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heide.ganther schrieb:
Wer weiß mehr darüber?
Na der Anbieter natürlich - du hast bezahlt, also soll der doch seinen Vertrag erfüllen. Bei seriösen Anbietern gehört auch die Pflege der Kundschaft daszu und ein Support. Frage doch mal nach den Zugangsdaten um den bezahlten Dienst nutzen zu können.
heide.ganther schrieb:
Kann mir jemand den aller ersten Link schicken?
Was für einen Link meinst du? Etwa den, über den du von einer anderen Website zu dem Anbieter durchgereicht wurdest? Den kann dir niemand hier besorgen, es sei denn er hat einen guten Draht zu den Brüdern und deren damaligen Werbepartner.
 
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Heute ist bei uns dieser Brief vom Anwalt angekommen...
Werden die Angelegenheit nun zum Anwalt geben und es regeln lassen.
Sowas übernimmt die Rechtschutz Leute, wehrt Euch!
So machen die sonst immer weiter
 
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Habe diese Angelegenheit auch meinem Anwalt gegeben. Der hat einen Brief schon am 05.04.06 abgeschickt, stellt Euch vor, bis heute kam keine Antwort trotz Mahnung von meinem Rechtsanwalt. Es kam aber auch von denen nichts mehr, keine Mahnung oder sonst was. Ich möchte es aber schriftlich haben, dass ich aus dem Vertrag rauskomme.
Hoffentlich.
Gruß Biggi
 
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Reducal schrieb:
....eine Entscheidung darüber aber die Staatsanwaltschaft in Darmstadt und ...... ist diese längst gefallen.
Davon habe ich bis jetzt noch nichts erfahren können. Vielleicht bist du besser informiert und kannst diese Infos an mich weitergeben. (ggf. als PM)

Biggi schrieb:
Ich möchte es aber schriftlich haben, dass ich aus dem Vertrag rauskomme.
Dann musst du erstmal deinen [.......] ausfindig machen. Lies dazu mal was bei netzwelt steht.
http://www.netzwelt.de/news/73533_2-probino-kein-anwalt-unter-dieser.html

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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Hallo Leute!

Wollte mich auch nochmal melden und den Stand der Dinge sagen. Erst nochmal sie Zusammenfassung:

-07.05.06 Rechnung an meine Tochter (17J.,falsches Geb.Dat. und falsche Adr. angegeben, nur e-mail Adresse stimmt)
-08.05.06 Kurzer Widerruf meinerseits
-09.05.06 Belehrung der Gebr., Widerrufsfrist abgelaufen, bla bla...
-12.05.06 Ausführlicher Widerruf von meiner Seite mit Angabe von Gesetzesauszügen, aber ohne Anwalt
-22.o5.06 Mahnung erhalten, daraufhin keine Reaktion von mir


Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Ob es das war, weiß ich nicht. Ich warte einfach mal ab... Würde erst dann zahlen, wenn ein Gericht mich dazu verurteilt. Das jedoch halte ich für höchst unwahrscheinlich.

Hier der Artikel mit dem Konsumentenschutzgesetz:
Mittlerweile häufen sich bei uns Beschwerden von Betroffenen mit identen
Sachverhaltsdarstellungen über die Firma S. GbR aus Deutschland.
Die Firma vertreibt verschiedene Internetseiten, bei denen sich Konsumenten
offenbar durch Gratisangebote angelockt anmelden und die zum Teil klein
gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur mittels "pop up" aufrufbaren
Geschäftsbedingungen übersehen und nicht durchlesen. Erst nach Ablauf von 14
Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen, um vermutlich bewusst die für
Deutschland geltende Widerrufsfrist zu umgehen.
Dazu ist in rechtlicher Hinsicht Folgendes festzuhalten:

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt die Frist für das Rücktrittsrecht
erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den
Widerruf. Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen
Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den
Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann. Der
Hinweis auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei
nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann
jederzeit vom Unternehmer geändert werden). Gibt es keine Belehrung, so
verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss. Im Ergebnis
bedeutet dies, dass die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer
unseres Wissens nicht korrekt informiert.

Wir empfehlen Ihnen daher unter Berufung des § 5e KSchG den Rücktritt zu
erklären:

Hiermit erkläre ich nach $ 5e KSchG den Rücktritt vom Vertrag (KdNr:.....) ,
da ich niemals ausreichend über mein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Ich
ersuche Sie um Bestätigung des Rücktritts um und Ausforderung aller offenen
Forderungen.



Vielleicht hilft es euch weiter...

Liebe Grüße

aschfer :sun:
 
Songtexte-heute.com [...]

Hallo,
zu meinem Problem. Meine Tochter 13Jahre alt hat sich auf o.g. Seite angemeldet weil sie was von kostenlos gelesen hat. Nun kam eine Rechnung von 84 Euro. Habe darauf Widerspruch eingelegt und nun bekam ich eine folgende E-mail von denen.
Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

nach Ihren Angaben handelt es sich dabei nicht um das richtige Geburtsdatum.
***Ihr Sohn/ Ihre Tochter*** hat vielmehr am ***??.??.????** Geburtstag.
Es wurden daher bei der Anmeldung durch ***Ihren Sohn / Ihrer Tochter*** ganz
offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu
erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht
grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche
Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Senden Sie uns bitte an untenstehende Versandoptionen eine
Ausweiskopie/Geburtsurkunde ***Ihres Sohnes / Ihrer Tochter mit Ihrer Kunden-
und Rechnungsnummer,*** woraus ersichtlich ist, dass zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses ***er / sie*** angeblich minderjährig war.

E-Mail: kind @ isa-solutions.de
Fax: 0180-5060530-329 (0,12EUR/min aus dem dt.Festnetz)
oder per Brief an folgende Adresse:
[...] GbR
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn
Deutschland

Sollte es zutreffend sein, dass ***Ihr Sohn / Ihre Tochter*** zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses minderjährig war, so betrachten Sie den Vertrag als
hinfällig. Bitte beachten Sie aber zugleich, dass wir in einem solchen Fall
entsprechende Schadenersatzansprüche gegen ***Ihren Sohn / Ihre Tochter***
geltend machen und verfolgen werden und unserer Rechtsanwaltskanzlei sofort
damit beauftragen werden.


Hinweis:
Sollten Sie mit absoluter Sicherheit von sich behaupten können, dass Sie Ihre
Daten niemals bei uns eingetragen haben, bestätigen Sie uns dies bitte
nochmals umgehend. Ihre Rechnung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet,
jedoch eine Strafanzeige gegen Unbekannt mit Hilfe der übermittelten
IP-Adresse erstattet.

Bitte beachten Sie unbedingt:
Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass
doch Sie der Nutzer der gespeicherten IP-Adresse waren, so haben Sie mit
erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in
einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich unserer
Forderung bestehen.


------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen

Customer Support

[...] GbR
songtexte-heute.com
Vor der Hube 3
64572 Büttelborn
Wie soll ich mich jetzt verhalten soll ich eine Kopie der Geburtsurkunde schicken.
Danke für Eure HIlfe

[Namen und Ausdrücke entfernt. (bh)]
 
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@ Welti, lass dich von diesem Schreiben nicht einschüchtern. Eine Anzeige dahin gehend hat es allem Anschein nach noch nie gegeben und wäre bei einem 13jährigen auch unnötig, da der weder strafmündig noch geschäftsfähig im Sinne der Gesetze ist. Dieses Beiblatt bekommt jeder Mahnungsempfänger, egal welchen Sinn das macht. Der einzige erkannbare Sinn ist Einschüchterung, die später in einem Schreiben eines Anwalts gipfelt - mehr nicht.

Schau auch hier mal rein:

http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=129329&postcount=460
http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=128725&postcount=303
 
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Heute steht ein grosser Artikel (halbe Seite) im Weser-Kurier über das Trio.
Hier ein kleiner Auszug davon:

... Wie lange Rechtsanwalt T... mit seinen Methoden noch tätig sein darf, ist unklar. Bei der Anwaltskammer Oldenburg liegen bereits zahlreiche Beschwerden vor, diese fordert nun den Entzug seiner anwaltlichen Zulassung. Auch bei den Geschädigten formiert sich Widerstand. Immer wieder finden kleinere Demonstrationen vor dem Wohn- und Firmensitz der Gebrüder [] in Worfelden statt, auch einige Fernsehsender berichteten bereits.....
den Namen des RA habe ich unkenntlich gemacht (um dem MOD die Arbeit zu ersparen). Mal sehen ob der sich bald nach 'nem neuen betätigungsfeld umsehen muss.

[Virenscanner: Namen entfernt]
 
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Beide Links funzen nicht - jedenfalls beim ersten Klick. Beim zweiten Versuch klappt's dann - bei beiden.
 
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hab ich auch gesehen, ob das aber so bleiben wird, ist nicht sicher, die Suche wird solange die
Artikel on-line stehen, vermutlich auf Dauer gehen
 
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webwatcher schrieb:
.... die Suche wird solange die
Artikel on-line stehen, vermutlich auf Dauer gehen
zur Not kann man den Artikel ja auch sichern.
Sollte der aber irgendwann nicht mehr vorhanden sein, dann einfach 'ne PN an mich und ich sende den als PDF per email.
 
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Paganus schrieb:
:argl: Bin auch reingefallen hab letzten Freitag eine Rechnung (€ 84,-) bekommen in der stand dass ich ein 14 tägiges Wiederrufsrecht hätte und dass ich das Abo 24 Stunden Testen hätte können :gruebel: wie lang hätte ich denn jetzt Wiederruffen können, 24 Std. oder 14 Tage?

Nachdem ich geschrieben hab dass ich gerne von meinem 14 tägigen Wiederrufsrecht gebrauch machen möchte wurde mir mitgeteilt dass diese Frist bereits abgelaufen ist da diese mit einwilligung zum Abo und nicht mit Ankunft der Rechnung Beginnt.

Außerdem habe ich heute festgestellt dass ich keine Zugangsdaten o.ä. nach der Anmeldung erhalten habe, gibts da tatsächlich nach bezahlung noch mehr oder war es das?

Ach ja auf der Seite Lehrstellen-heute auf der untersten Leiste sind weder unter AGB, Kontakt, Suport, u.s.w. irgendwelche Daten vorhanden scheint als wäre das nur für die Optik.
Was soll ich jetzt tun? Komm ich da auch ohne die 84 € bezahlen zu müssen noch irgendwie heil raus?

Hab den Tipp bekommen die Herren Andreas u. Manuel S.:bang: anzuzeigen. oder Mahnungen und inkasso einfach zu ignorieren. BITTE HELFT MIR!!!! Ich hab die Schnauze jetzt schon gestrichen voll.:help:

MfG Paganus
Hi an alle Betroffene hatte auch mal das Problem mit dem S..
[........] ihr solltet zum Verbraucherschutz gehen.
Die machen das für euch.So war es bei mir.

Name gekürzt und Satz wegen rechtlicher Bedenken (Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz) gelöscht. MOD/BR
 
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Harti schrieb:
Was soll ich jetzt tun? Komm ich da auch ohne die 84 € bezahlen zu müssen noch irgendwie heil raus?

Hab den Tipp bekommen die Herren Andreas u. Manuel S.... anzuzeigen.
Bleib mal ganz cooool und lies hier im Forum weiter, dann dürften deine Fragen zum größten Teil schon beantwortet sein und du wirst feststellen, dass der Tipp nicht falsch ist. Dabei aber gleich darauf hinweisen, dass gegen die Herren schon Ermittlungen eingeleitet wurden und die Staatsanwaltschaft in Darmstadt federführend ist.
 
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Die Gebrüder haben einen ständig wachsenden "Fanclub":
[.......]

Der Spruch "Viel Feind, viel Ehr" ist hier aber wohl nicht ganz zutreffend ...

Link entfernt. MOD/BR
 
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Don Pablo schrieb:
Dabei aber gleich darauf hinweisen, dass gegen die Herren schon Ermittlungen eingeleitet wurden und die Staatsanwaltschaft in Darmstadt federführend ist.
Wenn das die Geschäftsleute lesen, werden sie vor Furcht erschaudern - immerhin weiß man darüber Bescheid, wie mit den Anzeigen in Darmstadt umgegangen wird und welchen Standpunkt die dort zuständige StA´in vertritt, gelle?
 
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Reducal schrieb:
Wenn das die Geschäftsleute lesen, werden sie vor Furcht erschaudern - immerhin weiß man darüber Bescheid, wie mit den Anzeigen in Darmstadt umgegangen wird, gelle?
?? wieso?? [........]

Problematische Frage entfernt. MOD/BR
 
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So ein Quatsch! Es ist nur so, dass Zeugen und Beschuldigte in einem Strafverfahren gewisse Rechte genießen und über ihre Anwälte Akteneinsichtnahme erfahren. Die Problematik um die Geschäfte der Brüder S. gibt es schon seit Jahren - da gab es schon ettliche Gespräche mit Behördenmitgliedern und außerdem erfahren die Beteiligten regelmäßig vom Ausgang der Verfahren.
 
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