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Ich hab mich als 15jähriger nur so als spaß :wall: bei check deinen ... angemeldet die Seite ist ab 18 jetzt wollen die 20€ von mir was soll ich machen bezahlen??? hab noch 7Tage
 
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Ich hab mich als 15jähriger nur so als spaß :wall: bei check deinen ... angemeldet die Seite ist ab 18 jetzt wollen die 20€ von mir was soll ich machen bezahlen??? hab noch 7Tage
Wenn Du die Leistung bewußt in Anspruch genommen hast, dann bezahl einfach und gut is.
 
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Wenn Du die Leistung bewußt in Anspruch genommen hast, dann bezahl einfach und gut is.
Warum sollte er? Mit dem Rat arbeitest Du denen in die Hände, die ihre Seiten bewußt auch als Lockangebot für Jugendliche plazieren.

U. a. deshalb gibt es den Begriff der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit. Der Gesetzgeber geht bei Menschen unterhalb der Volljährigkeit offenbar auch von einer reduzierten Fähigkeit aus, die Konsequenzen solcher Aktionen zu überblicken. An der Stelle ist der beste Rat, den man jungen Leuten geben kann: Geständnis, und zwar gegenüber den Eltern. Die stellen fest, dass sie das Geschäft nicht genehmigt hätten und es auch nachträglich nicht genehmigen wollen. Und damit ist der ganze Deal geplatzt. Zurecht! Wenn der Anbieter das nicht glaubt, kann er klagen. Er wird sich vermutlich wundern.

M. Boettcher
 
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Warum sollte er? Mit dem Rat arbeitest Du denen in die Hände, die ihre Seiten bewußt auch als Lockangebot für Jugendliche plazieren.

U. a. deshalb gibt es den Begriff der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit. Der Gesetzgeber geht bei Menschen unterhalb der Volljährigkeit offenbar auch von einer reduzierten Fähigkeit aus, die Konsequenzen solcher Aktionen zu überblicken. An der Stelle ist der beste Rat, den man jungen Leuten geben kann: Geständnis, und zwar gegenüber den Eltern. Die stellen fest, dass sie das Geschäft nicht genehmigt hätten und es auch nachträglich nicht genehmigen wollen. Und damit ist der ganze Deal geplatzt. Zurecht! Wenn der Anbieter das nicht glaubt, kann er klagen. Er wird sich vermutlich wundern.

M. Boettcher
kann ich mich da drauf verlassen???
 
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kann ich mich da drauf verlassen???

Internetforen sind zwar großartig, vor allem, wenn sie gut geführt sind. Trotzdem solltest du dich grundsätzlich niemals zu hundert Prozent allein auf das verlassen, was dir ein mehr oder weniger anonymer Schreiber im Internet rät. Das als kleiner Tipp nebenbei.
 
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Wenn Du die Leistung bewußt in Anspruch genommen hast, dann bezahl einfach und gut is.
Warum sollte er? Mit dem Rat arbeitest Du denen in die Hände, die ihre Seiten bewußt auch als Lockangebot für Jugendliche plazieren.
Nein, anders herum:

Wenn jemand eine Leistung bewusst und gewollt in Anspruch genommen hat, soll er dafür den Gegenwert los werden. Aus rein formalistischen Gründen zicken und den Rechtsstaat beschäftigen ist ebenso amoralisch wie Abzocke.

kann ich mich da drauf verlassen???
Nein. Denn dann wäre die Auskunft verbindliche Rechtsberatung. Denn auf ganz konkrete Einzelfallfragen zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Wenn die Lektüre der hier allgemein gehaltenen Überlegungen nicht ausreicht, wird anheim gestellt, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die Nutzungsbedingungen (NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
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Aber müssen sie danach mein konto löschen immerhin wenn ich den sagen würde das ich minderjährig bin müssten die doch oder???
 
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Nein, anders herum:

Wenn jemand eine Leistung bewusst und gewollt in Anspruch genommen hat, soll er dafür den Gegenwert los werden.
Als Anwalt weisst Du, dass das so pauschal Unsinn ist. Wirksame Rechtsgeschäfte kann nur abschließen, wer geschäftsfähig ist. Sobald der "jemand" unter 18 ist trifft das jedenfalls nicht im vollen Umfang zu. Andernfalls hätten die §106-110 des BGB überhaupt keinen Sinn. http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html Zwischen 7 und 17 Jahren ist danach die Geschäftsfähigkeit beschränkt. Das bedeutet, dass diese Personen lediglich in begrenzter Art und Weise Rechtsgeschäfte mit verbindlicher Wirkung ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abschließen können. Einwilligung bedeutet gemäß § 183 BGB vorherige Zustimmung. Und die liegt eben nicht vor. Und es ist mehr als fraglich, dass das Geschäft vom sogn. Taschengeldparagrafen gedeckt ist.

Aus rein formalistischen Gründen zicken und den Rechtsstaat beschäftigen ist ebenso amoralisch wie Abzocke.
Sagst Du das auch Deinen Kollegen, die das Internet, ebay-Angebote etc. durchforsten, um sich mit Abmahnungen um jeden winzigen Sch... den Lebensunterhalt zu verdienen? Oder dem Rechtsanwalt, der wegen zweier Anführungszeichen um eben das Wort "Rechtsanwalt" vor Gericht zieht? Oder den sogn. Wettbewerbsvereinen?

M. Boettcher
 
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drboe schrieb:
KatzenHai schrieb:
Aus rein formalistischen Gründen zicken und den Rechtsstaat beschäftigen ist ebenso amoralisch wie Abzocke.

Sagst Du das auch Deinen Kollegen, die das Internet, ebay-Angebote etc. durchforsten, um sich mit Abmahnungen um jeden winzigen Sch... den Lebensunterhalt zu verdienen? Oder dem Rechtsanwalt, der wegen zweier Anführungszeichen um eben das Wort "Rechtsanwalt" vor Gericht zieht? Oder den sogn. Wettbewerbsvereinen?

M. Boettcher
Ja, das mache ich, wenn und wo immer es geht.
 
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Wenn jemand eine Leistung bewusst und gewollt in Anspruch genommen hat, soll er dafür den Gegenwert los werden. Aus rein formalistischen Gründen zicken und den Rechtsstaat beschäftigen ist ebenso amoralisch wie Abzocke.

Als Anwalt weisst Du, dass das so pauschal Unsinn ist. Wirksame Rechtsgeschäfte kann nur abschließen, wer geschäftsfähig ist. Sobald der "jemand" unter 18 ist trifft das jedenfalls nicht im vollen Umfang zu. Andernfalls hätten die §106-110 des BGB überhaupt keinen Sinn. http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html Zwischen 7 und 17 Jahren ist danach die Geschäftsfähigkeit beschränkt. Das bedeutet, dass diese Personen lediglich in begrenzter Art und Weise Rechtsgeschäfte mit verbindlicher Wirkung ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abschließen können. Einwilligung bedeutet gemäß § 183 BGB vorherige Zustimmung. Und die liegt eben nicht vor. Und es ist mehr als fraglich, dass das Geschäft vom sogn. Taschengeldparagrafen gedeckt ist.
:vlol:

Ihr zwei seid Klasse - der eine schreibt, das ihm Formalismus bei moralischen Fragen des Richtig oder Falsch zuwider ist - und der andere will formalistisch dagegen argumentieren.

Anachronistische Dialektik in Reinkultur!! :supercool: Make my day ...
 
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hallo, ich habe mir gedacht, es ist besser hier reinzuschreiben, weil ich nicht extra einen thread aufmachen will.

ich hatte mich da im juni angemeldet, allerdings bin ich 17
damals haben sie mir geschrieben, ich müsse nicht zahlen, weil ich den aktivierungslink nicht angeklickt habe, hab die mails nimmer.

nach drei monaten, genau da wo die e-mail bei gmx verfiel, haben sie mir zwei rechnungen geschickt per mail, jeweils 20 euro, dann kamen zwei mahnungen, ohne gelderhöhung und vor zwei tagen lagen zwei mahnungen im briefkaste, jeweils 27,50 euro, in einer e-mail zuvor hatten sie geschrieben, dass dies ein irrtum gewesen sei, wenn ich zahle, dann erledigt sich die andere, ich frage mich jetzt, ob ich zahlen soll, da ich ja auch minderjährig bin, hab nur bis sonntag noch zeit -.-
 
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das heißt ich muss jetzt gar nicht zahlen und abwarten, bis die nächste mahnung kommt :eek:

und sollte ich denen sagen, dass ich 17 bin?:-?
 
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....warum nicht? Kannst es aber auch lassen, da das den Anbieter wahrscheinlich nicht interessiert. Wenn du den zuvor genannten Link gelesen und verstanden hast, dann weißt du nun auch, dass du deine Eltern um Erlaubnis hättest fragen müssen, um den Vertrag eingehen zu können. Lag keine Erlaubnis vor, dann gibt es auch keinen gültigen Vertrag und da können nun ewig Mahnungen zu dir kommen, bis der E-Mailordner überquillt. :scherzkeks:
 
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ja, das habe ich ja auch gelesen, heißt somit, auch wenn ich 18 werde, ist der vertrag auch nicht gültig, weil ja der zeitpunkt der vertragsabschlusses zählt

naja, neuerdings flattern die mahnungen ja in den briefkasten;)
 
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Also ich habe dieses Problem auch mit dieser webseite... Also ich finde wenn man zu solch einem Test auch ein Honorar verlangt, dann sollte man es für jeden sichtbar machen, es liest halt nicht jeder das klein gedruckte. ich bin schon bei dir dritten mahnung. das beste kommt noch...
als ich diesen test machte bin ich kurz drauf umgezogen, diese firma will jetzt noch wegen betrug vorgehen. da merkt man doch eigentlich schon das sowas nicht rechtens ist. naja ich werde nicht zahlen, vor allem dann nicht, wenn man so übers ohr gehauen wird. vor allem die Jugendlichen!!!

bis denne
manitz
 
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bei mir hat sich das ganze wohl endlich erledigt, nachdem ich das wort anwalt erwähnt hatte, haben sie alles zurückgezogen
 
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Also ist es doch nur []! Denn viele hatten schon Recht das man den Preis SICHTBAR und auf Augenhöhe machen muss und net wie die in Lupengröße!
Musstest du was bezahlen? Bestimmt net oder???

manitz

[Virenscanner: 3 Wörter entfernt]
 
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