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Lies dir die Links ganz oben (blaue Schrift) durch. Dann weißt du, mit welchem Geschäftsmodell es du zu tun hast.
Dieses lautet:
1) Preis verstecken
2) Leute, die sich angemeldet haben, mit Tod und Teufel drohen
3) Andererseits insgeheim wissen, dass man damit vor Gericht kaum Erfolg haben wird.
4) Daher Gerichtsverfahren scheuen wie der Teufel das Weihwasser.


okay, danke. das hab ich in der deutlichkeit gebraucht. es verunsichert mich halt doch und wenn ich drüber nachdenk, frag ich mich dann schon, ob ich mit dem nichtzahlen trotz der infos, die ich habe, im unrecht bin. naja, da kann ich ja nur froh sein, dass ich gleich nach erhalt der rechnung gegoggelt hab.

Die Urteile auf der Seite sind übrigens was zum kleine Kinder erschrecken. Oder eben unerfahrene User. Aber lassen Leute, die sich auskennen, kalt.

ich hab sie mir gar nicht erst durchgelesen, weil sie noch zur verunsicherung beigetragen hätten. denn in solchen dingen bin ich sehr unerfahren. keine fälle im bekanntenkreis oder so. von daher bin ich äußerst froh, dass es dieses forum und user wie euch gibt.

also nochmal dankeschön :smile:
 
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Vor allen noch die Absenderadresse in den Spamfilter eingeben, damit dich solche merkbefreiten Mails gar nicht erst erreichen und erschrecken können.
 
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hab ebenfalls diese Mahnung erhalten. witzig finde ich ja, wie sie sich gleich rechtfertigen müssen und schon bei erster Mahnung mit der verfolgung durch IP-Adresse drohen müssen... :rolleyes:
 
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AN ALLE DIE AUCH IN DIE FALLE VON WIN LOADS REINGEFALLEN SIND:

[........] mein Vater ist Rechtsanwalt und kennt sich mit denen aus. [..........]
wisst ihr wie viele Gesetze gegen die sprechen?


§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht angeben wollte, kann die Erklärung ANFECHTEN, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntniss der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


§ 126a Elektronische Form

(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

wo ist die qualifizierte elektronische Signatur? anklicken-> nichtig

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Diese Programme, die angeboten werden sind ALLES freeware! Wenn Adobe davon wüsste, dass die durch ihre freeware Programme Geld verdienen, hätte win loads noch eine riesen Klage am Hals.

[.......]
 
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ach ja da ist noch etwas, was mir einfällt.
1. Die Gesetze, die ich aufgezählt habe sind nicht alle. Die Liste geht weiter!
2. Komischerweise verschicken die an alle Menschen die selben Texte. Sehr unseriös.


an alle unerfahrenen, habt keine Angst, schmeisst euer Geld nicht aus dem Fenster, die melden sich nach ner Zeit gar nicht mehr
 
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Hi Leute,
leider ist mir gleiches passiert... aber kann mir denn jemand sagen wie es geendet ist wenn man einfach nur einmal zurückschreibt dass man sich aufs Widerrufrecht berufen möchte und nicht zahlt ?
 
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Die Links zu allen notwendigen Informationen stehen genau über deinem Posting.
Spekulationen darüber wie Nutzlosseitenbetreiber reagieren sind ziemlich sinnlos.

Persönliche Beratung ist verboten.
 
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Hallo,
habe heute eine Mahnung per Mail erhalten. Ich nehme stark an das es eine Mahnung ist die wohl alle bekommen, zumal ein passage identisch ist mit einem Zitat von User Eloa in diesem Forum.
Werden uns wohl noch einige Zeit "beschäftigen".

Habe jetzt eine Zahlungsfrist bekommen bis zum 12.01.2009

Mal schauen was danach kommt.

Melde mich wieder.
 
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hey leute... mir is es leider auch passiert weil ich natürlich das klein gedruckte nicht gelesen habe...
leider konnte ich das 24h wiederrufsrecht nicht benutzen da ich die mail erst sehr spät gelesen habe.
Ich habe mich aber nicht mit meinem richtigen Namen und Adresse angemeldet, wie soll ich jetzt weitr verfahren? Meine adresse haben die ja nicht aber ich habe denen gleich eine mail geschrieben das ich nicht genug darauf hingewiesen wurde das die angemeldung was kostet. (hatte so einen fall schon ein mal und mir wurde geraten genau das zu sagen weil so ein betreiber mehrmals und nicht nur in kleinschrift darauf hinweisen muss das dass was kostet). soll ich die jetzt einfach ihre mails schicken lassn oder soll ich noch irgend etwas schreiben?
weil die haben mir auf meine mail hiermit geantwortet:
"leider verstehen wir Ihre Ansichten nicht, an Ihre E-Mail-Adresse wurden nach Abschluss des Vertrages Login-Daten gesendet, welche benutzt wurden, auch wurden Artikel unseres Portals von Ihnen gelesen. Es ist daher auszuschließen dass jemand Ihre E-Mail ohne Ihre Zustimmung genutzt hat."
 
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....wenn man sich schon anonym bei solchen Anbietern registriert und erst nach Vertragsschluss von den Kosten erfährt, dann sollt man auch die glückliche Situation für sich nutzen und anonym bleiben. Jeglicher, weiterer eMailverkehr mit denen macht wenig Sinn, es sei denn, man will die Deckung auffliegen lassen. Derartige Anbieter haben nahezu keine Möglichkeit, die Identität des Users zu ermitteln - das gilt insbesondere dann, wenn man auch eine Schrott-eMailadresse verwendet hat. Für weitere Fragen solltest du hier weiter lesen: http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
 
win loads bitte helfen sehr wichtig !!!!

hallo leute ich habe mich irtümlicherweise bei winloads angemeldet und nicht gesehen das es 96 € kostet. ich habe mich auserdem mit falschen angaben angemeldet, nur die email adresse stimmt. in der zwischenzeit hab ich schon bezahlt, aber die win loads haben mir noch eine mahnung geschickt in der steht wen ich nicht zahle werden die mich anzeigen und sie werden auserdem meine daten prüfen und bei falschen daten mich wegen betruges auch anzeigen.
ich bitte jedem um hilfe
ich weis nciht was ich noch machen muss
PS. mit den ganzen Spesen und alles habe ich insgesamt 135€ bezahlt
meine frage is es ob sie mir würklich mach machen können
 
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Erfahrungsgemäß erfolgt die Mahnbedrohung bei solchen Seiten völlig unabhängig vom Zahlungsverhalten. Die Kunden erfahren so oder so keine Wertschätzung. Es geht nur um Geld, egal wie.
 
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ich hätte noch eine frage gäbe es da eine chance das ich mein geld wieder bekommen kann. weil ich habe nur bazahlt weil ich nagst bekommen habe wegn diesen drohung wegn strafsanzeigen,
 
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Die Wahrscheinlichkeit liegt genauso hoch, als wenn ein Taschendieb späte Einsicht zeigt und die Geldbörse zurückschickt.
 
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dankeschön
meine latrze frage ist es da ich denen das geld geschickt habe habne sie jetzt meine echten namen. ich bin aber nicht aus der schweitz wo die firma ist . ich bin auch österreich
können die mich jetzt anzeigen wegen falschen namen und adresse ????
 
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