otto schrieb:
Wie kann ich den Mitarbeitern der Telekom bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen?
Die DTAG stellt sich auf den Standpunkt, dass jede Nummer, die in der Dialerdatenbank eingetragen ist, auch rechtmäßig zum Vertrag- und Verbindungsschluss geführt hat. Das ist jedoch grundlegend falsch!
RegTP schrieb:
Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie als Verbraucher jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt.
Hier schließ ich an mein vorheriges Posting an - die DTAG macht es sich einfach, ist eine Nummer, ein Dialer, irgendein Wert registriert, geht sie ohne Prüfung der genauen Umstände von der Zahlungspflicht aus und belegt ihre Kunden mit dem Inkasso, bis hin zur Sperrung des Anschlusses.
Welche Regeln hier das TKG und andere Gesetze zum Kundenschutz vorsehen, sollte nochmal einer der hier anwesenden Juristen erklären - bitte, bitte!
Beleuchtet man allein den Text zur Registrierung des Dialers:
Easy Billing aka Matlock schrieb:
Kunde kommt auf Webseite und muss die AGBs sowie die Preisauszeichnung bestaetigen, danach wird je nach Kundenrechner entweder per Script oder Applet eine web.exe herunter geladen, diese unterbricht die bestehende Verbindung und baut zu der kostenpflichtigen Rufnummer eine Verbindung auf. Wenn diese beendet wird, oder der Browser geschlossen wird, wird diese wieder getrennt und die web.exe wird vom Kundenrechner geloescht. Der Kunde kann dann ganz normal mit seiner normalen Internetverbindung weiter surfen.
so entspricht dieser nicht den Mindestvoraussetzungen, die gem. § 43b Abs. 5 TKG zu erfüllen sind. Diesem Dialer (und seinen Spielkameraden) wird die Registrierung demnächst rückwirkend entzogen werden - wie lange das noch dauert, könnte nur die RegTP beauskunften - von Anfragen ist abzusehen. Des weiteren werden derzeit Maßnahmen gem. § 43c Abs. 1 TKG der RegTP gegen die Fa. Easy Billing getroffen (Owi-Verfahren), da die Eggebecker gegen den § 43a Abs. 1 TKG verstoßen haben (Auskunftsanspruch).
Außerdem - Otto, ich nehme mal an, dass Du garnicht freiwillig einer Eroticsite angesurft hattest sondern lediglich über Webung oder bereits vorhandene Dateien auf Deinem Rechner mit den Matlocks konfrontiert worden bist - die Anwendung der s. g. Tunneltechnologien oder die Scriptsteuerung von Dialern ist gem. RegTP nicht registrierungsfähig. Genau darauf solltest Du eine Gegenargumentation aufbauen. Diese Dialer machen mit den Rechnern, was sie wollen und haben eigentlich überhaupt nichts mit den Vorgaben der RegTP und der einschlägigen Gesetze zu tun!
Noch ein bisschen was anderes teile ich Dir heute noch per PN mit.