Mich haben die RA U+C auch mit einer Abmahnung kurz vor dem Wochenende glücklich gemacht. Das Kuriose ist nur, dass Herr GF F. D. als Gewerbe "Lebensmittel und Drogerieartikel" verkauft (oder auch nicht) laut Anwaltsschreiben, wir aber Sonnenschutzprodukte für Fenster usw. in Extraanfertigung! Kann es sein, dass die Rechtsanwälte so schlecht recherchieren? In welchen Wettbewerbsverhältniss sollte ich mit dieser Firma stehen?Das muss an die Anwaltskammer, dass kann nicht wirklich wahr sein. Und trotzdem muß ich mich äußern, denn das Gericht prüft erst, wenn die einstweilige Verfügung in einem Gericht seiner Wahl liegt und somit eine Schutzschrift, die ich schreiben müßte, um mich zu rechtfertigen, an 300 Gerichte geschickt werden müßte, somit sinnlos erscheint! Ja, ja.....und das wissen unsere Herrn Anwälte genau!Sehen wir von dem ganzen Ärger ab, möchte ich hoffen, dass in naheliegender Zeit, zivilrechtlich gegen Herrn F. D.. B. S., sowie die Beihilfe der U+C Kollegen vorgegangen wird! Sich gegenseitige Abmahnungen zu schicken stört das Geschäft erheblich und macht träge und mir ist es schleierhaft, dass in unserem Land die Politiker nicht fähig sind, dies zu unterbinden! Diese Lobby und Kriminalität muss unterbunden werden!