Abo bei www....-heute.com

Mir wurde eben folgendes mitgeteilt:

Leider hat sich ein kleiner Fehlerteufel bei Ihrer letzten Rechnung ausschließlich in der PDF-Datei eingeschlichen.
Im Erklärungstext wurde etwas von SMS Versand etc. erwähnt.
Der E-Mail Text war korrekt. Bitte betrachten sie die alte PDF-Datei als hinfällig und beachten sie auschließlich den E- Mail Text.
Sollten sie für ihre Ablage jedoch die PDF-Datei benötigen, anbei die korrigierte Version.

Mir wurde weiters mitgeteilt, dass in den nächsten Stunden die korrigierte PDF Datei via Mail kommt. D.h. sie meinten alle Betroffenen erhalten diese.

Weiters hat sich der Fehlerteufel nur in die PDF nicht in die Mail eingeschlichen und es sollen nur einige betroffen sein. Es soll jedoch nichts am Vertrag ändern. Begründung: Ein Rechtschreibfehler macht ja eine Rechnung auch nicht hinfällig, berührt den Vertragsschluß in keinster Weise , die Korrektur kommt ja ohnedies, und der Mail Text war ja ohnedies immer richtig!

Na super!

Bringt es was , sich auf den falschen PDF Text zu berufen , auch dann wenn man sich angemeldet hat und leider sogar die Kosten und die AGB´s gelesen hat? Ich mein , wenn man sich am gleichen Tag abmelden wollte, aber das halt vergessen hat, muß man dann gleich die 84 EURO zahlen. Ich mein denen entsteht ja durch die Abmeldung ein wenig später kein Schaden oder?
 
Vertrag ist Vertrag und kann im Nachhinein nicht geändert werden. Somit auch nicht die PDF Datei. Deren Fehler. Wenn du Schuhe kaufst und dafür 20 Euro bezahlst,weil es so drauf steht, kann die Verkäuferin nicht hinterher kommen und sagen....ach ja, war ein Fehler, aber nun bekomme ich noch 5 euro dazu. Wie blöd sind die????
 
Habe im Netz übrigens gelesen, das die dadurch steinreich geworden sind. Sind zwei Brüder Anfang 20. Gibt eben immer noch welche, die halt zahlen.
 
Anonymous schrieb:
Vertrag ist Vertrag und kann im Nachhinein nicht geändert werden. Somit auch nicht die PDF Datei. Deren Fehler. Wenn du Schuhe kaufst und dafür 20 Euro bezahlst,weil es so drauf steht, kann die Verkäuferin nicht hinterher kommen und sagen....ach ja, war ein Fehler, aber nun bekomme ich noch 5 euro dazu. Wie blöd sind die????

Ich bin zwar kein Jurist hab mich aber eben bei einem halb Juristen informiert. Es stimmt das ein Vertrag nicht im Nachinein gändert werden kann. Das wird er aber eben in diesem Fall nicht, denn der Vertrag kommt ja nicht durch die Rechnung zu Stande sondern durch das Absenden des Formulars. ( falls )

Auf jeden Fall ändert leider die falsche PDF Rechnung am Vertrag überhaupt nichts, soweit er zustande gekommen ist.

So blöd sind die so gesehen nicht.
 
Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert.

< alleine dies genügt nicht, es gibt unterschiedliche Urteile dazu.. => humbug


Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von www.hausaufgaben-heute.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.

< gelaber.. wie soll das gehen eindeutig ist die Hardwareadresse Deines Zuganges (Modem oder PC) nicht die IP die Telekom hat ein Klasse C-Netz und das hat wieviele Millionen User - galub so 16 ...


Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: XX.XX.XXXX Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.

< humbug, es wird ein fiktives angegeben in der Hoffnung der User aktualisiert..
 
Die PDF Rechnung enthält die Vertragsrichtlinien!!! Und diese können nicht im Nachhinein geändert werden. Sie ist Vertragsgrundlage und stimmt also so nicht. Die Rechnung ist richtig, das stimmt, das sie so in den Teilnahmebedingungen stehen, aber der Inhalt und die Grundlage stimmen nicht!!!!
 
Anonymous schrieb:
@wembley
könnte die sms über lehrstellen-heute.com versenden.
hab mich vor zwei wochen dort angemeldet und mir nix dabei gedacht :( jetzt wo die 2wöchige widerrufszeit vorbei ist melden die sich :evil:
Ich bin mir nicht sicher, aber ich sage mit 99,998% warscheinlichkeit, dass das wiederrufsrecht und somit die 14 tage-frist erst nach einkommen der rechnung gilt, da vorher nichts da von genannt wurde. Somit kann man nach lesen der Rechnung vom Wiederrufsrecht gebrauch machen und müsste somit nichts zahlen.
 
dies haben die unter anderem bei der Rechnungserklärung geschrieben
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in der pdf datei steht aber nicht, dass ich die inhalte von lehrstellen-heute.com benutzen darf, sondern dass ich von der seite 100 sms monatlich verschicken kann. :roll:
habe einen widerruf per e-mail geschickt, mal gucken ob sich dort wer meldet und auch eine anfrage bei der verbraucherzentrale gemacht.
diese [...] vedienen ziemlich gut an solchen unwissenden menschen :evil:
und ich bin im laufe des tages zur entscheidung gekommen dass ich nicht zahlen werde, wenn die rechtlich vorgehen sollten dann bezahle ich lieber einen anwalt...
 
Hallo zusammen,

mir ist das gleiche bei fabrik-verkauf passiert. Zunächst erinnere ich mich, dass ich auf der Anmeldeseite war und den Haken gestezt habe. Dass ich mich aber unter "Anmelden" auch tatsächlich angemeldet habe, kann ich nicht mehr 100%-ig sagen. Jedenfalls habe ich keine Bestätigungs-email bekommen wie angekündigt. Ein Passwort zum einloggen ist mir auch nicht bekannt.

Die Anforderung der angeblichen email hat nichts gebracht. Ist wohl sinnvoller einen Anwalt als die Rechnung zu bezahlen. Sollten sich da Betroffene zusammentun?

Ich werde meinen Provider noch anschreiben, ob er diese angebliche email noch finden kann.
 
VornamenHeute

Von besagter Firma gibt es so viele Internetseiten mit ähnlichem Inhalt, das hier der Kunde bewusst in die Irre geführt wird ist offentsichtlich.

Ich bin davon überzeugt (bin aber kein Jurist), dass solch eine dubiose Firma weder einen Rechtsstreit eingehen wird, gegebenfalls aber auch wenig Chancen hätte.
Hier werden Grenzen ausgetestet - natürlich tauchen die Kosten in den AGB's auf, müssten aber wesentlich prominenter auf der Startseite gesetzt sein. Hier taucht zwar einige Male das Wort gratis auf, die Widerrufsbelehrung und der Kostenfaktor verschwinden hingegen am unteren Bildschirmrand.

Ich bin der Meinung solch Geschäftsgebahren darf man nicht mit seinem Geld unterstützten. Und wenn man nach Richterspruch dannoch bezahlen müsste, wäre es mir moralisch gesehen diesen Weg wert.
Einfach so sollten die kein Geld überwiesen bekommen - damit belohnt man sie für Ihre Einschüchterungsversuche. Die Tatsache, dass bei der ersten Rechnung bereits mit Inkasso gedroht wird, sagt doch berits alles.
 
Noch ein Fehler gefunden....wenn man seine Daten eingibt, ist dieses seitens des Seitenbetreibers notwendig. Haben sie aber wohl vergessen.

[...]

Weiter....

[...]

Also reicht es demnach nicht aus, das Widerrufsrecht online bereit zu stellen, sondern muss gesondert gesendet werden.

Bitte Zitate von fremden Ausführungen als solche kennzeichnen und dabei die Quellen angeben!
modaction
 
bin leider auch reingefallen vor ca . 2 wochen
das mit so was passiert.........

wer hat das schon ausgesessen
eh nichts passiert oder?
 
Anonymous schrieb:
wer hat das schon ausgesessen
eh nichts passiert oder?

Diesbezüglich gibt es noch keine Erfahrungswerte. Warum? Weil diese xxx-heute-Projekte starteten in der zweiten Jännerhälfte. Da diese Betreiber in der Regel die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten, sind die ersten Rechnungen erst im Februar bei den Kunden eingetroffen. Wie weit die Betreiber gehen werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Früher haben andere das Inkasso für sie gemacht: bei den Dialern die Telekom und beim Handypay die Handyfirmen. Jetzt müssen sie selber schauen, wie sie zu ihrem Geld kommen. Wichtig ist erstmal, sich diese Zusammenfassung Internet-Abos betreffend durchzulesen:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=13690

Sollten allgemein gesehen unten angesprochene Fragen von Bedeutung sein, sind speziell folgende Artikel interessant:

http://forum.computerbetrug.de/view...p=137949#137949 - Kann ich den Vertrag anfechten?

http://forum.computerbetrug.de/view...p=138130#138130 - Was mache ich jetzt?

Meisterkeks schrieb:
@Meisterkeks

Dieser Ratgeber ist teilweise nur bedingt anwendbar.
Bei Netzwelt-Ratgeber geht es um Simsen, das hier ist eine etwas andere Baustelle.

Gruß
Wembley
 
Hallo Wembley,

danke für die tollen Hinweise. Der Link zur Problematik simsen ist sicherlich nur eingeschränkt identisch - allerdings wohl die gleiche Masche und dieselben Macher?
 
Meisterkeks schrieb:
Der Link zur Problematik simsen ist sicherlich nur eingeschränkt identisch - allerdings wohl die gleiche Masche und dieselben Macher?

Es stimmt schon. Es gibt viele Ähnlichkeiten, aber im Detail muss jeder Dienst für sich betrachtet werden. Die selben Macher sind es außerdem in diesem Fall nicht. Bei diesem Ratgeber steht die Sache mit der Widerrufsbelehrung im Mittelpunkt. Ergänzend zu dem Artikel haben auch wir hier eine allgemeine Betrachtung zum Thema Widerrufsbelehrung:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=137897#137897

Aber das ist wie gesagt von Fall zu Fall verschieden und für Einzelfallberatung sollte man gegebenenfalls eine Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt kontaktieren.

P.S.: Dank gebührt hier vor allem Rolf76 für seine hervorragenden Zusammenfassungen im Bezug auf die Online-Abos, auf die ich immer gerne verweise.

Gruß
Wembley
 
Das halte ich für überlegenswert: eBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen
Nach Auffassung des Gerichts könne der Kläger nicht uneingeschränkt auf einen Vertragsschluss über Online-Plattformen vertrauen, da auch bei passwortgeschützten Benutzer-Accounts eine gewisse Manipulationsgefahr verbliebe. Die Beklagte müsse sich demnach die Handlung des Dritten nicht automatisch zurechnen lassen, sodass auch kein wirksamer Vertrag mit ihr zustande gekommen sei. Ähnlich hatte das OLG Köln bereits in einem anderen Urteil vom 6. September 2002 (Az. 19 U 16/02) entschieden. Die gleiche Tendenz weisen beispielsweise auch zwei Urteile des LG Bonn auf (Az. 2 O 450/00 und Az. 2 O 472/03.

Eine Revision des Urteils ist durch das Gericht nicht zugelassen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Dietmar Vill
 
xyz-heute

Tja, ihr Lieben,

ich fürchte ihr seid zum Teil auf der falschen Schiene. Daß die den „Lehrstellen-Interessenten“ schreiben, sie könnten 100 gratis-sms versenden, zeigt nur, welches Chaos angesichts der diversen Anmeldungen, die man nun erst mal "händeln" muss, dort herrscht. Denkt daran, dass diese Jungs auch eine Seite sms-heute zu laufen haben und da geht es eben (im gleichen Stil) um 100 SMS.

Es gibt wohl –zig „ichweißnichtwasnochalles-heute-dot-com“-Seiten im Netz, aber das Strickmuster ist gleich.
Diese Art Seiten sind mir persönlich schon aus urseligen btx-Zeiten bekannt, damals lief es noch so dass man den Aufruf der Seite für DM 9,99 bestätigen sollte (9,99 DM war die Preis-Höchstgrenze für den Abruf einer Seite) und dieser Preishinweis war in mittelbrauner Schrift auf dunkelbraunem Untergrund getarnt (btx hatte noch Einheitsschriftgröße, man konnte nicht auf 7 pt runterschalten).

Auch zu Dialer-Zeiten gab es das massenweise. Sehr „berühmt“ wurden damals schon die „Hausaufgaben“-Masche.

Also m.a.W. der Trick ist uralt, nur der Inkassoweg (ganz früher über die Telefonrechnung, später dann auch über prepaid-Handys „direkt von der Karte“) ist jetzt unterschiedlich.

Die flotten Jungs müssen nun „mühselig“ den User dazu bringen, selbst, freihändig, die Kohle zu überweisen. Dazu wird dann eine Drohkulisse mit angeblichem Inkasso, Gerichtsverfahren, hohen Kosten und Anzeige wegen Betrug (im Falle falscher „Daten“) aufgezogen die sich letztlich für die konsequenten "Nicht-Zahler" in Rauch auflöst. Weil klagen werden die voraussichtlich wohl nicht. Warum?

Stellt euch zu diesem Zweck einfach mal die Frage, ob überhaupt zwischen euch und den Seitenbetreibern ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist.
Kommt ihr zu Ergebnis „nein, das ist nicht der Fall“ dann ist das alles nur ziemlich heiße Luft. Ignorieren und nicht zahlen wäre in diesem Fall eine sinnfällige, gangbare Strategie.

Warum die Jungs trotzdem zu relativ viel Geld kommen auf solch einem Weg? Weil einige, um „ihre Ruhe zu haben“, zahlen. Keinen einzigen Euro nahmen die übrigens in der Vergangenheit durch eine durchgeklagte Forderung und die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils ein. Wer nachdenkt, findet leicht selbst die Antwort, warum das so ist.

Denk euch es einfach mal so:

die kalkulieren folgendermaßen

1. Rechnungswelle: kaum einer zahlt, vielleicht 0,1 oder 0,2%, weil sich alle übrigen geleimt fühlen (vollmundige „Gratis-Versprechen“, Preishinweis nur im Kleingedruckten, relativ hohe absolute Höhe der Forderung)

2. Mahnungswelle: der ein oder andere zahlt (vielleicht bis zu 5%) weil man sich durch die Drohgebärden in den Mahnungen in die Enge getrieben fühlt

3. Inkassowelle: da zahlt auch noch mal der ein oder andere (vielleicht noch mal 10%)

Und so kommen für eine meiner Meinung nach marginale bis nicht vorhandene Gegenleistung (gerade bei sms soll angeblich ja gar nix funktionieren, noch nicht mal eine einzige) letztlich doch einige Gelder in’s Haus. 100.000*15%*84 EUR ist auch schon ein erkleckliches Millionen-Sümmchen. Und davon leben dann die xyz-heute-Macher, und zwar, wie man annehmen darf, gar nicht so schlecht.

Wer also gerne für mangelhafte oder schlimmstenfalls gar nicht vorhandene Leistungen viel Geld ausgeben will, der kann die Forderung der Brüder sicherlich durch Zahlung anerkennen. Alle anderen fragen sich „ist ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen?“ und werden es im Zweifelfall der Gegenseite überlassen, dies vor Gericht darzulegen und zu beweisen. Ich wage, sehr kühn, die Prognose, dass dies auch bei xyz-heute, genau wie in den vergleichbaren früheren Fällen, nur in extrem seltenen Einzelfällen, und selbst dann nie letztinstanzlich erfolgreich geschehen wird.

Ich muß ja sagen als ich auf eine der xyz-heute-Seiten stieß und beim ersten click das „melde Dich jetzt an und gewinn die X-Box“-Fenster aufpoppte hab ich es sofort weggeklickt, weil ich auf die Eingabe zu persönlichen Daten keine Lust habe. Erst als ich mich an die gratis-sms-Kiste erinnerte, und eine gewisse Ähnlichkeit entdeckte, clickte ich noch mal, und siehe da, es war die gleiche „Masche“.

Konkrete Tipps, was wer wann zu tun oder zu lassen hat, kann auch ich nicht geben, bin kein Rechtanwalt und gar nicht befugt, so etwas zu tun. Ausserdem ist’s hier im Forum streng verboten, aus rein rechtlichen Gründen.

P.S.: xyz-heute behauptet, man habe diverse Checks eingebaut, damit Falscheingaben von Daten nicht möglich seien. Hab das mal getestet: es werden zwar Namen mit 2 oder weniger Buchstaben abgelehnt, auch Telefonnummer wie „hab keins“ werden abgelehnt, aber es findet weder ein Abgleich „gibt es die Straße am angegebenen Ort“, „gibt es die Postleitzahl zu dem Ort“ oder „gibt es die Hausnummer in der Straße“ statt, so dass ihr zum Beispiel euch als

Ich
Bin
Ein-Idiot-und-wohne-in 123
45678 Trotteldorf


ausgeben könntet.

Und eine nicht-existierende e-mailadresse wird ohne Fehlermeldung akzeptiert.

Und auch sehr schön: sobald ihr die Eingabemaske ausgefüllt habt, verschwindet der Hinweis auf den Preis im Kleingedruckten (7 EUR pro Monat 24 Monate Laufzeit) auf Nimmerwiedersehen vom Bildschirm :evil:
 
IP

@ Ulliz!
Du hast dich also angemeldet, mit falschen Daten... so zum Spass

*) aber wie siehts aus mir deren IP-Identifizierung, die sie nach Bedarf
gegen mich verwenden werden?

*) außerdem, ich hab Falsche Daten angegeben außer meine mail.
Können sie mich durch meine Mail ausforschen?

*) musste man gezwungernermaßen bei der Anmeldung die Tel-nummer angeben ?

Tschü Kylie
 
Hallo, die Ip- Adressen haben sie dann. Und ???? Damit können sie nix anfangen, denn die Provider (z.B. T-online) dürfen keine Daten OHNE richterlichen Beschluß rausgeben. Also keine Sorgen machen.
 
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