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tiere-heute

Hi bin neu!
Staune ja wie viel Betroffene es gibt.
Meiner Tochter ging es eben so.Wurde erst aufmerksam als die Rechnung kam.
Sofort gekündigt.Antwort wie bekannt.
"Es hat sich ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen...."
Auch haben wir schriftlich Widerrufen.
Heute kam die erste Mahnung!!!
Wiederrufen nochmals - das dass Angebot der Firma nicht rechtens ist. Sowie auf den § 119 BGB das sie kein Vertragsabschluß beabsichtigte.
Meint ihr es ist richtig so??? :roll:
 
Re: tiere-heute

Hoppelhasi schrieb:
Meint ihr es ist richtig so??? :roll:

Ui, dir darauf eine Anwort zu geben, ginge stark in Richtung Einzelfallberatung, und die ist wegen des Rechtsberatungsgesetzes verboten. In so einem Fall verweise ich gerne auf die allgemeinen Ausführungen in unten stehendem Link, der Themen wie Widerruf, Anfechtung, Kündigung, Vertragsabschluss von Minderjährigen etc. bei Online-Abos abhandelt.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13690

Aber vielleicht kennst du ihn ohnehin schon.


Gruß
Wembley
 
Ich bekam nun auch von dem Anwalt "[...]" einen Brief.
Nun beträgt der Preis den ich zahlen soll 123 Euro.

Im Brief war Folgende Adresse angegeben:
Rheiner Landstr. 197
49078 Osnabrück

Das seltsame ist nur das diese Adresse nicht mit der Adresse des Domainsbesitzer forderungseinzug.de (Das ist auch [...]) übereinstimmt.

Laut Denic.de lautet seine Adresse:

[...]

Welche Adresse stimmt nun? oder hat seine Kanzlei zwei Adressen? :roll:

[Persönliche Daten entfernt. (bh)]
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
 
Was ist daran seltsam? Es soll Leute, Firmen, Sozietäten geben, die mehrere Anschriften zur Verfügung haben. Für Dich ist ausschlaggebend diejenige, die im Brief steht. Wenn der Herr Anwalt noch eine Datsche an der Küste hat, schickste die Post ja wahrscheinlich auch nicht dort hin, nur weil Du die Anschrift kennst, oder?
 
Moin Moin,
auch ich habe eine Mail von den netten Herren aus Büttelborn bekommen.
Ich bin mir jedoch absolut sicher nie diesen Aktivierungscode auf deren Seite eingegeben zu haben.
Doch nun bekam ich eine Rechnung von denen, ich schrieb umgehend eine E-Mail in der ich erklärte nie diesen Vertrag mit denen eingegangen zu sein, und verschickte diesen ebenfalls per Einschreiben/Rückschein.

Gewürdigt wurde dieser Widerspruch mit einer Standardmail, die Anrede war: „Sehr geehrte(r) Kund(e)in“, in dieser wurde ich gebeten meinen Widerspruch noch einmal zu bestätigen.
Weiterhin erklärten sie, dass sie in diesem Fall jedoch einen Strafantrag stellen werden.
Das Problem ist, dass die IP zurück verfolgbar ist, und ich zu diesem Computer(pool) zugriff habe (wie jedoch eine große Anzahl anderer auch).

Nun stelle ich mir die Frage, ob ich bestätige das ich den Aktivierungscode nicht eingegeben habe, oder ob ich einfach das nur wegen Irrtum anfechten soll.

Einige Fragen sich jetzt vielleicht wieso; ich bin der Ansicht, dass diese Herren gegen eine Anfechtung wegen Irrtums nicht vor Gericht gehen werden, somit bräuchte ich nur Geduld um evtl. gegen einen Gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch zu erheben.
Einen Strafantrag könnten sie jedoch stellen ohne sich selber „ins Schussfeld“ zu begeben, dass würde bedeuten dass es evtl. viel Stress geben könnte (Polizeiliche Vorladung, persönliche Blöße :oops: etc.) und im schlimmsten Fall würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen und ich würde die Kosten für einen Anwalt auf mich nehmen müssen. Hierbei würden denen nicht einmal Kosten entstehen.

Einmal zusammengefasst:
Dass die bei einer Anfechtung nicht vor Gericht gehen ist ziemlich sicher, aber was würde sie davon abhalten einen Strafantrag zu stellen??

Um es deutlich zu machen, ich erbitte hiermit um keinen rechtlichen Rat, sondern wünsche persönliche Einschätzungen sowie evtl. Erfahrungen, ob die Herren schon einmal einen Strafantrag gestellt haben.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Mühen.
 
Das Geschwätz mit dem Strafantrag ist bei denen meines Erachtens eine Standardformulierung, um den entsprechenden Zahlungsdruck aufzubauen. Ich verfolge die Bemühungen dieser Brüder, sich den nächsten Mercedes anschaffen zu können, ja schon lange. Aber soweit wie ich das sehe, sind die niemals vor Gericht gezogen (weil sie dann eine Niederlage und damit den Untergang ihres gesamten dubiosen Geschäftsmodells riskieren würden), und haben noch niemals die Ermittlungsbehörden eingeschaltet (weil die sich ja sonst mal näher angucken könnten, was die Brüder da so treiben). Ergo: zieh Deine Schlüsse draus...
 
Gast schrieb:
Das Geschwätz mit dem Strafantrag ist bei denen meines Erachtens eine Standardformulierung, um den entsprechenden Zahlungsdruck aufzubauen.
Das ist derzeit auch meine Meinung, etwas anderes ist bislang noch nicht bekannt geworden. Anonsten liegst Du, Gast aus dem vorletzten Posting, mit Deiner Einschätzung der Problemhaftigkeit nicht falsch.
 
Anonymous schrieb:
Aber soweit wie ich das sehe, sind die niemals vor Gericht gezogen (weil sie dann eine Niederlage und damit den Untergang ihres gesamten dubiosen Geschäftsmodells riskieren würden), und haben noch niemals die Ermittlungsbehörden eingeschaltet (weil die sich ja sonst mal näher angucken könnten, was die Brüder da so treiben).
Mußten sie ja auch nicht. Bisher haben das immer andere für sie erledigt. Sie brauchten nur die Zahlungseingänge
mit Wohlwollen betrachten. Jetzt sind sie auf sich gestellt, bzw müssen sich entsprechende Inkassounternhmen selber beauftragen.
Ist sicher ungewohnt.

cp
 
gedichte und vornamen

Hallo, ich bins noch mal ich habe am Freitag ein Fax und ein Brief mit widerruf (§355 BGB Absatz 2, ff.) mit dem hinweis das ich alle verträglichen Verpflichtungen kündige und das ich der Rechnung widerspreche.... mal sehen was noch schönes passiert ich denke mal nichts ^^
den brief habe ich einfach geschickt weil ich fürs Fax ein nachweis habe ...
okay bis dann LG Mandy ich melde mich wieder wenn es was neues gibt... :D
 
tiere-heute

Ja,tschuldigung wollte ich ja auch nicht,ich weiß.
Naja habe jedenfalls noch mal eine mail abgeschickt.
Nun heißt es warten.
Berichte wenns was neues gibt!
Tschau :lol:
 
Den Schreiben, die die Brüder S. an ihre Kunden schicken, wurde auf orf.at ein Artikel gewidmet. Als Beispiel dient ein 11-jähriges Kind, dem von den netten Brüdern vorgeworfen wurde, "dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist" (siehe Link). Dazu meint ein Rechtsberater:

orf.at schrieb:
Rechtlich nicht haltbar
Diese Drohung ist – gelinde gesagt – juristischer Unsinn, betont HELP-Rechtsberater Sebastian S. (Anm.: Name von mir gekürzt): "Minderjährige können sich zu solchen Geschäften nämlich nur dann wirksam verpflichten, wenn die Eltern ihre Zustimmung dazu abgeben."

Selbst wenn ein falsches Alter angegeben wird, könnte das keine Schadenersatzansprüche auslösen, versichert Sebastian S. (Anm.: Name von mir gekürzt).

Und zum Vorwurf der "Leistungs-Erschleichung" meint der Jurist: "Da unter-14-jährige strafunmündig sind, kommt eine Betrugsanzeige nicht in Betracht. Auch sonst wird man nicht von Betrug ausgehen können, weil der typische Bereicherungsvorsatz hier fehlt."

Weiters heißt es:
Die AK sieht darin auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und will die fragwürdigen Anbieter auf Unterlassung klagen.

Der ganze Artikel: http://help.orf.at/?story=4399

Gruß
Wembley
 
dümmer und dreister gehts wirklich nicht.

CC: [email protected]
Betreff: Re: [Ticket#2006031210001978] widerruf
Datum: Sat, 18 Mar 2006 14:12:24 +0100
An: [email protected] [Bearbeiten - Löschen]
Von: "lehrstellen-heute.com" <[email protected]> Ins Adressbuch








<[email protected]> schrieb:

>
>
> Benutzername: [email protected]
> Passwort: URYLzho
>
> hiermit widerrufe ich den vertrag vom 12.3.06 mez 9.40 fristgerecht
>
> bitte bestätigen sie meinen widerruf
>
>
>
>
>
>
> ---------------------------------
> Telefonieren Sie ohne weitere Kosten mit Ihren Freunden von PC zu PC!
> Jetzt Yahoo! Messenger installieren!
>

Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

Sie haben den Aktivierungslink in der E-Mail bestätigt und sich auch in
den
Mitgliederbereich eingeloggt. Sie sind damit einen rechtsbindenen
Vertrag
eingegangen.

Die 14tägige Widerrufsfrist ist bei Ihnen abgelaufen. Die
Widerrufsfrist
beginnt ab Anmeldedatum und nicht ab Rechnungseingang. Sie hatten die
Möglichkeit innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung den Zugang kostenfrei zu
nutzen
und gegebenenfalls bei keinem weiteren Interesse zu kündigen.

Bitte begleichen Sie daher die 84¤ innerhalb der Frist. Falls Sie die
Zahlung
dennoch verweigern, müssen Sie mit einer Mahnung rechnen und einem
Schreiben
des Inkassobüros. Ihnen entstehen dadurch weitere kosten.

Sie können den Zugang weiterhin für 1 Jahr ab Anmeldedatum nutzen.

Hinweis:
Sollten Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können, daß Sie
Ihre
Daten niemals bei uns eingetragen haben, bestätigen Sie uns dies bitte
nochmals umgehend. Ihre Rechnung wird in diesem Fall als hinfällig
betrachtet,
jedoch eine Strafanzeige gegen Unbekannt mit Hilfe der übermittelten
IP-Adresse erstattet.

Bitte beachten Sie unbedingt:
Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen,
daß doch
Sie der Nutzer der gespeicherten IP-Adresse waren, so haben Sie mit
erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir
in
einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich
unserer
Forderung bestehen.


Hier nochmal unsere Kontodaten:

Bankverbindung
S[...] GbR

Kunden aus Deutschland:


Kunden aus Österreich/Schweiz:
Deutsche Bank


Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.


------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen

Customer Support

[...] S[...] GbR
lehrstellen-heute.com
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn

Email: [email protected]
Telefon: 0180-5060530-928 (0,12¤/min)*
Telefax: 0180-5060530-329 (0,12¤/min)*
*aus dem dt. Festnetz


heute gibts eine strafanzeige wg. versuchtem betrug

[Persönliche Daten gelöscht - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
****-heute,com

...habe mir in der Sache einen Anwalt genommen. Nach BGB gibt es ein Fernabvertragsgesetz. dir regelt, dass ein 14 Täg. Rücktrittrecht erst mit eindeituigem Hinweis rechtgültig ist. Lasst euch nicht vera[...], erst mit ankunft der Rechnung und dem eindeutigen Kinweis auf das 14 tägige rücktrittsrecht ist das ding irgendwie wirksam. Die Drohen auch ganz ordentlich, mit irgendwelchen Sachen zB. IB Verfolgung usw. Die nwaltskanzlei von denen Beaufrtagt ist ein Callcenter, das sich nur mit so einem [...] beschäftigt. Nicht ihr müßt eure unschuld beweisen, sondern die eure Schuld. wendet euch an eure Eltern, so wie es meine Tochter getan hat.

[An markierten Stellen editiert - bitte NUBs beachten! Bei allem Verständnis für Emotionen - es sollte einen gewissen Sprachstil beibehalten.] - modaction.sep
 
www.lehrstellen-heute.de und 84 EURO

hallo.
ich bin per google auf dieses forum gestoßen und habe prompt hilfe gefunden. ich suchte vor geraumer Zeit Hilfe für Lehrstellen und hoffte unter w*w.lehrstellen-heute.com auf hilfreiche informationen.

NIEMALS ANKLICKEN GESCHWEIGEDENN IRGENDEINE ZUSTIMMUNG GEBEN!!!!

aber nada.
außer merkwürdigen Ortsnamen und Einwohnerzahlen aus Deutschland gab es da gar nichts - dies ließ sich aber erst nach 13 Tagen einsehen, nachdem mir die Verantwortlichen der HP meine accountdaten zukommen ließen.
ich find es mist, weil ich diesen [...] auf den leim gegangen bin, und 84 euro gebelcht habe :bigcry: ne menge geld, dass ich nicht wieder sehe; habe jetzt einen anwalt eingeschaltet, dessen kosten weitaus geringer ausfallen werden, und der die herren an den pranger stellt und belangt :evil:

mfg. MicSim
 
Lehrst...-heute

Hat jemand am Wochenende die Bild am Sonntag gelesen? Da wird ausdrücklich vor der oben genannten Seite gewarnt.
 
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