Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Was ja jetzt bei der einseitigen Darlegung des Sachverhaltes nicht großartig überraschend ist, jetzt gibt´s dann halt Widerspruch etc. ... U+C wird ja nicht vorgetragen haben "unser Mandant hat keinen funktionierenden Onlineshop und das was zwischendurc mal zu sehen war, diente nur dazu, Abmahnungen zu legitimieren" - vermute ich jedenfalls, so ganz kann man deren Gedankengänge ja eh´nie nachvollziehen, insofern schließe ich das auch nicht ausdrücklich aus :D

Das mit dem fliegenden Gerichtsstand ist auch so eine Sache, die kein vernunftbegabter Mensch verstehen muss, spielt alles nur der Abzockerbranche in die Hände: http://www.e-recht24.de/news/tausch...fliegender-gerichtsstand-bei-abmahnungen.html
 
Darum werden sie auch das LG Hamburg genommen haben, weil man weiß was das für eine tolle Institution :mad: ist.
 
...hatte ja bei "meiner" Staatsanwaltschaft in der Nähe Anzeige gegen U+C und KVR erstattet...habe ich ein Anschreiben von denen bekommen, in dem ich drum gebeten werde, meine avisierten Infos dazu einzureichen (Screens, Sachverhalt usw.)
Hattest du eine Anzeige erstattet ohne den Sachverhalt zu erläutern oder wolltest du noch Material nach reichen? Bei letzterem macht es Sinn erst noch den Nachläufer anzufordern, bevor der dann später erst ein trudelt. Produziert nämlich jedes Mal erst wieder einen weiteren, womöglich unnötigen Verwaltungsakt, der sich gerade beim outsourcen an eine andere StA nicht gut macht (vorerst Ablehnung der Übernahme). Schreibe halt bei der Gelegenheit dazu, dass man sich nach inoffiziellen Meldungen im Internet längst in Landshut mit dem Fall beschäftigt:
RA Schupp schrieb:
Die Staatsanwaltschaft Landshut ist jedenfalls über den Fall informiert und prüft derzeit die Sach- und Rechtslage

...die Staatsanwaltschaft, die hier auch mitliest!
Sicher nicht, das wäre a) ein Novum und b) Ablenkung bis zur Befangenheit.
 
@ Rüdiger

Ich habe den Sachverhalt schon direkt erläutert, "meine" Abmahnung beigefügt und den Sachverhalt grob, aber schon eindeutig umrissen (keine Lieferbereitschaft etc., kennen wir ja alles). Das allerdings per Email mit der Bitte mir die Stelle zu nennen, an die ich den genauen Sachverhalt mit Screenshots, Weblinks etc. senden kann, die ja per Brief wenig Sinn ergeben hätten, das hätte ich dann eigentlich erst als die eigentliche Anzeige angesehen. Aber die Staatsanwaltschaft hat direkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie ich dem Betreff entnehmen kann.

Ja, dass mit Landshut werde ich dazuschreiben. Ich hatte ursprünglich die örtliche Staatsanwaltschaft gewählt, weil ich weiss, dass die für dieses Thema sensibilisiert ist und ja zum Zeitpunkt der Anziege nicht zwingend klar war, wie andere reagieren. Und die Anzeige lautet ja auch gegen beide Beteiligten Parteien.

Befangenheit? Hm, ein Staatsanwalt muss sich doch ein Bilder der Sachlage machen können, warum sollte es nicht dazugehören, in Foren zu stöbern? Ich meine, die lesen ja auch Tageszeitung und Nachrichtenmagazine etc., dass wäre ja nur eine andere zusätzliche Quelle, um sich ein Bild zu verschaffen. Es ist ja auch der Staatsanwalt, nicht der Richter! Gibt´s da überhaupt Befangenheit??

Das find ich auf die Schnelle: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/OLG/befansta.html

Hätte mich auch irgendwie gewundert, ist doch eigentlich nicht verwunderlich, wenn der Staatsanwalt seine Argumentation stützen will und sich dafür die Argumentation zusammensucht

Etwas unglücklich formuliert, aber klar was gemeint ist, denke ich
 
U+C progagiert auf ihrer Internetseite mit PDF:

Das LG Hamburg (!) hat der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung eine EV erlassen.

Ist doch nicht überraschend und altbekannte U+C Masche. Sie werden sich das schwächste Schaf rausgesucht haben um es zur Abschreckung aller durch's Dorf zu treiben. Schickt er mir eine EV, holt er sich blaue Eier die er so schnell nicht vergisst. Ist einfach so, was Recht ist, muss Recht bleiben.

lg Perkeo
 
Mal eine zeitliche Übersicht.

Der KVR Onlineshop kam Anfang August (Google findet am 10.8. erste Seiten) zur Welt:

http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg-gewerblich-kvr.39874/#post-352807

Am 12.8.2012 fiel hier und anderswo auf, dass die erste Aufführung in der Gammelsdorfer Puppenkiste ein Otto-Klonshop war:

http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg-gewerblich-kvr.39874/#post-352823

Dieser Shop ging am 14.8.2012 offline und kam in der Woche danach nicht wieder:

http://forum.computerbetrug.de/threads/abmahnung-u-c-regensburg-gewerblich-kvr.39874/#post-352996

Am 21.8.2012 tauchte hier ein Ersatzteilshop auf:

http://forum.computerbetrug.de/thre...sburg-gewerblich-kvr.39874/page-5#post-353577

Am 21.8.2012 kam die zweite Aufführung in der Gammelsdorfer Puppenkiste:

http://forum.computerbetrug.de/thre...sburg-gewerblich-kvr.39874/page-6#post-353644

Es kamen nach und nach weitere Produkte. Es gab lustige Preise für Versand und Artikel. Man folgte dem "Arche-Noah-Prinzip":

http://forum.computerbetrug.de/thre...burg-gewerblich-kvr.39874/page-14#post-353897

Die EV aus Hamburg wurde am 24.8.2012 beschlossen. Sie wurde dann wenige Tage zuvor beantragt, also genau an den Tagen, an denen der Ersatzteilshop und die zweite Spielzeit auf kvr-onlineshop.de online gingen.

Das Gericht in Hamburg konnte also "prüfen", dass KVR einen Shop betreibt. Passt genau.

Der kvr-onlineshop.de wird nach den Erkenntnissen hier im Forum seit dem 28.8.2012 dauergewartet:

http://forum.computerbetrug.de/thre...burg-gewerblich-kvr.39874/page-19#post-354143

Der Ersatzteilshop ist fort und kommt so nicht wieder:

http://forum.computerbetrug.de/thre...burg-gewerblich-kvr.39874/page-22#post-354363

Bleiben die Fragen:

a) Welcher "Shop" wird anlässlich der Hauptverhandlung in Hamburg zur Unterhaltung des Gerichtes aufgeführt?

b) Reicht ein "Tagesangebot" zu Gerichtsterminen aus, um ein Wettbewerbsverhältnis zu begründen?

c) Kann ein Unternehmer selbst wissen, ob er nun Onlinehändler ist oder nicht?

d) Können die Complizen wissen, was wirklich läuft?
 
Das allerdings per Email mit der Bitte mir die Stelle zu nennen, an die ich den genauen Sachverhalt mit Screenshots, Weblinks etc. senden kann....
So läuft das natürlich nicht in D. Es braucht schon eine gewisse Verfahrenssicherheit, die wir hier gern immer wieder erklären:
....erfordert aufwendige Nachermittlungen - bedeutet, aller Wahrscheinlichkeit nach würdest du in ein paar Wochen noch zur Polizei vorgeladen werden oder müsstest das Beweismaterial anderweitig noch nach reichen.

Aber die Staatsanwaltschaft hat direkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie ich dem Betreff entnehmen kann.
Das ist immer so, wenn ein Anfangsverdacht und konkrete Verdächtigungen vorliegen.
Hm, ein Staatsanwalt muss sich doch ein Bilder der Sachlage machen können, warum sollte es nicht dazugehören, in Foren zu stöbern?
Das machen die aller wenigsten, zumal zumeist die behördlichen Internetzugänge dafür gesperrt sind. Betrachte man aber die Berge an Vorgängen bei so einem staatlichen Anwalt, dann ist leicht zu erahnen, warum neben der Aktenlage keine Zeit für Onlinespielerei mehr ist. Staatsanwälte neigen allenfalls dazu, die Polizei mit solchen Recherchen zu beauftragen.
....ist doch eigentlich nicht verwunderlich, wenn der Staatsanwalt seine Argumentation stützen will und sich dafür die Argumentation zusammensucht...
Die Argumentationskette setzt sich aus dem Sachverhalt, den Tatbestandsmerkmalen und den einschlägigen Gesetzen zusammen. Foren, Facebook & Co. sind aller höchstens unbedeutende Randerscheinungen.
 
So läuft das natürlich nicht in D. Es braucht schon eine gewisse Verfahrenssicherheit, die wir hier gern immer wieder erklären:

Das ist immer so, wenn ein Anfangsverdacht und konkrete Verdächtigungen vorliegen.
Das machen die aller wenigsten, zumal zumeist die behördlichen Internetzugänge dafür gesperrt sind. Betrachte man aber die Berge an Vorgängen bei so einem staatlichen Anwalt, dann ist leicht zu erahnen, warum neben der Aktenlage keine Zeit für Onlinespielerei mehr ist. Staatsanwälte neigen allenfalls dazu, die Polizei mit solchen Recherchen zu beauftragen.
Die Argumentationskette setzt sich aus dem Sachverhalt, den Tatbestandsmerkmalen und den einschlägigen Gesetzen zusammen. Foren, Facebook & Co. sind aller höchstens unbedeutende Randerscheinungen.

Moin Rüdiger,

Diskussionen gewinnen nach meiner Erfahrung ungemein, wenn sich die Antworten auch konkret auf vorher wirklich geschriebenes beziehen! :rolleyes: Das ist hier leider nur begrenzt der Fall, Du schweifst vom konkret gesagten ab und arguemntierst mit begrenztem Bezug auf den Zusammenhang. Das mag dann am Ende sogar "richtig" sein, aber es hat auch keiner dem widersprochen,

Zu "So läuft das natürlich nicht in D":
Doch genau so läuft das! Jedenfalls dann, wenn Du mein Anliegen im Auge behälst und mir nicht davon abschweifend den allgemeinen Weg der Strafanzeige erläutern willst, nach dem ich nicht gefragt habe, weil ich ihn kenne. Ich wollte lediglich von der Staatsanwaltschaft den Weg erfahren, wie ich denen ihre Arbeit möglichst leicht machen kann, indem ich Ihnen die relevanten Links auf elektronsichem Wege zur Verfügung stelle. Da das auf derr Webseite nicht herauszufinden war, hab ich den Sachverhalt grob umrissen und um die benötigten Kontaktdaten gebeten, die Email ging an die Poststelle der Staatsanwaltschaft. Daraufhin hätten sie nicht zwingend ein Ermittlungsverfahren eröffnen müssen (ich hatte gefragt, an wen ich die Strafanzeige am sinnvollsten richte), da es dazu noch zu unkonkret war, was ich geschrieben hatte. Jedoch haben sie offenbar bereits darin genügend Anhaltspunkte für eine Straftat erkannt und ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Mein Anliegen in meiner Email war zu erfahren, wie ich die weiteren Infos am sinnvollsten loswerde, es geht ja teilweise um recht kryptische Links. Das habe ich erfahren, also kann man festhalten: So läuft das in D.! Ich habe mich insofern mißverständlich ausgedrückt, soweit ich von "meiner Strafanzeige" geschrieben habe. Im Grunde war es nur eine Anfrage an die Postelle, wohin ich die mit Links etc. richten kann, es wurde dann als Strafanzeige aufgefasst - das mag verwirrt haben. Aber auch dann: So löuft das trotzdem, denn ich habe doch alles erreicht, was ich mit der Email erreichen wollte, soll da denn Deiner Ansicht nach "nicht gelaufen" sein?


"Das ist immer so, wenn ein Anfangsverdacht und konkrete Verdächtigungen vorliegen."
Das ist mir durchaus bekannt, ich kenne den Weg. Ich stelle lediglich erfreut fest, dass die Staatsanwaltschaft in den wenigen Angaben meiner Email bereits einen ausreichenden Anfangsverdacht erkennt!


"Das machen die aller wenigsten, zumal zumeist die behördlichen Internetzugänge dafür gesperrt sind. Betrachte man aber die Berge an Vorgängen bei so einem staatlichen Anwalt, dann ist leicht zu erahnen, warum neben der Aktenlage keine Zeit für Onlinespielerei mehr ist. Staatsanwälte neigen allenfalls dazu, die Polizei mit solchen Recherchen zu beauftragen."

Das mag und wird so sein, aber darum ging es hier ja nicht. Das der Staatsanwalt nicht persönlich googelt ist sicher anzunehmen, dennoch wird er in Fällen, in denen es relevant ist (!), auch Erkenntnisse, die durch Recherche in Foren zustande gekommen sind, heranziehen. Nach meiner Auffassung wäre auch alles andere als "schlampige Arbeitsweise" einzuordnen. Wer da letztlich tippt, ist ja irrelevant, jedenfalls kommen ggf. relevante Erkenntnisse in die Akten. Wenn dann einer hier schreibt "die Staatsanwaltschaft liest mit", kann man sich doch denken, wie das gemeint ist eben im Sinne von "Erkenntnisse werden dort verwertet". Es wäre eher überraschend (und letzlich sogar dumm), wenn das nicht so wäre. Im Einzelfall wäre es ja auch schlicht als "schlampige Arbeitsweis"e zu werten, wenn das nicht geschehen würde. Kommt sicher vor, aber das bedeutet nicht, dass es nie geschieht, was der Begriff "Novum" ja impliziert.


"Die Argumentationskette setzt sich aus dem Sachverhalt, den Tatbestandsmerkmalen und den einschlägigen Gesetzen zusammen. Foren, Facebook & Co. sind aller höchstens unbedeutende Randerscheinungen."

Die Aussage halte ich in dieser pauschalen Form für falsch. Der erste Teil ergibt sich von selbst, der zweite Teil kann aber wesetntlich Bestandteil des ersten sein. Und daher kommt es ganz sicher auf den konkreten Einzelfall an.
Letztlich ging es aber am Ende um Deine ursprüngliche Aussage, die da lautete:

Sicher nicht, das wäre a) ein Novum und b) Ablenkung bis zur Befangenheit.

Und dem widersprichst Du ja jetzt in vorherigem Zitat selbst, denn selbst wenn Du es nur als Randerscheinung ansiehst ist es damit a) kein Novum mehr und b) sieht es ja nun mal so aus, dass es den Fall der Befangenheit des Staatsanwalts in unserem Rechtssystem gar nicht gibt!

Langer Rede kurzer Sinn:

- Mit meiner Email habe ich genau das erreicht, was ich wollte, also geht das so!

- das Staatsanwaltschaften direkt oder über die ihr zur Verfügung stehenden Organe auch über Foren recherechiert ist alles andere als abwegig (wäre im Einzelfall sogar grob nachlässig im SInne von "schlampig ermittelt")

- gibt es den Fall der Befangenheit eines Staatsanwalts gar nicht

Ich bin ja für Hilfe dankbar, aber das Fahrradfahren braucht man mir nun auch nicht mehr erklären ;) Nichts für ungut...
 
Nichts für ungut...
Na da sind wir ja beieinander, und beide können wir unsere Meinung bzw. Erfahrung behalten!

Mir geht es nur darum, dass auch anderen Lesern dieses Forums verdeutlicht wird, was andere ja angeblich immer schon wissen. Während hier vor allem viele Betroffene sich zu Wort melden, gibt es auch diejenigen, denen dieses Forum hier schon seit Jahren und bei vielen Problemen als Sprachrohr und Plattform dienlich ist, was auch vom Insider > HIER < schon mal erwähnt wurde.
 
@ Rüdiger

auch da hat aber das eine nichts mit dem anderen zu tun. Ich bin selber in andere Foren sehr aktiv in denen ich das "darstelle", was hier die "Top 3" verkörpert. Auch da ist es aber mein Selbstverständnis, dass ich nicht allein dadurch, dass ich länger als jemand anderes dabei bin, mehr Beiträge verfasst habe, Älter bin oder auch sehr oft einfach sehr gute Ratschläge gegeben habe nicht automatisch in jedem EInzelfall recht habe oder richtig liege. Wie auch schon in meiner Antowrt auf Deinen verlinkten Beitrag sinngemäß geschrieben, sehe ich das als merkwürdige Sichtweise an, denn im Grunde macht ja genau das das Web aus, eben KEINE Hierarchien "von Amts wegen" etc. Das es dennoch immer respektvoll zugehen sollte, ist dagagen richtig und selbstverständlich. Zum Teil muss ich aber feststellen, dass hier oft jene, die als "frisch registiriert" deklariert sind, automatisch (da liegt das Problem!) als "ahnungslos" behandelt werden. Auch das ist keine feine Art! Nur weil man vorher nicht in diesem Forum angemeldet war bedeutet das nicht, dass man vorher nicht am Leben teilgenommen hat und eine Menge Erfahrung haben kann, es fehlte halt nur der Anlass, sich hier zu registrieren! Aber so anmaßend kommt hier dann doch so manch Alteingesessener rüber: "Neuling" = "kennt sich mit nix aus". Wie schon gesagt: Wald rein, Wald raus... Manche sehen das scheinbar als Einbahnstraße, für die "Altvorderen"!?

Mal konkret: Wenn einem wie im letzten Beispiel mit Befangenheit argumentiert wird, es diesen Fall aber bei geneuer Recherche gar nicht gibt, sollt emna vielleicht einfach mal Stärke zeigen und sagen "Sorry, war Blödsinn!" DAS hätte Stil! :cool:

Und wenn ich etwas schreibe, dann aber weitschweifend (Schein-)Gegenargumentiert wird (mit mangelndem Bezug zur tatsächlichen Aussage, bzw. aus dem Zusammenhang gerissen), um letztlich nur davon abzulenken, dass es inhaltlich ("Novum"= nie vorher geschehen/ Befangenheit des Staatsanwalts gibt es nicht/ meine Email hat genau das erreicht, was sie erreichen sollte. Also drei fragwürdige Aussagen auf engem Raum, da wird man auch als Frischling hier widersprechen dürfen, oder ist das eine Verletzung von irgendwelchen überlesenen Autoritätsregeln?) Dann SORRY! Aber auch nur dann ;) ) falsch war, finde ich das persönlich auch fragwürdig und wenig souverän. Es geht hier doch hoffentlich nicht um Revierverteidigung der Platzhirsche (wie leider in so vielen Foren), sondern Inhalte ... oder?? :rolleyes:

Nebennbei: ICh habe wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass ich die Arbeit der "Macher" hier sehr schätze! Aber es geht hier nicht um (vermeintliche) Autoritäten und Hahnenkämpfe, sondern allein um Inhalte - mir jedenfalls!
 
Was ja jetzt bei der einseitigen Darlegung des Sachverhaltes nicht großartig überraschend ist, jetzt gibt´s dann halt Widerspruch etc. ... U+C wird ja nicht vorgetragen haben "unser Mandant hat keinen funktionierenden Onlineshop und das was zwischendurc mal zu sehen war, diente nur dazu, Abmahnungen zu legitimieren" - vermute ich jedenfalls, so ganz kann man deren Gedankengänge ja eh´nie nachvollziehen, insofern schließe ich das auch nicht ausdrücklich aus :D

Das mit dem fliegenden Gerichtsstand ist auch so eine Sache, die kein vernunftbegabter Mensch verstehen muss, spielt alles nur der Abzockerbranche in die Hände: http://www.e-recht24.de/news/tausch...fliegender-gerichtsstand-bei-abmahnungen.html


Fliegender Gerichtsstand? Tja, dass erspart den Richtern regelrecht Arbeit, die sich aber auch häuft!:mad: Die Anhörung des Verklagten kommt immer erst vor Gericht und somit versucht man sich immer vorweg zu einigen....50:50 Change!

Das Internetgeschäft scheint in unserm Staat keine große Bedeutung zu haben. Man sollte sich wirklich mal mit einer Petition und 50.000 Stimmen vor unserem Bundestag melden. Welcher Partei würde man das am ehesten zutrauen, unseren Interessen zu folgen und zu vertreten!?
 
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...ahnen-fuer-die-kvr-handelsgesellschaft-mbh-ab
Alleine schon die Zahl der verschickten Abmahnungen spricht dafür, dass die Protagonisten aus dem legitimen Rechtsinstitut der Abmahnung eine Geschäftsidee entwickelt haben. Betroffene haben daher gute Chancen, gegen eine rechtsmissbräuchlich ergangene Abmahnung vorzugehen. Im vorliegenden Fall fehlte es zudem an einem Wettbewerbsverhältnis zwischen der KVR Handelsgesellschaft mbH und dem Onlineshopbetreiber. Beide Firmen waren und sind auf vollkommen verschiedene Bereiche spezialisiert, sodass es schon an einer essentiellen Voraussetzung für eine Abmahnung fehlte: Laut dem UWG sind neben Verbraucherschutzstellen und Handelskammern etc. lediglich direkte „Mitbewerber“ zu Abmahnungen berechtigt.
http://www.beckmannundnorda.de/merkblatt_abmahnung.pdf
- Schadensersatzanspruch:
Eine unberechtigte Abmahnung ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und wettbewerbswidrig. Folge: Schadensersatz.
 
Leutz, kommt mal bitte in die Hufe, was die Unterstützung der Aktion von Herrn S. angeht, kann ja wohl nicht sein, dass sich ein Teil der Betroffenen sagt "lass man die anderen machen". Das maximale Risiko ist begrenzt und wohl für jeden vertretbar!
 
Leutz, kommt mal bitte in die Hufe, was die Unterstützung der Aktion von Herrn S. angeht, kann ja wohl nicht sein, dass sich ein Teil der Betroffenen sagt "lass man die anderen machen". Das maximale Risiko ist begrenzt und wohl für jeden vertretbar!

Ich bin schon mit an Bord; zur Not wäre ich auch noch bei 100,- EUR dabei.
Was mich ein wenig nachdenklich stimmt, ist die Aussage von Herrn S., daß nach Auskunft der
Geschäftstelle der StA Landshut derzeit noch keine Strafanzeige zum aktuellen
Fall vorliegt. Das hat sich hier: http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278926 und auch hier im Forum schon mal anders angehört. :confused:
 
Habe mich bereits mit Herrn S. in Verbindung gesetzt, warte derzeit auf weitere Informationen.
Bisher nur kurze Rückinfo erhalten, ich hoffe auch, dass er weitere Anfragen/Unterstützer hat.
 
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