Abrechnung von Mehrwertdiensten über die IP-Adresse

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Es kommt immer darauf an, wie das System umgesetzt wird. Ich gebe zu, das am Markt gut und gerne noch Bedarf an einem weiterten Micropayment System bestehen kann.

Nur, warum versucht man so ein System ohne Wissen der Kunden durch die Hintertür einzuführen? Wie sollen Kunden damit zahlen, wenn sie gar nicht wissen, das es ein derartiges System gibt?

Das lässt nur einen Schluss zu: Man zielt bewusst auf die nichtinformierten User ab. Wer einfach nur in Ruhe am PC arbeiten will, sich dank DSL vor Abzockern sicher währt und nicht ständig Verbraucherschutzforen liest, dürfte desöfteren in die Falle der Mehrwertmafia tappen und "Mehrwertcontent" in Anspruch nehmen, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Einige der unseriösesten Anbieter sind ja schon mit an Bord, so das die Marschrichtung feststeht.

Hier hilft nur eins: Aktiv werden, bevor das System eingeführt wird. Die ct hat offenbar noch nichts spitzbekommen, die Computerbild ebenfalls noch nichts. Wenn den Providern schon jetzt genügend Gegenwind entgegenschlägt, überlegen sie es sich vielleicht 2 mal, ehe sie ein derartig dunioses "Abzock" System freischalten!
 
Bitte Rechtsrahmen (leider) beachten: Gesetz, AGB, Vertrag

Schließlich gibt der Vertrag des Endkunden mit seinem Provider wohl nur seltenst her, das die Leistungen Dritter einvernehmlich vom Provider inkassiert werden dürfen.
Provider die bei IP-Payment nicht mitmachen, wären gut beraten, wenn ihre Marketingabteilung diese Tatsache werbewirksam ausschlachtet.
Da es derzeit im Gesetz keine saubere Abgrenzung zwischen Nutzer, Endnutzer und Vertragsteilnehmer gibt; im TKG-Entwurf 2005 sieht es noch viel trauriger aus, gelten stets die AGB djees TK-Anbieters. Der eigenen Netzzugangsanbieter verdient ja über eine IP-Verrechnung (bis zu 50%-Anteil; eine Art Interconnection-Grundlage) an solchen Machenschaften mit. Also bleibt derzeit nur überig, eine Abrechnung von Dritten über den reinen Übertragungsvorgang (=Telekommunikationsdienstleistung) hinaus im TK-Zugangsvertrag auszuschließen (Bitte Bescheid geben, ob ein Anbieter wirklich einer Geschäftsbeschränkung juristisch zustimmt hat).
Nach geltendem TKG 2004 und TKV 1997 (§ 16 und §17) muß bei Telekommunikationsvorgängen (also nicht mehr nur im Telefonnetz) der formale Teilnehmer als Vertragspartner stets zahlen, wenn Dienstleister ihre Leistung glaubhaft belegen können. Alle anderen Auffassungen müssen einzeln eingeklagt werden. Sollten sich allerdings die Gerichte in Verbindung mit der Anscheins- und Duldungsvermutung (vgl. Urteile zu R-Gesprächen oder unbefugter 0900-Nutzung) auf die Seite der Anbieter stellen (weil der Gesetzestext keine andere Interpretation zulässt), dann wird das Abkassieren über einfaches Anklicken rechtsverbindlich.
Als Gegenmaßnahme sehe ich nur eine gesetzlich geforderte Legitimierungspflicht für jeden Einzelvorgang, bzw. eine gesetzlich auferlegte Verpflichtung, auf Wunsch jedes Teilnehmers unentgeltlich den Zugang zu entgeltrelevanten Zusatzleistungen schon beim Netzbetreiber bzw. Provider (ISP) wirksam zu sperren.
Hinweise zum Verlauf der TKG-Novellierung finden sich unter
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=9297

Jetzt helfen nur noch klare gesetzliche Vorgaben, um die man sich allerdings nachhaltig bemühen muß. Alles andere ist unproduktives Jammern oder hat maximal Stammtischniveau!
 
@ Jurist

Grundsätzlich hast du zwar Recht, aber das ganze kommt leider nur zum Tragen, wenn es wirklich vor Gericht geht. Soweit wird es in den meisten Fällen leider nicht kommen. Wir kennen es doch: Die Inkassobüros und -Anwälte der Dialerdrücker werden schon genügend Druck ausüben, um die Mehrheit zur Zahlung zu bewegen, egal was die Gerichte dazu sagen. Der beste Beweis ist ja ATS und Co, die mit ihrer Masche leider immer noch genügend Erfolg haben.
 
Re: Klarstellung

Der Jurist schrieb:
A John schrieb:
...
Man kann davon ausgehen, dass das jahrelange Totalversagen von Gesetzgeber und Justiz in Sachen Dialer beim IP- Payment seine Fortsetzung findet.
Gruß A. John
Gerade das glaube ich nicht. Denn es dürfte nicht schwer fallen, eine
vergleichbare Argumentationskette aufzubauen. Das BSI wird dann die technischen Möglichkeiten bestätigen und damit belegen, dass das Festhalten einer IP keinen Hinweis auf eine Willensbekundung sein muss.

Ganz ohne Zweifel richtig. Die IP kann ja nur dazu dienen, Rechnungsposten dem richtigen Kunden zuzuordnen.

In dieser Hinsicht vergleichbar mit der Telefon-Nummer, die j auch einem bestimmten Kunden gehört.

Bereits ein solcher fundierter Zweifel reicht aus und schon ist es um den schönen Vertragsschluss geschehen.

Den Vertragsschluss kann der Diensteanbieter ja gerne anhand seiner Aufzeichnungen dokumentieren und dann gleich noch den genutzten Inhalt dazu. Dazu bietet das TDG ja ausreichende Möglichkeiten.

 
@Jurist,

richtig, wir alle sind heute etwas klüger geworden und gerade das ist der Grund
wachsam zu bleiben. Ein gesundes Mißtrauen ist trotz BSI und aufgeklärter Justiz
dennoch angebracht. Die im Internet auf leichte Beute lauernden Absahner werden aber mit
ihrem Erfindungsreichtum dem Gesetzgeber immer einen großen Schritt voraus sein.

Ob jeder Richter gleich den Unterschied zwischen herkömmlichem Dialer und
IP-Dialer erkennt, ist fraglich. Solange diese Art Payment als das sicherste angepriesen
wird, könnte er sich eher den Aussagen derer anschließen, die das behaupten. Auch die
Provider, die dabei ihren Vorteil sehen, werden dem einfachen Internet-Nutzer keine
große Hilfe sein. Wer ist dann wieder der gelackmeierte?


Gruß Avor
 
Re: Klarstellung

Anonymous schrieb:
Den Vertragsschluss kann der Diensteanbieter ja gerne anhand seiner Aufzeichnungen dokumentieren und dann gleich noch den genutzten Inhalt dazu. Dazu bietet das TDG ja ausreichende Möglichkeiten.

Nur, wie beweiskräftig sind die Logs der Mehrwertbetreiber? Bei der kriminellen Energie, die gerade gewisse dänische Anbieter schon unter Beweis gestellt haben, ist ein Logfile von denen in meinen Augen nicht viel mehr Wert als benutztes Toilettenpapier. Zumal Logfiles eh ganz leicht zu manipulieren sind.
 
Antidialer schrieb:
@ Jurist

Grundsätzlich hast du zwar Recht, aber das ganze kommt leider nur zum Tragen, wenn es wirklich vor Gericht geht. Soweit wird es in den meisten Fällen leider nicht kommen. Wir kennen es doch: Die Inkassobüros und -Anwälte der Dialerdrücker werden schon genügend Druck ausüben, um die Mehrheit zur Zahlung zu bewegen, egal was die Gerichte dazu sagen. Der beste Beweis ist ja ATS und Co, die mit ihrer Masche leider immer noch genügend Erfolg haben.
Die Wirklichkeit sieht so aus. Aber in den Anfangszeiten hatten auch die keine chance, die sich wehrten und es auf einen Prozess riskierten. Das ist jetzt anders. Ich denke, dass die mühsamen Anstrengungen, die Rechtsprechung zu "drehen", diesmal nicht ganz so mühsam sein werden.

Noch eine Anmerkung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Teil eines Vertrages. Voraussetzung der Vertrag ist auch odnungsgemäß geschlossen. Manipulationen Dritter können auch Betrug sein und dann hat der Provider, der kassiert ein Problem: Geldwäsche. Das mag nicht in jedem Fall so gegeben sein, aber ein Fall reicht.

Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen, dass Provider mit eigenem Zahlungssystem gleich auf den Zug aufspringen. Möglicherweise wird IP-Payment dann zu einer ungeahnten Werbekampagne für Provider mit eigenem Bezahlsystem. Das große T wird das gerne hören und die Farbe Margenta wird nicht einmal vor Scham tiefrot.
 
Avor schrieb:
@Jurist,
richtig, wir alle sind heute etwas klüger geworden und gerade das ist der Grund wachsam zu bleiben. .... Ob jeder Richter gleich den Unterschied zwischen herkömmlichem Dialer und IP-Dialer erkennt, ist fraglich. Solange diese Art Payment als das sicherste angepriesen wird, könnte er sich eher den Aussagen derer anschließen, die das behaupten. Auch die
Provider, die dabei ihren Vorteil sehen, werden dem einfachen Internet-Nutzer keine große Hilfe sein. Wer ist dann wieder der gelackmeierte?
Gruß Avor
Richtig. Aber bereits die hier geführt Diskussion belegt, dass die Naivität nicht mehr ganz so groß ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Dialer-Problematik vor der Einführung von Dialern so klar gesehen worden wäre, wie hier das IP-Payment-Problem.
 
Stellungnahme von monatx

Ich bitte einige Tatsachen bei bill-it-easy zu bedenken. Niemand absolut niemand wird gezwungen bill-it-easy zu nutzen. Wenn ein Internet Anbieter bill-it-easy seinen Kunden anbietet so haben diese Kunden die Möglichkeit und nicht die Pflicht bill-it-easy zu nützen.

Zum Beispiel haben einige der zitierten Contentanbieter (TTW,...) auf ihren Webseiten eine Auswahl an Bezahlmethoden, darunter auch bill-it-easy. Warum erregt gerade bill-it-easy so die Gemüter, und nicht zu eines der anderen Bezahlverfahren, wie Kreditkarte, SMS, Bankeinzug,... Jeder hat die Wahl.

Wir sind darauf bedacht dass alle geltenden Regeln und Gesetze von den Contentanbietern eingehalten werden. Wir sind auch bemüht, dem User die optimale Transparenz beim Kauf zu geben und ihn gegen Mißbrauch zu schützen. Daher haben die ISPs vor dem Start von bill-it-easy eine Information an alle Kunden gesendet.

Weiters haben wir zusammen mit einem ISP bill-it-easy dem österreichischen Konsumentenschutzverband vorgeführen. Dies ist passiert und auf Grund dessen hat dieser ISP bill-it-easy gestartet. Ich nehme nicht an, dass die von ihnen kritisierten Dialanbieter diese Vorgehensweise eingeschlagen haben oder freiwillig vor Markteinführung den Konsumentenschutzverband davon informieren.

Dennoch sind wir von montax interessiert berechtigte Bedenken und Einwände entgegenzunehmen, um daraus eine Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit, Sicherheit und Akzeptanz zu erzielen. Ich bitte aber dabei bei Tatsachen zu bleiben und nicht auf Vermutungen aufzubauen.

Eines möchte ich aber nochmals betonen, dass kein User automatisch für bill-it-easy freigeschaltet ist oder ohne sein Wissen einen Kauf tätigen kann. Jeder Kunde muß zuerste erklären, dass er bill-it-easy nutzen will.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hausherr
montax payment services GmbH
 
Re: Stellungnahme von monatx

whausherr schrieb:
Eines möchte ich aber nochmals betonen, dass kein User automatisch für bill-it-easy freigeschaltet ist oder ohne sein Wissen einen Kauf tätigen kann. Jeder Kunde muß zuerste erklären, dass er bill-it-easy nutzen will.
Mich würde interessieren, wie genau dieser Vorgang aufgebaut ist.
 
.....Aber bereits die hier geführt Diskussion belegt, dass die Naivität nicht mehr ganz so groß ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Dialer-Problematik vor der Einführung von Dialern so klar gesehen worden wäre, wie hier das IP-Payment-Problem.

Zumindest sollten möglichst alle Internet-Nutzer aufgeklärt werden und dazu wäre nötig, daß endlich auch die Ober-Protagonisten aus
ihren Löchern kommen und öffentlich - nicht nur in kleinen handverlesenen Zirkeln - Rede und Antwort stehen.

Gruß Avor
 
Re: Stellungnahme von monatx

whausherr schrieb:
Zum Beispiel haben einige der zitierten Contentanbieter (TTW,...) auf ihren Webseiten eine Auswahl an Bezahlmethoden, darunter auch bill-it-easy. Warum erregt gerade bill-it-easy so die Gemüter, und nicht zu eines der anderen Bezahlverfahren, wie Kreditkarte, SMS, Bankeinzug,... Jeder hat die Wahl.

Vielleicht weil gerade ihr System die deutlich größeren Missbrauchsmöglichkeiten als Kreditkarte und Bankeinzug bietet? Lesen sie mal im Dialercenter Forum mit, da feiern einige schon die baldige Einführung ihres Systems hier in Deutschland und rechnen mit erheblichen Umsatzzuwächsen. Gleichzeitig rechnen 55 % der dortigen Mehrwertanbieter mit 80 %igem Umsatzrückgang durch das neugestalltete Dialerfenster (bei dem man jetzt die Preise nicht mehr kreativ verstecken kann). Das bedeutet im Umkehrschluss, das sich 80 % aller Dialernutzer nur einwählen, weil sie sich über den Preis der "Dienstleistung" nicht im Klaren sind!


whausherr schrieb:
Eines möchte ich aber nochmals betonen, dass kein User automatisch für bill-it-easy freigeschaltet ist oder ohne sein Wissen einen Kauf tätigen kann. Jeder Kunde muß zuerste erklären, dass er bill-it-easy nutzen will.

Dann erklären sie bitte genau wie. Wo muss ihr erklären, das ich ihr System nutzen will? Bei ihnen oder bei meinem Provider?

Was muss ich tun, damit ich keinesfalls (weder bewusst noch unbewusst noch durch Manipulation an meinem PC) ihr System nutzen kann?
 
Re: Stellungnahme von monatx

whausherr schrieb:
... Warum erregt gerade bill-it-easy so die Gemüter, und nicht zu eines der anderen Bezahlverfahren, wie Kreditkarte, SMS, Bankeinzug, ...
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Hausherr
montax payment services GmbH
Da will ich gerne helfen.

Bei Kreditkarte und bei Bankeinzug muss ich aktiv Zahlen eintippen. Werden die Daten von der anderen Seite zum weiteren Kassieren benutzt, reicht ein Hinweis an die Bank bzw. Kreditkartenunternehmen und das Geld ist wieder bei mir auf dem Konto. Der der Bezahlung von mir will, hat nun den Vorgang zu belegen, für den er Geld von mir haben will. Dann ist das so wie bei jedem Distanzkauf (Versandhaus u.a.)

Bei Ihnen meldet man sich einmal an und dann kann im Rahmen des Limits zugegriffen werden und mein Provider stellt in Rechnung. Allein die Zuordnung einer IP zu einem bestimmten Zeitpunkt / Zeitdauer soll auf mich und meinen Vertragsabschlusswillen hinweisen und diesen belegen.

Konkret: Was passiert, wenn der Kunde sagt: Das war ich nicht.
Welche zusätzlichen Belege haben Sie. Denn dass die IP vom Provider mir zugeordnet wird, ist klar, sonst hätten Sie nicht berechnet.
Wie belegen Sie, dass der Rechner des Kunden nicht Script gesteuert, zielsicher die Bestellung ausgelöst hat?
Wie stellen Sie sicher, dass beim Provider nicht die IPs durcheinanderkommen, also A zugeordnet wird und B war im Netz(beide bei Ihnen registriert)?

Ich wünschte mir, dass Sie von einem Dialer betroffen gewesen wären. Denn dann hätten Sie eine reale Vorstellung davon, wie Rechnungssteller und Abrechnungshäuser und anschließend Inkasso-Büros auftreten und Tatsachen behaupten. Wenn Sie dann - was jetzt zum Glück geschieht - von den Gerichte gewungen werden, mehr als nur ein Log-File mit einer Telefonnummer vorzulegen, kommt nichts mehr.
Diese Erfahrung, auf einen Log-File hinzahlen zu müssen, hat geprägt. Diese Erfahrung haben mehr Internetnutzer gemacht, als wir uns hier denken können. Die wenigstens haben sich gewehrt und davon haben anfangs nicht einmal alle Erfolg gehabt.

Tipp: Google und dort Interfun.
 
Re: Stellungnahme von monatx

whausherr schrieb:
Eines möchte ich aber nochmals betonen, dass kein User automatisch für bill-it-easy freigeschaltet ist oder ohne sein Wissen einen Kauf tätigen kann. Jeder Kunde muß zuerste erklären, dass er bill-it-easy nutzen will.

Wenn dies stimmt! Wow!!!
Nur kann ich nirgendwo das Wörtchen " sicher " entdecken. Woran das wohl liegen mag.
Nun, wir werden wohl bald schlauer sein wenn das System eingeführt wird. ( Österreich )
 
Re: Stellungnahme von monatx

whausherr schrieb:
Wir sind darauf bedacht dass alle geltenden Regeln und Gesetze von den Contentanbietern eingehalten werden.
Bedeutet dies, betrügerische Anbieter werden ab der x-ten Beschwerde vom System ausgeschlossen?

haudraufundschluss schrieb:
whausherr schrieb:
Eines möchte ich aber nochmals betonen, dass kein User automatisch für bill-it-easy freigeschaltet ist oder ohne sein Wissen einen Kauf tätigen kann. Jeder Kunde muß zuerste erklären, dass er bill-it-easy nutzen will.
Mich würde interessieren, wie genau dieser Vorgang aufgebaut ist.
IMO kann das nur durch ein Opt- In- Verfahren via Briefpost geschehen.
Nix für ungut Herr Hausherr, aber Ihre Argumentation klingt ziemlich nebulös.
Ähnlich wie in der Politikertalkshow: "Wir haben, werden, müssen, können, wollen, sind dabei und überhaupt, alles wird gut..."

Gruß A. John
 
Und die Frage die Antidialer jetzt schon dreimal gestellt hat, wird von Herrn Hausherr tapfer ignoriert.
Das erweckt den Eindruck, dass die Montax hier Marketingblabla loswerden will, nicht aber an einer ernsthaften Diskussion über die sich abzeichnenden Probleme mit dem neuen Abrechnungssystem interessiert ist.
Widerlegen sie doch den entstandenen Eindruck, Herr Hausher, und beantworten sie endlich konkret die Frage:
Was muss man tun, wenn man keinesfalls, zu keinem Zeitpunkt, die Dienste ihres Hauses , d.h. easy billing, in Anspruch nehmen will?

Ihr Argument, der "Kunde" müsste erst aktiv werden, um sich für ihr System frei zu schalten, müsse also nichts tun wenn er an ihrem Angeot nicht teilnehmen will, geht an der Frage vorbei, auch wenn sie es unetwegt wiederholen;
Die aktive, bewusste Willenserklärung des "Kunden" kann bei ihrem System genau so leicht per Schadprogramm in betrügerischer Absicht gefälscht bzw. generiert werden wie beim selbsteinwählenden Dialer schon zu oft geschehen.

Ich erkläre hiermit, dass ich zu keinem Zeitpunkt Kunde bei ihnen werden will, und fordere sie hiermit auf, mich und meinen Internetzugang für ihr Abrechnungssystem zu sperren.
D.W.
 
Re: Stellungnahme von monatx

whausherr schrieb:
Ich bitte einige Tatsachen bei bill-it-easy zu bedenken. Niemand absolut niemand wird gezwungen bill-it-easy zu nutzen. Wenn ein Internet Anbieter bill-it-easy seinen Kunden anbietet so haben diese Kunden die Möglichkeit und nicht die Pflicht bill-it-easy zu nützen.
Es geht hier vor allem um das Mißbrauchspotential, welches Sie offenbar ignorieren wollen.

whausherr schrieb:
Eines möchte ich aber nochmals betonen, dass kein User automatisch für bill-it-easy freigeschaltet ist oder ohne sein Wissen einen Kauf tätigen kann. Jeder Kunde muß zuerste erklären, dass er bill-it-easy nutzen will.
Kleiner Realitätsabgleich in 7 Schritten

Schritt 1: Anton Musterkunde entschließt sich das DSL Angebot der PreiswertDSL GmbH anzunehmen. Er erhält einen Splitter, einen WLAN-fähigen DSL Router und eine WLAN PCMCIA Karte.

Schritt 2: Anton Musterkunde schließt nach Anleitung Splitter und Router an. Dann baut er die WLAN Karte in sein Notebook ein. Ein Wizzard führt in durch die Software Konfiguration. Er erhält sofort Kontakt zu seinem Router.

Schritt 3: Anton Musterkunde gibt die Zugangsdaten der PreiswertDSL GmbH in den Router ein. 10 Sekunden später ist Anton Musterkunde mit dem "Datenturbo" online. Flatrate natürlich; 24 Stunden Downloadspaß pur! Von bill-it-easy weiß Anton nichts

Schritt 4: Werner Wardriver ist wieder 'mal "on Tour". In der Demogasse, Ecke Breiter Weg entdeckt er ein neues WLAN. Natürlich ungeschützt! Anders als Anton kennt Werner bill-it-easy.

Schritt 5: Werner Wardriver wählt sich über den WLAN Router von Anton ins Internet und ruft die Freischalteseite für bill-it-easy auf. Der Radius-Server des ISP erkennt Antons Nutzerdaten über die laufende Verbindung. Der Service wird freigeschaltet - für Anton, der von seinem Glück nichts weiß.

Schritt 6: Werner Wardriver wählt ein Angebot, das über bill-it-easy bezahlt werden kann. Er klickt einmal! Über den Schirm von Werner hüpfen nackte Mädels. - Schön!

Schritt 7: Anton Musterkunde erhält eine ungewöhnlich hohe Rechnung seines ISP. Darin diverse Leistungen Dritter. Im Internet erkundigt er sich kurz danach: "kennt jemand bill-it-easy?"

Fiktion? Abwarten!

M. Boettcher
 
Meine Frage ist ganz einfach und simpel:

WIE MELDE ICH MICH BEI IHNEN AN?

- Gehe ich zum Laden meines ISP oder schreibe einen Brief und lasse es für mich freischalten?
- Gehe ich auf die Seite meines ISP logge mich ein und schalte es frei?
- Gehe ich auf Ihre Seite und melde mich an?
- Gehe ich auf die Seite eines Drittanbieters und drücke auf OK?
 
Plattenputzer schrieb:
Widerlegen sie doch den entstandenen Eindruck, Herr Hausher, und beantworten sie endlich konkret die Frage:
Was muss man tun, wenn man keinesfalls, zu keinem Zeitpunkt, die Dienste ihres Hauses , d.h. easy billing, in Anspruch nehmen will?


Ihr Argument, der "Kunde" müsste erst aktiv werden, um sich für ihr System frei zu schalten, müsse also nichts tun wenn er an ihrem Angeot nicht teilnehmen will, geht an der Frage vorbei, auch wenn sie es unetwegt wiederholen;
Die aktive, bewusste Willenserklärung des "Kunden" kann bei ihrem System genau so leicht per Schadprogramm in betrügerischer Absicht gefälscht bzw. generiert werden wie beim selbsteinwählenden Dialer schon zu oft geschehen.

Ich erkläre hiermit, dass ich zu keinem Zeitpunkt Kunde bei ihnen werden will, und fordere sie hiermit auf, mich und meinen Internetzugang für ihr Abrechnungssystem zu sperren.
D.W.

Es tut mir leid, dass sie meine Standpunkte nicht verstehen. Wenn sie bill-it-easy zu keiner Zeit in Anspruch nehmen wollen brauchen sie nichts zu tun - registrieren sie sich einfach nicht, genau so wie sie keine Kreditkarte kaufen. Daher kann ich sie auch nicht von der Nutzung sperren - sie sind nicht registriert- , genausowenig wie ihnen ein Kreditinstitut eine Kreditkarte nicht sperren kann, die sie nicht haben.

Ich bitte erst über bill-it-easy zu urteilen, wenn sie es gesehen oder es getestet haben, was offensichtlich nicht der Fall ist. Bitte bleiben sie mit ihren Argumenten bei Tatsachen und nicht bei Vermutungen.

Mit freundlchen Grüßen
Wolfgang Hausherr
 
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