"Wenn über eine Audiotex-Plattform von einer 0190-Servicenummer automatisiert Mobilfunknummern angerufen werden, die Verbindung aber sofort nach vollständiger Anwahl der Rufnummer unterbrochen wird, um so zu bewirken, dass der Angerufene bei der Servicenummer zurückruft, unter der aber nach kostenpflichtiger Verbindungsherstellung nur ein Freizeichen zu hören ist, das dem Anrufer vorspiegelt, die Verbindung sei noch nicht zustande gekommen, macht sich der Betreiber der Audiotex-Plattform/Mehrdienstenummerninhaber des gewerbsmäßigen Betruges strafbar. Der Angeklagte hat den mit "Lockrufen" über die Audiotex-Plattform angerufenen Mobilfunkteilnehmern ein nicht vorhandenes Kommunikationsanliegen vorgespiegelt und dadurch einen entsprechenden Irrtum erregt, der zu Vermögensverfügungen in Form kostenpflichtiger Rückrufe geführt hat.
2. Zwar mag es sein, dass die Rückrufenden hätten erkennen können, dass sich hinter der als entgangener Anruf angezeigten Telefonnummer eine 0190er-Servicenummer verbarg, so dass sie letztlich fahrlässig handelten. Für die Tatbestandsmäßigkeit spielt es jedoch keine Rolle, ob die Getäuschten bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt. " (26 KLs 16 Js 26785/02