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Hallöchen!

Gestern noch eine Antwort geschrieben (#617), heute lag der gerichtliche Mahnbescheid im Briefkasten.
Wahrscheinlich saßen P.E. oder N.W. oder wer auch immer mit ihrer virtuellen Simone und ihrer virtuellen Manuela allein unterm Christbaum und hatten nichts anderes zu tun, als sich auszudenken, wie man mit schüren von Angst und unter Druck setzen an das Geld anderer Leute kommt. Dann fiel ihnen ein, einmal eine Welle von Mahnungen und gerichtlichen Mahnbescheiden loszuschicken.
Unverständlich, das man solchen Abzockern in unserem sogenannten Rechtsstaat nicht das Handwerk legen kann. Wie lange soll das noch so weitergehen? Anscheinend lassen sich genügend Leute einschüchtern, denn SL scheint ja noch Geld damit zu verdienen.
Wie vorher beschrieben handelt es sich bei uns um einen vierstelligen Betrag, und das als "Freispieler" ohne Clubmitgliedschaft. Wir haben niemals ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch genommen. Man müsste lachen, wenn es nicht so unfassbar wäre.
Ich komme mit dieser Situation ganz gut klar. Natürlich macht man sich Gedanken, wie man richtig reagiert (weiss ich auch noch nicht so genau).
Meine Frau hat allerdings heftige Schwierigkeiten wie Schlaflosigkeit und Nervosität.
Natürlich werde ich erst mal Widerspruch einlegen und dann soll SL mal machen. Vielleicht ein bisschen blauäugig, aber ich habe auch keine grosse Erfahrung in solchen Dingen. Sollte SL uns nicht in Ruhe lassen, werde ich in alle möglichen Richtungen versuchen, deren Gebaren anzuprangern.

Gruss

superdeti
 
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Gestern wollte die S. (eigentlich der [ edit] Geschäftsführer) Geld für das kontaktformular haben. Anscheinend war es dann egal und es kam eine Antwort. Nach meinen Standpunkten und den Wink mit der Verbraucherzentrale kam dann nichts mehr.

Auch wenn ich vom Gericht eventuell zur Zahlung verdonnert werde, ist es jedoch schon ein Unding, dass unbescholtene Bürger nicht ausreichend geschützt werden vom Gesetzgeber.
 
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N' Abend!

Da Starlotto in den letzten Tagen etliche gerichtliche Mahnbescheide aus Coburg hat verschicken lassen, möchte ich insbesondere die neuen Opfer auf Beitrag Nummer 346 (Seite 35) hinweisen. Vielleicht beruhigt dieser etwas.
Starlotto benennt übrigens in den Mahnbescheiden "vom Gericht ausgerechnete Zinsen" und suggeriert damit, das Gericht habe sich schon mit dem Fall befasst.

Nun aber zu meiner heutigen Entdeckung: Bundesjustizministerin Zypries wird unter http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639.html auf Starlotto angesprochen!
Wir könnten und sollten uns die Fragestellerin zum Vorbild nehmen und diverse Politiker auf das Starlotto-Problem hinweisen. Vielleicht findet sich ja einer, der "nah an den Menschen" ist und sich des Starlotto-Problems annimmt.
Es kann doch nicht sein, daß in einem sogenannten Rechtsstaat derartige Praktiken jahrelang ungestört betrieben werden können.

Folgende Damen & Herren bieten sich zur Kontaktaufnahme an: Bundesverbraucherschutzminister Seehofer; aus Bayern:Ministerpräsident Günther Beckstein, Innenminister Joachim Herrmann, Justizministerin Beate Merk, Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard sowie natürlich die jeweiligen Wahlkreisabgeordneten. Die Adressen lassen sich sehr leicht ergoogeln.

Meine Faxe gehen heute Abend noch raus. Unterstützung wäre sehr wünschenswert!

Gruß,
Judith
 
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Nicht ganz richtig!
Das Gericht bzw. das Insolvenzgericht macht trotzdem einen Check ob der angestrebte "Titel" gegen ein unbeschriebenes Blatt erfolgt.
Nicht ganz richtig.
Wenn der Antrag vollständig ist und die Kosten gezahlt sind, wird der Mahnbescheid auf den Weg gebracht.
Allenfalls wird geschaut, ob die Adressen schön vollständig sind.
 
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soll ich darauf antworten oder einfach ignorieren?
Nicht innerhalb von 14 Tagen zu antworten, bedeutet automatische Anerkennung der Forderung
und würde mit Sicherheit zur Vollstreckung führen
Für den Widerspruch ist natürlich ein passendes Formblatt beigefügt und weil das Gericht den Anspruch nicht geprüft hat, muss auch der Widerspruch noch nicht begründet werden, sondern es genügt sein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen.
und ans Gericht zu schicken
 
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(Frage #619) also so wie ich verstanden habe sollten wir alle einspruch einlegen?

Wenn Widerspruch nicht oder nicht fristgerecht eingelegt wird, kann Starlotto den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Man kann davon ausgehen, daß Starlotto diese Möglichkeit nicht ungenutzt ließe.
 
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Der schließe ich mich ausdrücklich an:
gerichtliche Mahnbescheide?​
Kann bitte einer der Betroffenen einen solchen (eigene Adresse und Namen der sonstigen Menschen anonymisiert) eingescannt hier zur Verfügung stellen?

*popcorn-order* ...
 
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Hallo
so ich hab ein Problem also vor ca. 4-5 jahre(ich bin jetzt 21 damals war noch keine 18). Ich hatte ich mich bei SL angemeldet,meine adresse und alle erfoderlichen Daten von mir angegeben, aufjedenfall kam 3Monate später irgendeine Rechnung von denen....

1.ich wusste warum ich zahlen sollte

2. hatte ich nirgends gelesen,dass man zahlen muss

3. stand überall kostenlos gewinnen... die üblichen betrügerei Werbungen.

Meine mutter zahlte den damals angefordeten Betrag von ca. 20 euro( ca.2,50 Euro fürs spielen und 18 euro Mahngeld glaub). Und heute auf der Arbeit bekam ich einen Anruf von meiner Mum,dass irgendeine Rechung kam von über 230 Euro.Dabei quasselte sie irgendwas von Starlotto aber da sie ja kein gutes deutsch spricht,wusste ich nicht was mich nach der Ankunft zu Hause erwartet.Ich habe den Brief gelesen...es ist ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg,indem steht,dass ich im Sommer 2007 Mahnungen erhalten hätte,aber ich habe NICHTS erhalten
(Antragssteller: SL GmbH Berg a Laim Straße 61/mbe 81673 München - Antragsgegner : ICH).

ICH hätte niemals erwartet,dass da nach 5Jahren noch was kommt!!!!

Könnt ihr mir bitte helfen,da ich nicht weiss,was ich tun soll.Also ich hab da an Widerspruch gedacht weil ich 1. alles bezahlt habe 2. das 5 jahre alt ist und 3. ich damals noch keine 18 war(also Minderjährig) Bitte helft mir, bin um jede Hilfe dankbar.


ich trage nochmals meine situation ein für die wo mehr wissen aber es nocht nicht gelesen haben bitte helft mir ich könnt ausrasten ......
 
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ich trage nochmals meine situation ein für die wo mehr wissen aber es nocht nicht gelesen haben bitte helft mir ich könnt ausrasten ......
Die Antwort steht bereits hier
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=218237#post218237

mehr ist nicht drin:
Allerdings dabei beachten: Auf konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird
hier keine Antwort gegeben werden (Rechtsberatungsgesetz).
Wenn die Lektüre der hier
allgemein gehaltenen Überlegungen , bzw. die Überlegungen zu angeblich abgeschlossenen Internet-Verträgen nicht ausreicht, wird geraten, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
 
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(Frage #619) also so wie ich verstanden habe sollten wir alle einspruch einlegen?
Ich würde das jedenfalls tun, wenn ich betroffen wäre - ohne weitere Begründung. Das Kreuz an der richtigen Stelle und das rechtzeitige Absenden (muss spätestens 2 Wochen nach Zugang beim Amtsgericht Coburg sein) genügt.

Und dann schaun mer mal...... :wink:
 
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