bernhard
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Die Pressemeldung vom LG Köln:
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/P...Aktueller-Stand-Abmahnungen-_The-Archive_.pdf
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Quelle? Ich dachte, das Gutachten ist nicht öffentlich?dann liefe das u.a. darauf hinaus, dass er über geschlagene 2 Tage lang ununterbrochen Pornos angeguckt haben soll
In der eidesstattlichen Versicherung beteuert Andreas R., laut des Schreibens technischer Fachberater, dass er mit der Software „Gladii“ und deren Funktionsweise vertraut sei und die Auswertung der Ergebnisse durchgeführt habe.
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Die Überprüfung soll laut der Versicherung im Zeitraum vom 09.08.2013 bis 11.08.2013 durchgeführt worden sein.
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Dem Rechtsanwalt von Rüden erscheint diese Beteuerung wenig plausibel: „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Herr. R. behauptet, die Kontrollen selber durchgeführt zu haben: Das würde bedeuten, dass er drei Tage lang ununterbrochen Pornos angesehen haben muss. Das bestätigt, dass es der richtige Schritt der Staatsanwaltschaft Köln war, nun diese Vorgänge auf eine eventuelle strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen.“
Bitte sehr:Quelle? Ich dachte, das Gutachten ist nicht öffentlich?
Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Verbraucher mit rechten Dingen zugegangen sei, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Potsdam mit. Daher hätten sie Anzeige gegen die Anwälte, den Rechteinhaber und den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
"Nun müssen alle Verbindungen zwischen den Beteiligten offengelegt werden, denn hier ist möglicherweise ein gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug aufzudecken, wobei das Landgericht Köln missbraucht wurde", glaubt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt soll laut Kölner Justizkreisen die weiteren Ermittlungen aufgrund der Größe des Falls übernommen haben.
In der Tat: Es ist noch Luft nach oben, aber besser so, als wenn die Spitzbuben noch Lust am Weitermachen hätten ...Abgemahnte könnten Anwaltskosten zurückfordern
Mit einem möglichen Haken: Was, wenn die werten Geldempfänger in der Schweiz bereits ihr Konto leer geräumt haben und auf Aruba in der Sonne liegen? Wenn nur zehn Prozent der Abgemahnten gezahlt haben, gibt das ein hübschen Sümmchen...
Augsburger Allgemeine schrieb:Mit seinem ehemaligen Chef, dem Rechtsanwalt und zeitweiligen Wurstfabrikanten Thomas Urmann, der an diesem Tag auch schon vor Ort war, hätte er gerne ein paar Takte gesprochen. "Das war damals eine ganz ungute Geschichte."
Mit einem möglichen Haken: Was, wenn die werten Geldempfänger in der Schweiz bereits ihr Konto leer geräumt haben und auf Aruba in der Sonne liegen? Wenn nur zehn Prozent der Abgemahnten gezahlt haben, gibt das ein hübschen Sümmchen...
Ich glaube nicht dass die sich absetzen, ist doch "the archive AG"-Vorstand auch Chef von einer Offenbacher Bude mit einigen Mitarbeitern, die verdienen wohl auch seriös Geld:Was, wenn die werten Geldempfänger in der Schweiz bereits ihr Konto leer geräumt haben
Ob ein Verwertungsverbot besteht, muss in einer Interessensabwägung entschieden werden. Im Redtube-Fall könnte für ein Verwertungsverbot sprechen, dass die Archive-Anwälte bei den Anträgen an das Landgericht wohl getrickst haben.
Wie U+C-Geschäftsführer Thomas Urmann der MZ bestätigt, hat ein Partner des Sexfilm-Portals RedTube.com eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahnungen erwirkt. Betroffen ist davon der Rechteinhaber der Pornos, The Archive, der durch die U+C vertreten wird. U+C kann deshalb vorerst keine weiteren Abmahnungen verschicken. Der Versuch, eine Verfügung gegen die Kanzlei U+C selbst zu erwirken, ist laut Urmann dagegen gescheitert.
Redtube hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive erwirkt: Sie darf keine weiteren Abmahn-Schreiben mehr verschicken. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts gegenüber BILD.
Die bereits ausgesprochenen Abmahnungen sind laut Beschluss des Landgerichts Hamburg unzulässig. Es sei für die Nutzer von Redtube nicht klar erkennbar gewesen, dass der fragliche Film urheberrechtlich geschützt war.