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Unregistriert schrieb:
Ich(17 j.) bin auch auf den scheiß reingefallen. hab denen scho mitgeteilt dass ich weder 18 bin noch darauf hingewiesen wurde was des so kostet. dem haben sie keine beachtung geschenkt und jetzt kam post vom Olaf(Anwalt der dieser ******firma). und jetzt sinds 123€, also hab ich zwei möglichkeiten: 1. Zahlen(was für mich nicht im geringsten in frage kommt, aus prinzip) oder 2. Anwalt einschalten und klagen.
wird sich zeigen wie die sache ausgeht, ich kann euch nur raten das gleiche zu tun, denn da ich wirtschaftschüler bin und mich informiert hab, bin ich auf was gestoßen: falls ihr nach dem schreiben vom OLAF nicht innerhalb von 10 tagen zahlt können die per gerichtvollzieher alle entstandenen kosten eintreiben lassen. So schaut die Rechtslage leider momentan aus.
Mit Verlaub, das ist Blödsinn bzw ziemlich üble Einschüchterung!
Wenn du nicht zahlst, kommt erst mal kein Gerichtsvollzieher, sondern der nette Anwalt hat nur eine Chance, er muss das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Du würdest dann als nächstes einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen (für den die Brüder aber in Vorleistung gehen müssen). Das Mahngericht prüft dabei den Anspruch nicht (rein theoretisch könnte ich dir auch einen Mahnbescheid über die Kronjuwelen zukommen lassen). Dem Mahnbescheid musst du aber zwingend wiedersprechen (einfach ankreuzen und zurückschicken). Dann wären die Brüder wieder am Zug und müssten ihrerseits Klage einreichen. Im Gegensatz zu Dialerforderungen (wo noch der Anscheinsbeweis galt) müssen sie hier (da eine Forderung nach BGB) den Beweis führen, das wirklich ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Von deiner Seite aus genügt einfaches Bestreiten, du musst vor gericht nicht Beweisen, das kein Vertrag zustande gekommen ist, sondern die müssen dir beweisen, das ein Vertrag zustande gekommen ist. Da nützt auch die IP nix, erstens werden sie riesige Probleme haben, an die Adressdaten hinter der IP ranzukommen, und zweitens, selbst wenn sie an die Adresse kommen (was ich schon für unwahrscheinlich halte), idendifiziert diese nur den Anschlussinhaber, nicht zwingend den Vertragsparter. Sie müssen aber den Vertragspartner eindeutig benennen können, was bei Mehrfachnutzung des Rechners oder gar des Internetzugangs praktisch unmöglich ist. Zudem müssen sie natürlich auch noch nachweisen, das überhaupt ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist, was bei diesem Geschäftsmodel sehr schwer werden dürfte. Immerhin tun sie ja ihrerseits nichts, um die Eingaben irgendwie nachvollziehbar zu prüfen (ein E Mail Link ist hier keine Prüfung, denn es gibt genügend Freemail Anbieter, die anonyme E Mail Adressen bieten). Per Anonymisierungsdienst und Freemail Anbieter würden sich beliebige Leute anmelden lassen, ohne das der Anbieter irgendetwas dagegen unternimmt. Genau so das Alter: Will man verhindern, das sich unter 18 jährige für diesen Dienst anmelden, so bleibt als einzig sichere Methode das Post Ident Verfahren. Falscheingaben gehen hier zu Lasten des Anbieters, nicht, wie dieser es gerne hätte, zu Lasten der Kunden. Zudem haben die lieben Brüder im Internet und in der Presse auch schon ihren Ruf mehr als ruiniert, was bei einem Verfahren ebenfalls nicht gerade hilfreich ist (besonders, wenn der Richter einige 100 Seiten zu lesen bekommt, in denen sich Internet, Presse und Verbraucherzentralen ausführlich über die unseriösen Geschäftspraktiken der Brüder auslassen). Unter dem Strich stehen die Chancen der Brüder vor Gericht, mit ihrer Forderung durchzukommen, mehr als schlecht. Ich hab daher auch meine Zweifel, ob man es überhaupt je auf ein Verfahren ankommen lassen würde. Ein negatives Urteil hätte Signalwirkung und könnte weitere "Kunden" zur Zahlungsverweigerung bewegen.
Wenn ich betroffen wäre, würde ich mir keinen Kopf machen und würde die Herren Brüder und Anwälte mahnen lassen, bis sie schwarz werden. Zu einem Anwalt würde ich frühestens gehen, wenn ein Mahnbescheid eintrifft.