Banditentum im Internet

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http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3128240/pressemeldung-2011-10-28.html
Hauptverhandlung wegen Betreibens von "Abofallen" vor dem LG Hamburg - Poolregelung

28.10.2011, 13:14 Uhr

Am Montag, dem 31. Oktober beginnt um 9.30 Uhr vor der Großen Strafkammer 8 des Landgerichts Hamburg im Saal 300 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, die Hauptverhandlung gegen acht Angeklagte die sich wegen u.a. gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit sog. Abofallen im Internet verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde.
Wenn das in Hamburg bei gleicher Gestzeslage geht, dann versteht man nicht die Rumeierei in Hessen zum gleichen Thema.
 
In Hamburg kommen noch ein paar andere Aspekte zum Tragen, die von hessischen Anbietern anscheinend unterlassen wurden.
 
Der Fall ist aus Hessen:

http://www.lareda.hessenrecht.hesse...&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
Betrug: Vorliegen einer konkludenten Täuschung durch Webseitenbetreiber über die Entgeltlichkeit seines Angebots

Orientierungssatz

Zum Vorliegen einer konkludenten Täuschung im Sinne von § 263 StGB im Falle eines Webseitenbetreibers, der durch die Gesamtgestaltung seiner Seite beabsichtigt, den Nutzer über die Entgeltlichkeit seines Angebot zu täuschen
Vorliegend ist eine planvolle Vorgehensweise der Angeschuldigten zu bejahen, weil die gesamten von ihnen betriebenen Websites ihrer Gestaltung nach darauf angelegt sind, die Kostenpflicht und die vertragliche Bindung zu verschleiern. Dies folgt bereits daraus, dass der eine Hinweis auf die Kostenpflicht in einem Text enthalten ist, zu dessen Lektüre man nur gelangt, wenn man dem Sternchenhinweis über der Anmeldemaske nachgeht. Dass dies einzig der Verschleierung dient, zeigt sich daran, dass die Verwendung des Sternchenhinweises objektiv unnötig war.
Da musste das OLG angerufen werden, um die Fakten im Klartext zu benennen. Vorher mit dem Problem befasste Gerichte bzw. Organe der Rechtspflege wollten das "übersehen".

In Hessen wurde tausende Anzeigen gelocht und abgeheftet, auch in Bezug auf die vorliegend erwähnten Webseiten.
 
Die Justiz könnte sich die gesamte Arbeit sparen, wenn es in Deutschland (wie überall im Ausland) eine Wettbewerbsbehörde gäbe, die bei unlauteren Geschäftsmodellen sofort mit heftigen Sanktionen käme. Überall im Ausland geht das, nur bei uns nicht. Solche Typen wie der Rodgauer würden in Großbritannien erst gar nicht jahrelang gehätschelt und gepäppelt, sondern die hätten gleich am Anfang mit dem ersten "Projekt" schon den ersten Ärger mit dem OFT. Das OFT fackelt auch nicht lange, sondern kommt mit Millionen-Pfund-Sanktionen. Ersatzweise Ordnungshaft. Da kann sich der Abzocker überlegen, ob er danach sein Experiment nochmal wiederholt.
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfolgung-von-Internet-Betruegern-schwierig-1368701.html
Verfolgung von Internet-Betrügern schwierig

Wer sich mit Hilfe der Gerichte gegen Abofallen und Betrug im Internet zur Wehr setzen will, steht nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherzentrale häufig auf verlorenem Posten. "Die Hintermänner sitzen oft im Ausland oder sie wechseln ihre Firmennamen wie die Hemden"
Oder sie schützen sich mit einer Stacheldrahtfestung vor "zufriedenen Kunden".
 
http://faustus-eberle.bloggospace.d...nternetkriminalitat-sorgt-fur-Kopfzerbrechen/
Faustus Eberle: Internetkriminalität sorgt für Kopfzerbrechen

Laut einer neuen Studie ist die Internetkriminalität die am schnellsten wachsende grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Internetkriminalität wird mit oder über das netzt verübt und war ein großes Thema auf der diesjährigen Global Economic Symposium in Istanbul, das unter anderem vom Kieler Institut für Weltwirtschaft mitorganisiert wurde.
 
http://www.heise.de/newsticker/meld...eber-mehr-als-5-3-Millionen-Euro-1368805.html
Eine Internet-Abzocke im großen Stil beschäftigt vom heutigen Montag an die Hamburger Justiz. Acht Angeklagte im Alter zwischen 24 und 36 Jahren müssen sich wegen bandenmäßigen Betrugs vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage brachten sie zwischen Juli 2007 und Februar 2010 rund 70.000 Internet-Nutzer um insgesamt mehr als 5,3 Millionen Euro. Mit Scheinfirmen sollen sie Downloadportale im Internet betrieben haben, auf denen kostenlos Software zum Herunterladen angeboten wurde. Nachdem sich die arglosen Internet-Nutzer dort registriert hatten, bekamen sie per E-Mail eine Bestätigung für einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag zugeschickt – eine Kostenfalle.
 
Schon wieder vertagt. Einen der Angeklagten hat "leider" die Ladung zum Prozess nicht erreicht. Hat angeblich vergessen, seine Post umzuleiten. Kann ja mal pasiseren...
 
http://www.ndr.de/regional/hamburg/prozess957.html
Kurz nach dem Auftakt ist der Prozess allerdings bereits unterbrochen worden. Ein 33-jähriger Angeklagter aus Lüneburg war nicht erschienen. Sein Anwalt ließ nach einer einstündigen Verhandlungspause mitteilen, dass sein Mandant die Ladung nicht erhalten habe und sich derzeit beruflich auf der Insel Norderney aufhalte. Seine Post werde dorthin nicht weitergeleitet. "Er ist aus allen Wolken gefallen", sagte sein Anwalt, der ihn telefonisch erreichte.
Deutsche Gerichte lassen sich offensichtlich beliebig verarschen.

http://www.netzwelt.de/news/89211-abofallen-erste-hauptverhandlung-gegen-betruegergruppe.html
Zu den Angeklagten gehört zudem ein Hamburger Anwalt, der im Falle, dass die Nutzer trotz des angeblichen Vertrages nicht zahlten, "Anwaltliche Zahlungsaufforderungen" verschickte.
Juristen unter sich...
 
http://www.ndr.de/regional/hamburg/prozess967.html
Als Kopf der mutmaßlichen Betrüger-Bande vermutet die Staatsanwaltschaft einen 28 Jahre alten Angeklagten, der in Untersuchungshaft sitzt. Er soll sich den größten Teil der Summe gesichert haben - eine Million Euro flossen nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf sein Konto. Einigen der Angeklagten soll ein Anteil von mehr als 400.000 Euro ausgezahlt worden sein. Die 24-jährige mitangeklagte Frau, die Anrufer einer kostenpflichtigen Hotline zur Überweisung überreden sollte, bekam offenbar 30.000 Euro ausgezahlt.
Wer küsst denn nun die Behörden in Hessen wach?
 
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