Stimmt, Amazon lässt sich da auch viel Zeit den zu entfernen! Wundert mich!
Das ist nicht ganz richtig. Ich habe Amazon die gesamten Umstände ausführlich geschildert (am Freitag) und daraufhin haben sie den Shop am Samstag gesperrt (das habe ich schriftlich). Der kann da nichts mehr einstellen. Somit hat er also weder einen funktionierenden Onlineshop noch eine andere Handelsplattform, die er braucht, um zumindest theoretisch überhaupt abmahnberechtigt zu sein!
Und in meinem Fall ist es so, dass selbst, wenn die Abmahnung inhaltlich berechtigt wäre (was sie nicht zwingend ist, da widersprüchliche Urteile dazu bestehen), KVR die Artikel nie im Angebot gehabt haben kann, da ich sie selbst herstelle und auch keine Konkurrenzprodukte existieren, die den gleichen Zweck erfüllen können. Zudem hat er Produktkategorien als Wettbewerber aufgeführt, in denen ich nicht tätig bin!
So gesehen war das eine kostenlose
Analyse meiner AGB auf Rechtssicherheit, die ich zum Anlaß genommen habe, diese zu überarbeiten, um mögliche Interpretationsspielräume auszuschließen.
@ Reducal
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
liefert (in Verbindung mit Absatz 4)
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
genügend Ansatzpunkte.
Allerdings ist das dann eben KEINE zivilrechtliche sondern strafrechtliche Angelegenheit (öffentliches Interesse)! Und darum geht es, wenn bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige hierzu erfolgt. Angesichts der erdrückenden Indizien, die die Herren da selbst liefern, ist es ja fast eine Straftat, hier KEINE Strafanzeige zu erstatten!
Man muss aber zwingend aus die Rechtsmissbräuchlichkeit abstellen, dazu wiederum finden sich genügend Indizien im Netz, wenn ein Gericht da zu anderen Schlüssen kommt, wander ich aus!
. 52 Abmahnungen in wenigen Tagen sind allein auf einer Seite mit AZ dokumentiert, und das ist NICHT der aktuelle Stand (!), kein funktionierender Onlineshop, keine Lieferbereitschaft, was JEDER bei Amazon nachlesen kann usw., dusseliger geht´s ja kaum. Ich habe zahlreiche (unter einem Zeugen angefertigte) relevante Screenshots dazu archiviert, die sich inhaltlich bisher allerdings auch noch allesamt im Web finden lassen - für alle Fälle, falls nicht mehr verfügbar, wenn es ernst wird!
Und hier ein Fall eines guten Bekannten von Herrn D.:
http://www.test.de/Betrug-mit-Abmahnungen-Urteil-gegen-Michael-Burat-4336278-4336280/
Zitat:"Der Angeklagte M. B. soll zudem sogar noch einen Online-Shop gegründet haben, dessen einziger Zweck es war, Mitbewerber wegen Verstößen in ihren Vertragsbedingungen kostenpflichtig abmahnen zu können."