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AW: 0137-Lockanrufe Pfingsten/Sommer 2006: Hier melden
Lockanruf gestern vormittag:+491377790008
habe nicht zurückgerufen!
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Ich schickte einen Brief und parallel eine Mail mit entsprechendem Beweismaterial (z.B. könntest Du dein Display fotografieren oder scannen), kopierten Briefen usw. - mehr Aufwand hatte ich nicht.Unregistriert schrieb:meine Frage an die Experten:
Auf was muss ich mich einstellen, wenn ich Strafantrag stelle. Bedeutet das noch mehr Papierkram o. eine Ladung zur Polizei o.ä.?
Ich meinte auch mehr für die Zeit "danach", wenn der Strafantrag von mir eingereicht wurde und nun bearbeitet wird.Aka-Aka schrieb:Ich schickte einen Brief und parallel eine Mail mit entsprechendem Beweismaterial (z.B. könntest Du dein Display fotografieren oder scannen), kopierten Briefen usw. - mehr Aufwand hatte ich nicht.Unregistriert schrieb:meine Frage an die Experten:
Auf was muss ich mich einstellen, wenn ich Strafantrag stelle. Bedeutet das noch mehr Papierkram o. eine Ladung zur Polizei o.ä.?
Ich schickte einen Brief und parallel eine Mail mit entsprechendem Beweismaterial (z.B. könntest Du dein Display fotografieren oder scannen), kopierten Briefen usw. - mehr Aufwand hatte ich nicht.
Kann passieren, ist aber eher unwahrscheinlich - um so detaillierte die schriftlich eingereichte Anzeige ist, desto einfacher lesen sich die Beamten ein und es gibt weniger Klärungsbedarf.Gast schrieb:Muss ich dann nochmals dazu befragt werden, oder bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden?
Über den aktuellen Stand der Ermittlungen gibt es i. d. R. keine Informationen sondern allenfalls eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Darauf haben Anzeigenerstatter sogar einen Anspruch, doch nicht selten geht diese Rückmeldung im Behördendschungel unter.Gast schrieb:...hört man dann erstmal nichts mehr in der Sache u. wird nur über den aktuellen Ermittlungsstand informiert?
Das ist ein grosser Erfolg, bei dem ich auch an einen gewissen Effekt der ständigen Arbeit hier und anderswo annehmen mag. Reichen tut mir das aber nicht... Wenn (ähnlich wie bei diversen Gaunerdialern) alle damit zufrieden sind, dass die Betrugsabsichten der Leute mit hoher krimineller Energie nicht von (vollem) Erfolg gekrönt sind, greift das IMHO zu kurz. Also: Auch ohne (zivilrechtlichen) Schaden besteht Anlass, auf einer (strafrechtlichen) Weiterverfolgung/Ermittlung zu bestehen. Insofern besteht an die DTMS weiterhin die Frage nach der Identität des Nummernmissbrauchers.sascha schrieb:Also Leute: Wer Opfer eines solchen Anrufs geworden ist, Meldung bei der Bundesnetzagentur machen. Je mehr Betroffene sich beschweren, umso besser können die Regulierern handeln - mit der Folge, dass die Täter kein Geld sehen und ihr nicht zahlen müsst...
Unregistriert schrieb:Ging per mail an dtms, Bundesnetzagentur und ein paar andere InterssierteIch weise darauf hin, dass die angegebene Adresse NICHT EXISTIERT.
Nach meinen Erkenntnissen dürfte es sich bei dem Anbieter (sofern wenigstens der Firmenname stimmt) um die Firma
KYNETIC DI R* DE M* & C. S.A.S.
VIA QUINTINO DI VONA 9
84100 SALERNO (SA), Italien
handeln.
weitere verwendete Adressen:
siehe
www.kyn****.it
bzw
http://www.kyn****.it/dovesiamo.htm
-->
Kynetic sas - via Vito Fornari 52 - 84131 Salerno
Ich möchte insbesondere die Bundesnetzagentur auffordern, diese Informationen gemäss TKG §67 Absatz 3 an die Staatsanwaltschaft ... weiter zu geben, ...
Ich möchte darum bitten, dass mir darüber Auskunft erteilt wird, ob dies geschieht und, falls es nicht geschieht, was die Grundlage der Entscheidung ist.
(...)
Zuletzt bitte ich Sie, sehr geehrte Frau M*, alles in der Macht der dtms stehende einzuleiten, damit alle von diesen Betrugsversuchen betroffenen Personen keinen Schaden erleiden. (...)
Mit freundlichen Grüßen
Aber sicher. Wie immer halt.Antwort Bundesnetzagentur schrieb:Für Rufnummern für Dienste, bei denen MABEZ erzeugt wird, gibt es noch keine Zuteilungsregeln. Die Bundesnetzagentur teilt aber auf Antrag im Sinne von Einzelfallentscheidungen Rufnummernblöcke (RNB) der Struktur (0)137 xxx yyyy an lizenzierte Betreiber von TK-Netzen zu, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er kurzfristig MABEZ-Dienste anbieten will. Ein RNB umfasst 10.000 Rufnummern.
Da es sich um eine MABEZ-Rufnummer und nicht um eine (0)190er-/(0)900er-Mehrwertdiensterufnummer handelt, greift der Auskunftsanspruch gemäß § 43a i.V.m. § 152 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht.
Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass das TKG neben § 43a noch einen weiteren Auskunftsanspruch nach § 112 kennt. Dieser Auskunftsanspruch umfasst auch MABEZ-Rufnummern. Privatleute und Verbraucher gehören jedoch nicht zum Berechtigtenkreis dieses Auskunftsanspruchs, selbst wenn Sie ein berechtigtes Interesse an dem Erhalt der Auskunft vortragen können. Dieser Anspruch steht nur Gerichten, Strafverfolgungsbehörden, Polizeivollzugsbehörden und weiteren, in § 112 Absatz 2 TKG abschließend aufgezählten Stellen, gegenüber der Bundesnetzagentur zu.
Erlauben Sie mir dabei den Hinweis, dass selbst die Bundesnetzagentur nicht über die Informationen "Rufnummerninhaber und Adresse" verfügt sondern die Auskünfte ihrerseits bei den Netzbetreibern einholt und (wie ein Bote) an die abfragenden Ermittlungsstellen weiterleitet. Hierzu ist bei der Bundesnetzagentur eine eigene unabhängige Stelle eingerichtet, die derartige Informationen rund um die Uhr einholt und an die Berechtigten weitergibt. Diese Stelle der Bundesnetzagentur darf dabei keine Auskunftsersuchen zu eigenen Zwecken - etwa zur Ermittlung von Letztverantwortlichen im Rahmen der Spamverfolgung - starten oder etwa eingehende Daten innerhalb des Hauses - etwa an den Bereich Rufnummernmissbrauch - weitergeben.
Da die dtms AG Netzbetreiber und nicht Inhalteanbieter ist, müssten Sie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der dtms AG darlegen. Da der von Ihnen in der o.g. E-Mail benannte Inhalteanbieter seinen Sitz offenbar in Italien hat, sehe ich keine Anhaltspunkte für eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Mainz. Es bleibt Ihnen unbenommen, bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten oder sich ggf. selbst an die Ihrer Meinung nach zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden.
Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass bis auf eine der in Ihrer E-Mail genannten Rufnummern alle Rufnummern abgeschaltet wurden. Bei der überwiegenden Zahl der genannten Rufnummern wurde durch die Bundesnetzagentur zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Wie oft darf man die Nummern konsequenzlos für Betrugsversuche weitergeben, ehe Zweifel an der Absicht entstehen, MABEZ-Dienste anbzubieten? Bietet dtms überhaupt MABEZ-Dienste an oder ist der Firmenzweck nicht die Vermietung dieser Nummern? Davon steht hier aber nichts. Warum kriegt die dtms denn überhaupt solche Nummern?Antwort Bundesnetzagentur schrieb:Für Rufnummern für Dienste, bei denen MABEZ erzeugt wird, gibt es noch keine Zuteilungsregeln. Die Bundesnetzagentur teilt aber auf Antrag im Sinne von Einzelfallentscheidungen Rufnummernblöcke (RNB) der Struktur (0)137 xxx yyyy an lizenzierte Betreiber von TK-Netzen zu, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er kurzfristig MABEZ-Dienste anbieten will. Ein RNB umfasst 10.000 Rufnummern.
:bigcry:Erlauben Sie mir dabei den Hinweis, dass selbst die Bundesnetzagentur nicht über die Informationen "Rufnummerninhaber und Adresse" verfügt sondern die Auskünfte ihrerseits bei den Netzbetreibern einholt und (wie ein Bote) an die abfragenden Ermittlungsstellen weiterleitet. Hierzu ist bei der Bundesnetzagentur eine eigene unabhängige Stelle eingerichtet, die derartige Informationen rund um die Uhr einholt und an die Berechtigten weitergibt. Diese Stelle der Bundesnetzagentur darf dabei keine Auskunftsersuchen zu eigenen Zwecken - etwa zur Ermittlung von Letztverantwortlichen im Rahmen der Spamverfolgung - starten oder etwa eingehende Daten innerhalb des Hauses - etwa an den Bereich Rufnummernmissbrauch - weitergeben.
Die, die verantwortlich sind, sind nicht greifbar - und die, die greifbar sind, sind nicht verantwortlich. Ein genialeres System für Gauner gibt es nicht. Wer sich das ausgedacht hat, ist ein echtes Genie.Da die dtms AG Netzbetreiber und nicht Inhalteanbieter ist, müssten Sie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der dtms AG darlegen.
Ja wer soll denn dann zuständig sein? Vielleicht Papst Benedikt? Das einzige, was es definitv gibt, ist ein Vertrag zwischen Signore Unbekannt und der dtms. Und die sitzt in Mainz.Da der von Ihnen in der o.g. E-Mail benannte Inhalteanbieter seinen Sitz offenbar in Italien hat, sehe ich keine Anhaltspunkte für eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Mainz.
Ist zu überlegen.Es bleibt Ihnen unbenommen, bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde Strafanzeige zu erstatten oder sich ggf. selbst an die Ihrer Meinung nach zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden.
Immerhin.Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass bis auf eine der in Ihrer E-Mail genannten Rufnummern alle Rufnummern abgeschaltet wurden. Bei der überwiegenden Zahl der genannten Rufnummern wurde durch die Bundesnetzagentur zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.
Also für mich steht tatsächlich einiges Neues drin.Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
nee, diese 0137-Geschäftsidee hatte doch unlängst dreijähriges Jubiläum.Unregistriert schrieb:Diese " es will dich Jemand erreichen sms " kannte ich ja schon, dies ist also der neueste Abzockversuch.
wenn Du die noch im Speicher hast und das dokumentieren kannst, erstatte bitte Strafanzeige!Unregistriert schrieb:Hoppla. Auch ich habe diese Seite bei google gefunden.
ich habe bisher nur an einem meiner Handys solche Anrufe erhalten (o2).
Zurückgerufen habe ich natürlich nicht.
Folgende Nummern waren in meinem Handyspeicher:
04.08.2006 21:35h 0137-7893016
28.07.2006 19:37h 0137-7893034
13.05.2006 21:21h 0137-7661213
Eine Email an die Bundesnetzagentur ist raus.
Danke an das Forum hier für die nützlichen Infos
Es soll Staatsanwaltschaften geben, die sich des Themas annehmen. Die zu finden ist evtl. schwierig. Ich würde es, wie hier auch empfohlen, mit einem gut dokumentierten Strafantrag versuchen.Unregistriert schrieb:Wäre es nicht auch angebracht die Polizei, in diesem Fall vllt. das LKA einschalten und über diese Betrugsmethoden, und nichts anderes sind diese Anrufe ja, zu informieren?!
Unregistriert schrieb:Ich bin heute dummerweise auf eine 0137- Nummer reingefallen.
Ich erwarte sewit Tagen einen wichtigen Anruf aus dem Umland Berlins, wo die Vorwahlen gerne mal mit 0136 o.ä. beginnen. Voller Euphorie rief ich die Nummer +49137 77 9000 8 zurück. Eine Stimme sagte nur kurz, dass mein Anruf registriert wurde. Zehn Sekunden später war ich 2.78€ los.
Son scheiß, da sichert man sich auf dem Rechner und überall vor allen möglichen Angriffen ab, und dann ruft man leichtsinnig eine fremde Nummer zurück, weil man einen dringenden Termin bnestätigen will.
Hoffe euch passiert das nicht.
greets
Hi Leuts,
mir hat die dtms heute schriftlich mitgeteilt, wer hinter der 137er Rufnummer steckt, die mich per Rückruf abzocken wollte: Yellow Access Operatine Services AG in der Schweiz..
Hatte denen unter Anderem mitgeteilt dass ich auch die Regulierungsbehörde informiert habe.
Die Rufnummer ist angeblich bereits deaktiviert worden.
Geht doch!