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Da die (Fa. Starlotto) wohl zur Zeit offensichtlich massenhaft Mahnbescheide versendet,kommt das Amtsgericht Coburg wahrscheinlich bald nicht mehr nach,
die vielen begründeten oder auch (wohl weniger) nicht
begründeten Widersprüche zu bearbeiten.
Ich kann mir aber auch kaum vorstellen das SL gegen jeden der Widerspruch
eingelegt hat,vor Gericht ziehen möchte.:wall:
Die Sache kann sich allso auch auf Jahre hinziehen,
oder verläuft im Sande. :sun:
P.S. Ich habe schon vor sechs Monaten eine MB bekommen und
natürlich Widerspruch eingelegt,
leider habe ich bis heute nichts gehört!:scherzkeks:
Nicht mal eine E-Mail von der ach so netten Simone von SL.. :-D
Hilft nur eins '' Abwarten und Tee trinken '' --oder auch was anderes ;)
 
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Hi,

bin (mal wieder) neu hier, nachdem ich das Thema aus den Augen verloren hatte.

Ich hätte da noch eine Idee, wie man SL zumindest daran hindern könnte, weiter neue Unwissende über den Tisch zu ziehen.

Ich möchte nur ungern diese Idee gleich öffentlich machen (ihr wisst ja, Feind hört mit). Daher Diskussion bitte über PN.

@sakra: da du das ganze hier ein Stückchen leitest und ich dir noch keine PN schicken darf, melde dich bitte auch.
 
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Mich würde aber auch mal interessieren,ab wann ein mahnbescheid verjährt ist.ob mit oder ohne Widerspruch.Gilt auch da die 3-jährige Verjährungsfrist?oder gibt es da längere Fristen?
 
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Das mit dem "Verjähren" war vielleicht falsch ausgedrückt: Die Frage ist, wenn Widerspruch eingelegt wurde, wie lange hat der "Organisator" des Mahnbescheides Zeit, sich zu überlegen, ob er Klage einreicht? Kann er das auch 5 Jahre später noch tun oder 10 oder wie? Irgendwann möchte man ja auch mal abschalten können und wissen, das Ding ist endlich durch....:wall:
 
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Schau mal in §204 Abs 1 Ziffer 3 BGB.
Danach in § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB.
http://www.google.de/search?hl=de&q="§204+bgb+"&btnG=Google-Suche&meta=

http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/204/
http://dejure.org/gesetze/BGB/204.html
§ 204
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch
...
3. die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren,
(2) ...
Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. ....
und was heißt das auf deutsch?
 
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?????
Und wie lange ist die Verjährung gehemmt?

Das ist wieder das typische " Beamtendeutsch" was wir "Normalsterbliche" nicht verstehen.
 
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Mahnbescheid hemmt. Die Uhr ist angehalten und tickt nicht mehr.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid bedeutet, dass das Klageverfahren betrieben werden muss.

Wird das Klageverfahren nicht betrieben, war der Widerspruch die letzte Verfahrenshandlung und die Uhr tickt wieder ab Widerspruch.
 
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Das mit dem "Verjähren" war vielleicht falsch ausgedrückt: Die Frage ist, wenn Widerspruch eingelegt wurde, wie lange hat der "Organisator" des Mahnbescheides Zeit, sich zu überlegen, ob er Klage einreicht? Kann er das auch 5 Jahre später noch tun oder 10 oder wie? Irgendwann möchte man ja auch mal abschalten können und wissen, das Ding ist endlich durch....:wall:
Wird das Klageverfahren nicht betrieben, war der Widerspruch die letzte Verfahrenshandlung und die Uhr tickt wieder ab Widerspruch.
und wie lange tickt die Uhr? das ist es wohl, wonach gefragt wurde.
 
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und wie lange tickt die Uhr? das ist es wohl, wonach gefragt wurde.
Fett von mir:
(2) Die Hemmung nach Absatz 1 endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Die Hemmung beginnt erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt.

Verjährungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre.

Also:

Drei Jahre insgesamt. Mahnbescheid hält die Uhr an.

Widerspruch ist letzte Verfahrenshandlung, dann sechs Monate, wenn nicht Klage erhoben.

Dann startet die Uhr dort, wo sie der Mahnbescheid angehalten hat, um den Rest der drei Jahre weiterzuticken.
 
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wenn man bei genios schaut findet man zu Handelsregister-Bekanntmachungen:

17.10.07
Amtsgericht: 80315 München
Loeschungsankuendigungen
 
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Der Termin vor dem LG Düsseldorf war heute. Der RA der die einstweilige Verfügung gestellt hat, war aber nicht da. P.E. hat sein Mandat zurückgenommen. Die Klage ist mir aber gestern, vom neuen RA zugestellt worden. Jetzt habe ich 3 Monate Zeit auf diese Klage zu antworten. Der Termin in der Hauptsache ist auf den 11.06.2008 festgesetzt worden. Deshalb bin ich weiterhin an die Anordnung des Beschlusses des LG Düsseldorf gebunden. Auch musste ich die Kosten der einstweiligen Verfügung tragen. Leider sind das 2 verschiedene Verfahren.

Sollten neue Erkenntnisse bekannt sein, bitte ich um Benachrichtigung per PN. Die Leute die gehofft haben, das ich Ihnen heute die Adresse mitteilen kann, muss ich leider enttäuschen. Ich hoffe, dass das Hauptsachenverfahren für mich ausgeht, da ich dann erst meine Beweise vorlegen kann.
 
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ich habe letzte woche auch einen mahnbescheid bekommen,
weiss nicht was ich machen soll.

habe mich dummerweise im letzen jahr bei starlotto angemeldet und ein angebot bekommen das ich das club angebot einen monat kostenlos testen kann was ich auch tat. dann habe ich die mitgliedschaft gekündigt und auf einmal haben sie mir diesen kostenlosen monat voll angerechnet. mitlerweile kam ein mahnbescheid ich soll über 100€ zahlen. habe leider keinen anwalt, da hartz 4 kann mir jemand helfen?
weiss nicht was ich tun soll!
 
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Hallöchen!

Ich denke, SL geht mal wieder seine Listen durch und schüchtert Leute ein.
Wir haben auch letzte Woche nach über einem Jahr Ruhepause wieder eine Mahnung bekommen. Der geforderte Betrag aus der letzten Mahnung (wegen Tippabgabe von zwei Personen vom selben Rechner :scherzkeks: aus, keine Clubmitgliedschaft) wurde einfach mal ohne Begründung verdoppelt. Inzwischen sind wir im vierstelligen Bereich.
Ehrlich gesagt, nach dem ersten kurzen Schreck musste ich laut loslachen.
Dabei waren wir seit etwa vier Jahren nicht mehr auf der SL-Seite und werden es auch nicht mehr tun. Seitdem haben wir auch unsere Konten nicht mehr eingesehen. Ist mir auch relativ wurscht, was da steht, obwohl mich interessieren würde, warum man den Betrag einfach verdoppelt hat.
Wie dem auch sei:
P.E., du A.......h, ich weiss, dass du hier mitliest und vielleicht auch das eine oder andere schreibst. Es ist niederträchtig und aus meiner Sicht menschenverachtend, wie du bei den Leuten die Angst schürst und sie unter Druck setzt.
Ich für meinen Teil werde versuchen, wenn es so weitergeht, Kontakt mit verschiedenen Medien aufzunehmen um auf diesen B..... aufmerksam zu machen.

Gruss

superdeti
 
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Hallo bin der Neue!

Mir hat SL einen Mahnbescheid geschickt,der sofort widersprochen wurde. Habe denen geschrieben, dass ich die Verbraucherzentrale,Anwalt und Computerbetrug informiere über deren Geschäftsgebaren.

Daraufhin drohten sie mir mit juristischen Schritten falls ich über SL Behauptungen niederschreibe.

Ich bin mal gespannt wie SL meinen Widerspruch behandelt.
 
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Hallo
so ich hab ein Problem also vor ca. 4-5 jahre(ich bin jetzt 21 damals war noch keine 18). Ich hatte ich mich bei SL angemeldet,meine adresse und alle erfoderlichen Daten von mir angegeben, aufjedenfall kam 3Monate später irgendeine Rechnung von denen....

1.ich wusste warum ich zahlen sollte

2. hatte ich nirgends gelesen,dass man zahlen muss

3. stand überall kostenlos gewinnen... die üblichen betrügerei Werbungen.

Meine mutter zahlte den damals angefordeten Betrag von ca. 20 euro( ca.2,50 Euro fürs spielen und 18 euro Mahngeld glaub). Und heute auf der Arbeit bekam ich einen Anruf von meiner Mum,dass irgendeine Rechung kam von über 230 Euro.Dabei quasselte sie irgendwas von Starlotto aber da sie ja kein gutes deutsch spricht,wusste ich nicht was mich nach der Ankunft zu Hause erwartet.Ich habe den Brief gelesen...es ist ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg,indem steht,dass ich im Sommer 2007 Mahnungen erhalten hätte,aber ich habe NICHTS erhalten
(Antragssteller: SL GmbH Berg a Laim Straße 61/mbe 81673 München - Antragsgegner : ICH).

ICH hätte niemals erwartet,dass da nach 5Jahren noch was kommt!!!!

Könnt ihr mir bitte helfen,da ich nicht weiss,was ich tun soll.Also ich hab da an Widerspruch gedacht weil ich 1. alles bezahlt habe 2. das 5 jahre alt ist und 3. ich damals noch keine 18 war(also Minderjährig) Bitte helft mir, bin um jede Hilfe dankbar.
 
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ich damals noch keine 18 war(also Minderjährig)
In so einer Situation lohnt es sich, dass man verklagt wird. Dann nämlich prüft ein Richter, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht. Hierbei steht die Geschäftsfähigkeit erstmal zu bedenken. Auf den gerichtl. Mahnbescheid sollte man zuvor aber auf jeden Fall reagieren (wenn es einer ist) - dort gibt es auf der Rückseite ein entsprechendes Feld zum ankreuzen, mit dem man seinen Widerspruch erklären kann. Erst danach ist die Gegenseite in Zugzwang.
 
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