Abo bei www....-heute.com

Zu dem externen Posting von Jahnsi:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=142100#142100
Jahnsi schrieb:
hat die Firma Schxxxxlein eine Email und einen Einschreibebrief mit einem Widerruf von mit bekommen. Ich habe mich auf den § 119 BGB (Irrtum) berufen, hatte damit aber zunächst keinen Erfolg. Umgehend kam eine Email, in der der mir wie üblich mit Mahnung, Inkasso und hohen Kosten gedroht wurde.
Ich habe dafür schon mal Prügel bekommen, sage es aber trotzdem nochmal:

Dass sich die Betroffenen wehren und nicht zahlen wollen, haben die Anbieter in ihr Geschäftsmodell schon eingeplant. Man kann man als Betroffener ein noch so schönes und rechtlich überzeugendes Abwehrschreiben hinschicken - dass dennoch Mahnungen kommen, kann man damit regelmäßig nicht verhindern!

Jahnsi schrieb:
Nun sind diese Drohungen nicht jedermanns Sache, und zu den Leuten gehöre ich auch. Irgendwo in diesem Forum hat jemand kürzlich eine Liste mit Anwälten veröffentlicht, die sich mit dieser Materie auskennen.
Ich glaube Du meinst diese Liste hier:
Viele Rechtsanwälte befassen sich mit der Problematik der Dialer, Mehrwertdienste und damit verbundenen strittigen Telefonrechnungen. Folgende Rechtsanwälte und Kanzleien haben uns mitgeteilt, dass sie sich mit der Thematik beschäftigen, bzw. Betroffene vertreten.
http://www.dialerschutz.de/links-anwaelte.php

Jahnsi schrieb:
Er hat auf meinen Auftrag hin ein Schreiben mit eben dieser Begründung verfasst und den Inhabern der Internetseite zugeschickt. Ganze zwei Tage später kam eine Email, dass der Widerruf nun anerkannt wird und dass man „den Widerruf sehr bedauere“. Damit ist das Thema für mich erledigt.
Das ist eben der Unterschied, wenn man sich professioneller Hilfe bedient: Es kostet, aber man hat Ruhe und muss sich nicht selber rumärgern.
 
Ich habe heute auch per @ mail eine Rechnung bekommen für ein Abo das ich nie abgeschlossen habe. Ich habe vor kurze nur nach Adressen von Firmen für Gartenhäuser gesucht und bekommen heute von w*w.fabrikverkauf-heute.com eine Rechnung zugestellt.
 
was-weiss-ich-noch-alles-heute

Das heute-Imperium aus Büttelborn hört unter anderem auf die Namen:

Basteln-heute-dot-com
Fabrikverkauf-heute-dot-com
Hausaufgaben-heute-dot-com
Lehrstellen-heute-dot-com
p2p-heute-dot-com
Pflanzen-heute-dot-com
Routenplanung-heute-dot-com
SMS-heute-dot-com
Songtexte-heute-dot-com
Sternzeichen-heute-dot-com
Steuer-heute-dot-com
Tiere-heute-dot-com
Vornamen-heute-dot-com
Witze-heute-dot-com
 
...fortsetzung

Da ist doch wirklich für jeden was dabei. Fehlt eigentlich nur noch

Geld-verdienen -heute-dot-com
Wie-werde-ich-Millionaer-heute-dot-com
Gratis-tipps-heute-dot-com
Klingeltoene-heute-dot-com

viel Spaß beim Namenausdenken :wink:

Und für alle anderen gilt: überall wo "Gratis, kostenlos, unverbindlich, Geld-zurück" oder gar "Sie haben schon gewonnen!" draufsteht, sind meistens ziemlich nutzlose und zeitgleich verflucht teure "Giftpillen" drin versteckt.

Und wer der Heute-Masche versehentlich auf den Leim gegangen ist: haltet durch, und laßt euch nicht von denen belöffeln. Nicht zahlen, das ist hier meine persönliche Empfehlung! Und wenn tatsächlich irgendwann etwas vom Gericht per Postzustellungsurkunde kommen sollte (ich glaub ja nicht dran) ab zum Anwalt eures Vertrauens, und setzt euch, nach Absprache mit ihm, zur Wehr!
 
nur so wenig, da fehlen ja alle "klassischen" URLs die "umgerüstet" wurden, und das ist das Mehrfache.

Meine Frage, wozu soll das gut sein, die hier aufzulisten?

Normalerweise ist es verboten, die überhaupt hier zu posten
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
Werbung, Links
Werbung für kommerzielle Webseiten wird in Artikeln grundsätzlich nicht geduldet. Als Werbung in diesem Sinn sind auch Links zu kommerziellen Webseiten zu verstehen.
dass das hier ausnahmsweise zugelassen wird, muß nicht unbedingt überstrapaziert werden

cp
 
Betreff: heute-com.de

Es sollten so viel Leute wie nur möglich Anzeige erstatten. www.Polizei-NRW!!! Hab auch bei Stern TV u Akte 06 meinen Fall mit den Gebrüder S[...] geschildert. www.stern.de/tv/
[email protected] oder über google: akte 06
Die Verbraucherzentrale ist zur Zeit überlastet. Gruß jan3
 
Hallo evelyn

Kannst du mir ein Muster deines Briefes zusenden. Danke vielmals, i hoffe ich kann so auch meinen Vertrag rückgänig machen.

Besten Dank

Sandra
[email protected]

[E-Mailadresse gelöscht - bitte NUBs beachten! Nach User-Registrierung hier können Persönliche Nachrichten (PN) ausgetauscht werden] - modaction.sep
 
Re: Betreff: heute-com.de

jan3 schrieb:
Es sollten so viel Leute wie nur möglich Anzeige erstatten.
Das sehen z. B. Anwälte, die sich mit dieser Materie befassen, etwas anders: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=133859#133859

es wird nicht lange dauern, da werden die ersten Betroffenen auch von Strafanzeige schreiben. Hast Du mal pauschal einen Tip parat, was das bringen soll bzw. wo da ansatzweise angegriffen werden kann?
Also im Moment sehe ich nicht, inwiefern hier ein Straftatbestand erfüllt sein sollte. Nicht jede Täuschung ist halt ein "Betruch" auch im strafrechtlichen Sinne. Mit anderen Worten: ne Strafanzeige halte ich für wenig erfolgversprechend.

Grüße
Ronny
 
Neben/Statt Betrug kann in Fällen unwahrer und irreführender Werbung grundsätzlich auch der Straftatbestand des § 16 UWG (Strafbare Werbung) erfüllt sein, siehe das hier genannte Beispiel.

Immer daran denken: Eine mögliche strafrechtliche Verfolgung benötigt Zeit. Außerdem wirkt sich die strafrechtliche Verfolgung nicht auf die Geltendmachung der angeblichen Forderung aus. Gegen den Anspruch muss man sich trotz Anzeige selbst wehren.

Zur Frage der Strafbarkeit von "Falschanzeigen" siehe die Postings von Der Jurist und rolf76.
 
rolf76 schrieb:
Neben/Statt Betrug kann in Fällen unwahrer und irreführender Werbung grundsätzlich auch der Straftatbestand des § 16 UWG (Strafbare Werbung) erfüllt sein, siehe das hier genannte Beispiel
Hierbei wären vom Anzeigenerstatter auch die Beweisführung anzutreten. Es müssen nämlich genau die Bildschirmanzeigen gerichtsverwertbar nachgewiesen werden, die bei Vertragsschluss vom vermeintlichen Vertragsnehmer empfangen wurden. Beim Anbieter werden die wohl kaum zu holen sein (könnte man meinen) - wenn es keine Screenshots von der Anmeldung gibt, die befinden sich allenfalls unter den temporären Internet Files und die müssen eigentlich von einem autorisierten Zeugen ausgelesen und in den Vorgang eingebracht werden - alles andere zerreißen die Anwälte der Beschuldigten später vor Gericht.
 
Insider schrieb:
Hierbei wären vom Anzeigenerstatter auch die Beweisführung anzutreten. Es müssen nämlich genau die Bildschirmanzeigen gerichtsverwertbar nachgewiesen werden, die bei Vertragsschluss vom vermeintlichen Vertragsnehmer empfangen wurden. Beim Anbieter werden die wohl kaum zu holen sein (könnte man meinen) - wenn es keine Screenshots von der Anmeldung gibt, die befinden sich allenfalls unter den temporären Internet Files und die müssen eigentlich von einem autorisierten Zeugen ausgelesen und in den Vorgang eingebracht werden - alles andere zerreißen die Anwälte der Beschuldigten später vor Gericht.
@Insider: § 16 UWG setzt gar keinen Vertragsschluss/keine Anmeldung voraus. Es kommt nur auf die irreführende Werbung an. Sofern die jetzt noch zu sehen ist, ist eine Beweissicherung nicht sonderlich schwierig. BTW: Die Beweisführung ist Sache der StA, nicht des Anzeigeerstatters.
 
Das ist der springende Punkt - wenn sie heute noch zu sehen ist! Man könnte hergehen und behaupten sie sah so oder so ähnlich aus aber ob das für die zur Verurteilung notwendige Sicherheit der Beweisführung ausreicht, müsste der Einzelfall zeigen.
Was die Beweiserhebung betrifft, so ist das sicher die Sache der StA aber es spricht auch nichts dagegen, diese (üblicherweise) beim Anzeigenerstatter zu unternehmen bzw. von dessen Material abhängig zu machen.
 
Insider schrieb:
Was die Beweiserhebung betrifft, so ist das sicher die Sache der StA aber es spricht auch nichts dagegen, diese (üblicherweise) beim Anzeigenerstatter zu unternehmen bzw. von dessen Material abhängig zu machen.

So läuft es natürlich: Der Anzeigeerstatter legt der Polizei oder der StA die beanstandete Seite vor, und die Behörden entscheiden, ob sie einen Tatverdacht sehen oder nicht.

Nochmal zur Klarstellung: Wem es nur darum geht, sich gegen Rechnungen und Mahnungen zur Wehr zu setzen, für den ist eine Strafanzeige kein Mittel der Wahl. Die strafrechtliche Ermittlung hat keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung.
 
Normalerweise verboten...

Captain Picard schrieb:
Meine Frage, wozu soll das gut sein, die hier aufzulisten?
Normalerweise ist es verboten, die überhaupt hier zu posten
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
Werbung, Links
Werbung für kommerzielle Webseiten wird in Artikeln grundsätzlich nicht geduldet.
Hallo, cp! Wollte damit keinesfalls Werbung machen, das waren auch keine Links (deshalb der Text ...-dot-...) und obendrein wird ja wohl der, der diesen Thread liest, wissen, daß das keine Empfehlung ist, dort hinzusurfen und das Anmeldeformular auszufüllen :wink: :evil:

Wollte bloß zeigen, welchen Umfang das Ding allein mit -heute- hat, dazu kommen zahlreiche andere Adressen (sternzeichen, landkarten, gehalt und so weiter, kein Stichwort ist davor sicher!). Seid also vorsichtig, egal wie die URL lautet, an vielen Stellen lauern solcherlei Fallen. Das war die Botschaft.
 
@UlliZ:

Die Frage von cp war schon berechtigt - es macht keinen Sinn, alle ggf. kritischen Domains akribisch aufzulisten.

1. Macht das irgendwie doch Werbung, und
2. heißt der Thread nicht umsonst "Abo bei www....-heute.com"

.SEP
 
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