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grotti schrieb:
@modaction.sep
Könntest du BITTE mal beide Links - der erste stammt aus dem Urposting - editieren, so dass man darauf zugreifen kann?
Das sind jetzt schon zwei 404-Fehler in Serie, langsam hat das Saison.

-grotti
Wird erledigt - wenn du ein wenig die Augen auf machst, wirst du lesen können, dass die Forumssoftware noch keine 24 Stunden im Dienst ist - und wie bei allen Umstellungen sind ein paar Feinschliffnotwendigkeiten nachzulegen.

Kommen aber.

SEP
 
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Danke für die Antwort SEP. Das hab ich tatsächlich übersehen.
Das Forum ist allerdings auch riesengroß; außerdem war mein letzter Besuch ca. im August 2005. Entgegen meiner Erinnerung war das ein anderes Forum und gar nicht dieses hier...oops
 
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Darf man vor diesen Seiten auf der eigenen Homepage warnen?

Oder ist das Rufmord/Rufschädigung/Verleumdung?
 
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Nivea schrieb:
Darf man vor diesen Seiten auf der eigenen Homepage warnen?

Oder ist das Rufmord/Rufschädigung/Verleumdung?

Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden. Frage den Admin-Berater deines Vertrauens.
 
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Nivea schrieb:
Darf man vor diesen Seiten auf der eigenen Homepage warnen?

Oder ist das Rufmord/Rufschädigung/Verleumdung?

Es kommt immer darauf an, wie man etwas formuliert bzw. darlegt. Sonst siehe Posting von SEP. Abgesehen davon, dass gerade in diesem Fall sich alles sehr schnell ändern bzw. die Aktualität recht rasch nicht mehr gegeben sein kann.

Gruß
Wembley
 
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hallo....
ich habe eine e mail von denen bekommen auch eine rechnung von 84 €.
ich war mir sicher, dass ich mich dort niemals angemeldet habe.
dann bin ich stutzig geworden, bin auf google und hab den namen A&M S[...] GbR eingegeben. da standen mehrere warnungen. also, niemals den betrag bezahlen. ich mach jetzt eine strafanzeige gegen diese firma. eine frechheit!!

hoffe ich konnte einigen weiterhelfen

liebe grüße

[Persönliche Daten gelöscht - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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Auf orf.at widmete man sich wieder einmal den Brüdern S.

Titel: "Gratis-Websites": Steigerung der Drohungen mit Anwaltschreiben" (Artikel vom 31.03.06)

http://help.orf.at/?story=4466

orf.at schrieb:
"Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Sie eine ungerechtfertigte Geldforderung bekommen", beruhigt AK-Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Da hier nicht ordnungsgemäß auf das zustehende Rücktrittsrecht hingewiesen wird, steht dem Verbraucher ein auf drei Monate verlängertes Rücktrittsrecht zu. Die AK hat daher einen Musterbrief für ein Rücktrittsschreiben online gestellt.
Dieser im ORF-Artikel direkt verlinkte Musterbrief befindet sich auf der Homepage der Arbeiterkammer Österreich:

http://www.arbeiterkammer.at/pictures/d38/Musterbrief_Ruecktritt_unzureichende_Belehrung.pdf

ACHTUNG: Dieser Brief und dieser Artikel beziehen sich auf die österreichischen Gesetze und ist daher nur für Nutzer geeignet, die sich von Österreich aus angemeldet haben.
Daher können User, die sich von Deutschland oder der Schweiz aus die Anmeldung vollzogen haben, diesen NICHT in dieser Form übernehmen.

Gruß
Wembley
 
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Jahnsi schrieb:
Hallo !

Da surfe ich kürzlich im Internet, um einen Namen für unser bald kommendes Kind zu finden, lande auf der oben genannten Seite [vornamen-heute.com] und habe prompt ein 24 monatiges Abo am Hals, welches mich jährlich 84 Euro kosten soll. Wie ich jetzt gelesen habe, ist die Firma S[...] GbR bekannt für dubiose Internetgeschäfte. Leider muß ich mir den Leichtsinn vorwerfen lassen, die AGB'S nicht so gründlich gelesen zu haben, wie es wohl vonnöten gewesen wäre. Ich bin jedoch nach der Registrierung nie darauf hingewiesen worden, daß ich da auf ein kostenpflichtiges Abo hinsteuere, selbst bei der Zusendung der Zugangsdaten nicht. Nun kam nach Ablauf der Widerrufsfrist die Rechnung, und für mich der Schock.

Gibt es hier jemanden, der sich mit dieser Materie auskennt und mit der o.g. Firma vielleicht schon selbst Erfahrungen sammeln konnte? Gibt es für mich eine Chance, da rauszukommen?

Beste Grüße

Jahnsi

[Threadnamen editiert und Sitenamen eingefügt aus den Gründen dieses Postings ] - modaction.sep
Hallo,
mir erging es genauso. Meine Tochter sucht eine Lehrstelle und ich fand im Internet unter w*w.lehrstellen.de, die Herren "A&M S[...] GbR"
Wollte mir die Seite anschauen, habe nichts bestätigt, ich kam nach diesem sonderbaren Gewinnspiel nicht einmal weiter.
Habe auch keine Zugangsdaten erhalten, aber am 3.3.2006 per E-Mail eine Rechnung. Gleichzeitig wurde auch mit Rechtsanwalt gedroht, sollte ich nicht innerhalb 7 Tagen bezahlen. Leider bezahlte ich die Rechnung, da ich mir Ärger ersparen wollte. Am 29.3.06 erfuhr ich dann bei RTL in den Nachrichten, daß ich einer [...] Firma auf den Leim gegangen bin.
Habe bis heute noch keine Zugangsdaten und auch keinen Nutzen von den 100 kostenlosen SMS.
Wer weiß mehr über diese dubiose Firma?
Wo kann man Hilfe erhalten?
H. Ganther

[Zwei Worte entfernt. (bh/SEP)]
 
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Wenn es Dir nur um die Zugangsdaten geht, dann schreibe doch mal eine E-Mail an den Support, der auf der Rechnung steht. Solltest Du tatsächlich nur wissen wollen, wie man sich nun am besten verhalten kann, dann lies mal viiiiiele Seiten hier zurück.
Wenn Du bereits das erste Jahr bezahlt hast, dann gibt es eigentlich nur eine Möglichkeit, das Geld wieder zurück zu bekommen, nämlich die, vor ein Gericht zu ziehen. Beachte aber - im nächsten Jahr wird die zweite Rate des 24-Monate-Abo fällig und wenn Du nicht kündigst, dann geht das Jahr für Jahr so weiter (solange es die Initiatoren bzw. ihre Absichten noch gibt).

@ heide, ein ganz klein wenig Ironie enthält mein Posting leider schon.
 
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heide.ganther schrieb:
mir erging es genauso. Meine Tochter sucht eine Lehrstelle und ich fand im Internet unter **w.lehrstellen.de , die Herren "A&M S[...] GbR"
Wollte mir die Seite anschauen, habe nichts bestätigt, ich kam nach diesem sonderbaren Gewinnspiel nicht einmal weiter.
Habe auch keine Zugangsdaten erhalten, aber am 3.3.2006 per E-Mail eine Rechnung. Gleichzeitig wurde auch mit Rechtsanwalt gedroht, sollte ich nicht innerhalb 7 Tagen bezahlen. Leider bezahlte ich die Rechnung, da ich mir Ärger ersparen wollte. Am 29.3.06 erfuhr ich dann bei RTL in den Nachrichten, daß ich einer [...] Firma auf den Leim gegangen bin.
Habe bis heute noch keine Zugangsdaten und auch keinen Nutzen von den 100 kostenlosen SMS.
Wer weiß mehr über diese dubiose Firma?
Wo kann man Hilfe erhalten?
H. Ganther

In so einem Fall wird hier immer angeraten, sich wegen des Rechtsberatungsgesetzes, das Einzelfallberatung verbietet, an einen Anwalt oder an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Generell ist es natürlich immer weit schwieriger, das Geld wieder zurückzuholen, als jemanden seine Forderungen einfach nicht zu erfüllen. Speziell die Verbraucherzentralen kennen die Brüder S. und diese Firma sehr gut, haben sie doch gerade 16(!) Abmahnungen an diese verschickt. Es ist sicher keine schlechte Idee, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden, denn die sind mit der Thematik sehr gut befasst. Aber ob du das Geld dann wiedersiehst, kann dir natürlich niemand garantieren.

Du sagst, dass du, obwohl schon die Rechnung beglichen wurde, noch keine Leistung empfangen konntest. Das ist schon mal kein Pluspunkt für die Brüder.
Gruß
Wembley
 
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Hallo Zusammen, ich bin nur noch am Foren lesen über die lieben S*********ns.Mir erging es wie allen hier. Habe jetzt schon nach 3 Wochen ein Schreiben vom lieben Rechtsanwalt, Herrn [...] (der mit dem großen roten "T", ist seit Jahren bekannt für solche dubiosen Firmen zu arbeiten.) bekommen. Diese Brüder reagieren auf nichts, weder auf Widerspruch noch auf Kündigung usw. Ich habe mich bei steuer-heute angemeldet, weil ich gerade über meinen Steuerunterlagen saß und ein paar Tricks bekommen wollte. Hat nicht geklappt, dann habe ich mich nochmal angemeldet unter dem Namen von meinem Mann und bekam natürlich prompt gleich 2 Rechungen. Das habe ich nur gemacht, weil ich dachte, ich hätte bei mir einen Fehler gemacht, weil ich nicht reinkam. Das gleiche passierte auch bei meinem Mann. Ich dachte, lass mal, such Dir was anderes. Habe nicht mehr daran gedacht, bis die 2 Rechn. ins Haus bzw. in mein Mailfach flatterten. Meine habe ich vor lauter Angst sofort bezahlt. (Habe aber trotzdem eine Mahnung erhalten.) Gott sei Dank, habe ich dann die vielen Beiträge in verschienen Foren gelesen und natürlich die 2. Rechnung nicht bezahlt. War mit dem ganzen Papierkram jetzt am Donnerstag beim Anwalt. Mal sehen was rauskommt. Berichte wieder darüber. Für mich ist es nicht so schlimm, da ich eine Rechtsschutzvers. habe. Bis später Biggi

[Einen Namen entfernt. (bh)]
 
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promised19 schrieb:
die Frist für die 14-tägige Rücktrittserklärung beginnt bei Anmeldung und ist
daher bei Ihnen schon verstrichen.
Das setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist. Einige Verbraucherzentralen bestreiten nun genau das. Ob die Anbieter wohl ein Interesse an einer gerichtlichen Klärung haben? Da droht nämlich durchaus, dass das Geschäftsmodell den Bach 'runtergeht. Ein negatives Urteil würde sich im Web wohl sehr schnell verbreiten. M. E. lohnt es schon von daher nicht, mit den Brüdern eine längere und vermutlich fruchtlose Brieffreundschaft am Leben zu halten. Sollen die doch versuchen ihre Forderungen einzuklagen. Dann wird man sehen, ob die Forderungen Bestand haben.

M. Boettcher
 
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Ich(17 j.) bin auch auf den scheiß reingefallen. hab denen scho mitgeteilt dass ich weder 18 bin noch darauf hingewiesen wurde was des so kostet. dem haben sie keine beachtung geschenkt und jetzt kam post vom Olaf(Anwalt der dieser *****firma). und jetzt sinds 123€, also hab ich zwei möglichkeiten: 1. Zahlen(was für mich nicht im geringsten in frage kommt, aus prinzip) oder 2. Anwalt einschalten und klagen.
wird sich zeigen wie die sache ausgeht, ich kann euch nur raten das gleiche zu tun, denn da ich wirtschaftschüler bin und mich informiert hab, bin ich auf was gestoßen: falls ihr nach dem schreiben vom OLAF nicht innerhalb von 10 tagen zahlt können die per gerichtvollzieher alle entstandenen kosten eintreiben lassen. So schaut die Rechtslage leider momentan aus.

Bitte NUB beachten, ein Wort editiertBT/MOD
 
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Unregistriert schrieb:
falls ihr nach dem schreiben vom OLAF nicht innerhalb von 10 tagen zahlt können die per gerichtvollzieher alle entstandenen kosten eintreiben lassen. So schaut die Rechtslage leider momentan aus.
Das stimmt defintiv NICHT. Olaf T. ist kein Gericht. Olaf. T. verschickt keine gerichtlichen Mahnbescheide. Das darf er nicht. Bitte nicht täuschen lassen, weil vielleicht irgendwo die Bezeichnung "Abteilung Mahnbescheid" oder so ähnlich draufsteht. Nur gerichtliche Mahnbescheide können bewirken, dass der Gerichtsvollzieher tätig wird. Aber auch nur, wenn man diesem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb einer gesetzten Frist nicht widerspricht.

Gruß
Wembley
 
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Unregistriert schrieb:
also hab ich zwei möglichkeiten: 1. Zahlen(was für mich nicht im geringsten in frage kommt, aus prinzip) oder 2. Anwalt einschalten und klagen.
Auf was willst Du denn klagen? Meinst Du eine negative Feststellungsklage?

Grundsätzlich gibt es auch noch die dritte Möglichkeit

3. Nichtzahlen und Abwarten, ob der Anbieter klagt oder einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt.

Ob diese Möglichkeit auch für Dich in Betracht kommt, musst Du allerdings selbst oder mit Hilfe von Rechtsrat beurteilen.

falls ihr nach dem schreiben vom OLAF nicht innerhalb von 10 tagen zahlt können die per gerichtvollzieher alle entstandenen kosten eintreiben lassen. So schaut die Rechtslage leider momentan aus.
Definitiv: NEIN.

Der Gerichtsvollzieher kann nur aufgrund eines Titels Geld eintreiben. Was ein Titel ist, kannst Du hier in dem Posting von KatzenHai nachlesen:
http://forum.computerbetrug.de/showpost.php?p=134767&postcount=255
 
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denn da ich wirtschaftschüler bin und mich informiert hab, bin ich auf was gestoßen: falls ihr nach dem schreiben vom OLAF nicht innerhalb von 10 tagen zahlt können die per gerichtvollzieher alle entstandenen kosten eintreiben lassen. So schaut die Rechtslage leider momentan aus.

Dann solltest du in der Schule mal besser aufpassen. Einen Gerichtsvollzieher kann man nicht mal eben so vom Anwalt vorbeischicken lassen.
Der Anwalt muss erst mal vor Gericht gehen, gegen dich ein Urteil erwirken, welches lautet, du hast zu zahlen, und erst wenn du dann nicht zahlst, dann kann er das an einen Gerichtsvollzieher weitergeben.

Ich mach das grade selbst als Gläubiger durch. Mein Anwalt schreibt Briefe und fordert zum Zahlen auf. Wenn ich aber trotzdem kein Geld bekomme, dann klagt mein Anwalt vor Gericht, damit er bei Erfolg z.B. eine Lohnpfändung durchführen kann.

So hatten wir das schon mal gemacht und bisher sind dann die Zahlungen ratenweise eingegangen. Obwohl wir den Titel schon mal hatten, muss nun ein neuer beantragt werden, weil sich die Ansprüche geändert haben.

Wie du siehst, es ist einfach Geld bei jemanden zu leihen, wenn dann die Rückzahlung nicht klappt, ist es für den Verleiher schwer wieder das Geld zurückzubekommen
 
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Unregistriert schrieb:
Ich(17 j.) bin auch auf den scheiß reingefallen. hab denen scho mitgeteilt dass ich weder 18 bin noch darauf hingewiesen wurde was des so kostet. dem haben sie keine beachtung geschenkt und jetzt kam post vom Olaf(Anwalt der dieser ******firma). und jetzt sinds 123€, also hab ich zwei möglichkeiten: 1. Zahlen(was für mich nicht im geringsten in frage kommt, aus prinzip) oder 2. Anwalt einschalten und klagen.
wird sich zeigen wie die sache ausgeht, ich kann euch nur raten das gleiche zu tun, denn da ich wirtschaftschüler bin und mich informiert hab, bin ich auf was gestoßen: falls ihr nach dem schreiben vom OLAF nicht innerhalb von 10 tagen zahlt können die per gerichtvollzieher alle entstandenen kosten eintreiben lassen. So schaut die Rechtslage leider momentan aus.

Mit Verlaub, das ist Blödsinn bzw ziemlich üble Einschüchterung!

Wenn du nicht zahlst, kommt erst mal kein Gerichtsvollzieher, sondern der nette Anwalt hat nur eine Chance, er muss das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Du würdest dann als nächstes einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen (für den die Brüder aber in Vorleistung gehen müssen). Das Mahngericht prüft dabei den Anspruch nicht (rein theoretisch könnte ich dir auch einen Mahnbescheid über die Kronjuwelen zukommen lassen). Dem Mahnbescheid musst du aber zwingend wiedersprechen (einfach ankreuzen und zurückschicken). Dann wären die Brüder wieder am Zug und müssten ihrerseits Klage einreichen. Im Gegensatz zu Dialerforderungen (wo noch der Anscheinsbeweis galt) müssen sie hier (da eine Forderung nach BGB) den Beweis führen, das wirklich ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Von deiner Seite aus genügt einfaches Bestreiten, du musst vor gericht nicht Beweisen, das kein Vertrag zustande gekommen ist, sondern die müssen dir beweisen, das ein Vertrag zustande gekommen ist. Da nützt auch die IP nix, erstens werden sie riesige Probleme haben, an die Adressdaten hinter der IP ranzukommen, und zweitens, selbst wenn sie an die Adresse kommen (was ich schon für unwahrscheinlich halte), idendifiziert diese nur den Anschlussinhaber, nicht zwingend den Vertragsparter. Sie müssen aber den Vertragspartner eindeutig benennen können, was bei Mehrfachnutzung des Rechners oder gar des Internetzugangs praktisch unmöglich ist. Zudem müssen sie natürlich auch noch nachweisen, das überhaupt ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist, was bei diesem Geschäftsmodel sehr schwer werden dürfte. Immerhin tun sie ja ihrerseits nichts, um die Eingaben irgendwie nachvollziehbar zu prüfen (ein E Mail Link ist hier keine Prüfung, denn es gibt genügend Freemail Anbieter, die anonyme E Mail Adressen bieten). Per Anonymisierungsdienst und Freemail Anbieter würden sich beliebige Leute anmelden lassen, ohne das der Anbieter irgendetwas dagegen unternimmt. Genau so das Alter: Will man verhindern, das sich unter 18 jährige für diesen Dienst anmelden, so bleibt als einzig sichere Methode das Post Ident Verfahren. Falscheingaben gehen hier zu Lasten des Anbieters, nicht, wie dieser es gerne hätte, zu Lasten der Kunden. Zudem haben die lieben Brüder im Internet und in der Presse auch schon ihren Ruf mehr als ruiniert, was bei einem Verfahren ebenfalls nicht gerade hilfreich ist (besonders, wenn der Richter einige 100 Seiten zu lesen bekommt, in denen sich Internet, Presse und Verbraucherzentralen ausführlich über die unseriösen Geschäftspraktiken der Brüder auslassen). Unter dem Strich stehen die Chancen der Brüder vor Gericht, mit ihrer Forderung durchzukommen, mehr als schlecht. Ich hab daher auch meine Zweifel, ob man es überhaupt je auf ein Verfahren ankommen lassen würde. Ein negatives Urteil hätte Signalwirkung und könnte weitere "Kunden" zur Zahlungsverweigerung bewegen.

Wenn ich betroffen wäre, würde ich mir keinen Kopf machen und würde die Herren Brüder und Anwälte mahnen lassen, bis sie schwarz werden. Zu einem Anwalt würde ich frühestens gehen, wenn ein Mahnbescheid eintrifft.
 
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so hab ich des auch nicht gemeint, aber die gerichte kümmern sich doch eh einen scheiß darum, deswegen kommt die unterschrift unter das "Ticket" und damit hat sichs. Und jetzt nochmal zu dem "Abwarten und nicht bezahlen", das hab ich doch scho hinter mir, zuerst dacht ich die wollen mit nur angst machen bis ich zahl, aber mittler weile schauts anders aus. also ich brauch jetzt einen konkreten tipp von jemanden der aus der sache heil rausgekommen is, wie ich weiter vorgehen soll und bitte kein sprüche wie alles ignoriern, weil das is völliger unsinn. leute ihr kennt das deutsche recht, auch wenn die betreiber A+M Schmidt**** mehrmals von den verschiedensten institutionen verwahnt wurden, bringt mich das jetzt grade auch nicht weiter. also bitte ums Ratschläge!!!!
 
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Unregistriert schrieb:
Und jetzt nochmal zu dem "Abwarten und nicht bezahlen", das hab ich doch scho hinter mir, zuerst dacht ich die wollen mit nur angst machen bis ich zahl, aber mittler weile schauts anders aus.

Was schaut jetzt anders aus? Woraus schließt Du konkret, dass Dir jetzt nicht mehr lediglich "Angst gemacht" werden soll bis Du zahlst?
 
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