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Also ich habe an Starlotto die Ratenzahlung gemacht,habe 75 euro bezahlt.Trotzdem hat der den vollen Betrag gepfändet.Bzw ich habe die 540 € überwiesen damit man mir endlich mein Konto wieder aufmacht.Angeblich kämen jetzt noch weitere Zahlungen auf mich zu die ich aber nicht mehr zhlen werde.Desweiteren habe ich jetzt das Finanzamt angeschrieben ...wegen der hohen Zahlung in die Schweiz.Desweiteren werde ich Anzeige bei der Polizei erstatten und beim Verbraucherschutz...und ich werd mal das Amtsgericht anschreiben wie lange die brauchen um gegen den mal was zu unternehmen
 
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Der Termin ist heute gelaufen. Ausführlicher Bericht in einer Woche, oder wenn das Urteil vorliegt, da 4. Anwalt von Herrn[ edit] dieser Zeitraum zugesprochen wurde. Wir haben kurzristig neue Erkenntnisse vorgebracht, die er noch nicht kannte.

Die Woche ist um, was ist denn nun draus geworden? :wink:

Seit meinem Widerspruch im vorigen Jahr, kam nur noch ein unverschämtes Schreiben dírekt von Starlotto, welches meine Anwältin mit Bitte um Löschung meiner Daten beantwortete, aber sonst nichts mehr vom Gericht. Wenn mich nicht alles täuscht, hätte mindestens nach 6 Monaten Weiteres vom Gericht kommen müssen. Das hat sich jetzt erledigt. Aber ...

Mich ärgert nur, dass ich die ganzen Beweise (Emails, Teilnahmeregeln von damals) aufheben muss. Das ist ein ganz schöner Papierberg.:roll:


Grüße von Heike
 
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Habe heute die erneute Niederlegung des Mandates des gegnerischen Anwalt bekommen. Nun warte ich auf den 5. Anwalt. Warum, will keiner das Mandat behalten??
Diese Antwort, weiß nur mein Gegner.
 
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Ich habe am 16. September auch vom Amtsgericht Berlin einen Mahnbescheid bekommen über 315€, resultierend aus einer nicht beglichenen Mitgliedschaft, welche jedoch gekündigt wurde und nach der Kündigung weiter verlängert wurde als die Zahlung nicht geleistet wurde.
Ist dies richtig von SL? eigentlich nicht, oder?
Soll ich in dem Fall Widerspruch einlegen und ggf die Sache meinem Anwalt übergeben?
 
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mir ist gerade noch eingefallen, die gekündigte mitgliedschaft war eine aus 3 oder 4 richtigen resultierende test-clubmitlgiedschaft, welche trotz kündigung verlängert wurde, deshalb die zahlungsverweigerung von mir.
 
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ok, aber noch eine frage, mein gesamter schriftverkehr mit starlotto fand auf einer emailadresse statt, welche nicht mehr existiert, somit sind die mails auch alle weg, leider, habe ich dennoch mit einem anwalt gute chancen da raus zu kommen?
 
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ich habe nun morgen einen termin beim anwalt wegen dieser angelegenheit, nur wie kann ich ihm beweisen was vorlag, ohne meinen schriftwechsel mit starlotto?
denn wie gesagt mein schriftwechsel ist weg
 
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nur wie kann ich ihm beweisen was vorlag, ohne meinen schriftwechsel mit starlotto?
denn wie gesagt mein schriftwechsel ist weg
Im Zivilrecht muß derjenige beweisen, der eine Forderung stellt, das er Recht hat, nicht derjenige von dem gefordert wird, muß seine "Unschuld" beweisen.

Sofern der Anwalt was vom Internetgeschäft versteht, sollte er wissen, wie man dabei vorgeht.
 
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Ja Mensch, nach nun knapp Einernhalb Jahren kam heute wieder eine Zahlungerinnerung via EMail - der Betrag hat sich inzwischen verdoppelt (aber ich kann ihn nicht nachvolziehen - Wahrscheinlich sind da auch wieder ein paar phantomgebühren drin) ...

Geht jetzt die ganze Sache mit Mahnung und Mahnbescheid von vorne los???

Nach dem Starlotto den letzten Mahnbescheid geschickt hat, habe ich Widerspruch eingelegt, und nichts mehr von Starlotto gehört ... keine Mails, keine Briefe ... naja bis jetzt ...

Ich gebe die Sache einfach wieder an meinen Anwalt weiter, mal sehen, was er dazu sagt.
 
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ja klar, kam damals vom Mahngerich Coburg ... und warscheinlich wird nun bald wieder so nen wisch eintrudeln ...
 
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ich hatte letztes jahr, wie ich hier auch schrieb einen mahnbescheid bekommen und nun vor kurzem eine email von einer simone vom starlotto-support erhalten, in der sie mir noch mals zur zahlung oder ratenzahlung geraten hat, da sonst unverzüglich die vollstreckung eingeleitet würde..

sie sagte mir, wie sich der betrag zusammensetzte und das der widerspruch von damals unbegründet sei und nunmehr vollstreckt würde.
 
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und das der widerspruch von damals unbegründet sei und nunmehr vollstreckt würde.
Quatsch mit Sauce. Der nächste Schritt wäre die Klage. Vorher passiert gar nichts.

http://www.computerbetrug.de/news/n...bekommen-was-sie-jetzt-wissen-sollten-081219/
Wie geht es weiter, wenn ich einem Mahnbescheid widersprochen habe?

Entweder, es passiert gar nichts mehr. Gerade, wenn der Mahnbescheid nur ein Schuss ins Blaue war, wird der Anspruchsteller nun nichts weiter unternehmen. Im anderen Fall könnte es zum Zivilprozess kommen. Das heißt, dass sich ein Zivilrichter den Fall näher ansieht und prüft, ob die Forderung wirklich zu Recht besteht oder nicht. Im Fall von umstrittenen Internetseiten müssten die Kläger jetzt also beweisen, dass Ihnen die Kosten des Dienstes klar und deutlich angezeigt wurden.
 
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Heute, war der Verkündigungstag in der Klage gegen mich. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger hat alle Kosten des Verfahren zu tragen.

Mehr, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.

Jetzt werde ich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um an mein Geld zu kommen.
 
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P.E. hat gegen das Urteil Berufung eingelgt. Jetzt geht es vor den OLG weiter. Ich habe noch mehr Unterlagen über ihn bekommen. Mal sehen, was die Richter des OLG davon halten. Er nutzt die Justiz aus und belügt diese.
 
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