090090000263 oder auch Matlock - ermitteln Sie (Teil 1)

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so, habe gerade bei der telekom angerufen. die haben nur den unstrittigen betrag abgebucht. zum glück. soll ich jetzt easy billing anschreiben und ihnen mitteilen, dass ich nicht bezahlen werde. oder soll ich abwarten, bis die sich melden. was ist da besser????

danke
 
Easybilling-Betrug

Hallo,
zähle mich auch zu Euch Geschädigten und habe viele längere Telefonate mit der Telekom und der Regulierungsbehörde hinter mir. Mir scheint es nach alledem am besten, die Telekom irgendwie davon zu überzeugen, nur den unstrittigen Betrag abzubuchen. Hier bekommt man von den Telekom-Leute widersrüchliche Aussagen, die ich hier nicht in epischer Breite wiedergeben möchte. Notfalls muß man wohl die Einzugsermächtigung sperren und selbst überweisen. Auf jeden Fall sollte man, wie hier schon oft beschrieben, schriftlich einen begründeten Einspruch gegen die Rechnung bei der Telekom einreichen. Ansonsten solte man nichts tun. Wenn Easybilling das Geld haben will, dann sollen sie es sich holen. Einer Klage kann man da meines Erachtens sehr gelassen entgegensehen.
 
blumenwiese23 schrieb:
so, habe gerade bei der telekom angerufen. die haben nur den unstrittigen betrag abgebucht. zum glück. soll ich jetzt easy billing anschreiben und ihnen mitteilen, dass ich nicht bezahlen werde. oder soll ich abwarten, bis die sich melden. was ist da besser????

danke
Warte auf deren erstes Anschreiben, auch wenn es schwer fällt. Normalerweise sind solche kleinen Klitschen überhaupt nicht in der Lage eine Rechnung auf eigene Kasse zu erstellen, wenn die T-Com erstmal ausgebucht hat. Man verzichtet halt aus Kulanz, kommt eh nicht so sehr darauf an!
 
Re: nicht schlecht

blumenwiese23 schrieb:
hallo opfer, tipps!!!!! was hast du der frau von der telekom erzählt??
du hast am anfang auch hingeschrieben, sie sollen nur den unstrittigen betrag abbuchen. dann haben sie doch alles abgebucht. dann hast du die buchung zurückgenommen und den betrag an die telekom überwiesen??
kannst mal aufzählen, was du alles gemacht hast?? wäre sehr hilfsreich.

gruss

Ich hab der guten Frau erklärt, dass der Dialer definitiv illegal war, und das ich hundertprozentig nicht bezahlen werde. Ich wollte eigentlich erreichen, dass die gute Frau den Betrag ausbucht, und ich mich persönlich mit Easy Billing beschäftigen kann. Komischerweise kam an diesem Punkt Ihr Angebot, die Telekom übernimmt das auf Ihre Kosten wenn ich die Sperre einrichten lasse. Ich muss sagen, das ich vieleicht teilweise etwas ungehalten gewirkt habe, was aber keinesfalls ein Tip sein soll, das genauso zu machen :D Mein genauer Vorgang war jedenfalls so:

1. Dialer eingefangen.
2. Log Dateien zusammengesucht (Ereignissprotokoll und Eumex404 Protokoll).
3. Bei der Regulierungsbehörde Beschwerde eingelegt.
4. Der Telekom geschrieben dass sie auf der Abrechnung den strittigen Betrag nicht abbuchen sollen. Gleichzeitig das selbe mit der zuständigen Sachbearbeiterin so ausgemacht.
5. Bemerkt das doch alles abgebucht wurde, und nochmals mit der Frau telefoniert.
6. Schliesslich geeinigt das ich die Sperre einrichten lasse, und die im Gegenzug von der Zahlung des stritigen Betrags absehen und den selber begleichen oder an die Wand nageln oder was auch immer die damit machen wollen :)

Ich denke die gute Frau hat erkannt, das bei 13 Sekunden wohl kaum von einer gewollten Einwahl auszugehen ist.

Gruss Opfer
 
Panama ist überall

Kleiner Zeitvertreib für Matlock-Geschädigte


Adresse in Belize --> Morgan & Morgan Trust, Belize, mori***.*** --> J.d.L., Panama

ist natürlich nur eine Spielerei...

man landet dort:
http://www.coronadoresort.com/engl/

oder hier:

M&M
PO Box ***
Panama 1
Ph. 507-265-**** / Fax 507-265-****
email: ***
Homepage: http://www.mori***.***


Leider, leider, der Rückweg funktioniert nicht, scheint eine Einbahnstrasse nach Panama zu sein...

Wenn man die Einwahlseiten zerfieselt, landet man in Matlock, UK (Matlock ist eine Stadt in Derbyshire, England)


Dieses Geschäftsmodell ist nicht patentiert.

:(

Falls jemandem langweilig ist beim Warten auf Eggebek
 
Abkassieren oder Sperre?

:evil:
Ti-Komm scheint ein neues Geschäftsfeld entdeckt zu haben:

Der Kunde beauftragt eine feste Anschlusssperre für € 7,99. Im Gegenzug verzichten die auf das Dialer-Inkasso.

In einem mir bekannten, vergleichbaren Fall wurde das Antivirus-Programm von Ti-Onlein :lol: :lol: angedient.

Es mag jeder selbst entscheiden, aber sauber ist dieses Vorgehen nicht. Bekommt der Hotliner Prämie, wenn er dem Kunden was aufschwatzt?

Gruß
Raimund
 
Re: Abkassieren oder Sperre?

Raimund schrieb:
:evil:
Ti-Komm scheint ein neues Geschäftsfeld entdeckt zu haben:

Der Kunde beauftragt eine feste Anschlusssperre für € 7,99. Im Gegenzug verzichten die auf das Dialer-Inkasso.

In einem mir bekannten, vergleichbaren Fall wurde das Antivirus-Programm von Ti-Onlein :lol: :lol: angedient.

Es mag jeder selbst entscheiden, aber sauber ist dieses Vorgehen nicht. Bekommt der Hotliner Prämie, wenn er dem Kunden was aufschwatzt?

Gruß
Raimund


freenet wirbt ja auf seiner Homepage auch abwechselnd für den holländisch-tschechischen IQ-Test und für freenet-DSL ("Damit man vor dialern sicher ist").

Geld stinkt nicht.
 
@ alle Geschädigten von MATLOCK

Hallo!
Bin auch Mitglied geworden!!! :cry:
Habe eine Telekomrechnung erhalten mit der 090090000263 für 25,8190 Euro + Ust.!
Nach Telefonat mit Telekom und RegTP und Einspruch bei RegTP erhielt ich heute einen Anruf der Telekom, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich rechtlich nix machen könnte und wenn ich nicht zahle, dann wird das ganze bis zur Vollstreckung durchgezogen!
Was jetzt?
Soll ich es drauf ankommen lassen?

Bei der Easybilling (übersetzung: "wie kommt man einfach an Geld" :) ) erhält man nur die Adresse von der FA. MATLOCK!

Hab mir auch schon überlegt, dass ganze nicht einem Fernsehsender zukommen zu lassen, weil für die sind ja solche Sachen evtl. ein gefundenes Fressen.

Auf alle Fälle werde ich trotzdem jetzt nochmal schriftlich an die Telekom schreiben und auch an die Easybilling und dem Betrag widersrpechen!

Ach ja und die RegTP hat gesagt, dass bereits ein Verfahren läuft aber das Ende noch nicht vorhersehbar ist!

Vielleicht weis ja von euch schon jemand was

Grüsse
 
oops Fehler geschrieben

also ich meinte:
einem Fernsehsender zukommen zu lassen

und nicht:
nicht einem Fernseh....

:lol:
 
Bin auch Opfer

Hallo Opfer,bin heute selber eins geworden,
Habe meine Rechnung von der telekom bekommen und es hat mich aus den Schuhen gerissen:fast 68 Euro soll ich löhnen für drei Verbindungen des PRS(Offline) von T-Com,keiner kann mir sagen was das ist weder die Telekom noch ein anderer ,die sagen nur das ist so und nun zahle.
ich selber weiß auch nicht wie das zu stande kommt,habe keine 0190 Nummer gewählt noch etwas aus dem Internet heruntergeladen.
Mal sehen was nun wird,ich werde mich erst mal mit der Telekom rumstreiten mal sehen was dabei rauskommt.
Machts mal gut
Dirk
 
anna schrieb:
Opfer schrieb:
Also werde ich dann am Montag morgen direkt die Rechnungsstelle anrufen und den Betrag stornieren lassen, richtig?
:dafuer:
Opfer schrieb:
Und hilft es etwas direkt zu sagen, das dies durch einen Dialer zustande kommt bzw. um wen es sich handelt ? Also wissen die bei der T-Com da schon bescheid?
Das wird den Hotliner recht wenig interessieren - halte Dich kurz und bringe Dein Anliegen auf den Punkt, basta. Dialer hin oder her, Du möchtest Dich mit dem Anbieter des PRS selbst auseinander setzen, da Du den Vertragsschluss anzweifelst.

Poste mal, was bei dem Telefonat raus kam und ob das Storno bei der Abbuchung eingearbeitet war.

:-? Hallo liebe Leidgenossen. Auch ich habe heute meine Telefonrechnung abgerufen und festgestellt, dass zwei Verbindungen des PRS (Offline) von T-Com zum Preis von sage und schreibe 51,64 zzgl. Mehrwertsteuer enthalten sind. Auf Nachfrage hat man mir am Telefon gesagt, dass ich gegen diesen Posten Einwendung erheben soll. Manchmal würde man Glück damit haben und manchmal nicht. Kann doch wohl nicht angehn, oder? Was bedeutet übehaupt PRS?
Rita
 
Anonymous schrieb:
Was bedeutet übehaupt PRS? Rita
Premium Rate Service - schlichtweg, die Anwendung von 0190/0900er Nummern. Setze den Einwand vorab telefonisch, damit die strittige Forderung ausgebucht wird. Dann solltest Du aber auch noch herausfinden, wie die Einwahl-Nummer war.

Seit dem 01.02.2004 kann die DTAG nachträglich alle Einwahlen in unverkürzter Form mitteilen, auch wenn der Kunde keinen unverkürzten Einzelverbindungsnachweis beauftragt hat.

Anhand dieser Nummer müsste man dann lokalisieren, ob es sich um eine Sprachanwahl (Telefonie) oder um einen Dialer gehandelt hat. Melde Dich wieder, wenn Du näheres weißt.
 
anna schrieb:
Dann solltest Du aber auch noch herausfinden, wie die Einwahl-Nummer war.

Ich denke, das ist doch eher die Aufgabe desjenigen, der Geld haben will... Und der es dann vor Gericht belegen muß. Nur wenn die Nummer SEHR, SEHR eindeutig nicht registriert war, besteht die Chance, daß die Telekom vorzeitig einlenkt. Aber auch das zu prüfen sollte eigentlich ihre Aufgabe sein, wenn sie für jemanden Forderungen einzieht.

Es ist doch wirklich ELEND, wie die Telekom alles auf die Kunden abwälzen will!

anna schrieb:
Seit dem 01.02.2004 kann die DTAG nachträglich alle Einwahlen in unverkürzter Form mitteilen, auch wenn der Kunde keinen unverkürzten Einzelverbindungsnachweis beauftragt hat.

- so zumindest die offizielle Sprachregelung der Telekom. Tatsächlich aber konnte sie es immer schon, - wie viele Beispiele hier im Forum zeigen. Und sie durfte es auch immer schon, auch vor der Gesetzesnovelle. So sehen es u.a. viele Gerichte.

Ich habe hier einmal versucht, die Lage etwas vereinfacht darzustellen.

@ Rita und andere:
.. das geht tatsächlich nicht an! Aber es hilft nichts, man muß kämpfen! Ich glaube mittlerweile kein einziges Wort mehr von dem, was Telekommitarbeiter so sagen. Und meine Briefe sind §§§-gespickt ;)

Eine Orientierung geben die bewährten "Ersten Schritte" des Juristen:
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&d=90&a=1&t=1776278
 
Qoppa schrieb:
Ich denke, das ist doch eher die Aufgabe desjenigen, der Geld haben will...
Nicht ganz - die DTAG eröffnet dem Endkunden die Möglichkeit des Einwandes, hier kommt nun die Mitverantwortung des Telefonanschlussinhabers zum Tragen. Immerhin kam die Verbindung ja auch durch seinen Telefonanschluss zu stande.
 
Bin auch Opfer

Hallo Leute,
Habe ja gestern meine Problematik schon geschrieben .
Ich habe das mit dem PRS ein wenig an die große Glocke gehangen und habe meine Rechnung und einen kleinen Brief an verschiedene Medien geschickt, mal sehen ob die sich damit befassen und der Sache mal etwas auf den Leim gehen. Tschau Tschau
 
Hi @ all,
mein Streitwert: 210 Eu :evil: (siehe S.3 dieses Threads)

Habe seit meiner Beschwerde an die Reg TP vom 28.01. noch nichts von denen gehört.
Dafür von der Telekom. Mahnung am 10.2. über den strittigen Betrag mit Androhung der Kündigung des Anschlusses ohne vorherige Sperre !
Obwohl ich am 27.1. wie in http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html beschrieben, den strittigen Betrag exakt mit EVN und Einschreiben/Rückschein widersprochen und den unstrittigen Betrag überwiesen habe.
Ein Anruf bei den netten Mitarbeitern der Telekom sollte mich beruhigen, da diese Mahnungen angeblich automatisch versandt werden (die Mitarbeiter von der Telekom sin ja am Telefon ganz nett, doch leider auch ein bissl vergesslich ( was kümmert mich mein Geschwätz von gestern ?)).
Auch sollte ich noch diese Woche auf meinen Widerspruch schriftlich Bescheid erhalten. Dies geschah heute wie folgt:
"Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie uns Gelegenheit zur Klärung Ihres Anliegens geben.
Bei den hier strittigen Verbindungen zu Premium Rate-Diensten (PRS) mit einer Zugangskennzahl 0190/0900 handelt es sich um Rufnummern, die nicht von der Deutschen Telekom, sondern von nachfolgendem Netzbetreiber vergeben wurden : " es folgte die Adr. von Easybilling. weiter: "Aufgrund der vorliegenden Informationen können wir derzeit nicht nachvollziehen, dass es sich hier um eine Abrechnung zu einer 0190/0900-Rufnummer eines nicht registrierten Dialers handelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb einer Zurücknahme unserer berechtigten Entgeltforderung nicht zustimmen können. Wir bitten Sie, Ihr Buchungskonto bis spätestens 26.02........" bla bla


@alle, die sich damit auskennen
Wie kann ich den Mitarbeitern der Telekom bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen ??
Zur Erinnerung: Es waren 7 automatische Einwahlen innerhalb von 4 Minuten !!

Das Ultimatum der Telekom tickt !!!
(ps: viele grüße an anna )
 
Otto, kennst Du die definitive Einwahlnummer, von der Du betroffen wurdest und hattest Du sie der T-Com mitgeteilt? Poste sie nochmal.

Melde mich morgen früh wieder!
 
hi anna,

Nummer lautet : 090090000263

klar hab ich das der telekom schriftlich mitgeteilt, habe einen kompletten EVN, und damit sie's darauf schneller finden mit Marker kenntlich gemacht.

viele Grüße otto
 
anna schrieb:
Qoppa schrieb:
Ich denke, das ist doch eher die Aufgabe desjenigen, der Geld haben will...
Nicht ganz - die DTAG eröffnet dem Endkunden die Möglichkeit des Einwandes, hier kommt nun die Mitverantwortung des Telefonanschlussinhabers zum Tragen.

Der Anschlussinhaber hat mit seinem Anschlussnetzbetreiber aber nur einen Vertrag ueber die Erbringung (reiner) Telekommunikationsverbindungsleistungen geschlossen. Und deshalb darf ein Netzeinwahlvorgang vom Blickwinkel des Verbindungsleistungserbringers aus zunaechst nur insoweit als "bewusste" Auftragserteilung angesehen werden, als mit einer Anwahl der Auftrag zur reinen Verbindungsleistung erteilt wird. Der Anschlussinhaber muss deshalb nur dafuer Sorge tragen, dass er seinem Vertragspartner (bzw. einem anderen Verbindungsleistungserbringer) gegenueber keine Aeusserungen macht, die der berechtigterweise(!) als Auftrag zur Herstellung und Aufrechterhaltung einer Telekommunikationsverbindung auffassen duerfte.

Der Anbieter einer Sonder-Dienstleistung ueber eine TK-Verbindung zwischen seinem und dem Anschluss des Kundens muss dagegen alle Umstaende darlegen, die sein Vertrauen gerechtfertigt erscheinen lassen, allein die Tatsache einer Anwahl seiner Nummer vom Kundenanschluss aus fuer einen bewussten Auftrag zur Erbringung seiner Sonder-Dienstleistung zu gesondert vereinbarten Bedingungen halten zu duerfen. Das duerfte unterschiedslos fuer alle Dienste-Anbieter gelten, die ihre Dienste ueber TK-Verbindungen zwischen ihrem und dem Kundenanschluss erbringen - unabhaengig davon, welche Nummer gewaehlt werden muss, um eine Verbindung zum Anschluss des Diensteanbieters herzustellen (0800-xxxxx, 0900-xxxxx, Festnetz-Rufnummer usw.)

Immerhin kam die Verbindung ja auch durch seinen Telefonanschluss zu stande.

Der Anschlussinhaber braucht bei Einwahlen vom seinem Anschluss aus ohne Auftragswillen mE nach nur die (reine) Verbindungsleistung zu vergueten, weil ohne weiteres lediglich ein Netzbetreiber-Vertrauen dahingehend gerechtfertigt erscheint, keine vermeidbar ungewollten Verbindungsleistungs-Auftraege des Anschlussinhabers auszufuehren. Fuer darueber hinausgehende Dienste kann ein e-commerce-Anbieter wohl hoechstens dann allein aus dem Einwahl- und Anwahlvorgang berechtigterweise auf eine Beauftragung mit der (ueber die reine TK-Verbindungsherstellung hinausgehende) Diensterbringung schliessen, wenn er

- den Kunden darueber informiert hat, wie der Vertrag ueber die Mehrwertleistung zustandekommt, und

- Moeglichkeiten zur Korrektur von Irrtuemern geschaffen und rechtzeitig vor Bestellabgabe klar und deutlich auf diese hingewiesen hat:

"Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über .... die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann (....)", Par. 312e BGB.

Bei den Sprach-Verbindungsleistungen traegt also der Anschlussinhaber die Beweislast, trotz Einwahlvorgangs keinen (reinen) Verbindungsauftrag erteilt zu haben.

Bei den darueberhinausgehenden Sonderdiensten muss deren Anbieter nachweisen, vom Einwahlvorgang berechtigterweise(!) auf einen ueber die blosse Verbindungsherstellung hinausreichenden Auftrag schliessen zu duerfen.

gal.
 
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