Antidialer
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Die Provider dürfen die Adressdaten zu einer IP Adressen nur auf richterliche Anweisung herausgeben. Ich bezweifle, das die Brüder S. einen Richter finden, der ihnen diese Daten wegen einer privaten Zahlungsangelegenheit verschafft. Zudem genügt es nicht, den Anschlussinhaber zu benennen. Die Brüder S. müssen schon genau nachweisen, wer den Vertrag abgeschlossen hat (wobei hier auch noch zu klären ist, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist). Und in Zeiten von Mehrfachnutzung und (versehentlich) offenen WLAN Zugängen dürfte das gar nicht so einfach werden.
Die Provider dürfen die Adressdaten zu einer IP Adressen nur auf richterliche Anweisung herausgeben. Ich bezweifle, das die Brüder S. einen Richter finden, der ihnen diese Daten wegen einer privaten Zahlungsangelegenheit verschafft. Zudem genügt es nicht, den Anschlussinhaber zu benennen. Die Brüder S. müssen schon genau nachweisen, wer den Vertrag abgeschlossen hat (wobei hier auch noch zu klären ist, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist). Und in Zeiten von Mehrfachnutzung und (versehentlich) offenen WLAN Zugängen dürfte das gar nicht so einfach werden.