Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

....nach ausführlicher Prüfung der Anwaltskammer, teilte man uns mit, daß die Sache, bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten ist.
Also nichts neues:
Allerdings muss die Anwaltskammer beim Verdacht einer strafbaren Handlung (der erwähnt wurde) das eigene berufsstandliche Verfahren aussetzen und die Beschwerden bis zu einer abschließenden Prüfung der sachlich und örtlichen zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Erst danach können weitere Schritte in eigener Sache unternommen werden, die sich an den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft orientieren.
 
http://www.ra-felling.de/2012/11/massenabmahnung-kvr-drittes-vu-gegen-die-fa-kvr/
Auch in einem dritten Verfahren ist weiteres Versäumnisurteil gegen die Fa. KVR wegen der Abmahnung vom 17.08.2012 ergangen. Gegen die bisherigen Versäumnisurteile ist seitens der Firma KVR kein Einspruch eingelegt worden.

Damit zeigt sich, dass die Fa. KVR den diesseitigen Vorwurf der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung offenkundig nicht bestreiten kann.
http://www.ra-felling.de/2012/11/massenabmahnung-kvr-erstes-urteil-gegen-kvr/
Nachtrag vom 05.11.12:

Das erste Urteil des LG Arnsberg vom 27.09.2012, zugestellt am 02.10.2012, gegen KVR ist mangels Einspruch rechtskräftig.
 
Bin wieder zurück aus dem Ausland! Es scheint momentan alles abgetaucht zu sein! Außer den oben genannten Neuigkeiten weiß ich auch nichts Neues! Ein paar negative Feststellungsklagen werden kommen und anerkannt! Die geben doch kein Geld aus! Ich warte immer noch auf den großen Durchbruch, aber ob der überhaupt in unserem Land kommt, glaub ich nicht!
 
Die kleinste juristische Zeiteinheit ist bekanntermaßen der Monat ...
... und wenn da was passiert ist die Karawane schon weitergezogen
 
http://www.damm-legal.de/lg-berlin-...-wettbewerber-sich-in-die-insolvenz-fluechtet
LG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06
§ 8 Abs. 4 UWG, § 826 BGB

Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nicht nur der - im entscheidenden Zeitpunkt der Vollstreckung meist - insolvente Wettbewerber auf Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, sondern auch der abmahnende Rechtsanwalt. Im vorliegenden Fall sah das Landgericht eine gesamtschuldnerische Haftung des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten gemäß § 826 BGB als gegeben an, da die streitgegenständliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt sei.
 
oh ohhhh ...
... das könnte die Lust seltsame Abmahnungen mit anschließendem Inkasso zu betreiben gewaltig dämpfen!
 
...sehr geil diese Info. Damit ist der Weg frei, für ein weiteres Schreiben an die Anwaltskammer Regensburg. :D

Die gleichgesinnten Kollegen dort, sollten nun endlich mal Farbe bekennen, was seriöse Anwaltstätigkeit und was Betrug oder Beihilfe zum Betrug ist.

Es werden ab sofort Wetten darauf angenommen, ob dies durch diese "Behörde" erfolgen wird....oder nicht.
 
Tschuldigung aurum24 (goldiger Name) die RA-Kammer ist keine Behörde. Sie wacht zwar über die Aktivitäten der Collegen in ihrem Zuständigkeitsbereich, beschränkt sich aber i.d.R. auf die Sanktionierung von Falschabrechnungen, nicht aber auf die Tätigkeit als solche.

An den Entzug einer Anwaltslizenz sind extrem hohe Hürden gestellt, unvergleichlich viel höher, als beispielsweise für den Entzug einer Arzt- oder Apothekerlizenz. Im übertragenen Sinn bedeutet dass, das man einem Arzt erst dann die Approbation entziehen könnte, wenn er einen Mord in Ausübung seines Dienstes vorsätzlich begangen hätte und er vorher rechtskräftig dafür und nicht etwa für Diebstähle o.ä verurteilt worden wäre.

Im vorliegenden Fall haben die Collegen in ihrer Misere das aus juristischer Sicht Vernünftigste getan, nämlich die angestrengten Verfahre gar nicht anzutreten, um auch nicht die gerichtliche Feststellung der Unrechtmässigkeit ihrer Abmahnungen testiert zu bekommen. Das obliegt dann einem gesonderten Verfahren, das eigens angestrengt werden müsste. Währenddessen wurde wohl die Zeit genutzt, um die GmbH zu entleeren und möglichst rasch und unauffällig, nach dem Motto "greif 'nem nackten Mann in die Tasche" zu beerdigen.
 
Man nehme nur als Beispiel die Frau K. G. aus München. Die Anwaltskammer München wollte wegen ihren Handlungen schon nichts unternehmen und hat der Dame, nachdem sie jetzt nur noch auf Strafrecht macht, sogar eine Fachanwaltsurkunde für "Fachanwältin für Strafrecht" überreicht.
 
Tschuldigung aurum24 (goldiger Name) die RA-Kammer ist keine Behörde. Sie wacht zwar über die Aktivitäten der Collegen in ihrem Zuständigkeitsbereich, beschränkt sich aber i.d.R. auf die Sanktionierung von Falschabrechnungen, nicht aber auf die Tätigkeit als solche.

An den Entzug einer Anwaltslizenz sind extrem hohe Hürden gestellt, unvergleichlich viel höher, als beispielsweise für den Entzug einer Arzt- oder Apothekerlizenz. Im übertragenen Sinn bedeutet dass, das man einem Arzt erst dann die Approbation entziehen könnte, wenn er einen Mord in Ausübung seines Dienstes vorsätzlich begangen hätte und er vorher rechtskräftig dafür und nicht etwa für Diebstähle o.ä verurteilt worden wäre.

Im vorliegenden Fall haben die Collegen in ihrer Misere das aus juristischer Sicht Vernünftigste getan, nämlich die angestrengten Verfahre gar nicht anzutreten, um auch nicht die gerichtliche Feststellung der Unrechtmässigkeit ihrer Abmahnungen testiert zu bekommen. Das obliegt dann einem gesonderten Verfahren, das eigens angestrengt werden müsste. Währenddessen wurde wohl die Zeit genutzt, um die GmbH zu entleeren und möglichst rasch und unauffällig, nach dem Motto "greif 'nem nackten Mann in die Tasche" zu beerdigen.
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...darum habe ich das Wort BEHÖRDE, ja auch in Anführungszeichen geschrieben....:D , weil nach unserer Rechtsauffassung dies so ist, jedoch defakto eben nicht. PUNKT

Und außerdem Irrtum. Wir stehen mit der "Behörde" in mehrfachem schriftlichen Kontakt. Genaueres dazu, wenn uns auf dem postalischem Wege von dieser "Behörde" ein rechtsverbindlicher Bescheid zur Sache vorliegt. Die Zweifler sollten sich in diesem Zusammenhang genau damit beschäftigen und vor allem mit der BRAO auseinandersetzen (lesen), welche Saktionen verhängt werden können, wenn...

Das ist auf dem ersten Blick vielleicht nicht sexy, aber auf dem zweiten Blick mit Sicherheit. Wir hatten dies schon vor 2 Monaten hier gepostet, daß man sich auf diesem Wege sehr wohl gegen dieses Pack wehren kann. Nach unserer Rechtsauffassung, ist es eben ganz klar Beihilfe zum Betrug. Und so ist auch unsere Argumentation. Nach mittlerweile 14 Jahren Onlinetätigkeit...hatten wir schon mit so einigen Abwahnanwälten zu tun und auch WIR, haben dazu gelernt. Anwälte handeln BRAO - Konform, wenn vor Mandatsübernahme die Sachlage, Daten, Wahrheitsgehalt und der Mandant selber genau geprüft werden. Unwahrheiten zu verbreiten, unwahre Geschäftsbezeichnungen oder Geschäftsbeziehungen zu erfinden, ist eben nicht BRAO- Konform.

Wer das anders sieht, braucht das ja nicht so zu machen und wartet bis zum nächsten Mal, und lässt Alles wieder und wieder über sicher ergehen...Brave Bürger (Schafe), gute Anwälte.

Abschließend nochwas: Eine entscheidende Rolle, wie es hier gegen die Collegen weitergeht oder nicht, spielt die Staatsanwaltschaft, welche in der Hauptsache gegen den Verursacher tätig wird oder eben nicht...Die Sache ist ja ohnehin am Laufen, nur noch nicht entschieden.
 
Das wird ja immer besser.

Zur Erinnerung:
Wir hatten bereits mit Schreiben vom 20.08.12 Klage gegen die "Collegen" wegen des gleichen Verdachts+Annahme Klage eingereicht. Ebenso gegen den Patienten / Verursacher / Störer. Die Sta. Landshut ist nur gegen den Störer aktiv geworden...BISHER. Eine Äußerung zu den "Collegen" blieb aus. (= Traurig) Mit der Klageerhebung eines Mitkollegen, also Anwalt gegen einen Anwalt, dürfte nun die Sache eine ganz andere+neue Qualität+ Schwung bekommen. Die Sache wird nun sehr sehr spannend, auch wenn es noch etwas dauert. Das Sprichwort mit der Krähe und dem Aushacken des Auges, trifft hier eindeutig nicht zu.
 
Sehr gut! Es ist nichgt nur die Flucht in die Insolvenz, sondern gegen die Anwaltskanzlei zur Mithilfe wurde auch gezwickt und das von einem Anwalt! Ich finde es hervorragend, dass sich wirklich mal eine Krähe traut!
Das nächste Schreiben geht raus! So langsam kommt das Vertrauen wieder in unseren Rechtsstaat!
 
Das Vertrauen ist erst da, wenn der (selbsternannte) "Rechtsstaat" hier richtigerweise gegen die "Collegen" vorgeht und zusätzlich diese im Sinne des "Dienstweges" zurechtgwiesen werden. Alles Andere sind Vorschusslorbeeren.
 
Deswegen das Wort " so Langsam" ! Ich hatte die Befürchtung, dass es nicht mal soweit kommt! Ich hoffe es wird schnell gehandelt, damit nicht zuviel verwischt werden kann! Leider haben um die Weihnachtszeit alle Urlaub! Ob das jetzt gut oder schlecht ist, müssen wir abwarten!
 
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