Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Für Betroffene läuft eine Frist:

http://www.mueller-roessner.net/akt...hnungen-muster-fuer-eine-beschwerde-gege.html
Wir haben heute auf den Internetpräsenzen unserer Kanzlei ein Muster für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerde wegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams auf der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei abgerufen werden kann.
 
http://www.az-online.de/lokales/lan...age-abgemahnten-landkreis-uelzen-3290428.html
Dr. Christian Behrens von der Anwaltskanzlei Zimmermann & Kollegen in Uelzen hat für drei Mandanten aus der Region, die wegen einer Nutzung des Portals jeweils 250 Euro zahlen sollen, eine sogenannte „negative Feststellungsklage“ beim Landgericht Lüneburg eingereicht. Er will damit richterlich festgestellt wissen, dass es für die erhobenen finanziellen Ansprüche keine gesetzlichen Grundlagen gibt und die Forderungen damit auch nicht bezahlt werden müssen.
 
welt.de schrieb:
Allerdings: Die Kanzlei U+C könnte die Betroffenen dann direkt an den Mandanten The Archive in der Schweiz verweisen. Ob die abgemahnten Internetnutzer Chancen haben, ihr Geld dort erfolgreich einzuklagen, ist fraglich. The Archive hat für das Jahr 2012 gerade einmal 100.000 Franken Grundkapital und keinerlei versteuerbare Einnahmen ausgewiesen.
Quelle: welt.de

Da ist es wieder: Das auffällige Missverhältnis zwischen dem Vermögen der angeblichen Rechteinhaberin und der Summe der Anwaltshonorare.
 
Passt auch zum Thema:

EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt:

Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet,
also nicht ausdruckt oder herunterlädt,
verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht,
hat der Europäische Gerichtshof entschieden.


Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden. Schließlich seien diese vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens.

Die Internetnutzer könnten sich nun frei im Web bewegen, ohne zu befürchten, dass sie gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen.
Schließlich habe der EuGH festgestellt, dass beim Browsen lediglich flüchtige Kopien erstellt werden. Das betreffe nicht nur die PR-Branche, sondern jeden Webnutzer in der EU.


http://www.heise.de/newsticker/meld...huetzt-2217209.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom
 
Wie schön das mein Fall mittlerweile verjährt ist. Hat sich wohl nicht gelohnt mich wegen einen Film vors Gericht zu zerren.

Gibt es denn nichts neues mehr von U&C?

Gruß
 
Gibt es denn nichts neues mehr von U&C?
Seit Mitte Mai ist er in Deckung gegangen. Der hat genug mit sich selber zu tun....
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...ve-ag-urmann-collegen-legen-das-mandat-nieder
All diese Punkte hatten wir dann in einer weitergehenden Stellungnahme dem Gericht mitgeteilt und insbesondere eine ordnungsgemäße Rechteinhaberschaft der Firma The Archive AG bestritten. Nun wäre es an der Kanzlei U + C Rechtsanwälte gewesen, im Einzelnen nachzuweisen, dass die Abmahnung im Detail ordnungsgemäß war.
Diesen Mühen konnte und wollte sich offensichtlich die Kanzlei U + C Rechtsanwälte nicht unterziehen.
Mit Schreiben vom 30.04.2014 wird dem Gericht „schlank“ mitgeteilt, dass U + C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.
 
http://www.recht-freundlich.de/urte...g-ag-hannover-vom-27-05-2014-az-550-c-1374913
Die Problematik rund um die Massenabmahnungen, die wegen Anschauen von Videostreams auf www.redtube.com durch The Archive AG (über die U+C Rechtsanwälte) viele Betroffene stark verunsichert hatten, scheint nun endgültig geklärt. Das AG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.05.2014 (Aktenzeichen 550 C 13749/13) entschieden, dass das Streamen eines Videos über redtube.com keine urheberrechtliche Abmahnung rechtfertigt! Unsere Mandantschaft muss keinerlei rechtliche Konsequenzen von The Archive AG mehr fürchten.
Was sagt denn jetzt der Firmensprecher aus Offenbach?

http://www.journal-frankfurt.de/jou...ffenbacher-Spur-der-Porno-Abmahner-20516.html
"Offensichtlich haben viele Beteiligte eher Interesse an Entertainment als an Aufklärung"
Die Gelegenheit zur Aufklärung ist gegeben, allein der Sprecher schweigt.
 
Hmm, wie sagte der Dieb, der mit der Hand in der offenen Kasse erwischt wurde: "ich wollte gar nicht klauen, ich wollte nur verhindern, dass das Geld von allein in meine Tasche springt"
 
http://www.zm-kanzlei.de/schallende-ohrfeige-fuer-urmann-in-sachen-redtube-abmahnungen/
Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung wie folgt:
Die Abmahnung ist [...] unberechtigt, da dem Kläger vorgeworfen wurde, eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt zu haben, ohne zu begründen, inwiefern der Kläger diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen.”
Die in den Abmahnungen begehrte Unterlassungsverpflichtung ist zu weitreichend formuliert. Das Unterlassungsverlangen der Beklagten richtet sich bzgl. der in der Abmahnung benannten Filme auf das Unterlassen des Streamings als solches. Damit erfasst dieses Unterlassungsverlangen aber auch denjenigen Fall, dass ein Streaming einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage erfolgt.
 
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