Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

AW: Abmahnung U+C Regensburg

Mit Abmahnungsgeschichten ist nicht zu spaßen.
Mein Rat; geh zu dem für Dich zuständigen Gericht und besorge Dir beim Rechtspfleger einen Beratungsschein für eine Erstberatung beim Anwalt.
(H IV-Bescheid mitnehmen!)
Der Anwalt wird Dir dann mit Dir das weitere Vorgehen besprechen und ggf auch beim Gericht die entsprechenden Anträge auf Prozeßkostenhilfe stellen
Alleine kommst Du aus der Sache nicht raus. Tritt auch nicht weiter alleine mit der U-C in Kontakt. Eine falsche Äußerung ist schnell gemacht.
 
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Ich habe den Film 1000% nicht Runtergeladen ...
Darum geht es ja auch nicht, denn die Anwälte (besser deren beauftragten Techniker) haben die Datei direkt von deinem Rechner runter geladen, den Hashwert mit dem Original verglichen und die IP der Verbindung zu deinem Anschluss zurück verfolgt.

Sat1 ist da dran hilft nicht direkt aber die sind dran ...
Die sind gar nichts! Da macht womöglich ein Praktikant einen Bericht und sucht nach reißerischen Themen um selbst gut da zu stehen.
 
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Hi zusammen,

wollte mal Fragen ob jemand schon nen gerichtlichen Mahnbescheid von denen bekommen hat?

Ich zum glück noch nicht. Seit die mir vor 5 Monaten den doppelten Betrag in Rechnung gestellt haben, und ich nicht mehr darauf reagiert habe, habe ich nichts mehr von denen gehört.

Ich glaube die sind nur aufs schnelle Geld aus. Ich hatte denen ja auch die 100 Euro nach §97A angeboten, welche diese jedoch nicht angenommen haben, da es angeblich nen Streitwert von 25.000 Euro wären (komisch wie die darauf kommen bei nur einen Film) Im Internet stehen mehrere Vergleichbaren Fälle, wo nur 1.300 Euro an Streitwert angesetzt werden.

Ich bin mir sicher, die wissen genau, das sie selber sich in eine grauzone aufgehalten haben, um an meine IP Adresse dran zu kommen. Gibt genug Youtoube Filme, wo genau die Machenschaften von solchen Firmen durcfhleuchtet haben. Und scheinbar wissen die, das sie vor Gericht keine Changen haben....

Wünsche noch einen schönen Tag...
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Richtig. Ein Mahnverfahren ist in dem Zusammenhang nicht vorgesehen.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Doch, die Filesharing-Abmahner verschicken des öfteren Mahnbescheide.
Dann muss man binnen 14 Tagen widersprechen, Rücksendung des Formulars ans Gericht. Dann kann der Abmahner sich überlegen, ob er klagt.

Die Wahrscheinlichkeit einer Klage, wenn man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt und nicht zahlt, liegt bei 0,5 Prozent.

Im Forum bei Netzwelt.de gibt es ausführliche Infos zu Filesharing-Abmahnungen.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Meines Wissens nach kommt erst ein Mahnbescheid, welchen man innerhalb von 14 Tagen wiedersprechen muss. Und dabei knicken dann die letzten Abgemahnten meistens ein, und zahlen freiwillig.

Und erst dann, wenn der Abgemahnte den Mahnbescheid wiederspricht, kann der Kläger eine Klage beim Amtsgericht einreichen.

Und genau diesen Schritt überlegen sich die Abmahner sehr gut. Denn sie wissen genau auf welchem dünnen Eis die sich bewegen. Denn u.a. müssen diese ja dann offen legen wie diese an die Daten gekommen sind. Und müssten somit zugeben, das sie das gleiche Filesharing Programm wie der Abgemahnte benutzt haben.

Und auch dann ist der Ausgang der Klage offen. Denn es gibt wie gesagt den §97A, der bei geringen und erstmaligen Verstoss, den Abgemahnten max. 100 Euro in Rechnung gestellt wird. Und diese 100 Euro lohnen sich nicht wirklich für so einen Anwalt. Dieser hofft eher darauf, das der Abgemahnte aus Angst freiwillig bezahlt.

Wäre dem nicht so, wie ich schreibe, und der Anwalt wäre im 100% Recht, dann würde der doch nicht über ein halbes Jahr warten, bis er den Abgemahnten verklagt... oder?

In diesem Sinne.... einen schönen Tag....
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Und erst dann, wenn der Abgemahnte den Mahnbescheid wiederspricht, kann der Kläger eine Klage beim Amtsgericht einreichen
Nööö,man kann auch direkt klagen. Reagiert man auf den Mahnbescheid nicht,kommt ein Vollstreckungsbescheid,macht man dann auch nichts,kommt der Gerichtsvollzieher

Es heist überigens widersprechen,also ohne e
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Und genau diesen Schritt überlegen sich die Abmahner sehr gut. Denn sie wissen genau auf welchem dünnen Eis die sich bewegen. Denn u.a. müssen diese ja dann offen legen wie diese an die Daten gekommen sind. Und müssten somit zugeben, das sie das gleiche Filesharing Programm wie der Abgemahnte benutzt haben.
Na und? Seit wann ist die Nutzung von derartigen Programmen illegal? Es geht doch nur immer darum, dass das anonyme zur Verfügung stellen (veröffentlichen) unzulässig ist. Die Anwälte könnten, wenn sie wollten, freilich ordentlich vom Leder ziehn und zwar ohne dass da "dünnes Eis" zu befürchten wäre.


Dieser hofft eher darauf, das der Abgemahnte aus Angst freiwillig bezahlt.
Ob voller Forderungsbetrag oder nur die 100 €uronen, das Abmahngeschäft basiert auf der möglichst widerstandslosen Zahlungsbereitschaft der Angeschriebenen.


der Anwalt ... würde der doch nicht über ein halbes Jahr warten, bis er den Abgemahnten verklagt... oder?
Die Anwälte haben Zeit und mancher Abgemahnte zahlt irgend wann auch ohne Not mal eben doch noch. Manche haben bei den ersten Schreiben kein Geld und da lohnt es sich für die Anwälte nach zu betteln.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Ob ein Mahnverfahren kommt oder nicht, hängt von zweierlei Maß ab. Zum einen der strafrechtliche Belang, zum anderen der zivilrechtliche Anspruch.

Der strafrechtliche Belang bezieht sich ausschließlich auf die geforderte Unterlassungserklärung. Wer diese (auch in modifizierter Form) abgibt, hat die strafrechtliche Komponente erfüllt, so die UE oder modUE akzeptiert wurde. Diese Unterlassungserklärung ist strafbewehrt. Sie gilt ein Leben lang und nicht, wie so oft zu lesen, "nur" 30 Jahre.

Alles Weitere ist nun zivilrechtlich. Das betrifft sämtliche Kosten, die in dieser Angelegenheit gefordert werden, inkl. Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Um diese einfordern zu können, bedarf es einen gerichtl. Mahnbescheid.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Der strafrechtliche Belang bezieht sich ausschließlich auf die geforderte Unterlassungserklärung. Diese Unterlassungserklärung ist strafbewehrt.
Heißt das, wer eine abgibt, macht sich strafbar oder wie nun? Du schreibst hier zwar g´scheit daher, aber die zwei Problemfelder sollte man dennoch nicht in einen Topf schmeißen.

Generell gilt, dass

  • Urheberrechtsverletzungen zivile Ansprüche der Rechteinhaber nach sich ziehen können (Schadenersatz) und Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung im Wiederholungsfall haben
  • Urheberrechtsverletzungen nach dem UrhG auch strafrechtlich relevant verfolgt werden können.
Letzteres erfolgt nur auf Antrag der Rechteinhaber oder derer Vertreter, also nicht von Amts wegen. Dies bedeutet, dass eine Strafanzeige erstattet werden muss, wenn eine Verfolgung gewünscht ist.

Bei einer gleichzeitigen Strafverfolgung tritt die Klärung ziviler Ansprüche formal zurück, was die Beitreibung ziviler Forderungen zeitlich verdrängt. Wird dann das Strafverfahren gegen den Verdächtigen eingestellt, hat dieser eine bedeutend bessere Position in einem anstehenden Zivilverfahren, wenn ihm im Strafverfahren z. B. eine Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Eine Einstellungsverfügung einer StA ist somit eine Schuldbefreiung frei Haus. Dass dies von Abmahnsozietäten nicht gewünscht wird, dürfte wohl klar sein. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man an einer Strafverfolgung in der Regel gar nicht interessiert ist.
In der Vergangenheit wurden Strafverfahren nur deshalb angestoßen, weil man über diese Verfahren auf recht simple Weise die Daten des Anschlussinhabers aus der Störung in Erfahrung bringen konnte, um die Abmahnung auf den Weg bringen zu können. Als dann aber einzelne Staatsanwaltschaften damit begonnen hatten, unter Hilfe einzelner Gerichte, die Anzeigen reihenweise abzuweisen, war es schnell vorbei mit der Anzeigerei. Erschwerend kam hinzu, dass das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte und somit es an der Rechtsgrundlage für die Datenerhebung mangelte. Die aber spielt beim berechtigtem Interesse der Rechteinhaber nun kein Rolle mehr, so dass die Daten auch zivil (ohne Strafanzeige) zeitnah über einen Feststellungsbeschluss erhoben werden können. Das AG Köln ist da übrigens für einige Sozietäten sehr fleißig und spült darüber nicht wenige €uronen in die Staatskasse.

Leute, die von einer Abmahnung betroffen sind, müssen nicht damit rechnen, wegen der selben Sache auch angezeigt zu werden. Auch wenn das so womöglich in den Abmahnschreiben drin steht, so ist das nur ein Teil der Drohkulisse, die von den Anwälten beabsichtigt aufgebaut ist. Die pusten die Backen auf und was dabei raus kommt ist nicht selten nur heißer Wind! Insbesondere als Anschlussinhaber, der sich keiner Schuld bewusst ist, lohnt es sich, Gegenwind zu erzeugen (keine Zahlungspflicht bei Mitstörerhaftung, 100-€-Deckelung). Bei einem Anschlussinhaber (dem die eigentliche Tat nicht nachgewiesen werden kann) würde strafrechtlich theoretisch nie eine Verurteilung zu Stande kommen, wieso sollte er dann zivil auch etwas zahlen müssen?

Wer aber in einer Unterlassungserklärung angibt, den Schaden wissentlich begangen oder grob fahrlässig begünstigt zu haben, der begibt sich auf dünnes Eis. In der Tat, der gibt es zu, strafrechtlich relevant gehandelt zu haben.

Prinzipiell sollte sich jeder, von so einer Abmahnung Betroffener, professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Anwalt nehmen. Ahnungsloses Gewurschtl kann teuer werden!
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Heißt das, wer eine abgibt, macht sich strafbar oder wie nun?

Das heißt, wer die UE / modUE abgibt, wendet die strafrechtliche Weiterverfolgung ab.

Der RI bzw. sein Anwalt muss allein aus dem Grund schon Strafantrag stellen, damit er überhaupt an die Daten des IP-Nutzers kommt. Hat er diese, wird abgemahnt und somit eine Unterlassung gefordert, die der Abgemahnte erklären soll. Tut der Abgemahnte dies nicht, kann der RI (sein Anwalt) eine einstweilige Vefügung auf Unterlassung beantragen, die dann richtig teuer werden kann. Nur hier greift das Strafrecht.

Der gestellte Strafantrag deckt in aller Regel sowohl straf- als auch zivilrechtliche Ansprüche ab. Wird die UE / modUE angenommen, ist der strafrechtliche Aspekt erledigt. Alles Weitere ist dann zivilrechtlich relevant.

Das meinte ich mit meiner Aussage.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Der RI bzw. sein Anwalt muss allein aus dem Grund schon Strafantrag stellen, damit er überhaupt an die Daten des IP-Nutzers kommt.
Das sitmmt doch gar nicht! Wie ich schon geschrieben habe, machen da die Staatstanwaltschaften schon seit geraumer Zeit nicht mehr mit, das war einmal!

Die Anwälte phishen die IP-Adressen aus ihren eigenen Sessions mit den Störern ab, sortieren sie nach Provider, die noch kurzzeitig speichern und lassen die dazu gehörigen Daten des physikalischen Ursprungs bei den Providern sichern. Zeitgleich holen sie sich einen Beschluss bei einem AG zur Auskunft der Daten und reichen diesen den Providern nach. Daraufhin (passiert alles automatisiert innert weniger Stunden/Tage) erhalten die Abmahner die gewünschten Datensätze und verarbeiten diese nach freien Kapazitäten (in den Folgemonaten) zu Serienbriefen an die ermittelten Anschlussinhaber.

Der gestellte Strafantrag deckt in aller Regel sowohl straf- als auch zivilrechtliche Ansprüche ab.
Wie kann das sein, wenn doch zumeist gar kein Strafantrag gestellt wird? Wie kann es sein, dass in früheren Verfahren oft von der Verfolgung abgesehen und die Verfahren mit der Begründung eingestellt wurden, dass etwaige zivile Ansprüche von der Entscheidung nicht betroffen sind?
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Nun ja, ich finds trozdem komisch das sich die beiden Anwälte nach meiner abgegebenen mod. Unterlassungserklärung nur noch 1x mit der doppelten Rechnung gemeldet haben und danach nicht mehr.

Wären Sie sich ihrer Sache so sicher, hätten diese doch schon längst versucht mich zu verklagen. Oder wer verzichtet schon freiwillig so lange auf sein ihm "zustehendes" Geld? ;)

Aber mir solls recht sein....
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hi,
ich wurde auch zum Opfer des Abmahnwahns und bekam im September des letzten Jahres zu Unrecht ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei „Urmann und Collegen“. Mir wurde vorgeworfen einen Film (Anal Acrobats 5) über ein Filesharingprogramm runtergeladen zu haben und anderen Nutzer durch Freigabe zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Die Höhe der Forderung betrug 650EUR und außerdem verlangten die Rechtsanwälte eine unterschriebene Unterlassungserklärung. Völlig schockiert über diese Anschuldigung begab ich mich auf die Suche nach einem Rechtsanwalt, zumal ich mich mit der Gesetzeslage und Vorgehensweise nicht auskannte. Ich googelte und fand eine Rechtsanwältin die schon Erfahrung mit dieser und anderen Abmahnanwälte gesammelt hatte. Die Rechtsanwältin Jxxx Cxxx (Homepage) aus Mannheim beriet mich telefonisch und bat mir ihre Hilfe zu einem fairem Honorar an. Sie fasste eine modifizierte Unterlassungserklärung und erklärte den Abmahnern den Krieg, zumal ich völlig zu Unrecht beschuldigt wurde. Der zweite Brief der RA U+C kam dann 5 Monate später und in diesem wurde die Forderung auf 450EUR gesenkt, fundierte Beweise die meine Schuld beweisen wurden nicht vorgelegt. Daraufhin schrieb meine Anwältin einen erneuten und letzten Brief und wies alle Anschuldigungen juristisch zurück. Seitdem hörte ich nichts mehr und hoffe nun dass sich die Sache erledigt hat. Ihr solltet euch auf jeden Fall juristisch beraten lassen und niemals diese vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, damit schaufelt ihr euch euer eigenes Grab.

[modedit] Bitte keine Klarnamen im Forum posten
 
Hallo, schön das es dieses Forum gibt. Ich bin auch betroffener.Im Dezember bekam ich 3 Briefe über Sexfilmchen.
Wie immer 650 eTermin kanpp gehalten.. Im April und Mai kamen wieder Briefe..
Insgesamt sind es nun 15 Stk. Zeitfenster der Filmchen Juli-August..
1) Warum versenden die nicht alle auf einmal?

2) Ich hatte Wlan verschlüßelt, es sind mehrer User im Haus an dem Rechner.Auf meinem Namen läuft der Anschluss.
Die Filme sind nicht auf dem Rechner zu finden!???

3) Ich habe darauf nen PC Spezialisten mal schauen lassen..Befund Trojaner auf dem Rechner..
Es war kein Filesharing Programm auf dem PC.
Dieser sagte man kann einfach mit nem Tool IP Scannen, und auf IP Adressen zugreifen, Rechner sperren,formatieren etc alles kein Problem.
Dazu gibt es Programm die IP Adressen verschleiern!!Und andere die IP Adressen copieren..Wahnsinn..
Er hat mein Wlan ausgeschaltet, alles neu installiert, Schutzmaßnahmen gemacht, sagte 100% Sicherheit gibt es nicht.
Immer den Rechner bei nicht benutzen aus machen, Modemeinstellung kontrollieren.etc.
Aufs eigene Internettempo achten..

Nun nach den ersten Briefe war ich beim Anwalt, dieser verfasste ne andere Unterlassungserklärung. ohne Summe zu bieten.
Nach den letzten Briefen den wir wieder wiedersprachen, sagte er nun abwarten oder Geld anbieten...

Ich persönlich denke nicht dran zu zahlen, ist für mich ein Schuld geständniss. Wir vertrauen unseren Anwalt seit dem nicht mehr richtig.
Klar um die Zermürbtechnik los zu werden ist man fast geneigt was zu bieten.Man fühlt sich Hilflos.
Jeder Brief im Briefkasten setzt Panik frei.Niemand hilft einen richtig..Jeder sagt was anderes ..
Unsere Versicherung hat die Sache nicht übernommen, zahlen den Anwalt immer selber. Denken drüber nach den Privaten Rechtschutz zu kündigen.
Hoffe hier auf Unterstützung und Hilfe..da mit .... nicht siegt.

Allen viel Glück
 
Hoffe hier auf Unterstützung und Hilfe..
Wie sollen wir dir hier helfen können, wo wir doch keine Rechtsberatung leisten dürfen? Dein Anwalt hat das getan, was er konnte - der kocht auch nur mit Wasser! Die Gegenseite ist abgebrüht und wahrscheinlich auch etwas erfahrener in solchen Sachen, doch das sollte dich nicht einschüchtern!

Du hast nun festgestellt, dass mehrere Rechner von verschiedenen Nutzern auf einen/deinen Internetzugang zugreifen. Nun ist es Sache der Abmahner festzustellen, wer diese Urheberrechtsverletzungen begangen haben könnte. Du bist anscheinend lediglich der Anschlussinhaber, womit dich allenfalls die s. g. Mitstörerhaftung treffen könnte. Für mich ist das aber kein Punkt, über den es zu diskutieren gilt. Auch im Internetzeitalter kann man nicht einfach Schuldzuweisungen treffen, ohne konkretem Bestand.

Wenn schon mehrere Leute einen Internetanschluss nutzen, kann es sein, dass auch Besucher dieser Leute gelegentlich über deinen Internetanschluss online gehen? Im Sinne der Abmahner würde man nun eine Art "Fahrtenbuch für Internetverbindungen" fordern, doch so was gibt es nicht, das wäre realitätsfremd und außerdem nachträglich nicht zu realisieren. Also, wären deine Schuldausschließungsgründe erst noch zu widerlegen und das sollte man in Ruhe einem Gericht überlassen - sollen doch die Regensburger klagen!
 
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3) Ich habe darauf nen PC Spezialisten mal schauen lassen..Befund Trojaner auf dem Rechner..
Es war kein Filesharing Programm auf dem PC.
Dieser sagte man kann einfach mit nem Tool IP Scannen, und auf IP Adressen zugreifen, Rechner sperren,formatieren etc alles kein Problem.
Dazu gibt es Programm die IP Adressen verschleiern!!Und andere die IP Adressen copieren..Wahnsinn..
Er hat mein Wlan ausgeschaltet, alles neu installiert, Schutzmaßnahmen gemacht, sagte 100% Sicherheit gibt es nicht.
Immer den Rechner bei nicht benutzen aus machen, Modemeinstellung kontrollieren.etc...

Inwieweit wurden diese Erkenntnisse beweisbar gesichert?
Könnte in einem Verfahren wichtig werden.
 
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