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Mir wurde von der Telekom mitgeteilt,das sie wegen der immer wieder wechselnden Nummern der unseriösen Betreiber nicht unterschieden werden könne,ob es sich hierbei um gerechtfertigte Forderungen,oder um Abzocke handelt.
Also

Meine kleine Puppenwelt - Spiel&Spass - Verstecken spielen

mit einer Bundesbehörde.
 
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Hessenschau vom 8.2.2011: Archiv | hr

Telefonabzocke ab ca. 9:25 Minuten mit AK Consulting und anderen Marionettenfirmen und einem verwirrten Behördensprecher ...
 
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"Gut" war immerhin, dass niemand etwas wissen darf, und wer was weiß, darf nichts sagen.

Und der umtriebige Anwalt versteht ganz einfache Fragen nicht ...
 
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Das ist doch nicht zu glauben...

Da stehen die Behörden bei einem offensichtlich geplanten B...... Gewehr bei Fuß, und behaupten sie könnten nichts machen.

Bereits 250 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sprechen eine deutliche Sprache. Unzählige weitere Betroffene werden nichts gemerkt haben, oder wehren sich nicht.

Irgendwann in einigen Monaten wird sicher etwas passieren, aber bis dahin sind bereits alle Gelder abgeschöpft, und die Täter haben bereits neue Firmen gegründet.

Deutschland ist eine Bananenrepublik geworden...Traurig, traurig...
 
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"Der Begriff der Abzocke bedarf der Erläuterung". Na, Herr Anwahlt, da kann ich behilflich sein: Abzocke ist, wenn man andere über den Tisch zieht, ohne dass es strafbar wäre. Was im Gegensatz zu Abzocke Betrug ist, das wird dem werten Herrn Geschäftsführer O. hoffentlich bald das Landgericht Osnabrück erklären. Das kann sich der Herr Anwalt dann aus der ersten Reihe anhören - und es gerne in der Familie weitergeben.

Verurteilte Abzocker darf man vielleicht auch hierzulande Betrüger nennen. Oder man muß es.
Ulrich Wickert schrieb:
Gauner muss man Gauner nennen
hr schrieb:
Mittlerweile liegen der Staatsanwaltschaft Frankfurt 250 Strafanzeigen vor
...ob die StA Frankfurt allerdings jemals Anklage erheben wird, das weiß allein der Wind.
 
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Ach, die Hessen. Die bringen vielleicht Äbbelwoi und Handkäs zustande, aber kein Strafverfahren gegen Wirtschaftskriminalität.
 
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...ob die StA Frankfurt allerdings jemals Anklage erheben wird, das weiß allein der Wind.
Eines muss man den (Halunken) seriösen Geschäftsleuten aber lassen, mit Frankfurt haben sie sich einen durchaus respektablen Standort gewählt. Dort ist auch das zu Hause, was der Anwaltsverein 11/2010 in seiner Kritik "Vollzugsdefizit" genannt hatte.
 
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Die Hessen haben eine Chance verdient, einiges gut zu machen. Und dieser Fall eignet sich dafür besonders gut. Die Wahlhessin und eloquente Ex-Dekanin der dortigen juristischen Fakultät soll doch wohl nicht in ihrem nächsten Beitrag über die deutsche Justiz ausgerechnet die StA Frankfurt so abwatschen müssen, wie die Kollegen aus Hannover und Celle ;)
 
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Der Behördensprecher redete meiner Meninung nach sehr verwirrt, als er zur Rückforderung unberechtigt abgebuchter Beträge über die Telefonrechnung sprach. Man solle dann einen Anwalt einschalten.

Telefonrechnungen können korrigiert werden, wenn ein Abrechnungsfehler erst nach dem Zahlungstermin auffällt. Lastschriften können auch lange Zeit rückgebucht werden.

Der Zugriff auf die Telefonrechnung ist nur für registrierte Dienstanbieter möglich. Der in diesem Fall beteiligte Anbieter ist als deutsche GmbH greifbar. Welche Erfüllungsgehilfen für was auch immer der sich an Land zieht, ist seine Sache.

Soll heißen: Ich würde die nächste zur Zahlung fällige Rechnung um alle unberechtigten Buchungen in der Vergangenheit kürzen. Das können die Telekom und die anderen Netzbetreiber ebenso halten. Das ist der geringste Aufwand. Wer glaubt, berechtigte Forderungen zu haben, kann sich ja melden.

Uch wüsste zu gerne, was in den Schriftsätzen steht, mit denen sich telomax gegen die Bundesnetzagentur zur Wehr setzen will.

Die behaupteten Verträge kommen, wenn überhaupt, nach einem ungesetzlichen Coldcall zustande. Hier ist vom Gesetzgeber eine Strafzahlung vorgesehen.

Hoffentlich zieht jedes Gericht erst einmal diese Strafzahlung ein, bevor man sich um das Weitere kümmert. Wer die Forderung stellt, gesteht den unerlaubten Anruf selbst ein.
 
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Das Gesetz ist eindeutig: http://www.bundesnetzagentur.de/cae...3425/TKGAenderungTKrechtlVorschriftenBMWi.pdf
§ 45h

Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

(1) Soweit ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit dem Teilnehmer eine Rechnung erstellt, die auch Entgelte für Telekommunikationsdienste, Leistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 3 und telekommunikationsgestützte Dienste anderer Anbieter ausweist, die über den Netzzugang des Teilnehmers in Anspruch genommen werden, muss die Rechnung dieses Anbieters die Namen, ladungsfähigen Anschriften und kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der einzelnen Anbieter von Netzdienstleistungen und zumindest die Gesamthöhe der auf sie entfallenden Entgelte erkennen lassen.
Verlangt wird die ladungsfähige Anschrift des Anbieters der Netzdienstleistung. Auf den bekannten Abrechnungen steht dort telomax. Also sind die die Dienstleister und damit auch für die Rückzahlung unberechtigter Abbuchungen unmittelbar greifbar und zuständig.
 
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Weiter laut Gesetz: Bundesnetzagentur Meldepflicht
§ 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004:

Meldepflicht:


(1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
Die Marionettenfirmen in Übersee sind nicht als Diensteanbieter registriert und haben laut Gesetz keinen Zugriff auf fremde Telefonrechnungen.
 
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Schönen Sonntag zusammen.

Wenn ich das alles richtig verstehe, ist die Gesetzeslage eindeutig. Die Bundesnetzagentur müsste nur danach handeln, und entsprechend gegen die Telomax GmbH vorgehen. Der Spuk wäre dann schnell beendet.

Bleibt die Frage, warum das nicht passiert? Schlafmützigkeit? Mangelnde Courage? Oder Mittäterschaft?

Und kann man die Bundesnetzagentur nicht dienstrechtlich belangen, wenn sie weiter den Sand in den Kopf stecken (frei nach Lothar Mathäus)?

Ciao
BSEsel
 
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Bleibt die Frage, warum das nicht passiert? Schlafmützigkeit? Mangelnde Courage? Oder Mittäterschaft?
Die BNetzA trägt unter Experten den Spitznamen Wattestäbchenarmee.
Such dir aus, was davon am besten dazu paßt
( IMHO eine Kombination )
 
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Die Bundesnetzagentur müsste nur danach handeln, und entsprechend gegen die Telomax GmbH vorgehen. Der Spuk wäre dann schnell beendet.
Angeblich soll die Telomax ja nicht der Anbieter sein sondern ein anonymes (Schein-)Unternehmen auf den britischen Junferninseln. Die ach so seriöse seriöse Telomax ist ja nur die Schnittstelle zu den deutschen Telkos. Wers glaubt wird selig aber die BNetzA kann nicht gegen die Telomax vorgehen, da es am Nachweis mangelt, dass sie die Anbieterin ist. Das ist schon geschickt eingschädelt und die Positionierung eines Anwalts als "Schutzschild" vor den durchaus als kriminell einzustufenden Machenschaften ist für den interessierten Beobachter schon normal.

Die BNetzA müsste konkret alle derartigen Abrechnungen unterbinden, doch dagegen ist die Lobby der Telkos und Mitverdiener anscheinend viel zu stark.
 
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Eine Ergänzung aus dem antispam Schatzkästlein :wink:
Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.
Die Bundesnetzagentur gibt sich wieder einmal völlig hilflos, wenn es um die Verhinderung illegaler Abbuchungen von Telefonrechnungen geht. Ein Frankfurter "Verbindungsnetzbetreiber" bucht fleißig für nicht existente "Gewinnspieleintragungen" ominöser Firmen aus der Karibik Gelder über die Telefonrechnungen von TK-Endkunden ab. Die BNETZA sieht sich jedoch lediglich dazu in der Lage, das Abbuchen jeweils bestimmter "Leistungsziffern" zu untersagen. Diese Leistungsziffern werden von der Frankfurter Firma frei erfunden und wieder neu vergeben, sobald ein Verbot für eine bestimmte Ziffer ausgesprochen wurde - und weiter geht das Spiel wie gehabt. Wieder einmal lässt sich die BNETZA wie ein Esel vorführen. Die BNETZA hat die Problematiken des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation nicht einmal ansatzweise verstanden. Möglicherweise unterliegt sie jedoch auch dem politischen Druck seitens des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft, welches auf Betreiben der Mehrwertdienst-Lobby dafür sorgt, dass der "freie TK-Markt" nicht durch angebliche Überregulierung gegängelt wird. Wie auch immer: für die BNETZA sowie für das Bundeswirtschaftsministerium hat der Verbraucherschutz in der Telekommunikation absolut keine Priorität, sondern der Schutz rechtsunkundiger TK-Endkunden wird rücksichtslos den Interessen der Mehrwertdienst- und Verbindungs"dienstleistungs"-Mafia untergeordnet.
 
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Angeblich soll die Telomax ja nicht der Anbieter sein sondern ein anonymes (Schein-)Unternehmen auf den britischen Junferninseln.
Bitte lesen: http://forum.computerbetrug.de/allg...etzagentur-telefonrechnung-18.html#post332001

Das Gesetz räumt nicht als Diensteanbieter registrierten "Anbietern" NICHT den Zugriff auf fremde Telefonrechnungen ein.

Ein Diensteanbieter rechnet höchstens für sich selbst ab. Finanzagententum für dubiose Telefonterroristen ist per Gesetz nicht vorgesehen.
 
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Angeblich soll die Telomax ja nicht der Anbieter sein sondern ein anonymes (Schein-)Unternehmen auf den britischen Junferninseln.
Ich will ja nicht kleinlich sein, aber auf den Jungferninsel ist kein Unternehmen. Sollten wir hier mal die Zuständigkeiten ordnen? Die Firmen ohne "registered agent" in Wyoming und Tortola? Die seltsame Firma aus Düsseldorf (von deren Geschichte um die 17000 Kundendaten der Hessische Rundfunk mal wieder nichts gewusst hat, weil er nicht so gut googlen kann wie wir...), die Firmen auf den Bahamas (deren ordnungsgemäße Registrierung wohl nur ein vorübergehender Zustand ist, der sich womöglich in diesen Stunden bereits zum Unguten ändert)...

Diese ganzen Medienvertreter sollen aufhören, ständig neue halbrecherchierte Beiträge loszulassen und sich endlich auf die Rolle der Behörden konzentrieren. Dieses andauernde Abfilmen von Fensterfronten und Briefkästen in Frankfurt oder das Gerede über Auslandsfirmen von Leuten, die davon keine Ahnung haben (im Gegensatz zu den Initiatoren) - das ist heiße Luft und das sollte man den Privatsendern überlassen. Von öffentlich-rechtlichen und von uns finanzierten Sendern erwarte ich mehr - genauso wie von dieser lächerlichen, von uns finanzierten Wattestäbchentruppe.

So. Das musste sein, sorry.

---------- Artikel hinzugefügt um 12:22:18 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 12:15:39 ----------

Bitte lesen: http://forum.computerbetrug.de/allg...etzagentur-telefonrechnung-18.html#post332001(...)Finanzagententum für dubiose Telefonterroristen ist per Gesetz nicht vorgesehen.
[ir]
Entweder Du und ich und wir interpretieren das falsch, oder der Tk-Bereich ist ein wesentlich gesetzloserer Raum als das Internet. Wo bleibt die Forderung nach Vorratsdatenspeicherung bei den dubiosen Anbietern? Man würde evtl. mehr Straftaten aufklären können, wenn man alle Informationen über die Tätigkeiten dieser Anbieter speichert als durch eine Vorratsdatenspeicherung der Kundendaten. Dass man es mit Gesetzen und Regelungen nicht so genau nehmen will, erklärt die Branche ja sogar öffentlich... (siehe FST)
[/ir]
 
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Wirtschaftskriminalitt - Nur 30 bis 40 Prozent wehren sich gegen die Abzocke - Wirtschaft - sueddeutsche.de
Noch Mitte des Jahres hatte die Bonner Behörde massive Defizite bei Polizei und Justiz beklagt. Die Zahl krimineller Telefonanrufe sei drastisch gestiegen, doch selbst bei großen Betrugsfällen finde "faktisch keine Strafverfolgung statt". Viele Verfahren würden "sanktionslos" eingestellt, das sei eine "untragbare Situation". Trotz der nunmehr ersten Ermittlungserfolge ist Netzagentur-Präsident Kurth weiterhin der Ansicht, dass die Bekämpfung der Telefon- Kriminalität unzureichend organisiert sei.
 
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