win-loads.net

AW: win-loads.net

Ich habe mich etwas informiert!
Dies Firma ist für abzocke weitläufig bekannt!
Auch der Angebliche Besitzer...

Ich lass mir sowas einfach nicht gefallen!
 
AW: win-loads.net

Diese Leute einfach zu ignorieren scheint mir das Beste zu sein.
Mir fällt außerdem grad ein, dass ich überhaupt nicht mehr im deutschsprachigen Raum. wohne. Na, da will ich ja mal sehen, wie die versuchen, die Polizei hier zu mobilisieren. (Davon abgesehen, dass sie meine aktuelle Adresse nicht haben...)
 
AW: win-loads.net

Außerdem habe ich läuten gehört, dass nach der Räumung von Guantanamo dieses Lager durch den Bundesoberinkassovollstreckungshof (BOInkVH) als Straflager für säumige Schuldner weiterbetrieben werden soll.
 
AW: win-loads.net

Sehr geehrter Frau ****,

wir haben Ihre E-Mail erhalten und möchten uns diesbezüglich an Sie wenden.

da es sich um Ihre E-Mailadresse handelt, über welche die Anmeldung getätigt wurde, gehen wir davon aus, dass Sie unser rechtlicher Vertragspartner sind.

Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Daten durch Dritte missbraucht wurden, werden Sie ersucht eine Anzeige gegen Unbekannt bei der örtlichen Polizei wegen Datenmissbrauchs zu erstatten.Die weiteren Massnahmen zur Klärung des Sachverhalts werden durch das Ermittlungsverfahren durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit besteht, dass Sie sich selbst anzeigen, falls Sie die Anmeldung doch getätigt haben sollten. Dies würde dann mit hohen Folgekosten verbunden sein.

Bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Behörden ist der Vertrag aufrecht.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Win-Loads.net - Team


Diese E-mail ist immer die gleiche....habe schon meine erste Mahnung erhalten (nach ca. 5-7 Tagen)
Ja und auch ich habe mich mit Falschem Namen und falscher Adresse angemeldet, das Einzige was gestimmt hat war meine E-mail Adresse.
Ich habe echt Angst das Geld bezahlen zu müssen. Zwar bin ich noch Minderjährig, aber win-loads hat mir geschrieben, wenn man einen Pseudonamen benutzt hat, wegen Betrug angeklagt werden kann...
 
Keinen müden Cent!!!

Meine letzte E-Mail an Win-Loads (sog. Service) Reaktion auf das dortige Geschwafel:

Hallöle zurück,

auch wenn Sie dies gebetsmühlenartig wiederholen, ich gehe nicht von einem wirksamen Vertragsschluss aus und werde nichts bezahlen, keinen müden Cent. Nett, dass Sie sich auf den Gesetzgeber berufen finde ich Klasse (Ups, welchen denn? Schweiz? ... der Sitz Ihrer Firma ist ja in der Schweiz ... gilt jetzt chinesisches Recht ... ach ja zum Klagen müssen Sie ja immer noch nach Deutschland kommen). Kann ich auch. Haben Sie schon mal was von § 305c BGB gehört? Sicher nicht oder gerade doch ?! Wo steht bei Ihnen ein eindeutiger unübersehbarer Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit Ihrer Leistung und vor allem die Höhe des Entgeltes für ihr so "tolles Angebot"? Ach ja, irgendwo versteckt in den AGB. Also dann nur zu ... Auf das zitierte Urteil sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Sie werden schon wissen warum. Ich kann es Ihnen ja noch mal in den Leitsätzen zitieren.

AG München, Urteil vom 16.01.2007 - Az. 161 C 23695/06
BGB § 155, § 305c Abs. 1, § 611 Abs. 1
1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie unwirksam ist. Dies gilt jedenfalls, wenn der User nach dem Erscheinungsbild der betreffenden Internetseite (d.h. dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild nach) mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht zu rechnen braucht.

2. Wird bei einem Internetangebot dem User zunächst bewusst vorenthalten, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht (hier wurde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt) ohne auf Kosten hinzuweisen, und muss beim Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht damit gerechnet werden, dass sich gerade hier die Erläuterung einer Zahlungspflicht versteckt, und ist eine Anmeldung auch möglich ohne eine Preisangabe (hier: unterhalb des Anmeldebuttons) gesehen zu haben, ist eine solche Preisangabe nicht Vertragsbestandteil geworden und eine entsprechende AGB-Klausel überraschend i.S.d § 305c Abs. 1 BGB.

3. Hieran ändert auch der Hinweis auf einen "kommerziellen" Zweck allein nichts. Denn damit könnten im Rahmen des Internetgeschäfts auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren.

4. Zwar können grundsätzlich auch Hauptleistungspflichten in AGB geregelt werden. Dies gilt aber nicht, wenn erst in den AGB der Vertrag überhaupt als entgeltlicher Vertrag dargestellt wird.
MIR 2007, Dok. 083

Dieser rechtlichen Würdigung schließe ich mich voll inhaltlich an. Auf die sich aus der Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln ergebenden Unterlassungsansprüche gem. § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlG) (vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Kommetar zum BGB, Vorb v § 307, Rnr. 14) gehe ich jetzt nicht näher ein.

Noch einmal ein ermahnender gut gemeinter Rat: Versuchen Sie es doch wirklich mal mit ehrlicher Arbeit (zum Beipiel dem Verkauf eigener Softwareprodukte). Was Sie im Internet betreiben, wird Ihnen sehr stark auf die Füße fallen (Haben Sie sich schon mal die Nutzungsbedingungen für die von Ihnen nur gegen die versteckten Gebühren abrufbare Freeware angeschaut? Da ist wohl jede kommerzielle Nutzung verboten, genau das tun Sie aber gerade). Befriedigt Sie das? Mit der Androhung von Inkasso und Gerichtsverfahren Menschen zu Zahlungen zu bringen, die diese Art der Leistung bei eindeutiger Kenntlichmachung der Kosten gar nicht in Anspruch nehmen würden?
Ich wünsche Ihnen, dass Sie bald die nötige Einsicht gewinnen. Wenn Sie hierzu meine Hilfe benötigen, lassen Sie es mich wissen.
Herzlichst
Ihr JV


----- original Nachricht --------

Betreff: AW: Re: AW: Re: Ihre Rechnung für http://www.win-loads.net
Gesendet: Do 29 Jan 2009 11:59:47 CET
Von: "Win-Loads.net Service"

> Sehr geehrter Herr VXXXX,
>
> da die Anmeldung mit Ihrer E-Mailadresse und auch der verzeichnete Login
> kurz nach der Anmeldung von dieser stattfand, ist sichergestellt, dass Sie
> unser Vertragspartner sind.
>
> Dass es sich hierbei um einen Dritten handelt, können wir nicht
> nachvollziehen. Zudem sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, Ihren
> Internetzugang insbesondere den Zugang zu Ihrer E-Mailadresse vor Missbrauch
> zu schützen.
>
> Der Vertrag wie auch die Rechnung sind aufrecht und zeitnah zu begleichen.
>
> Mit freundlichen Grüssen
> Ihr Win-Loads.net - Team
>
> ********************************************************
>
> Tel*: 01805 - 579966
> Fax*: 01805 - 104777
> Supportanfragen bitte an: [email protected]
>
> * (0,14 Eur/Min a. d. dt. Festnetz)
>
> ********************************************************
>
 
AW: win-loads.net

mhmmm aber eigentlich schreiben die ja nur das man für die Anmeldung einen Jahresbeitrag von 96 € zahlen soll und nicht für die Programme.... ist halt Mist... ich bin auch darauf reingefallen, habe aber jetzt von vielen Opfern dieser Internetabzocke gelesen, dass man einfach nicht mehr darauf einsteigen soll und sie einfach in den spammail Ordner verweisen soll.
 
AW: win-loads.net

Muss ich eigentlich Angst haben, dass win-loads mich über meine E-mail Adresse findet??? Sollte ich sie lieber löschen?
 
AW: win-loads.net

Ein e-Mail-Provider darf Deine Nutzerdaten nur auf richterlichen Beschluss in einem schweren Strafverfahren herausgeben.

Wegen so einem Gedöns gibt es aber den Beschluss nicht. Jedenfalls haben wir in solchen Fällen noch nie von so etwas gehört.

Solange Du also mit Deiner Mailadresse nicht unvorsichtig im Internet hausierst, solange sie z.B. nicht ausgerechnet in irgendeinem "wer-kennt-wen"-Profil oder sonstwo zusammen mit Deinem Namen/Adresse steht, hat der "Unternehmer" keine praktikable Möglichkeit, an Deine Daten zu kommen.
 
AW: win-loads.net

win-loads hat meine Realdaten.

Die Mails von denen werden ungelesen gelöscht.

Ich werde einen Te**el tun, Anhänge zu öffnen.

Wenn Post per Post kommt, werde ich erst reagieren.

Vor allem wenn es ein gelber Umschlag ist - das ist ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Aber den erwarte ich eigentlich nicht.

Die wollen die "schnelle" Kohle, und keine Gerichtsverfahren.

Also ruhig bleiben und Banner klicken.

Den neuesten gibt´s wieder:

lenaload.de
 
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