Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

@reducal

Du hast nur zum Teil Recht. Die Kollegen haben für uns nachweislich gegen ihre bindende BRAO verstossen. Das ist zwar im ersten Blick nicht "sexy" aber mache Dich mal kundig, wie das weiter verläuft.......Wir haben das getan und sind der Meinung, hier einen Ansatz gefunden zu haben.

Ob es nun Seitens der Rechtsverdreher zur "Beihilfe" reicht, sei dahingestellt. Fakt ist, daß DIE sich an ihre eigenen "Spielregeln" zu halten haben. OHNE WENN UND ABER.
 
Wir ... sind der Meinung, hier einen Ansatz gefunden zu haben.
Man will ja keine Staatsanwaltschaft belehren aber etwas Hilfestellung tut manchmal gut. Wie schon geschrieben, die Regensburger werden sicher die erforderlichen Entscheidungen nicht zu treffen haben sondern die in Landshut. Die hier notwendige Verfahrenseffizienz kann vorausgesetzt werden.
 
@ Reducal

Nee, nicht "ah ja". Die Kanzlei taucht in meinem Schreiben an die OSnabrücker StA nur (logischerweise) als Beteiligte auf, die Strafanzeige wurde in erster Linie gegen F.D. gestellt und da gemeinschaftlich begangener Betrug im Raume steht, kommt man um den Partner nicht drumherum, wenn es vollständig sein soll. Was daraus weiter zu folgern ist, ist ja Sache der Staatsanwaltschaft! Die Staatsanwaltschaft OS hat offenbar das Schreiben nach Landshut und Regensburg weitergeleitet, nicht ich habe in Regensburg Strafanzeige gestellt! Und auch ob die das "einfach nur realsiert haben" wäre dann erst Gegenstand der Ermittlungen, denen vorzugreifen ist sicher auch nicht sachdienlich.

Zudem bitte ich doch darum, nicht etwas so auszulegen, wie es gerade in den Kram passt, denn das hat hier nichts damit zu tun, dass es hier ganz eindeutig so ist, dass die Begründung NULL Bezug zur Anzeige hat! Und nur darum geht es gerade...Mit der Relevanz der ganzen Sache hat es hier gar nichts zu tun, denn die hat die StA Regensburg gar nicht verstanden/ gelesen, daher gibt es dazu auch keine Aussage!

Abgesehen davon laufen mehrere Sachen, nur weil da eine Staatsanwaltschaft den Inhalt einer Anzeige nicht erfasst hat und völlig absurd reagiert, hast Du damit bisher noch nicht Recht mit der Ansicht, dass man da strafrechtlich nichts erwarten sollte.

Wobei ich Dir völlig zustimme, dass man da erstmal abwarten muss, was da rauskommt. Nur: Was willst Du denn ganz konkret mit Deiner Skepsis sagen?? Ja sicher nicht, dass man einfach NICHTS tun soll! Also... Wenn nichts passiert am Ende, ist es halt so! Aber es nicht zu versuchen wäre idiotisch und geradezu unerträglich!
 
Meinetwegen auch das, ist eine andere Aussage, richtig, also sorry! Habe ich aber auch nicht überlesen, sondern nur nicht so exakt reproduziert, weil es mir darum gar nicht ging, sondern darum das sich da wieder das gängige Problem zeigt, dass etwas beantwortet wird, was gar nicht gefragt wurde bzw. was hier gar nicht relevant ist im genauen Zusammenhang. Ich persönlich erwarte erstmal gar nichts, hoffe höchstens. Aber ich unternehme zumindest etwas, wie viele andere auch, aber noch mehr werden einfach zuschauen und die Arbeit anderen überlassen.

In meinem Beitrag ging es aber ganz konkret und nur darum, dass die StA Regensburg eine Strafanzeige beantwortet, ohne deren Inhalt auch nur ansatzweise gelesen zu haben. Einen anderen Schluss lässt die Begründung, die sich vollständig und ausschließlich um Dinge dreht, die hier nicht relevant sind und in und für meine Anzeige keine Rolle spielen, eindeutig nicht zu. Und das ist schon verdammt unverschämt bis skandalös, oder siehst Du das anders? Der Zusammenhang ist ja so als wenn ich einen Ladendieb anzeige, der Anzeige aber keine Folge gegeben wird, weil der Unfallgegner grün hatte! Welcher Unfallgegner? Genau!

Aus diesem Beitrag machst Du aber jetzt ein "ich habe euch ja sagen wollen..." Das tut hier aber rein gar nichts zur Sache, weil mein Schreiben zu dem Fall selbst ja gar keine Stellung dazu bezieht, sondern sich ausschließlich um die Porno-Urhebberrechtsabmahnungen (bzgl. derer ich auch die Begründung sogar nachvollziehen kann!) dreht. Daher ist der von Dir hergestellte Bezug halt fehlt am Platz, denn den gibt es nicht.

Das man nicht erwarten muss, dass eine Strafanzeige unter Hinweis auf völlig irrelavante und nicht im Zusammenhang stehende Sacherverhalte abgelehnt wird, die nur belegen, dass jede Sorgfaltspflicht seitens der StA vernachlässigt wurde, dürfte ja wahrscheinlich auch Deine Zustimmung finden!? Der Text ist ja eindeutig nicht einmal überflogen worden, mehr als der Name der Kanzlei, die im Schreiben eine sekundäre Rolle spielt, ist ganz eindeutig nicht erfasst worden, bevor die Antwort feststand. Und das ist wirklich dazu geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat in Zweifel zu ziehen.
 
@Reducal

Ich würde mir persönlich von Dir wünschen, dass Du konkrete Vorschläge machst und nicht immer alles in Frage stellst. Du weißt genau, dass es nichts bringt, einen Leien irre zu führen. Entweder Du hängst Dich mit rein für uns, auch wenn wir keinen anwaltlichen Beistand haben oder Du lässt es! Es ist hier kein Kräfte messen, sondern wir gehen gemeinsam gegen Betrüger vor! Da wäre es angebracht wirklich sachdienliche Hinweise zu liefern!
 
Reducal hat sich aus dieser Diskussion erst einmal ausgeklinkt, weshalb ich das nicht unkommentiert lassen möchte und hier kurz für ihn noch mal auf den Sachverhalt eingehe.

.....sondern wir gehen gemeinsam gegen Betrüger vor! Da wäre es angebracht wirklich sachdienliche Hinweise zu liefern!
Dazu kann ich dir nur Hippos Posting noch einmal vorgeben, der da neulich schrieb:
Zwischen dem was der Bürger als (gefühltem) Betrug sieht und dem was im Gesetz als Betrugsvoraussetzungen gegeben ist klafft sehr oft eine große Lücke. Glaub mir, wenn das Reducal schreibt weiß er warum ...
Reducal hatte darauf verwiesen, dass es nur wenig Sinn macht, sich auf die StA Regensburg einzuschießen, wo doch die StA Landshut in der Sache zuständig ist. Es tut kaum was zur Sache, dass dort die Helferlein des Protagonisten ihren Sitz haben. Dies war doch schon mal ein sachdienlicher Hinweis. Man kann wegen der laufenden Anzeigen ohnehin derzeit von außen nichts weiter tun, als das Ermittlungsergebnis der StA Landshut abzuwarten.

Die StA Regensburg hat dem nönönö eine anscheinend sachfremde Einstellungsverfügung übersandt. Natürlich kann man dagegen Rechtsmittel einlegen und sich beschweren. Wenn man aber den Ablauf in diesem Einzelfall betrachtet, so wurde da ja schon eine ganze Menge Manpower investiert:
  • Anzeige per eMail bei der StA OS
  • Anforderung von Beweismaterial beim Anzeigenerstatter
  • unnötige Abtrennung der zwei Verfahrensgegenstände (KVR / U+C)
  • Übergabe zweier Verfahren durch die StA OS an die StAen Landshut und Regensburg
  • StA Regensburg - Einstellung, warum eigentlich?
  • StA Landshut - läuft noch
Allein mit nönönö´s Anzeige haben sich nun schon drei Staatsanwälte beschäftigt. Der eine hat die Zuständigkeit zerpflückt, der andere kein Interesse an der Verfolgung und der letzte (nämlich die StA´in in LA) sammelt alle Vorgänge und wird letztlich die Entscheidung zu treffen haben, ob die Verdachtsmomente und das Beweismaterial zu einer Anklage reichen.
 
@ Rüdiger

Erst einmal möchte ich festhalten, dass ich auch Reducals Arbeit, soweit ich sie hier überhaupt überblicke (bin neu hier und fast nur hier aktiv, hab mich aber durchaus umgesehen) sehr schätze! Ich verstehe auch, dass bei dem Ausmaß, indem er sich hier engagiert, sich manchmal eine Art "Betriebsblindheit" einstellt (das ist nicht bösartig gemeint) und gefühlte zigmalige Wiederholungen eines (vermeintliche) ähnlichen Vorgangs zu eher launigen Bemerkungen führt .. die dann beim Leser nicht immer gut ankommen. Mir als Mod in einem von mir betreuten Forum geht es da manchmal nicht anders!

Ich kann den Eindruck, den Dickerhals wiedergibt auch nachvollziehen! Vieles wirkt auf den Leser nur destruktiv und wenig konstruktiv. Was soll ein Satz wie "erwartet nicht zuviel"? Das ist doch dazu geeignet zu entmutugen und nichts zu unternehmen. Das kann ja kaum das Ziel sein!? Das dazu..

Die Frage ist jetzt, was Du mit Deiner Aufzählung eigentlich aussagen willst, das wird nicht deutlich. Ich habe eine Strafanzeige gestellt und zwar auf einem korrekten mir dafür offenstehenden Weg! Alles weitere habe nicht ich zu verantworten. Wenn da etwas unnötig erscheint, dann haben die Staatsanwaltschaften nicht sauber gearbeitet, was aber nicht mir anzulasten ist.

Zur "Manpower":

Punkt 1 war eine einfache Anfrage per Email in wenigen Zeilen, da brauchbare Angaben auf der Website fehlen

Punkt 2 war nicht viel mehr als ein Formbrief der StA OSnabrück

Punkt 3 liegt nicht an mir, wurde von mir auch nicht nahegelegt. Zudem beinhaltet das BEweismaterial beide Seiten, folglich liegen die dann auch in Landshut vor und werden dort dann zur Kenntnis genommen - sofern die da sauberer arbeiten als in Regensburg. Sagen wir mal so: Ich sollte von einer StAschaft erwarten dürfen, dass sie eine sinnvolle Weiterbearbeitung hinbekommt. Wenn sie das nicht schafft ist das denen zuzuschreiben, nicht mir!

Punkt 4 siehe Punkt 3. Grundsätzlich halte ich das aber keineswegs für falsch, allenfalls den zeitlichen Ablauf, da für ein Vorgehen gegen die Kanzlei ein Urteil gegen FD in dieser Sache vorliegen sollte. Aber auch hier: Ich habe die Strafanzeige gestellt, ich habe nicht darüber zu entscheiden, was dann die richtige Vorgehensweise ist! Sofern Du das also mir anlasten willst: Nönönö! Des weiteren kann man das auch anders interpretieren, nämlich dass die Staatsanwaltschaft OS sich die Sache genau vorgenommen hat und es darufhin für sinnvoll erachtet hat, das abgetrennt nach Regensburg zu geben - auch nicht ahnend, dass die dort Strafanzeigen nur ungern lesen. Willst Du Dich jetzt hinstellen und sagen: "Das weiß ich aber besser"?? Na dann, ich hatte bis gestern Vertrauen in die Arbeitsweise der StAs, das wurde jetzt allerdings nachhaltig gestört.

Punkt 5 (frei nach Kinski): Ich verstehe die Frage nicht??!! Warum? Steht doch drin! Du verstehst es nicht? Ich schon: Die haben die Anzeige nicht gelesen sondern nur die Adresse der Kanzlei gelesen, mehr nicht. Die Worte die mir dazu einfallen, sind nicht druckreif!

Punkt 6 Abwarten, vielleicht kommt ja die Tage ein Anschreiben das "nicht Folge gegeben wird" weil der Baum gefällt wurde oder so ein ähnliche zusammenhanglsoes Zeug, wie aus Regensburg.

Ich halte noch einmal fest: Ich bin mit meiner Strafanzeige einen völlig korrekten mir offenstehenden Weg gegangen! Das die Staatsanwaltschaften dann das Ihre tun und sauber arbeiten, darf man annehmen und erwarten, das ist DEREN Aufgabe, nicht meine! Das ist hier ganz offensichtlich nicht geschehen! Das ist nicht der richtige Zeitpunkt, sich da irgendetwas herauszusuchen, um sich selbst auf die Schulter zu klopfen und zu sagen "hab ich doch immer gesagt". Nein: Das Staatsanwaltschaften Strafanzeigen NICHT LESEN (!) und dann abschlägig bescheiden hat hier KEINER gesagt - und hat auch ganz sicher keiner als vorhersehbar eingestuft, folglich ist da jede Schlaumeierei fehl am Platz! Und nur darum geht es! Hätte sie gelesen, wäre der Sachverhalt ein anderer, folglich hat dieser Fall übelster Schlampigkeit nichts mit dem zu tun, was hier ansonsten besprochen wird.


Ich schicke Dir per PN gerne die Begründung! Was da drinsteht ist im Zusammenhang bestenfalls absurdes Theater - ohne JEDEN Zusammenhang, ausser dass in beiden Sachverhalten U+C beteiligt ist.

Ich bitte also darum, hier nicht Ursache und Wirkung zu verwechseln! Der Fehler liegt ganz sicher nicht bei mir, wenn woanders nicht ein Mindestmaß an Sorgfalt eingehalten wird!
 
Reducal hat sich aus dieser Diskussion erst einmal ausgeklinkt, weshalb ich das nicht unkommentiert lassen möchte und hier kurz für ihn noch mal auf den Sachverhalt eingehe.

Dazu kann ich dir nur Hippos Posting noch einmal vorgeben, der da neulich schrieb:
Reducal hatte darauf verwiesen, dass es nur wenig Sinn macht, sich auf die StA Regensburg einzuschießen, wo doch die StA Landshut in der Sache zuständig ist. Es tut kaum was zur Sache, dass dort die Helferlein des Protagonisten ihren Sitz haben. Dies war doch schon mal ein sachdienlicher Hinweis. Man kann wegen der laufenden Anzeigen ohnehin derzeit von außen nichts weiter tun, als das Ermittlungsergebnis der StA Landshut abzuwarten.

Die StA Regensburg hat dem nönönö eine anscheinend sachfremde Einstellungsverfügung übersandt. Natürlich kann man dagegen Rechtsmittel einlegen und sich beschweren. Wenn man aber den Ablauf in diesem Einzelfall betrachtet, so wurde da ja schon eine ganze Menge Manpower investiert:
  • Anzeige per eMail bei der StA OS
  • Anforderung von Beweismaterial beim Anzeigenerstatter
  • unnötige Abtrennung der zwei Verfahrensgegenstände (KVR / U+C)
  • Übergabe zweier Verfahren durch die StA OS an die StAen Landshut und Regensburg
  • StA Regensburg - Einstellung, warum eigentlich?
  • StA Landshut - läuft noch
Allein mit nönönö´s Anzeige haben sich nun schon drei Staatsanwälte beschäftigt. Der eine hat die Zuständigkeit zerpflückt, der andere kein Interesse an der Verfolgung und der letzte (nämlich die StA´in in LA) sammelt alle Vorgänge und wird letztlich die Entscheidung zu treffen haben, ob die Verdachtsmomente und das Beweismaterial zu einer Anklage reichen.



Ich weiß nicht, was ihr immer mit den Staatsanwälten habt, die über U+C richten sollen. Ich habe Eingangs formuliert, es über die Anwaltskammer zu machen, denn laut BRAO lief da erklärend einiges schief.Auch die Anwälte haben sich an Richtlinien zu halten! Dafür muss man aber einige Vorraussetzungen im Vorfeld erledigt haben! Das weiß Reducal und Rüdiger sicherlich. Das wurde hier nie besprochen , leider. Aurum 24 scheint da schon mehr Tätigkeit in die richtige Richtung gemacht zu haben!
Warum das hier unter den " Alten Wissenden" nicht erläutert wird entzieht sich mir jeder Einsicht!
 
...Warum das hier unter den " Alten Wissenden" nicht erläutert wird entzieht sich mir jeder Einsicht!
Kennst Du den Spruch von der einen und der andern Krähe...?
Was hilfts wenn man einem Hilfesuchenden diese Information gibt die ihm aber letztendlich erstmal nichts bringt und soweit im großen und ganzen dem verpetzten Anwalt nicht mehr als ein "Dudu" einbringt.
 
Spätestens jetzt müßte ich mir auf die Schulter klopfen und sagen:" Gut, dass ich mir keinen Anwalt genommen habe!" Den Spruch hatte ich schon im Eingang erwähnt und war selbstverständlich genau Deiner Meinung.Und wenn ein "Dudu" in unserem Land der normale Weg ist, dann ist es Zeit auzuwandern und in die Welt der Korruption und Maffia einzutauchen. Da ist der Fall schnellstens erledigt im Sinne von 2 Seiten.

Falls Du mir erklären möchtest, dass die Erklärung der Anwälte lückenlos entschuldbar ist, dann wünsche ich den Anwälten noch ein perfektes Leben im sanften Schlaf Ihrer Anliegen und ihren Kunden den sanften Schlaf der Erkenntnis, dass wir in einem sicheren Staat der Demokratie und der Sicherheit des Rechtsstaates leben. Zum Glück müssen die meisten Leute soviel arbeiten, dass sie sich hier wohl fühlen. In diesem Sinne..." Ich bin dann mal weg!" , wünsche Euch relaxte Wochen!
 
Dazu abschließend....Die meisten LEUTE und Unternehmer haben keine Zeit, sich um diesen derartigen Mist zu kümmern, weil die meisten Unternehmer mit Geld verdienen und Steuern zahlen beschäftigt sind. Daher ist auch der Staat normal für die richtigen Rahmenbedingungen für die Unternehmer zuständig. Wie so oft, hat dieser jedoch hier auf der gesamten Linie versagt, indem sich solche Patienten wie F.D, M.BU. und Helfershelfer, Konsorten & Collegen nach Lust und Laune, auf Kosten seriöser Unternehmer bereichern können. Viele der Politiker und Richter, welche heute die Gesetze machen und durchsetzen, wußten vor einiger Zeit nicht mal, wie man INTERNET oder Onlineshop richtig schreibt. Und genau diese Unfähigkeit setzt sich z.B. fort, in der Erstellung sogenannter Wettbewerbsgesetzen. Fehlerhafte AGB...lächerlich. Hier hätte der "Gesetzesgeber" schon lange einen Riegel vorschieben müssen. Ich könnte diese Ausführung noch ewig fortführen. Will ich aber nicht. Vielleicht ändert sich wirklich erst was, wenn so ein Patient oder Helfershelfer mit Rübe ab, irgendwo mit Bekennerschreiben aufgefunden wird. Diese Zeit hatten wir schon mal oder ? Die Älteren, wie auch ich, werden sich erinnern.
 
Es verdichten sich die Hinweise, dass U+C oder Herr F.D. die Daten zu den festgestellten Wettbewerbsverstößen an sog. Wettbewerbsvereine weitergegeben haben, die ihrerseits nunmehr von der Abmahnwelle Betroffene (soweit sie die Texte ihrer Shops nicht abmahnsicher geändert haben) abmahnen.

Hat da schon jemand Post bekommen?
 
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat würde heute nachhaltig getrübt :confused:

Hintergrund: Ich bekomme heute Post von der Regensburger Staatsanwaltschaft. Darin zu lesen: "Der Strafanzeige .... wird ... keine Folge gegeben".

Soweit überraschend genug! Aber der eigentliche "Skandal" kommt noch! In der Begründung ist nichts, aber wirklich rein gar nichts zu lesen, was mit dem konkreten Fall hier zu tun hat! :eek: ! Kein Witz!

......

Dass ich Beschwerde einlege, brauche ich sicher nicht weiter ausführen!

Update: Heute nach meiner BEschwerde Post erhalten, dass das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wurde!
 
Es verdichten sich die Hinweise, dass U+C oder Herr F.D. die Daten zu den festgestellten Wettbewerbsverstößen an sog. Wettbewerbsvereine weitergegeben haben, die ihrerseits nunmehr von der Abmahnwelle Betroffene (soweit sie die Texte ihrer Shops nicht abmahnsicher geändert haben) abmahnen.

Hat da schon jemand Post bekommen?

Wie ich seinerzeit schon schrieb: Ich habe die Abmahnung als kostenlose Überprüfung der Rechtssicherheit meiner AGB aufgefasst und entsprechend zweifelhafte Passagen angepasst. Wer danach untätig geblieben ist (sofern der "Verstoß" selbst vorlag) hat dann ja auch selbst schuld (soweit man das bei dieser Seuche so sagen kann, im Grunde ist es ja in erster Linie vom Gesetzgeber provoziert), wenn er nichts geändert hat.
 
http://www.ra-felling.de/2012/10/massenabmahnung-kvr-erstes-urteil-gegen-kvr/
Ich hatte bereits am 16.07.2012 von dem Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung durch die Fa. KVR Handelsgesellschaft mbH, Gammelsdorf durch die RAe U + C berichtet. In vier dieser Fälle haben mich meine Mandanten beauftragt, eine sog. negative Feststellungsklage einzureichen. Diese hat das Ziel festzustellen, dass die jeweilige Abmahnung der Fa. KVR keine Rechtswirkungen entfaltet, insbesondere soll auch festgestellt werden, dass die Mandanten weder die vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben noch die geforderten anwaltlichen Gebühren bezahlen müssen.

Nunmehr hat als erstes Gericht das Landgericht Arnsberg – Kammer für Handelssachen – mit Urteil vom 27.09.2012 diesen Anspruch der Mandanten bestätigt.
 
http://www.123recht.net/Der-Abmahnanwalt-eine-deutsche-Unart-__a129369.html
Es ist wirklich absurd, einen Webshop abzumahnen, weil er seine Widerrufsbelehrung mit der Überschrift "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" versehen hat. Der Leser werde im Unklaren gelassen, ob er selbst Verbraucher ist oder nicht - so die Argumentation des Abmahnenden.

Noch absurder aber wird es, wenn eine Mutter abgemahnt wird, weil Sie die Kleider ihrer Kinder verkauft und aufgrund der Menge angeblich gewerblich handeln soll.

Es ist absurd, für eine Abmahnung Geld verlangen und so abkassieren zu können. Der ursprüngliche Gesetzeszweck, Gerichte zu entlasten, hat in Deutschland dazu geführt, dass Einzelunternehmer, kleine Webshops, Homepageinhaber etc. für Bagatellen kräftig gemolken werden können.
 
UPDATE

Heute wurde uns abermals, Post von der Anwaltskammer Regensburg, bezüglich unserer Beschwerde gegen die Collegen zugestellt.

....nach ausführlicher Prüfung der Anwaltskammer, teilte man uns mit, daß die Sache, bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten ist.

Die vorliegenden Fakten wären unklar, sodaß man sich hier anscheinend nicht zu weit aus dem Fenster lehnen will. Dies ist auch die Meinung unserer Rechtsvertreter.

Nun denn, wir bleiben hier trotzdem an der Sache dran.

Melden uns bei Neuigkeiten von der Staatsanwaltschaft.
 
Zurück
Oben