Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Wenn ich den Dienst bewusst, evtl. sogar über längere Zeit, nutze, habe ich von mir aus einen Vertrag abgeschlossen und sollte auch bezahlen.
Was bringt Dich auf die Idee, dass lemarocs Kumpel bewusst in Kenntnis der Preise (evtl. sogar über längere Zeit) den Dienst nutzte?

habe ich von mir aus einen Vertrag abgeschlossen
Mit welchem Inhalt denn?

@lemaroc
Selbst wenn die seine Adresse -durch Zauberei oder sonstwie- rausbekommen würden. Bisher ist -soweit bekannt- noch in keinem einzigen Fall von VB oder Mitbewerbern mit gleichem Geschäftsmodel geklagt worden.
 
AW: Vision Bill

Wenn ich den Dienst bewusst, evtl. sogar über längere Zeit, nutze, habe ich von mir aus einen Vertrag abgeschlossen...

Aber nur dann, wenn auf die Kosten auch ausdrücklich hingewiesen wurde, und wenn vom "Kunden" eine Willenserklärung ausgesprochen wurde, diese kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen; und wenn vor der Inanspruchnahme auf das Erlöschen der Widerrufsfrist hingewiesen wurde, und zwar in Textform.

Da alle diese Voraussetzungen bzw. ein Teil davon (wenn man den Schilderungen glauben darf...) regelmäßig hier nicht vorliegen, folgt daraus, dass eben kein wirksamer Vertrag vorliegt.
Basta.

Mit den Rechtsfragen dieses Geschäftsmodells haben wir uns im übrigen bereits weidlich auseinandergesetzt, z.B. ab Seite 82ff. in diesem Thread.

Wenn das ehrenwerte "Unternehmen" die Hausanschrift des angeblichen "Kunden" nicht hat, dann gibt es aus meiner Sicht keinen Grund, denen diese Anschrift mitzuteilen.
Vom Telefonprovider gibt es die Daten nur in begründeten Fällen bei Strafermittlungen. Von so einem Fall haben wir hier aber in diesem Zusammenhang nicht ein einziges Mal gehört.
 
AW: Vision Bill

Woher kommt denn der 11jährige? (Angabe der nächsten größeren Stadt reicht)
Ich würde sogar Hilfe anbieten, die passenden Kontakte zu finden.

Münster ist die nächst größere Stadt!
Bin mal gespannt was da noch alles auf mich zukommen wird:-?

Sollte ich damit vielleicht auch zum Anwalt gehen???
Habe nämlich ehrlich gesagt keine Lust darauf, Mahnungen/Inkassoschreiben oder der gleichen von sowas zu bekommen.
Der Fehler liegt ja eindeutig bei VB und nicht bei mir oder meinem Sohn!
 
AW: Vision Bill

Habe nämlich ehrlich gesagt keine Lust darauf, Mahnungen/Inkassoschreiben oder der gleichen von sowas zu bekommen.
Deren Papiermüll kann mit der ohnehin die Briefkästen verstopfenden Werbepost ohne
großen Zusatzaufwand in den grünen oder blauen Tonnen entsorgt werden.

Inkassobüros und Anwälte im Dienste der Nutzlosbranche sind nichts weiter als
bezahlte Schreibknechte ohne jede besondere Befugnis.
 
AW: Vision Bill

Also heute bekamm ich Anwaltliche Zahlungsaufforderung,
der betrag ist bei 103,25 Euro erst 56 dan 64 und jetzt 103,25.
Jetzt drohen die mit Anwaltskanzlei naja Mal kucken wie es weiter gehn soll.

M.f.G

-King-
 
AW: Vision Bill

Hallo zusammen,

wollt mal wieder über Neuigkeiten informieren.
Hab nun zum 2. x Post vom Anwalt M.W. bekommen mit den bereits hier schon geäußerten Drohungen! Falls ich nicht Zahle drohen die

"...die Akte an unsere Prozessabteilung weiterzugeben. Dort wird das gerichtliche Verfahren gegen Sie vorbereitet, von dort aus wird der gerichtliche Vollstreckungstitel erwirkt und es werden auch die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung unserer Mandantschaft eingeleitet. Hierdurch werden erhebliche Mehrkosten für Sie anfallen. Unsere Prozessabteilung wird u.a. die Pfändung von Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen, Rentenanwartschaften etc. durchsetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin auf Ihre Forderung nicht verzichet und alles daran setzen wird, die Außenstände beizutreiben. Unsere Mandantin hat uns darüber hinaus mit einer langfristigen Titelüberwachung beauftragt. So ist gewährleistet, dass in den nächsten 30 Jahren, in ständig wiederkehrenden Turnus, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden können, soweit dies erforderlich wird......"
Wahrscheinlich Standardschreiben, oder?

Grüße
 
AW: Vision Bill

Sollte ich damit vielleicht auch zum Anwalt gehen???
Gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Ich würde die Zeit lieber investieren, um gegen die Masche vorzugehen. Münster ist leider ein wenig zu weit weg von dem schönen Ort Goch bei Kleve (was in der Nähe von Nijmwegen liegt und wo es einen neuen Bürger mit britischem Akzent geben soll, wie SAT1 berichtete)
aber vielleicht will ja in Münster eine Behörde gegen die Firma vorgehen... wegen unlauterer Werbung oder wegen Jugendschutz... zB...
 
AW: Vision Bill

Auf so einen Prozess, wie er von VB den Opfern mindestens zehntausendfach angedroht wird, warten wir hier schon seit Ewigkeiten. :rolleyes:
 
AW: Vision Bill

Hallo zusammen,
bin vor einiger Zeit auch dem VB-Club beigetreten,
bei mir ist heute das zweite Schreiben von M.W.[ edit] eingetroffen.
(Gleicher Inhalt wie bei falke586)
Und ich wurde angerufen, habe aber gleich aufgelegt.
Bin gespannt was als nächstes kommt.

Gruß Paul
 
AW: Vision Bill

Hallo zusammen,

wollt mal wieder über Neuigkeiten informieren.
Hab nun zum 2. x Post vom Anwalt M.W. bekommen mit den bereits hier schon geäußerten Drohungen! Falls ich nicht Zahle drohen die


Wahrscheinlich Standardschreiben, oder?

Grüße

Hallo zusammen,
bin vor einiger Zeit auch dem VB-Club beigetreten,
bei mir ist heute das zweite Schreiben von M.W.[ edit] eingetroffen.
(Gleicher Inhalt wie bei falke586)
Und ich wurde angerufen, habe aber gleich aufgelegt.
Bin gespannt was als nächstes kommt.

Gruß Paul


Ja Genau Nach dem Mahnungen habe Ich denn Brief auch bekommen von M.W da steht Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit 105,35 Euro :D..

Habt ihr Vieleicht ein Idee was man da Tun soll.?

Mit freundlichen Grüßen


-King-
 
AW: Vision Bill

Habt ihr Vieleicht ein Idee was man da Tun soll.?

  1. Den Ball flachhalten.
  2. Entspannen.
  3. Tee trinken.
  4. Die letzten 4 Seiten dieses Threads lesen, und evtl auch noch die Seiten 49 und folgende.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Inkassobüros oder Rechtsanwälte haben in Deutschland keine Sonderrechte. Es handelt sich um "Dienstleister", die im Auftrag ihrer "Mandanten" schriftlich eine "Rechtsmeinung" gegenüber Dir vorbringen dürfen. Diese "Rechtsmeinung" besagt, dass die ehrenwerte Mandantschaft angeblich von Dir Geld zu bekommen habe.
Ob nun diese Rechtsmeinung stimmt, das entscheidet nicht das Inkassobüro, auch nicht der Rechtsanwalt, sondern das kann nur von einem Gericht entschieden werden.
Gerade dieser "Unternehmer" hat aber bekanntermassen bisher noch nie versucht, sein Geschäftsmodell gerichtlich überprüfen zu lassen.
 
AW: Vision Bill

Hallo @ all,
ich habe in einem anderen Forum "rechti.de" foldendes gefunden.

[Zitat durch Link ersetzt: http://rechti.de/forum/viewtopic.php?f=8&t=144&p=1307#p1307 (bh)]

Dies poste ich nicht um jemanden zu verunsichern, sondern um zu zeigen, welche Wirkung eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hat. Dies wird ja öfter mal angesprochen.
Der Schreiber der Mail hat von seinem Arbeitsplatz angerufen, daher die Aussage mit dem Ärger des Arbeitgebers im Text.

Gruß Wyron
 
AW: Vision Bill

Hallo,
da mir dieses Forum viel Sicherheit gegeben hat (danke!) als ich erstmals Post von Vision Bill erhielt, und anschliessend (natürlich!) auch die üblichen Anwaltsschreiben (es waren insgesamt 4, das Letzte mit Androhung der Zwangsvollstreckung mit Wiedervorlage von 30 Jahren usw), möchte ich kurz für Alle "newcomer", die die gleichen Ängste plagen (der Sachverhalt ist ja immer derselbe), rekapitulieren:

Der erste Kontakt war im November 2008. Ich habe zunächst nachfolgende mail geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorbeugend widerrufe ich eine am 31.10.08 angeblich abgegebene Willenserklärung zum Abschluß eines Vertrages gemäß § 355 FernabsatzG ("Chat-Pauschale").
Hilfsweise fechte ich eine eventuell abgegebene Willenserklärung wegen Irrtums an (§§ 119, 142 BGB).
MfG,

Prompt erhielt ich die Standardantwort von jenem [ edit] :


geehrter Herr ...,

nachweislich wurde von dem Telefonanschluss ... der von uns in Rechnung gestellte Service bestellt.

Wenn Sie den Einzelverbindungsnachweis (EVN) Ihrer Telefongesellschaft zu der o.g. Telefonnummer prüfen, werden Sie feststellen, dass der genannte Anruf von diesem Telefonanschluss durchgeführt wurde.
Bereits in der Werbung wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem Minutenpreis von € 0,03 pro Monat € 56,00 kostet.

Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGBs abhören und sich genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich nicht berechnet.

Wir möchten deutlich machen, dass wir nur dann eine Rechnung verschicken, wenn auch eine ordnungsgemäße Bestellung bei uns erfolgt ist.

Wir bitten um rechtzeitige Bezahlung unserer Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

[edit]
Vision Communication GmbH


worauf ich schrieb:

Herr [ edit] ,

vielen Dank für Ihre mail, mit der Sie den Zugang meines Widerrufs bzw. Anfechtung einer Willenserklärung bestätigen. Mit meiner Antwort an Sie werde mich letztmalig mit Ihrem Textbaustein und der von Ihnen behaupteten "Bestellung" beschäftigen.

Ich habe nicht bestritten, daß ein Anruf vom Telefonanschluss ... getätigt wurde. Allerdings kann nicht der Anschlußinhaber in dieser Funktion (etwa über seine Telefonnummer) pauschal Vertragspartner werden, sondern allenfalls der Anrufer selbst - dessen Identität, wie ich nochmals deutlich machen möchte, nicht feststeht - kann überhaupt eine für eine "Bestellung" erforderliche Willenserklärung abgeben. Meine Anfechtung erfolgte insofern nur prophylaktisch für den Fall, daß irgendeine Person von meinem Anschluß aus eine Willenserklärung abgegeben haben sollte, in deren Interesse (Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677ff BGB).

Darüber hinaus muß der Inhaber des Anschlusses telefonisch abgegebenen Willenserklärungen von anderen Personen nicht nur deshalb gegen sich gelten lassen, weil für deren Abgabe sein Anschluß genutzt wurde; die hierzu vorliegende Rechtsprechung ist Ihnen bekannt.

Ich weise außerdem darauf hin, daß für einen Vorab-Verzicht auf einen Widerruf nach dem verbraucherschützenden FernabsatzG, sofern für Ihre Argumentation einschlägig, sehr strenge Regeln gelten. Bisweilen kommt es auch zu strafrechtlich relevanten Maßnahmen gegen diejenigen, die gegen diese Regeln im Internet verstoßen. Auch dies ist Ihnen sicherlich bekannt.

Ihre Rechnung werde ich mangels Rechtsgrundlage nicht bezahlen. Auf weitere Mails und Rechnungen werde ich nicht mehr reagieren. Ich bitte Sie, mich nicht weiter zu belästigen.

...

So habe ich es gehalten. Nach div. Mahnungen kam ca. Dezember das erste von 3-4 Anwaltsschreiben (auch bei mir wie kopiert mit gedruckter Unteschrift). Seit Januar 2009 ist Ruhe.

Im Nachhinein erscheint mir das Ganze so lächerlich, vor Allem wie ich mich davon anfangs habe beeindrucken lassen. Das möchte ich allen immer wieder neu Betroffenen zur Stärkung mitgeben, vor Allem, weil ich (bin selbst - nicht praktizierender - Jurist) etwas Zeit auf juristisch wasserdichte Formulierungen verwendet habe.
Falls sich [ edit] auf diesen Eintrag hier wieder bei mir meldet (sicher archiviert er seine Vorgänge...), werde ich es Euch mit Freude mitteilen...

Danke nochmal an die Betreiber dieses Forums (das mir seinerzeit auch von der Polizei empfohlen wurde, u.a. Verbraucherzentrale Hessen ) und MACHT EUCH KEINEN KOPP mit so nem Unsinn!!
 
AW: Vision Bill

Im Nachhinein erscheint mir das Ganze so lächerlich, vor Allem wie ich mich davon anfangs habe beeindrucken lassen. Das möchte ich allen immer wieder neu Betroffenen zur Stärkung mitgeben, vor Allem, weil ich (bin selbst - nicht praktizierender - Jurist) etwas Zeit auf juristisch wasserdichte Formulierungen verwendet habe.
Falls sich Dean auf diesen Eintrag hier wieder bei mir meldet (sicher archiviert er seine Vorgänge...), werde ich es Euch mit Freude mitteilen...

Danke nochmal an die Betreiber dieses Forums (das mir seinerzeit auch von der Polizei empfohlen wurde, u.a. Verbraucherzentrale Hessen ) und MACHT EUCH KEINEN KOPP mit so nem Unsinn!![/QUOTE]



Damit ist ja mal wieder bestätigt das es keinen Sinn macht mit dieser Firma eine Brieffreundschaft oder sonstiges anzufangen, die Schreiben vom Amwalt kommen sowieso.
Ich denke auch es ist am sinnvollsten die ganze Sache einfach in Ruhe auszusitzen.
 
AW: Vision Bill

Ich denke auch es ist am sinnvollsten die ganze Sache einfach in Ruhe auszusitzen.
Genau das sagen wir hier immer wieder.
Die Forderungen sind substanzlos, weil hier regelmäßig kein kostenpflichtiger "Dienstvertrag" zustandekommt.
Wenn der "Unternehmer" das Gegenteil behauptet, dann müsste er das vor Gericht so vertreten.
Bisher jedoch hat er das in keinem einzigen uns bekannten Fall versucht.
 
AW: Vision Bill

Werde übrigens seit ein paar Tagen wieder mit zahrlreichen Anrufen unbekannter Nummer belästigt, doch das scheint ja nichts ungewöhnliches
zu sein wie ich hier in Forum erfahren habe.
Also alles ignorieren und Tee trinken.

Ich wollte mich auch noch bei allen bedanken die hier ihre Erfahrungen
und Aufmunterungen schreiben.
Ohne diese Hinweise aus den Foren wäre ich wahrscheinlich schon eingeknickt
und hätte gezahlt.
 
AW: Vision Bill

soo mittlerweile bin ich schon beim 2ten anwaltschreiben... beim nächsten mal soll ich das gerichtliche schreiben kriegen. Mir ist bewusst das ich dann widerrufe....doch was passiert dann???
 
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