AW: 0137-Lockanrufe Pfingsten/Sommer 2006: Hier melden
Zitat meiner Strafanzeige (Daten zum Schutz der Privatshäre unkenntlich gemacht) bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht XYZ:
Strafanzeige ./. Unbekannt
wegen (versuchten) gewerbs-/bandenmäßigen Betrugs
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen (versuchten) gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 3, 5 StGB und stelle zugleich Strafantrag.
Ich bin Inhaber eines Prepaid-Mobilfunkanschlusses „yyy“ bei dem Netzbetreiber XXX mit der Rufnummer 017XXXXXX.
Am 16. August 2006 um 19:27 Uhr erreichte mich auf meinem ZZZ ein Anruf. Als "Anruf in Abwesenheit" erschien auf dem Display meines ZZZ's die Nummer +491377790012.
Dabei handelte es sich um eine so genannte MABEZ-Nummer, also eine hoch tarifierte Servicenummer, die nach meinen zwischenzeitlichen Recherchen eigentlich für Gewinnspiele, aber nicht für normale Telefonanrufe vorgesehen ist.
Nach Internetrecherche auf der Seite der Bundesnetzagentur
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...77,0/_ss37/___ss37_MABEZ_belegte_RNB_18z.html
ist die oben genannte Rufnummer mit der Tarifziffer 7 „(0)137 777 zugeteilt Yellow Access Operating Services AG “
Mit dem Kurzanruf sollte mir offensichtlich vorgespiegelt werden, dass mich tatsächlich ein Anrufer mit der Nummer 01377790012 erreichen wollte.
Damit sollte ich zum Rückruf auf die teure Rufnummer verleitet, und dem Täter dadurch ein Vermögensvorteil verschafft werden.
Der Vermögensvorteil besteht in mindestens EUR 0,98 für den Rückruf gemäß MABEZ-Tarif 7. Da ich eine Prepaid-Karte nutze, ist es mir lediglich möglich, anhand der Tarifinformation der Bundesnetzagentur den Mindesttarif zu benennen. Inwieweit mein Netzbetreiber XXX und andere Dritte Vermögensvorteile erlangen, ist von mir anhand einer Rechnung nicht nach- oder be-weisbar. Allerdings entstehen gemäß yyy-Tarif für die Vermittlung Kosten in Höhe von 0,39 EUR für meinen Rückruf.
Der auf meine Kosten erlangte Vermögensvorteil beläuft sich damit auf mind. 1,37 EUR.
Allerdings erfüllt meiner Ansicht nach der Gesamtvorgang sowie die Vorgehensweise insgesamt den Tatbestand des (versuchten), bandenmäßig organisierten Betrugs, ggf. vorausgehend die Bildung von/(einer) kriminellen Vereinigung(en) in der Absicht, diese Betrugshandlungen vorzunehmen.
Recherchen im Internet (
http://www.dialerschutz.de/0137-handy-lockanruf.php#3; http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40814 ;
http://www.worringen-pur.de/Leserbriefe/leserbriefe.html ;
http://www.gatago.com/de/comm/abuse/11995303.html und andere) zeigen deutlich,
dass ich nicht das einzige Opfer dieser Lockanrufe war.
Tatsächlich dürften -zig oder sogar hunderte, wenn nicht tausende Menschen in gleicher Weise irregeführt worden sein.
Damit besteht der Verdacht, dass diese Betrugshandlung gewerbsmäßig betrieben wird, bzw. eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten gebracht wurde.
Mir ist bewusst, dass der Schaden bei dem einzelnen Geschädigten relativ gering ausfällt (regelmäßig wohl um die 1,00 – 2,00 Euro pro Rückruf bei Tarifziffer 7).
Der Gesamtschaden dürfte jedoch in fünf- bis sechsstellige Beträge gehen.
Die Bagatellgrenze ist deshalb jedenfalls weit überschritten.
In der Vergangenheit wurden in vergleichbaren Fällen erfolgreich Sammelverfahren wegen des Missbrauchs gebührenpflichtiger Mehrwertdienste-Nummern durch die Staatsanwaltschaften Augsburg (Az. 304 Js 103092/03) und Hildesheim (Urteil des LG Hildesheim vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02) durchgeführt. Diese bitte ich zur strafrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts heranzuziehen.
Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der erleichterte Informationsaustausch unter den Geschädigten haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Provider von Mehrwertdienste-Rufnummern wie das oben genannte Unternehmen Yellow Access Operating Services AG innerhalb kürzester Zeit von den Missbräuchen informiert werden. Diese Firma erhält selbst einen Anteil der Gebühren, die durch die betrügerischen Anrufe erwirtschaftet werden. Insofern bitte ich Sie auch um Überprüfung, ob sich dieses Unternehmen der Beihilfe zum Betrug strafbar macht, wenn es von betrogenen Nutzern auf die Machenschaften hingewiesen wurde und dennoch Auszahlungen an die Letztveranwortlichen vornimmt, bzw. den auf sich selbst entfallenden Gebührenanteil behält.
Hier bitte ich auch, den Vorwurf der Geldwäsche gem. § 261 StGB zu prüfen.
Als Beweis kann der "Anruf in Abwesenheit" auf meinem ZZZ eingesehen werden.
Ausdrucke digitaler Aufnahmen meines ZZZdisplays mit dem "Anruf in Abwesenheit" füge ich hier an.
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Bild 1 Oben: Rückruf durch mich
Bild 2 Unten: Eingang Anruf 01377790012
Im Forum
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40814 dokumentieren -zig andere Geschädigte die Vorgehensweise über die Rufnummer 01377790012 und anderer mit gleicher Vorgehensweise des/der Unbekannten über den Provider Yellow Access Operating Services AG.
Ich bitte Sie deshalb höflich, die Ermittlungen aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat Ende
Gleichwohl ich mir eine "Rückerstattung" des Betrages nicht erhoffe, unterstütze ich mit meiner Strafanzeige die grundsätzliche Absicht, solche Art von "Geldmachen" zumindest zukünftig zu erschweren.