Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Für die Kölner ist das ein herber Gesichtsverlust, denn sie haben de facto eingestehen müssen, wie einfach es war, sie hinters Licht zu führen. Natürlich wurde aber auch in dem Antrag schwer getäuscht und in dem Gutachten vermutlich auch gelogen.

Die Kölner werden das nicht auf sich sitzen lassen. Es wird sehr unangenehm, wenn man sich mit der Justiz anlegt und denen einen derartigen Ärger bereitet. Das wird Folgen für die Regensburger Abmahnspatzen haben.

Auch der sogenannte "Gutachter" wird sich demnächst unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Wenn das stimmt, was er schreibt, dann liefe das u.a. darauf hinaus, dass er über geschlagene 2 Tage lang ununterbrochen Pornos angeguckt haben soll bzw. will. Es gibt noch andere grobe Ungereimtheiten.

Mal so nebenbei: die Abgabe von Erklärungen an Eides Statt, wenn diese wissentlich falsch sind, ist strafbar. Derjenige, der so etwas unterschreibt, erklärt auch explizit, dass er sich der strafrechtlichen Folgen etwaiger Falschaussagen bewusst ist. Einige müssen vielleicht mal zu spüren bekommen, dass das nicht nur Theorie ist, sondern angewandte Rechtspraxis. Es gibt Dinge, wo die Justiz ganz besonders unangenehm reagiert. Man kann in Deutschland vieles relativ ungestraft machen - aber solche Falschaussagen besser nicht.
 
http://www.focus.de/digital/interne...t-irrefuehrung-des-gerichts-1_id_3496253.html

Dem focus liegt die eidesstattliche Erklärung vor.

In der eidesstattlichen Versicherung beteuert Andreas R., laut des Schreibens technischer Fachberater, dass er mit der Software „Gladii“ und deren Funktionsweise vertraut sei und die Auswertung der Ergebnisse durchgeführt habe.
...
Die Überprüfung soll laut der Versicherung im Zeitraum vom 09.08.2013 bis 11.08.2013 durchgeführt worden sein.
...
Dem Rechtsanwalt von Rüden erscheint diese Beteuerung wenig plausibel: „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Herr. R. behauptet, die Kontrollen selber durchgeführt zu haben: Das würde bedeuten, dass er drei Tage lang ununterbrochen Pornos angesehen haben muss. Das bestätigt, dass es der richtige Schritt der Staatsanwaltschaft Köln war, nun diese Vorgänge auf eine eventuelle strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen.“
 
Redtube erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Urmann + Complizen, es dürfen keine weiteren Abmahnungen verschickt werden:
http://www.fr-online.de/digital/por...einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html

Ein Nachtrag zum "Pornoabmahner im Glück". Die Massenabmahnung der Rechtsanwälte Bode & Partner für die Firma Online Order zieht auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auf sich:
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-order-online-usa-inc-bode-partner.html

Die jüngste Presseerklärung aus Köln klingt so als wäre man äußerst sauer auf Urmann.

Nebelwolf
 
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/N...aucherzentrale-zeigt-redtube-abmahner-an.html
Nach der Abmahnwelle einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei gegen Nutzer der Erotikfilm-Plattform Redtube hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZ) Strafanzeige erstattet. Es bestünden "erhebliche Zweifel", ob die Beschaffung der IP-Adressen der abgemahnten Verbraucher mit rechten Dingen zugegangen sei, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Potsdam mit. Daher hätten sie Anzeige gegen die Anwälte, den Rechteinhaber und den Ermittler der IP-Adressen gestellt.
 
Jetzt wird das noch eine richtig schöne Weihnachtsgeschichte: Miese Typen, ein fieser Plan, ein großer Schreck, viel Angst und am Ende gewinnt das Gute. Klasse.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...Nutzer-koennten-ihr-Geld-zurueckbekommen.html
"Nun müssen alle Verbindungen zwischen den Beteiligten offengelegt werden, denn hier ist möglicherweise ein gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug aufzudecken, wobei das Landgericht Köln missbraucht wurde", glaubt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt soll laut Kölner Justizkreisen die weiteren Ermittlungen aufgrund der Größe des Falls übernommen haben.
 
Mit einem möglichen Haken: Was, wenn die werten Geldempfänger in der Schweiz bereits ihr Konto leer geräumt haben und auf Aruba in der Sonne liegen? Wenn nur zehn Prozent der Abgemahnten gezahlt haben, gibt das ein hübschen Sümmchen...
 
Mit einem möglichen Haken: Was, wenn die werten Geldempfänger in der Schweiz bereits ihr Konto leer geräumt haben und auf Aruba in der Sonne liegen? Wenn nur zehn Prozent der Abgemahnten gezahlt haben, gibt das ein hübschen Sümmchen...

Urmann und The Archive AG dürften gesamtschuldnerisch haften, so scheint es auch bei der KVR Handelsgesellschaft zu laufen:
http://www.ra-felling.de/2013/12/regressklage-gegen-u-c-in-der-berufung/
(Der Link ist schon in einem anderen Thread gepostet worden, aber er paßt so gut)

Ich glaube nicht, daß 10% gezahlt haben. Die erste Reaktion auf eine Abmahnung ist googeln und da waren die Urmann-Gegner sehr schnell mit Infos zur Stelle. Das Bezahlen ist ja auch nicht so einfach, denn man wird wohl kaum vom gemeinsamen Konto überweisen können.

Wußtet Ihr eigentlich, daß Urmann Würstchenfabrikant war?
Gefunden via Heise:
http://www.heise.de/newsticker/fore...nd-Wuerstchen/forum-271914/msg-24551769/read/

http://www.myheimat.de/dillingen/po...der-firma-schwarz-in-gundelfingen-d49139.html

http://www.augsburger-allgemeine.de...r-die-Gundelfinger-Wurstfabrik-id8599161.html

Augsburger Allgemeine schrieb:
Mit seinem ehemaligen Chef, dem Rechtsanwalt und zeitweiligen Wurstfabrikanten Thomas Urmann, der an diesem Tag auch schon vor Ort war, hätte er gerne ein paar Takte gesprochen. "Das war damals eine ganz ungute Geschichte."

Zwischen der "Rettung" im Jahre 2008 durch Urmann und der Zwangsversteigerung liegen gerade zwei Jahre.

Nebelwolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mit einem möglichen Haken: Was, wenn die werten Geldempfänger in der Schweiz bereits ihr Konto leer geräumt haben und auf Aruba in der Sonne liegen? Wenn nur zehn Prozent der Abgemahnten gezahlt haben, gibt das ein hübschen Sümmchen...

In dem Fall greift die anwaltliche Durchgriffshaftung. Bei einer grob rechtsmißbräuchlichen Abmahnung haftet ggf. der abmahnende Anwalt mit.

U+C sind zwar eine GmbH mit begrenztem Einlagekapital. In bestimmten Fällen (bei grobem Verschulden der Geschäftsführer) haften aber die Geschäftsführer auch bei einer GmbH nach der Insolvenz mit ihrem Privatvermögen. Das bekommt z.B. jetzt auch die ehemalige Geschäftsführung der TelDaFax zu spüren. Es ist bei weitem nicht so, dass eine GmbH bei Insolvenz die GF in allen Lebenslagen von der Haftung befreit.
 
Urmann bezieht sich auf einen ablehnenden Beschluß vom 19.12.2013, die Erfolgsmeldung von RedTube ist am 21. auf Heise zu lesen gewesen. Vermutlich brauchte RedTube einen zweiten Anlauf.

Nebelwolf
 
Unklar ist, was hier überhaupt Verfügungsantrag war. Wenn beantragt wurde, U+C die anwaltliche Tätigkeit für The Archive insgesamt (?) zu verbieten, dann wäre klar, dass so ein Antrag scheitern muss.

Es bleibt gleichwohl die bereits erwirkte einstweilige Verfügung gegen The Archive AG bestehen. Daran ändert sich mit dem gescheiterten Antrag gegen U+C nichts.
 
http://www.mittelbayerische.de/nach...998848/pornoabmahn-welle-vorerst-verebbt.html
Wie U+C-Geschäftsführer Thomas Urmann der MZ bestätigt, hat ein Partner des Sexfilm-Portals RedTube.com eine einstweilige Verfügung gegen die Abmahnungen erwirkt. Betroffen ist davon der Rechteinhaber der Pornos, The Archive, der durch die U+C vertreten wird. U+C kann deshalb vorerst keine weiteren Abmahnungen verschicken. Der Versuch, eine Verfügung gegen die Kanzlei U+C selbst zu erwirken, ist laut Urmann dagegen gescheitert.
 
http://www.bild.de/digital/internet/redtube/landgericht-entscheidet-abmahnungen-gegen-redtube-nutzer-sind-unzulaessig-33972326.bild.html
Redtube hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive erwirkt: Sie darf keine weiteren Abmahn-Schreiben mehr verschicken. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts gegenüber BILD.
Die bereits ausgesprochenen Abmahnungen sind laut Beschluss des Landgerichts Hamburg unzulässig. Es sei für die Nutzer von Redtube nicht klar erkennbar gewesen, dass der fragliche Film urheberrechtlich geschützt war.
 
Zurück
Oben