MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia

NDR Online - Nachrichten - Schleswig-Holstein- Firma kassiert mit Sex-Hotline ab
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor einem dubiosen Telefon-Anbieter, der mit Rechnungsbetrug Kasse machen will. Wie die NDR 1 Welle Nord am Dienstag berichtete, gab es im Raum Segeberg vermehrt Beschwerden über die Firma TRC Telemedia.
...
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen dringend davon ab, die Rechnungen zu bezahlen. Das Unternehmen drohe zwar mit Pfändungen und Gerichtsverfahren, habe aber noch nie einen Prozess angestrengt. Betroffene sollten sich an die Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale wenden.
 
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vlt. ist es auch hilfreich wenn ich mich nicht nur an die VZ, sondern auch an die Bundesnetzagentur mit der gleichen Beschwerde wende. Insbesondere, wenn ich die Telefonnummer nachweislich nicht angeriufen haben kann, aber trotzdem eine Rechnung bekomme.
 
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Die BNetzA ( auch als Wattebäuschenarmee bekannt ) hat mehrfach betont,
dafür nicht zuständig zu sein. ( und das seit Jahren)
 
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Wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. Wir verfolgen die
Trägheit und Interesselosigkeit der BNetzA frühere RegTP schon etwas länger,
um sich noch irgendwelchen Illusionen oder Wunschträumen hinzugeben.
 
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Die Bundesnetzagentur denkt seit Jahren über diesen Mißbrauch der Ortsnetznummern nach, zumindest erklärt sie, darüber nachzudenken. Dass dort tatsächlich darüber nachgedacht wird, ist bisher leider nicht empirisch nachzuweisen gewesen. Die Wattestäbchen arbeiten aber daran: wie ein Kugelblitz kommen sie immer wieder über die Anbieter herab.

Die Ergebnisse des Nachdenkens der Verbraucherzentralen wiederum sind seit ungefähr 10 Jahren tatsächlich greifbar gewesen - warum allerdings die deutschen Verbraucherzentralen nicht (wie ihre österreichischen oder dänischen Kollegen) versuchen, das Geschäftsmodell an sich gerichtlich beerdigen zu lassen, entzieht sich meiner Kenntnis und ist nur im Rahmen von Hypothesenbildung zu interpretieren:

Hypothese: Da in Deutschland die Verbraucherzentralen sehr darauf angewiesen sind, für ihre Beratungsleistung von den Hilfesuchenden Gelder zu kassieren, könnte es finanziell betrachtet für die Verbraucherzentralen sinnvoll sein, diese Art der Abzocke nicht völlig zu verhindern. Gerade weil es um Telefonsex geht und die Betroffenen sich häufig schämen, wird auch von den Betroffenen selbst wohl kein offensiver Umgang ("negative Feststellungsklage") zu erwarten sein.

Marktwirtschaftlich eine win-win-win-Situation: Die Betroffenen, die sich hilfesuchend an die Vz wenden, können die Forderung leicht abwenden. Die Verbraucherzentralen kriegen (passend zu der Musik, die hier gerade läuft) Money for Nothing und die Anbieter dürfen weiter machen wie bisher, ach ja, manchmal drängt sie die Verbraucherzentrale mal zu einer anderen Formulierung, das ist aber auch alles.

Noch anders liegt der Fall wohl bei der Wattestäbchnearmee: Dort fehlt generell erkennbar die Motivation, irgendeine Abzockform nachhaltig zu bekämpfen.

Auch das Bundesministerium für Trulala und Verbraucherschutz sieht keinen Handlungsbedarf, auch deshalb nicht (so die etwas... krude Begründung), weil ja zivilrechtlich ohnehin keine gültigen Ansprüche entstehen würden. Dass der Jugendschutz hier unter den Augen des Ministeriums ausgehebelt wird, interessiert das Ministerium nicht. Und auch die Leyenprofessorin hat sich dazu noch nicht geäußert.


PS: Obwohl es so klingen könnte: hier gibt es keine Ironie.
 
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Zur Zeit geistert ein Urteil des BGH durch das WWW:

BGH, Urteil vom 08.11.2007 - Az. III ZR 102/07 - Telefonsex - Entgeltforderungen für die Erbringung, Vermittlung und Vermarktung von Telefonsexdienstleistungen kann seit Inkrafttreten des ProstG nicht mehr der Einwand der Sittenwidrigkeit entgegengeh

Daraus schließen einige Leute den voreiligen Schluss, dass solche "Anbieter" ohne Probleme fordern dürften und auch Recht bekämen. Dies ist mitnichten der Fall:
Verbraucherzentrale Hambur schrieb:
Selbst, wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man ein erhöhtes Entgelt nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben..
Dies ist nach den Aussagen der Betroffenen regelmäßig nicht der Fall
Wo nicht über € 75 gesprochen wurde, muss auch nicht € 75 bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln
Negative Feststellungsklagen von Usern im Forum sind problemlos durchgegangen, bzw die beklagte Firma ist ohne Gegenwehr eingeknickt. Bei diesen Klagen stand das Thema ob Telefonsex erlaubt ist oder nicht überhaupt nicht zur Debatte
 
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Wozu gibt es Abgeordnetenwatch? Oder wie heisst die Website, auf der man seinem Abgeordneten auf deutsch gesagt in den Allerwertesten treten kann?
 
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Also eigentlich eine klare Sache - und in fast allen Fällen besteht keine Zahlungsverpflichtung in Ermangelung eines Vertragsschlusses. Damit wäre genau dann kein Problem gegeben, wenn keiner bezahlen würde. Da aber ein unbekannter Prozentsatz zahlt, existiert hier ein Problem - und das Gefasel von BNetzA und Ministerium ist aktiver Schutz für ein Modell, dass man landläufig als Betrug bezeichnen muß, obwohl es strafrechtlich (siehe StA Fulda, StA HH, StA Düsseldorf) kein Betrug ist.

Da am Beispiel Dänemark gezeigt werden konnte, wie man so ein Geschäftsmodell beerdigen kann und da dieses Vorgehen bekannt ist bei allen entscheidenden Stellen, bleibt die Frage, warum es dann nicht in Deutschland so gemacht wird.

DAS ist die entscheidende Frage, auf die es keine Antwort gibt. Alle anderen Fragen sind doch eigentlich längst ausreichend beantwortet - das nützt nur leider denen nichts, die nie in einem Forum wie diesem landen.
 
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Wozu gibt es Abgeordnetenwatch?
Soll ich hier doch 'mal die Stellungnahme des Bundesministeriums einstellen? Ich wette, dass Du ähnliche Blubberphrasen in der Antwort jedes MdB finden könntest...

Aber abgeordnetenwatch ist prinzipiell eine gute Idee. Nur: welcher Betroffene, der schlau genug ist, die Forderung abzuwehren, hat genügend Motivation, sich hinzustellen und öffentlich zu fragen, warum nichts gegen Telefonsexangebote getan wird, die die Nutzer "betrügen"?
Er wird doch nur mit dem Killerargument bedient: Wer es nötig hat, da anzurufen, ist selbst schuld.

Anhang:
Auszüge einer Antwort des BMELV
Quelle: BOFAT, München
Weitergabe nur unter Angabe der Quelle
 

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und es sei auch mal wieder die Studie "Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zum Nachteil der Verbraucher" (BMELV) zitiert, bei der MCM ja als "Negativbeispiel" ausdrücklich erwähnt worden ist...
Wie die Darstellung der Methoden zeigt, ist die Abrechnung deutlich schwieriger umzusetzen als über Mehrwertdiensterufnummern. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Gespräche nicht abgerechnet werden können. Ungeachtet hoher Zahlungsausfälle scheint sich das Geschäft wegen der gewöhnlichen Telefonnummern und der hohen Blocktarife insgesamt zu rechnen. Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen. Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen. Der Schutz, der bereits über die Erkennbarkeit einer teuren Rufnummer gegeben sein sollte, geht fehl.

Die Wattestäbchenarmee allerdings ignoriert beharrlich dieses illegale Vorgehen und zieht sich auf die Haltung zurück, man sei lediglich für Mehrwertnummern zuständig. Das ist falsch.

TKG §67

Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen.

Bei der Nummernverwaltung besteht keine Einschränkung auf irgendwelche Nummernbereiche! Die BNetzA könnte also sogar ein "Geschäftsmodellverbot" in Erwägung ziehen und beispielsweise ("...und der von ihr erteilten Bedingungen...") als Bedingung für die Vergabe von normalen Ortsnetznummern festsetzen, dass diese nicht zur Grundlage von Abrechnungen werden. Das will die Bundesnetzagentur aber nicht, weil (so sagt die BnetzA) damit z.B. die Abrechnung von Artzgesprächen nicht möglich ist. Nun ja, dann müsste man eben die Bedingungen für solche Verträge klar bestimmen oder der Arzt müsste auf andere Nummern ausweichen (da 0900er ja offenbar mit Unternummern versehen werden können, könnte man doch sicher eine billige Möglichkeit für jeden Arzt finden - oder man könnte einen neuen 0900er-Bereich für Ärzte einführen, oder,...,... - Man müsste es halt wollen)

TKG §67 sagt weiter:

Insbesondere kann die Bundesnetzagentur bei Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen.


Sie kann! Wenn sie es nicht tut, ist dies eine Willensentscheidung der Wattestäbchenarmee und keineswegs Ergebnis mangelnder gesetzlicher Befugnis!

Der Gesetzgeber hat den Wattestäbchen aber nicht nur Möglichkeiten gegeben, sondern auch Aufgaben:

Sie soll ferner im Falle der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen.
Wenn sie das dann nicht tut, sollte dies Thema einer Anfrage sein, warum sie es nicht tut, wenn sie es doch soll.
Da die Bundesnetzagentur seit Jahren Kenntnis davon hat, kann man nur folgern, dass sie eben keine rechtswidrige Nutzung allein darin sieht, dass die Nummern Grundlage für Telefonsexabos sind.
Aber dann wären die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, denn:

"Zu den gesetzlichen Vorschriften, über deren Einhaltung im Rahmen der Nummernverwaltung die Regulierungsbehörde wacht, gehören insbesondere auch diejenigen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So ausdrücklich die Begründung zu § 43c TKG, BTDrs. 15/907, S.10. Die Behörde kann daher gegen jegliche Verstöße gegen das UWG bei der Nutzung von 0190er/0900er-Nummern einschreiten.
(Quelle)

Ein UWG-Verstoß wird von der Studie des BMELV bejaht (siehe oben: "Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen. Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen.").

Also: Die Bundesnetzagentur hat auf jeden Fall die Möglichkeit und sehr wahrscheinlich sogar eigentlich die gesetzliche Verpflichtung, dagegen vorzugehen.

Dies ist allerdings nur meine laienjuristische Sicht.

Es steht jedem Betroffenen frei, bei abgeordnetenwatch.de eine Frage zu stellen und diesen Beitrag hier zu verlinken und zu fragen: Warum passiert nichts??? Für mich ist das Thema aber eigentlich erledigt. Nehmt meine 5 Jahre Erfahrung damit als Inspiration und macht selber was damit.

---

Nachtrag: Noch ein wichtiger Link: Die Antwort des früheren Arbeitgebers des obersten Wattestäbchens auf die Beschwerde eines Konkurrenten wegen der Ortsnetznummern der MCM:
http://forum.computerbetrug.de/allg...imedia-petersberg-teil-1-a-11.html#post116117
lesenswert!
 
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Die Sache mit dem Latex-Anzug - Kölner Stadt-Anzeiger
Telefon-Betrüger
Die Sache mit dem Latex-Anzug
Abzocke übers Telefon: Gerade ältere Menschen sind beliebte Opfer von Betrügerfirmen. So auch Familie Harf, die auf die Machenschaften der TRCTelemedia hereinfiel. Mit der Telefon-Rechnung kam dann die dicke Überraschung.
Wie "engagiert" die Sta Fulda vorgeht:
In Internetforen beschweren sich etliche Opfer über das Vorgehen von TRCTelemedia. „Abzockermasche!“, schimpft einer. Allein bei der Staatsanwaltschaft in Fulda
gingen 4000 Anzeigen ein - mangels hinreichenden Tatverdachts wurden alle Verfahren eingestellt.

Die
Verbraucherzentrale NRW schrieb:
Zahlungspflicht bestehe für den Kunden nur dann, wenn er diese Leistung tatsächlich bestellt oder ausdrücklich gewünscht
 
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Wenn die Politik auch nur 30 Prozent ihrer Energie, die sie jetzt in schwachsinnige und nutzlose "Internetsperren gegen Kinderpornographie" investiert, einmal in die sinnvolle Bekämpfung der Kriminalität in der Telekommunikation aufwenden würde, dann wäre uns allen schon viel geholfen.
 
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Habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Fulda bekommen:
Ich bekam auch Brief von TRC Telemedia und habe Anzeige wegen Betruges gemacht.

Das Verfahren wird eingestellt ( §170 Abs.2 Strafprozeßordnung ).
Gründe: Die Firma TRC Multimedia hat eine von dem Telefonanlagenbetreiber übersandte Liste und von der Telefonanlage registrierten Anrufe vorgelegt. Hieraus wird ersichtlich, dass am 08.04.2009 um 11:23 ein Anruf von dem Anschluß 0157/........ auf die Servicenummer der Beschuldigten erfolgt ist ( Dauer 67 Sekunden ). Die Beschuldigte .... hat sich zur Sache eingelassen und folgendes mitgeteilt:" Nachdem ich zu der Information gelangt bin, dass der Rechnungsempfänger nicht der Anschluwurde sogleich die Forderung storniert, auch bei dem Inkassobüro. Wie es zu dem Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers gekommen ist, lässt sich nachträglich leider nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit feststellen".
Der Anruf ist auf die Servicenummer der Beschuldigten erfolgt. Danach wurde der Anzeigenerstatter versehentlich als Anschlußinhaber ermittel und zur Zahlung aufgefordert. Nach Kenntnis des Umstandes, dass der Anzeigenerstatter nicht Anschlussinhaber ist, wurde die Forderung storniert. Ein Betrug bzw. ein versuchter Betrug durch die Beschuldigten lässt sich in diesem Ermittlungsergebnis nicht mit einer Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisen. Das Verfahren war daher einzustellen.

Ja ja das war es ja denn hoffentlich mit der TRC Telemedia, wollen wir es mal hoffen.

:wall:
 
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Komisch nur, dass diese "bedauerlichen Irrtümer" jeden Tag offenbar vielfach passieren... wieviel Seiten hat dieser Thread hier? Wie lange geht dieses Theater jetzt schon? Alles "bedauerliche Irrtümer"? :scherzkeks:
 
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... dass am 08.04.2009 um 11:23 ein Anruf von dem Anschluß 0157/........ auf die Servicenummer der Beschuldigten erfolgt ist
Durch einen "bedauerlichen Irrtum" wird hier eine normale Ortsrufnummer mit einer Servicenummer verwechselt. Was soll's?

Warum ein Privatunternehmen nach persönlichen Daten von Telefonanschlussinhabern schnüffeln und diese Daten elektronisch verarbeiten darf, bleibt unklar. Der Begriff "Datenschutz" ist in Fulda unbekannt.

Ein Geschäftsmann könnte sich für Daten seiner Vertragspartner interessieren. Wobei ein Vertrag immer nur zwischen bekannten Partnern bestehen kann. Einen Vertrag zu behaupten, aber den Partner erst noch suchen zu müssen, klingt wenigstens ungewöhnlich.
 
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Hallo ihr ;)

wir haben das selbe Problem.
Mein Partner erhielt einen Anruf von einer 0511XXX Nummer wo sich eine Frau meldete die sich als Private Briefzustellerin meldete. Sie sagte, sie hätte hier einen Brief für ihn, nur die Adresse sei nicht richtig zu erkennen un sie bat ihn daraufhin ihr seine vollständige Adresse zu geben.
Er fiel darauf rein und gab seine Adresse preis.

Eine Woche später kamen zwei Briefe dieser TRC Telemedia Firma!

Sie forderten zweimal 75 € weil er eine Servicedienstleistung am 17.07 einmal um 9:41 und einmal um 9:42 in Anspruch genommen haben soll.
Nummern: 0031XXX 0032XXX oder 062XXXX
Nunja öhm ich fragte meinen Partner ob er dort angerufen habe un er sagte, dass eine dieser Nummern bei ihm klingeln lassen hat und er darauf hin zurück gerufen hat.

es waren tatsächlich drei mal auf seinem Einzelverbindungsnachweis diese 0031XXX nummer aufgeführt.

17.07.2009 09:40:32 0031107110026 00:00:01 0,7479
17.07.2009 09:41:23 0031107110026 00:01:12 0,9972​
17.07.2009 09:42:50 0031107110026 00:00:51 0,7479

Tatsächlich hat er dort zurückgerufen!

Naja jetzt sagte er, die Frau die dort gesprochen habe, hätte gesagt die erste Minute sei kostenlos.

Daraufhin hat er nochmals angerufen weil er wissen wollte was die nun von ihm wollten!

Wir haben auch im Briefkopf als Adressat einen falschen Nachnamen ...
also im Prinzip ist der Brief nicht mal an IHN addressiert OBWOHL seine Handynummer übereinstimmt?

Ich bin momentan ratlos und weiss nicht ob wir bezahlen müssen/sollen oder ach.. keine ahnung...

Kann mir jemand von euch weiter helfen?????

grüsse

 
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