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Am Mittwoch, 15.08.2012, war ein Fernseh-Team von Akte 20.12 von SAT 1 bei uns.[...] Es ging um zwei hochbrisante Themen: einmal die neue Masche der Abofallen und Internetabzocker, zum anderen das neue Abmahnwesen bei Internetshops.
Die SENDUNG AKTE 20.12 mit Ulrich Meyer wird am Dienstag, 21.08.2012, um 22.20 Uhr, auf SAT 1 gezeigt.
Für ein Wochenende bestimmt kein schlechter Schnitt (Wenn alle brav zahlen. OK, nur wenn).Wie in unseren Beiträgen vom 10.08.2012 (hier und hier nachzulesen) berichtet und angeboten, möchten wir heute die uns (stand heute) bekanntgegebenen 52 Fälle anhand der von den Rechtsanwälten U+C verwendeten Aktenzeichen öffentlich machen.
So richtig verfügbar ist da nix.Antwort des Verkäufers: Guten Tag! Leider lag uns bei dieser Bestellung eine falsche Verfügbarkeitsinformation eines Grosshändlers vor. Wir bitten die Unannehmlichkeit zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen KVR Datum: 16. August 2012
Da frage ich mich gerade, ob das überhaupt der Fall ist und ob das genügt, um Mitbewerber zu sein. Die wollen ja offensichtlich nichts verkaufen.Die Abmahnfähigkeit Dritter muss ja erhalten bleiben.
Das ist keine Kriminalität, zumindest mangelt es an den erforderlichen Tatbeständen.Diese Lobby und Kriminalität muss unterbunden werden!
Die recherchieren nicht nur schlecht, die sind es womöglich auch - für mich persönlich sind die Herren (insbesondere der Mandant der Kanzlei) das Gegenteil von Gutmenschen.Kann es sein, dass die Rechtsanwälte so schlecht recherchieren?
Man nimmt die Kritik zumindest schon mal an:....nun, dann kann man den Marketplaceteilnehmer auch bei Amazon kritisieren...
Amazon.com LLC schrieb:Sehr geehrter Herr Reducal,
Viele Grüße von Amazon Services Europe.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie zuständige Abteilung wird den Verkäufer überprüfen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Ihre Erfahrungen als Käufer/Verkäufer bei Amazon.de zu verbessern und Ihr Feedback ist für uns sehr hilfreich.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüße
M. K.
Amazon.de Verkäuferservice
Die Frage sollte man sicherlich stellen. Aktuell handelt es sich um ein Scheingewerbe um ein Wettbewerbsverhältnis behaupten zu können. Ob das tatsächlich der Fall ist, steht auf einem anderen Blatt. Falls Du Dich anwaltlich beraten lässt, sollte man das auf jeden Fall abklopfen.In welchen Wettbewerbsverhältniss sollte ich mit dieser Firma stehen?