Die Antwort geht m. E. am Problem vorbei. WLAN Access Points werden von DSL Anbietern beworben, oft spottbillig als Kombigerät mit DSL Router und -Modem, und stehen daher vielfach in Privathaushalten. Das WLAN ist nicht selten offen oder jedenfalls leicht zu knacken. Die IP des DSL-Modem/Routers stammt aus dem Vorrat dynamischer Adressen des ISP. Die sind entweder alle geblockt oder keine.F: Leider hat es sich in letzter Zeit zum Sport entwickelt, WLAN-Router zu knacken bzw. sich über fremde Router ins Internet zu verbinden. Was passiert, falls jemand einen fremden Router nutzt und per bill-it-easy abrechnet?
A: Internetanschlüsse von Internet Cafes, WLAN Hotspots oder Firmen sind prinzipiell von der Authentisierung durch den ISP gesperrt, weil nicht erkennbar ist welcher Nutzer hinter einem internen Netzwerk sitzt. Falls die Login-Daten eines Nutzers gestohlen werden, so ist der ISP sehr bemüht, dies zu klären. Wenn sich der Verdacht des Betrugs bestätigt, so wird der ISP auch in Hinblick auf seine eigenen Leistungen (Internet Access) entsprechende Schritte setzen und dem Betrogenen entgegen kommen. In diesem Falle trägt der Anbieter der Leistung den Zahlungsausfall.
Erfolgt keine zusätzliche Authentisierungsabfrage (Account/PW), diese muss m. E. grundsätzlich bei jeder Transaktion erfolgen, so ist dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Der hier beschriebene einfache Mausklick genügt definitiv nicht. In Kombination mit den oben erwähnten WLAN Router kann sonst jeder auf Kosten des Anschlußteilnehmers einkaufen.Wolfgang Hausherr schrieb:Danach kann er jeden Kauf mit bill-it-easy durch die Bestätigung der Bezahlseite (Klick auf OK Button einer Seite, die den Preis der Leistung anzeigt, die Art wie der Kunde die Abrechnung erhält, den Anbieter der Leistung und Link auf AGBs des Anbieters) freigeben.
M. Boettcher