0137-Lockanrufe Pfingsten/Sommer/Herbst/Weihnachten 2006: Hier melden

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Dann sollte sich die Bundesnetzagentur ja diesmal nicht so schwer tun den kompletten Block wieder zu entziehen -> diesmal wegen Verstoß gegen ihr eigenes, vorangegangenes Verwaltungshandeln : -)

Zu meinem Problem:
Wie korrigiert eigentlich mein Mobilfunkanbieter die Abbuchung auf meinem Prepaid-Handy - mmerhin einen Espresso wert.
 
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Kante schrieb:
Wie korrigiert eigentlich mein Mobilfunkanbieter die Abbuchung auf meinem Prepaid-Handy - mmerhin einen Espresso wert.
Wenn Du die auf Rückzahlung verklagst, beteilige ich mich an den Kosten - das wäre mir sogar eine billige Espressomaschine wert... Im Ernst: KEINE AHNUNG! Was das tolle Rechnungslegungsverbot der Bundesnetzagentur (das ja hier vielleicht auch kommt, ich denke, Du bist ein Yellow-Access-Betroffener) den prepaid-Kunden bringen soll, wäre eine Frage für deren Pressesprecher.
 
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Steht das nicht bereits hier ?http://www.computerbetrug.de/news/060704_01.php

"Im Falle eines Inkassoverbots sollten betroffene Verbraucher darauf achten, ob der Anruf dennoch auf ihrer Mobilfunkrechnung erscheint und in diesem Fall umgehend die Bundesnetzagentur informieren. Boll: „Dann wäre ein Zwangsgeld gegen den jeweiligen Netzbetreiber möglich.“

-> daran muß sich der Hr. Boll doch messen lassen. Ansonsten wäre mein Mobilfunkanbieter - weil er nicht auszahlen muß - ja der Einzige der daran verdienen würde !!!!
 
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Kante schrieb:
Steht das nicht bereits hier ?http://www.computerbetrug.de/news/060704_01.php

"Im Falle eines Inkassoverbots sollten betroffene Verbraucher darauf achten, ob der Anruf dennoch auf ihrer Mobilfunkrechnung erscheint und in diesem Fall umgehend die Bundesnetzagentur informieren. Boll: „Dann wäre ein Zwangsgeld gegen den jeweiligen Netzbetreiber möglich.“

-> daran muß sich der Hr. Boll doch messen lassen. Ansonsten wäre mein Mobilfunkanbieter - weil er nicht auszahlen muß - ja der Einzige der daran verdienen würde !!!!
Hast Du eine Mobilfunkrechnung über eine prepaid-Karte jemals gesehen? Alswo wie soll der Betrag auf einer Rechnung erscheinen? Bleibt die Frage, wo das Geld bleibt. Ich weiß es nicht - und was ich (nicht alleine) ahne, kann man sich ja denken...
 
Lockanrufe, Strafanzeige und Strafantrag

Und das hier (s. unten) bekommt man dann nach Strafanzeige bzw. Strafantrag ... ein zweiter müßte noch laufen. Aber so, wie sich hier die Stuttgarter Staatsanwälte "in's Zeug" legen, wird der wohl ebenfalls ohne große Bemühungen ad acta gelegt. Ich hoffe, bei anderen verläuft die Sache etwas erfolgreicher als bei mir! :-(

Gruß, Corre


Ermittlungsverfahren gegen T** B**

wegen Betruges

Strafanzeige vom 05.07.2006

Sehr geehrte Frau ***,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 03.08.2006 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:
Die angezeigte Tat erfüllt weder den Tatbestand des Betrugs noch den der strafbaren irreführenden Werbung gemäß § 16 Abs.1 UWG. Da die Tat unter keinen Straftatbestand fällt, war das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs.2 StPO einzustellen.

Etwaige zivilrechtliche AnsDrüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt.

Hochachtungsvoll

gez. Dr. *** Staatsanwalt
 
AW: Lockanrufe, Strafanzeige und Strafantrag

Ermittlungsverfahren gegen T** B**
wegen Betruges
Strafanzeige vom 05.07.2006
Sehr geehrte Frau ***,
das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 03.08.2006 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:
Die angezeigte Tat erfüllt weder den Tatbestand des Betrugs noch den der strafbaren irreführenden Werbung gemäß § 16 Abs.1 UWG. Da die Tat unter keinen Straftatbestand fällt, war das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs.2 StPO einzustellen.
Hätte ich diese Anzeige gemacht, würde ich (wie vergleichbar geschehen) eine Beschwerde schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft (hier: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, siehe
http://www.thueringen.de/thgsta/lexikon/beschwerde_sta.htm)

In einem parallelen Fall in München habe ich verwiesen auf das vom BGH überprüfte Urteil des LG Hildesheim:
s.a.
http://www.dialerschutz.de/0137-handy-lockanruf.php#4

"Wenn über eine Audiotex-Plattform von einer 0190-Servicenummer automatisiert Mobilfunknummern angerufen werden, die Verbindung aber sofort nach vollständiger Anwahl der Rufnummer unterbrochen wird, um so zu bewirken, dass der Angerufene bei der Servicenummer zurückruft, unter der aber nach kostenpflichtiger Verbindungsherstellung nur ein Freizeichen zu hören ist, das dem Anrufer vorspiegelt, die Verbindung sei noch nicht zustande gekommen, macht sich der Betreiber der Audiotex-Plattform/Mehrdienstenummerninhaber des gewerbsmäßigen Betruges strafbar. [man könnte hier noch argumentieren, dass das gefakete Freizeichen den Betrug ausmacht (die Täuschungshandlung), aber das LG fährt weiter fort:] Der Angeklagte hat den mit "Lockrufen" über die Audiotex-Plattform angerufenen Mobilfunkteilnehmern ein nicht vorhandenes Kommunikationsanliegen vorgespiegelt und dadurch einen entsprechenden Irrtum erregt, der zu Vermögensverfügungen in Form kostenpflichtiger Rückrufe geführt hat.
2. Zwar mag es sein, dass die Rückrufenden hätten erkennen können, dass sich hinter der als entgangener Anruf angezeigten Telefonnummer eine 0190er-Servicenummer verbarg, so dass sie letztlich fahrlässig handelten. Für die Tatbestandsmäßigkeit spielt es jedoch keine Rolle, ob die Getäuschten bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt. " (26 KLs 16 Js 26785/02)
Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist IMHO objektiv falsch, selbst wenn man gar nicht berücksichtigt, dass ja gar nicht die 0137 angerufen hat (was für sich genommen schon wieder eine für den Straftatbestand des Betruges notwendige Bedingung wäre).

Kannst Du mir das Ding zukommen lassen? evtl. per mail über die Admins hier?

Und schau, dass Du den Herrn Dr. ans Telefon kriegst, hab ich mit "meinem" StA auch gemacht. Bereite ein paar juristische Floskeln vor:Juraforum: Was ist eigentlich Betrug? (da war ich etwas unvorbereitet)

Ich habe in meinem Fall ein wenig vom Thema erzählt, vom Spiegel-Artikel, habe auf die gegenteilige Auffassung des LG Hildesheim und der StA Augsburg aufmerksam gemacht, habe gefragt, warum Augsburg ermittelte und er das für nicht ermittlungswürdig hält. Ich habe erzählt, dass es um viel viel Geld geht! Hunderttausende Euros... Das ist kein kleiner Betrug, nur der Einzelfall ist klein. Schicke Deine Erfahrungen mit der StA Stuttgart an den Spiegelautor. usw usf. Erzähl es deinem örtlichen Bundestagsabgeordneten am Telefon. Das war bei mir (noch!) nicht nötig. Ich hoffe noch auf Aloisius, den Münchner im Himmel.

http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,423274,00.html
 
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Aka-Aka schrieb:
Kante schrieb:
Steht das nicht bereits hier ?http://www.computerbetrug.de/news/060704_01.php

"Im Falle eines Inkassoverbots sollten betroffene Verbraucher darauf achten, ob der Anruf dennoch auf ihrer Mobilfunkrechnung erscheint und in diesem Fall umgehend die Bundesnetzagentur informieren. Boll: „Dann wäre ein Zwangsgeld gegen den jeweiligen Netzbetreiber möglich.“

-> daran muß sich der Hr. Boll doch messen lassen. Ansonsten wäre mein Mobilfunkanbieter - weil er nicht auszahlen muß - ja der Einzige der daran verdienen würde !!!!
Hast Du eine Mobilfunkrechnung über eine prepaid-Karte jemals gesehen? Alswo wie soll der Betrag auf einer Rechnung erscheinen? Bleibt die Frage, wo das Geld bleibt. Ich weiß es nicht - und was ich (nicht alleine) ahne, kann man sich ja denken...

Deswegen wurde das "Rechnungslegungsverbot" ja inzwischen - so zumindest die Bundesnetzagentur mir gegenüber - auch auf ein sog. "Inkassoverbot" ausgedehnt.
D.h. auf die Rechnung kommt es nicht an. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur muß auch hier (O-Ton) "rückabgewickelt" werden (auch wenn der Zeitpunkt bei Prepaid bereits vorbei ist). Wenn ansonsten keiner in der Kette Geld bekommt, kann nicht mein Mobilfunkanbieter als EINZIGER davon profitieren und mich abkassieren !! Oder ?
 
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kante schrieb:
Dein Mobilfunkanbieter ist nur der Dienstleister. Prepaidkunden müssen den erst (zumeist über eine teure Hotline oder schriftlich) bekehren und ihm erklären, was passiert ist. Auf den Kosten bleiben die Betroffenen natürlich sitzen. Bei Vertragskunden ist das zwar etwas einfacher aber nicht minder mit Hürden verbundnen.
Der Mobilfunkanbieter ist übrigens nicht der, der verdient, im Gegenteil - bei dem laufen die Kosten der Verbindung lediglich auf. Hauptmitverdiener ist das Unternehmen, dass die Nummer ihrem (vermeintlichen und zumeist anonymen) Kunden bereitstellt.
 
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Reducal schrieb:
kante schrieb:
Der Mobilfunkanbieter ist übrigens nicht der, der verdient, im Gegenteil - bei dem laufen die Kosten der Verbindung lediglich auf. Hauptmitverdiener ist das Unternehmen, dass die Nummer ihrem (vermeintlichen und zumeist anonymen) Kunden bereitstellt.

hhhmmmhhh - ich bin in dem Thema jetzt gerade mal 2 Tage drin, aber:

a) wenn die ganze Zahlungskette mit Ausnahme des Mobilfunkeranbieters (Prepaid) durch die Bundesnetzagentur stillgelegt wird, verdient hier nur noch der Mobilfunkanbieter !

b) nach dem was ich jetzt zu dem Thema gelesen habe (Teltarif etc.) zahle ich bei vodafone 1,12 Euro für den Anruf (bei 2 Sekunden Länge; 01378). Davon gehen ca. 45 Cent an die Telekom - die gibt ca. 40 Cent an die Netzbetreiber (0137-Rufnummer) - die geben ca. 38 Cent an ihre "Vertragspartner". Für mich bleibt mein Mobilfunkanbieter hier der Hauptverdiener !

Oder ?
 
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kante schrieb:
Nach Auffassung der Bundesnetzagentur muß auch hier (O-Ton) "rückabgewickelt" werden (auch wenn der Zeitpunkt bei Prepaid bereits vorbei ist).
Das kann ich mir nicht vorstellen... Die Rückabwicklung wird es nur geben, wenn sich jemand stark engagiert. Ehrlich gesagt würde ich da lieber hoffen, dass die Leute sich engagieren und die Sachen gut dokumentiert ihren Staatsanwaltschaften schicken. Irgendwann wird dann auffallen, dass hier offenbar ein "Vorgehen", das wesentliche Bestandteile des Betrugstatbestandes enthält, "hier und da" für nicht ermittlungsbedürftig gehalten wird. Ein "Vorgehen", an dem mehrere Parteien sich bei jeder der "Wellen" von einem sechsstelligen Euro-Kuchen ihr Stückchen nehmen durften, gerade auch, weil die Bundesnetzagentur das jahrelang laufen liess...
 
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Unregistriert schrieb:
...ich bin in dem Thema jetzt gerade mal 2 Tage drin...
...und ich etwa 10 Jahre!

Unregistriert schrieb:
a) wenn die ganze Zahlungskette...durch die Bundesnetzagentur stillgelegt wird...
...wird sie aber nicht! Die BNA könnte für einzelne missbrauchte Nummern zwar ein Rechnungs- und Inkassoverbot verhängen, doch das kommt letztlich zu spät - eine Rückabwicklung bei Prepaidkunden wurde hier sicher nicht beachtet und bei Vertragskunden erfolgt die erst bei ordentlicher Widerspruchsführung des Endkunden ggü. dem Netzbetreiber, niemals aber automatisch - das wäre mal was neues.

Unregistriert schrieb:
... Davon gehen ca. 45 Cent an die Telekom...
Aber nur wenn das Festnetz der T-Com beim A-Teilnehmer (also dem Rückrufer) genutzt wurde. In den meisten Fällen geht es um Mobilfunkkunden.
 
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Fassen wir zusammen: [ein wenig überspitzt] Ein (großer?) Teil des ergaunerten Geldes wird munter weiter gewaschen und die Staatsanwälte schauen gelangweilt weg? Ich möchte bitte auch so eine Gelddruckmaschine. Wo kann man die bestellen? Ob ich mal Frau S*M* fragen sollte?
 
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Warten wir mal das Ergebnis der dänischen Osterpingerei und deiner Anzeige in München ab. Wenn das negativ verläuft, dann könnten wir über ein Joint-Venture nachdenken - die passende Firma dazu und prima Kontakte zu den Resellern gibt es ja schon. :sun:
 
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Es darf gerne gegrübelt werden, wie ernst ich das meine... Beziehungen nach Wales habe ich ja auch, kann auch nützlich sein.... Also hat man es in München in der hand, meinen Glauben an die Gerechtigkeit gegen die Versuchung zu stärken, an der Ungerechtigkeit zu partizipieren.
Ganz unironisch grüsst
Aka-Aka
Genir pawb yn rhydd ac yn gydradd â'i gilydd mewn urddas a hawliau. Fe'u cynysgaeddir â rheswm a chydwybod, a dylai pawb ymddwyn y naill at y llall mewn ysbryd cymodlon.
Ich übe schon mal Walisisch :)
 
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AKA AKA ich halte mir vor Lachen den Bauch............

der Meister
 
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Hi,

habe dieses WE zwei Lockanrufe erhalten von der Nummer
0137-7790011 (kurzes Klingeln, 2x)

1) 12.8. ca. 17:00
2) 13.8. 15:40
 
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Das sind die Schweizer. Bitte möglichst viel von dem tun, was hier empfohlen wird, siehe auch links in meiner Signatur (unten).
Die Yellow Access Operating Services AG hat im Moment nicht einmal eine funktionierende Webseite und die Mutter"Yellow Access" ist in (Zwangs?-)Liquidation.
Auflösung von Amtes wegen in Anwendung von Art. 88a HRegV. Die Gesellschaft ist ohne Domizil
Na bravo! Aber Hauptsache, die Bundesnetzagentur verteilt ihre 0137-Nummern an so eine Firma. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen - Mannomann...

Im Handelsregister gelöscht findet sich noch Frau Y* G*, dazu diese kleine Leseempfehlung. Der andere "Gelöschte", H*-U* G*, war frühers einmal über eine Offenbacher Anwaltsadresse zu erreichen (steht in alten Fax-Spam-Listen)
Offenbach am Main, Schillstr. 2
Google findet in Verbindung mit der Adresse auch noch den Namen des deutschen Anwalts.
 
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Habe auch gerade den 2. Anruf von 0137 7790 011 bekommen und an BNA gemeldet.

12.08.06 um 17:05h

und am

13.08.2006 um 16:04h

Offenbar in der gleichen Reihe wir mein Vorgänger.

Gruß
HV
 
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