Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Dabei hab' ich in meiner unbewiesenen Unterstellung noch nicht mal Namen genannt... :confused:
Wollte nur zum Ausdruck bringen, daß eine DDoS-Attacke nun wirklich nicht die feine englische Art ist und der/die Verursacher mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen (aber vielleicht spielt das jetzt auch schon keine Rolle mehr).
 
Bitte genau lesen:
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278952

Jurablogs.com hat offenbar Probleme mit dem Rückgrat und lässt sich einschüchtern

Wer eine Meinung dazu hat, sollte das an die in o.g. Link genannte Emailadresse äussern. Ich denke, dass sind wir angesichts des Engagements von Herrn Schupp und seinen Leuten in dieser Sache schuldig! Ausreden gibt´s nich ;)
 
Ich habe soeben Herrn K. angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Nicht dass ich mit einer konkreten Antwort rechnen würde...
 
Nachdem nun auch selbst vor Attacken gegen Rechtsanwaltskanzleien der Abgemahnten nicht zurückgeschreckt wird, sollten wir umso mehr gestärkt und gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich habe da vollstes Vertrauen in das weitere Vorgehen von RA Hr. S.
 
Ich finde, man sollte die Dinge jetzt nicht durcheinander würfeln. Eine DDOS-Attacke ist eine Straftat, wer tatsächlich dahinter steckt, wird ohnehin schwer zu ermitteln sein. Auch wenn gewisse Rückschlüsse nahe liegen, sollte auch hier der Grundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten". Mutmaßungen und unbewiesene Verdächtigungen helfen niemandem weiter und spielen letztendlich nur D+U in die Hände.
Warum der Blog von Herrn Schupp nun bei jurablogs gesperrt wurde, weiß ich nicht, solang werd ich auch nicht über "mangelndes Rückgrat" spekulieren. Vielleicht liegen den Betreibern einfach auch nicht alle Informationen vor. Ich persönlich will auch niemandens "Existenz" vernichten, wie das vor ein paar Tagen hier jemand geschrieben hatte. Sollte Herr D. oder Herr RA U. zur Einsicht kommen und ihr Geld in Zukunft mit redlicher Arbeit verdienen wollen, wäre ich der erste, der ihnen dafür alles Gute wünscht. :)

Gerade wenn die Gegenseite so offensichtlich unkorrekt und skrupellos agiert, sollte man eben gerade deshalb genau das NICHT tun und ÄUSSERST korrekt und besonnen vorgehen. Da hab ich nach wie vor vollstes Vertrauen in Herrn Schupp und beteilige mich gerne an seinem geplanten Vorgehen. Ob es darüber hinaus sinnvoll ist, wenn ich - als ohnehin juristischer Laie - diesen Herrn von Jurablogs anschreibe. weiß ich nicht.... Muß ich erst mal drüber nachdenken.

lg Perkeo
 
Juristischer Laie hin oder her, es geht mir darum Unmut zu zeigen und nicht still zu sitzen und abzuwarten. Ich will mich nicht total machtlos fühlen müssen!
Das Argument der Sachlichkeit und Bedachtheit unterstütze ich im Übrigen völlig!
 
@ Perkeo

Wenn Du wie Du sagst Vertrauen in Herrn S. hast dann solltest Du das tun, denn er wird die Kontaktemailadresse nicht ohne Grund in o.g. Link angeführt haben.

Ergänzend sei erwähnt, dass Jurablogs it-Recht/ Schupp ohne jede vorherige Kontaktaufnahme gesperrt hat! Und zumindest dieser Stil ist fragwürdig. Die mögen am Ende gute und plausible Gründe haben, aber dann muss man sie auch dem Betroffenen nennen, das gebietet allein schon die Thematik dieses Portals. Bei dieser Verfahrensweise drängen sich mir da schon Bandscheibenprobleme am Rückgrat auf...
 
@Perkeo
Es wurden doch keine Mutmaßungen oder Verdächtigungen zur DDOS-Attacke ausgesprochen, jeder darf davon halten was er möchte. In meinem Kopf ist dabei aber ein Name oder auch zwei, dagegen kann ich mich einfach nicht wehren.
 
Nicht direkt unser Thema, aber sicher dennoch von Interesse:
http://www.regensburg-digital.de/zweites-gericht-urteilt-gegen-porno-pranger/31082012/

Schön ist ja, dass die Herren ein sehr stimmiges Gesamtbild abliefern, das jedem Staatsanwalt unmittelbar deutlich macht, mit was für seriösen Zeitgenossen er es hier zu tun hat. Sagen wir mal so: Bei dem, was die in den vergangenen Monaten und speziell dann mit der diletantischen AGB-Bummerang-Lachnummer abgeliefert haben mach ich mir mal langsam über Wetteinsätze Gedanken, die ich auf ein Urteil gegen die Gammelsdorfer Puppenkiste und deren fachkundige Erfüllungsgehilfen setze. Es kann sich doch wirklich nur um eine Verzweifelungstat handeln, was die da abliefern!? Man kann als Anwalt doch wirklich nicht so wenig Ahnung von der Materie haben und andererseits kann man die allgemeine Verfassung des potentiellen Gegners doch nicht so dermaßen weltfrend fehleinschätzen, wie es hier beides geschehen ist. Da muss doch verzweifelte Panik als Triebfeder eine Rolle gespielt haben, mit rationalem Handeln hat dieses Himmelfahrtskommando ja mal rein gar nichts zu tun!? Ich meine: Wenn man ein Konzept entwerfen möchte, wie sowas garantiert NICHT funktionieren kann, würde ich nach ca. einer Woche gründlicher Recherche in etwa genau auf das Konzept kommen, was das Dreamteam da an den Start gebracht hat!?

Oder aber die alte Lebensweisheit "Gier frist Hirn" hat eine neue Stufe erreicht und die Gier leidet in diesem Fall unter Fresssucht in schlimmster Ausprägung. Da hilft dann eine Magenverkleinerung, was sich in diesem Falle in Form eines drastisch reduzierten Lebenswandels auf 10 qm umsetzen ließe, da ist man dann ganz schnell mit nur kleinen positiven Erfahrungen sehr zufrieden und Lebensglück bemisst sich auf einmal an ganz anderen Dingen :D !
 
@ nönönö,

volle Zustimmung! Teile unseres "Dreamteams" haben es ja fertiggebracht, sich mit dem "Pornopranger" auch ganz weit in die Öffentlichkeit zu drängen. Schöner kann es gar nicht kommen, wenn solche Gierschlünde sich selbst in der Öffentlichkeit in ihre Einzelteile zerlegen.
 
Wollt nur kurz einwerfen, dass seit 6 Tagen mein Vodafone LTE nicht mehr geht, ich hier kurz vor der Verzweiflungstat stehe mit der Hotline:mad:.......jetzt zur Telekom gewechselt bin und den nächsten Fall eröffnen könnte! Ansonsten ist das Leben in herrlichster Ordnung!

@ Alle! Denkt bitte an die Beschwerde Anwaltskammer!!!!!!!!!!!!! Es sind zu wenig!
 
Beschwerde Anwaltskammer!
Gut so! Allerdings muss die Anwaltskammer beim Verdacht einer strafbaren Handlung (der erwähnt wurde) das eigene berufsstandliche Verfahren aussetzen und die Beschwerden bis zu einer abschließenden Prüfung der sachlich und örtlichen zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Erst danach können weitere Schritte in eigener Sache unternommen werden, die sich an den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft orientieren. Das hat übrigens hier die Erfahrung gelehrt, aus einem Fall mit einer Münchener Rechtsanwätin, unter anderen auch mit Beteiligung des selben Mandanten als Auftraggeber.
 
Was nützt das theoretische SEO-Wissen

https://www.google.de/#hl=de&gs_nf=...pw.r_qf.&fp=b930b9ee2e93e386&biw=957&bih=1140

und

https://www.google.de/#hl=de&gs_nf=...w.r_qf.&fp=b930b9ee2e93e386&biw=1096&bih=1140

wenn der Praktikant die Datenbank nicht zum Laufen bringt?
Der Shop wird top gewartet. Jetzt zum Beispiel.
Die Wartung findet bei meinen Tests seit Montag ohne Unterbrechung statt. Google findet auch nichts Neues in dieser Woche:

https://www.google.de/search?q=site...s=cdr:1,cd_min:28.8.2012,cd_max:1.9.2012&tbm=

Die Otto-Bilder verschwinden so langsam aus dem Google-Cache, die Bilder der zweiten Spielzeit der Gammelsdorfer Puppenkiste liegen noch auf dem Server, aber die Produkbeschreibungen sind wech.

https://www.google.de/search?num=10...0.0.0.321.321.3-1.1.0...0.0...1ac.ANvPPLGNUc0

Verkaufen kann man so jedenfalls nichts.

PS: Wg. Rechtsanwaltskammer: http://rechtsundlinks.blogspot.de/2011/11/weihnachtsgeld-128680-eur.html
 
PS: Wg. Rechtsanwaltskammer: http://rechtsundlinks.blogspot.de/2011/11/weihnachtsgeld-128680-eur.html
Das Pikante daran: Die Schreiben werden ausnahmslos direkt an die Mandanten verschickt - und keineswegs an den zuständigen Gegenanwalt (mich), wie es das Berufsrecht der Rechtsanwälte eigentlich in § 12 BORA verlangt. Sicherlich gibt es dafür einen guten Grund...
Ist das bei dieser Abmahnungswelle hier auch so?
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20081125_1bvr084807.html
bverfg schrieb:
(B, II, a) Das Umgehungsverbot dient einer funktionsfähigen Rechtspflege und damit einem bedeutenden Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfGE 117, 163 <182>). Es zielt vorrangig auf den Schutz des gegnerischen Mandanten. Hat dieser zur Wahrung seiner Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erachtet, so soll er davor geschützt sein, bei direkter Kontaktaufnahme durch den Rechtsanwalt der Gegenseite wegen fehlender eigener Rechtskenntnisse und mangels rechtlicher Beratung übervorteilt zu werden (vgl. Feuerich, in: Feuerich/Weyland, a.a.O., § 12 BORA Rn. 1; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 429/02 -, NJW 2003, S. 3692 <3693>). Mit diesem Schutz vor Überrumpelung dient die Regelung einem fairen Verfahren und damit dem Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege. Daneben liegt dem Umgehungsverbot die Überlegung zugrunde, dass durch den unmittelbaren Kontakt zwischen Rechtsanwälten die sachgerechte und zügige Erledigung einer Rechtssache gefördert wird (vgl. Prütting, in: Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., 2004, § 12 BORA Rn. 2 m.w.N.). Auch dies dient der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Angesichts dieses legitimen Ziels findet das Umgehungsverbot aus § 12 BORA seine Grundlage in der Ermächtigung der Bundesrechtsanwaltsordnung, die Gewissenhaftigkeit anwaltlicher Berufsausübung durch Satzungsrecht näher zu regeln (§ 59b Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a BRAO).


b) Das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts beachtet auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
 
Mal am Rande: Ich hatte ja bei "meiner" Staatsanwaltschaft in der Nähe Anzeige gegen U+C und KVR erstattet, auch weil die schon vergleichbare Fälle (Olaf T. usw.) gut kennen. Heute habe ich ein Anschreiben von denen bekommen, in dem ich drum gebeten werde, meine avisierten Infos dazu einzureichen (Screens, Sachverhalt usw.)
 
U+C progagiert auf ihrer Internetseite mit PDF:
In einem von uns geführten Verfahren, in dem wir die KVR Handelsgesellschaft mbH vertreten, hat das LG Hamburg auf unseren Antrag hin eine einstweilige Verfügung erlassen. Das LG hält mit dieser Entscheidung an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2006, Az. 327 O 441/06) fest, wonach eine sog. salvatorische Klausel, durch welche die Vertragsparteien für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung vereinbaren, diese durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist.
Das LG Hamburg (!) hat der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung eine EV erlassen.
 
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