus wohl selbst bekannt sei, dass dies kein ordentlicher Vollmachtsnachweiss sei und ich doch gerne den der Beauftragung zugrundeliegenden Vertrag (selbstverständlich im Original) haben möchte und bitte auch mit dem Nachweis der Zeichnungsberechtigung
Noch lustiger : Für diesen "Bevollmächtigungsnachweis", den man ohnehin nachweisen muss, wollte man noch 5€ Kostenaufwand haben.
Zu 2. habe ich die Accoreus darauf verwiesen, dass Ihr Anschreiben mit maschinell ausgefüllten Vordruck und Ratenzahlungsvereinbarung max. als einfaches Schreiben nach RVG abgerechnet werden kann. Darauf wurde nicht eingegangen.
Ebensowenig kam eine Reaktion auf meinen Einwand, dass man die angeblich dem Auftraggeber entstandenen "Mahnspesen" in Höhe von 9,50€ doch bitte belegen solle, da ich diese mit nichtwissen bestreite. Hier kam nichts.
Des weiteren habe ich darauf verwiesen, dass deren Auslagen mit 8€ +5€ für jedes weitere Schreiben auch deutlich über der 20% grenze des RVG liegen und man dies bitte korrigieren möge. Auch hier keine Reaktion. Es kam nur ein umfangreichen Schreiben "Bitte rufen Sie uns zurück" natürlich für günstige 5€
Habe dennen dann geschrieben, dass ich die "Mahnspesen" bestreite, die Kosten zu hoch seien (im besonderen nicht im §§280,286 BGB zu finden wie in deren Schreiben behauptet) und deren Kosten viel zu hoch sind und dass ich im besonderen nicht bereit bin Kosten für "Rufen Sie uns zurück" schreiben, sowie für Vollmachten, welche schon unaufgefordert vorzulegen sind übernehmen werde und wir dies doch gerne vor Gericht auf dem Klageweg klären können... Seitdem hab ich nicht mehr von den Spassvögeln gehört.
Gruß
Holger