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so hab ich des auch nicht gemeint, aber die gerichte kümmern sich doch eh einen scheiß darum, deswegen kommt die unterschrift unter das "Ticket" und damit hat sichs.
Unter das "Ticket" kommt eine Unterschrift "nur mal eben so" nur beim gerichtlichen Mahnbescheid und da brauchst man dann auch nur mal eben so ein Kreuzchen beim Widerspruch machen (innerhalb von 14 Tagen zurücksenden) und erst wenn man das nicht zurücksendest, sprich nicht widersprichst, dann darf der Gvz kommen. Bei Widerspruch muss das dann vor Gericht verhandelt werden.
 
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BenTigger schrieb:
Bei Widerspruch muss das dann vor Gericht verhandelt werden.
... aber auch nicht automatisch, sondern nur dann, wenn eine der beiden Parteien die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
 
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Was willst du denn hören? Das die netten Brüder einfach so automatisch vor Gericht Recht bekommen, nur weil sie die Brüder S. sind? Soweit sind wir im deutschen Recht zum Glück noch lange nicht.

Das Geschäftsmodel von denen setzt auf drohen und einschüchtern (und scheint bei dir gut zu funktionieren). Auch Anwälte können viel schreiben, wenn der Tag lang ist, des bedeutet nicht, das sie recht haben.
 
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rolf76 schrieb:
BenTigger schrieb:
Bei Widerspruch muss das dann vor Gericht verhandelt werden.
... aber auch nicht automatisch, sondern nur dann, wenn eine der beiden Parteien die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

Jaja ich war zu schreibfaul....

Bei Widerspruch muss das dann vor Gericht verhandelt werden, wenn man immer noch will, dass der GVZ dem Schuldner einen Besuch abstattet ;)

....war eigentlich gemeint
 
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ich lass mich weder einschüchtern noch lass ich mir angst machen, das problem besteht darin dass ich jemanden such der heil daraus gekommen is und der mir sagt was ich jetzt konkret zu tun hab.
 
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Unregistriert schrieb:
ich lass mich weder einschüchtern noch lass ich mir angst machen, das problem besteht darin dass ich jemanden such der heil daraus gekommen is und der mir sagt was ich jetzt konkret zu tun hab.

Noch niemand ist da heil rausgekommen, die Masche läuft erst ein paar Tage. Wenn du Leute suchst, die aus vergleichbaren Maschen heil rausgekommen sind, dann solltest du dir die Postings über Profiwin, MC Multimedia, Simsen und wie sie alle heißen ansehen. Ist alles mehr oder weniger das selbe Prinzip, und auch bei diesen lässt sich zusammenfassen: Die Anbieter buchen lieber die Zahlungsverweigerer aus, als sich mit ihren zweifelhaften Forderungen vor Gericht eine Abfuhr einzuhandeln.
 
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das ganze zeug läuft bei mir seit über nem monat und ich hab vor drei wochen scho von leuten gehört die post bom olaf bekamen, also muss es doch jemanden geben der da scho wieder draußen is!
 
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Unregistriert schrieb:
das ganze zeug läuft bei mir seit über nem monat und ich hab vor drei wochen scho von leuten gehört die post bom olaf bekamen, also muss es doch jemanden geben der da scho wieder draußen is!
Es wurde hier in Postings berichtet, dass die Anbieter klein beigegeben haben, sobald ein die Verbraucher einen Anwalt haben schreiben lassen.

Wer nicht zahlen möchte, aber keinen Anwalt beauftragen will (den Berichten zufolge kostet ein Schreiben eines Rechtsanwalts ab 35 EUR aufwärts), der muss eben Mahnungen ertragen lernen - möglicherweise über Monate hinweg.

Einen Trick, mit dem man "für Ruhe" sorgen kann, gibt es nicht.
 
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also entweder abwarten und schaun was passiert(was aber auch in die hose gehn kann, da die kosten immer höher werden) oder nen Antwalt beauftragen die sache außergerichtlich zu regeln? danke für eure zahlreichen tipps.
 
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Unregistriert schrieb:
also entweder abwarten und schaun was passiert(was aber auch in die hose gehn kann, da die kosten immer höher werden) oder nen Antwalt beauftragen die sache außergerichtlich zu regeln? danke für eure zahlreichen tipps.

Die Kosten werden nicht immer höher, zumindest nur minimal. Natürlich kann ein Inkassounternehmen bei jeder Mahnung die Gebühren erhöhen, aber spätestens wenn es vor Gericht geht, werden die Inkassogebühren auf ein vernünftiges Maß zusammengestutzt (sofern sie überhaupt erstattungsfähig sind). Erstattungsfähig sind Inkassogebühren meines Wissens nach eh nur bis in Höhe der Kosten, die ein Rechtsanwalt geltend machen könnte (anstatt ein zahnloses Inkassobüro zu beauftragen, könnte man die Sache ja auch gleich an einen Anwalt abgeben).
 
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Also ich war jetzt beim Verbraucherschutz, dort wurde ich von einem RA beraten. Der sagte mir, ich soll nicht mehr auf Mails oder Briefe reagieren. Ich hatte den Vertrag von meiner minderjährigen Tochter schriftlich und auch per Mail widerrufen.Mahnung haben wir auch schon, seit einer Woche herrscht Funkstille. Aber die haben im Momnt viel um die Ohren. Also nicht zahlen und keine Ausweiskopie schicken. Erst wieder reagieren, wenn ein Brief von einem deutschen Gericht kommt, dann Widerspruch einlegen.Der Anwalt würde mich auch im schlimmsten Fall vertreten, aber er glaubt nicht das diese netten Brüder vor Gericht möchten.Auch wenn es schwerfällt, einfach abwarten.

Euch noch einen schönen Sonntag und laßt den Kopf nicht hängen.
Und den Minderjährigen möchte ich nur raten, einfach Vertrauen zu den Eltern zu haben, hatte meine Tochter auch.Es reißt euch niemand den Kopf ab, aber ihr bekommt geholfen.

LG Rena
 
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Bin leider auch auf den Mist reingefallen und habe heute die besagte rechnung per email erhalten.
Habe mich allerdings unter falschem namen und falscher adresse angemeldet. wederdie person noch die adresse existiert.
die firma droht allerdings, dass sie meine ip adresse haben und für den fall, dass ich behaupte ich hätte mich nie angemeldet, gegen unbekannt ermitteln. usw.
sollte sich dann doch herausstellen dass ich mit dieses IP in Verbindung stehe müsste ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen....
Muss ich Angst haben dass sie meine Identität tatsächlich ermitteln können? oder kann ich die forderung einfach ignorieren?
mein emailanbieter web.de darf doch meine daten nicht herausgeben, oder?
 
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oje-------ich habe denen eine kopie vom kinderausweis geschickt, in der hoffnung endlich ruhe zu haben. dem war nicht so. was habe ich denn jetzt noch zu befürchten???????? mir wird richtig elend wenn ich daran denke.
 
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gast5 schrieb:
oje-------ich habe denen eine kopie vom kinderausweis geschickt, in der hoffnung endlich ruhe zu haben. dem war nicht so. was habe ich denn jetzt noch zu befürchten???????? mir wird richtig elend wenn ich daran denke.
Den hier beschriebenen absurden Vorwurf:
http://verbraucherrecht.blogspot.com/2006/03/s*********n-gbr-droht-minderjhrigen.html

Dazu auch http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=135681#135681 und die darauf folgenden Postings.

Grundsätzliches zur Bindung an Online-Abos siehe auch>HIER< (blaue Schrift anklicken)
 
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theoretisch können sie das, aber die browser dürfen seit Januar(glaub ich) die ip nicht mehr rausgeben. Das heißt die würden sich strafbar machen wenn sie deinen namen und co. rausgeben ohne entsprechende genehmigungen. ich hab meinen richtigen Namen und auch richtige Adresse angegeben und hab auch scho post heim bekommen. also ich glaub nicht das die so weit gehn. aber hier gibts ja genug exerten die können dir bestimmt weiter helfen. ich werd jeden falls nen Anwalt einschalten, weil ich kein bock hab mich weiter mit denen rumzuärgern. ich kenn noch mehr leute denen das passiert is obwohl wir alle was das thema internet angeht sehr gut informiert sind, aber das kann halt jeden passiern. Wenns klappt gehn wir mit mehreren leuten vor gericht. Wir brauchen nur noch entprechende Beweise, es gibt zwar tausende von seiten die über diesen [] berichten aber das gilt alles nicht als offizielles, vorlegbares Beweismittel.

[Virenscanner: Ausdruck entfernt]
 
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Hallo zusammen, bei mir ging das rasend schnell. Am 2.03. Rechnung, 18.03. Mahnung, 28.03. Schreiben vom [edit]. Dann hat es mir gereicht!!! Bin dann selbst zum Anwalt mit dem ganzen Papierkrieg, Widerruf, Kündigung usw. Die wußten, dass ich nicht bezahlen würde. Hab meinem Anwalt auch Auszüge von versch. Foren sowie Artikel vom Verbraucherschutz gegeben. Mal sehen was rauskommt dabei. Melde mich wieder, wenn es was "Neues" gibt.
Gruß Biggi

[Wegen rechtlicher Bedenken editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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Unregistriert schrieb:
theoretisch können sie das, aber die browser dürfen seit Januar(glaub ich) die ip nicht mehr rausgeben.

???? Wie bitte? Wie bringt man dann einen Browser vor Gericht?

Gruß
Wembley
 
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ja sry, ich mein natürlich die betreiber. da gabs doch ganzen Verfahren vom BVG. wegen den datenschutzgeschichten in bezug auf illegales laden und der ganze scheiß...
 
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