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Das ist alles aus Dialerzeiten und Handypayabos bekannt. Das Problem ist aber, dass diejenigen, diejenigen, die dieUlliZ schrieb:Wollte bloß zeigen, welchen Umfang das Ding allein mit -heute- hat,
dazu kommen zahlreiche andere Adressen (sternzeichen, landkarten, gehalt und so weiter,
Hilfe zu Selbsthilfe - lies doch mal, was hier bereits gepostet wurde. Bestimmt kannst Du von den bereits geposteten Erfahrungen und allgemeinen Hinweisen profitieren.anonym schrieb:Ich hoffe ihr könnt mir helfen
rolf76 schrieb:
Ich habe auch die Rechnung mit den SMS bekommen. nach ein paar Tagen kam die gleiche Rechnung nochmal, aber mit dem Widerruf der SMS-Sache.Anonymous schrieb:die rechnung hab ich von lehrstellen-heute.
weiß auch nicht wie es zu den 100sms kommt,es stand nirgendswo auf der seite!! in der rechnung steht dass die 100sms der gegenwert für die bezahlung sind.weiß aber nicht was lehrstellen mit sms zu tun haben.
keine ahnung :-? weiß met was ich machen soll
cpPressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg schrieb:Online-Gratisangebot mit Abofalle
Verbraucherzentrale warnt vor Praktiken von „www.xxx-heute.com“
Immer wieder beschweren sich dieser Tage Verbraucher über Rechnungen von Online-Diensten für angebliche Abos. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale Brandenburg, keine Verträge abgeschlossen zu haben. Tatsächlich hätten sie ausdrückliche Gratisangebote auf folgenden Internetseiten genutzt: w*w.lehrstellen-heute.com, w*w.witze-heute.com, w*w.songtexte-heute.com oder w*w.routenplanung-heute.com.
Bereits bei vorangegangenen ähnlichen Beschwerden über w*w.hausaufgaben-heute.com oder w*w.simsen.de hatten die Verbraucherschützer das Vorgehen der Online-Dienste genauer geprüft. All diesen Angeboten ist Eines gemeinsam: Durch die verlockende „Verpackung“ als Gratisangebot werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert, um ihnen dann einen Abovertrag „unterzujubeln“. Denn erst im Kleingedruckten findet der Verbraucher folgenden interessanten Hinweis:
„Ihre Gratis Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus (84 Euro), die Ihnen in Rechnung gestellt wird.“
Eine zweite Gemeinsamkeit aller genannten Seiten - ausser w*w.simsen.de - ist das verantwortliche Unternehmen A. & M.S. GbR.
Erneut zeigt dieses Vorgehen, dass Gratisangebote vor Inanspruchnahme besonders gründlich geprüft werden sollten. Denn in den geschilderten Fällen ist erst bei ganz genauem Hinsehen zu erkennen, dass mit der Anmeldung ein Abo-Jahresvertrag verbunden ist. Und wer liest schon das Kleingedruckte, wenn er ein angebliches Gratisangebot annimmt?
Offenbar tun das nicht viele Verbraucher, und genau deshalb zahlen sie dann auch keine Abo-Rechnung. Neuerdings schüchtern die „pfiffigen“ Unternehmer schon mal vorsorglich mit einer „Erklärung zur Rechnung“ ein, in der sie bei Nichtzahlung mit dem Einsatz der Strafverfolgungsbehörden drohen.
Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten der Rechnung widersprechen, weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus „automatisch“ ein Abovertrag geschlossen werden sollte.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3687Da surfe ich kürzlich im Internet, um einen Namen für unser bald kommendes Kind zu finden
Dazwischen liegen zwei Jahre und eine hohe Anzahl von Opfern der innovativen Geschäftsleute aus B* und ihrer Freunde... (Kompl?)Am 12.1.04 suchte ich im Internet nach Vornamen für unser Kind
Ganz daneben liegt die Verbraucherzentrale Brandenburg mit dieser Einschätzung wohl nicht. Wenn wir das mit obiger "Erklärung zur Rechnung" vergleichen:Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg schrieb:Neuerdings schüchtern die „pfiffigen“ Unternehmer schon mal vorsorglich mit einer „Erklärung zur Rechnung“ ein, in der sie bei Nichtzahlung mit dem Einsatz der Strafverfolgungsbehörden drohen.
Also die erklären das noch einmal ganz genau. Man könnte direkt den Eindruck bekommen, dass die vielleicht des öfteren mit Kunden zu tun haben, die bestreiten, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Was für ein Pech auch.Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.
Dass die das auch extra betonen müssen. Dabei soll es Leute geben, die eine andere Definition von "ausdrücklich" haben. So ist es mit der deutschen Sprache: Das selbe Wort - verschiedene Interpretationen.Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr w*w.sms-heute.com -Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen.
Wow, wie das klingt. Diverse Sicherheits-Checks. Fort Knox in Büttelborn? Ach ja, was eindeutige Beweise sind, entscheidet meines Wissens nach immer noch die Justiz. Außerdem: Wer geht denn bei den Erläuterungen zur 1. Rechnung schon von einem Streitfall aus? Eine vielsagende Einstellung zu potentiellen Kunden offenbart sich hier.Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit
Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.
Sicherheitsinstanz? Das Speichern von IP-Adressen ist bei solchen Dingen ziemlich normal. Jetzt wird es aber von Ton her noch netter: Es ist die Rede von "Strafverfolgungsbehörden" und von "strafrechtlichen Ermittlungen". Also ich würde mich da fast schon wie ein halber Verbrecher fühlen. Aber ich krieg ja nie solche Erläuterungen zur 1. Rechnung. Liegt es vielleicht daran, dass ich nie Geschäfte mit den Brüdern S. mache?Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: **********. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Wieder ein paar schöne Dinge wie "Betrugsdelikt" oder "Erstattung einer Strafanzeige". Weil jemand ein falsches Geburtsdatum angegeben hat, obwohl er der Meinung war, er würde niemanden schädigen, weil ja eh alles gratis ist? Auch da gibt es andere Ansichten.Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung
erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier
behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden
dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend
machen.
Wie denn das, bei den tollen Sicherheitschecks?Hinweis: Sollten Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können, dass Sie Ihre Daten niemals auf w*w.sms-heute.com eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (vorzugsweise wenden Sie sich hierfür an: xxx@xxxxxxxx). Ihre Rechnung wird in diesem Fall
als hinfällig betrachtet, jedoch eine Strafanzeige gegen Unbekannt mit
Hilfe der übermittelten IP-Adresse erstattet.
Wieder: "strafrechtliche Ermittlungen" und "strafrechtliche Konsequenzen".Bitte beachten Sie unbedingt: Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer der gespeicherten IP-Adresse ********* waren, so haben Sie mit erheblichen
strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Wenn nach den Umständen kein Vertrag geschlossen wurde (siehe näher "Besteht ein bindender Vertrag?" blaue Schrift anklicken), sollte man der Forderung mit dem Hinweis widersprechen, dass kein Vertrag besteht.Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg schrieb:Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten der Rechnung widersprechen, weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus „automatisch“ ein Abovertrag geschlossen werden sollte.