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Die Bundesnetzagentur erklärt damit öffentlich ihre Hilflosigkeit

Geldhahn zu: Netzagentur straft Telomax ab - onlinekosten.de

Einfach nur peinlich
Kurths traurige Truppe hat noch niemals belegen können, dass Rechnungslegungs- und Inkassoverbote bei den Betrügern mehr Schaden angerichtet hätten als eine Beuteschrumpfung. Kein Mensch weiß, wie viele ergaunerte Millionen in den letzten Jahren geflossen sind. Die BNetzA behauptet, dass die Betrüger nicht daran verdsienen und jeder glaubt es denen, ohne dass es belegt wäre.

Warum liefen die 0900-Gewinnanrufswellen weiter trotz Rechnungslegungs- und Inakssoverbot? Weil es sich weiterhin gelohnt hat, alles andere anzunehmen wäre weltfremd.

Warum hinterfragt keiner diesen BNetzA-Müll?
 
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Abzocke am Telefon: Immer wieder neuer Kummer mit der Nummer - Abendzeitung München
Die Drahtzieher nutzen eine Lücke im deutschen Telekommunikationsgesetz. Sie treten als Telekommunikationsdienstleister auf und lassen ihre Forderungen einfach über Branchengrößen wie die Telekom eintreiben. Die Bundesnetzagentur versucht, diese Abrechnung zu unterbinden. Die Schwachstelle bleibt aber bestehen. „Die Verbote können leicht umgangen werden”
Telekommunikationsdienstleister gemäß Gesetz sind höchstens die Firmen, die entsprechend registriert sind.

Banditen aus Übersee gehören nicht dazu.
 
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Telefonabzocke: Dreiste Masche mit angeblichen Verträgen - SWR Fernsehen :: MARKTCHECK :: Multimedia | SWR.de
Die Behörden haben lange Zeit nichts unternommen. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Kontrolle des Telekommunikationsmarktes, reagierte aber erst, nachdem Telomax schon monatelang Telefonkunden um ihr Geld erleichtert hat.
Die Behörde verbietet jedoch Telomax nicht grundsätzlich das abkassieren, sondern zunächst nur die Verwendung bestimmter Telefonnummern.

Doch Telomax ändert einfach die verbotenen Nummern und kassiert weiter. Es dauert Wochen, bis die Behörde den Trick durchschaut.
 
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Telefonabzocke: Dreiste Masche mit angeblichen Verträgen - SWR Fernsehen :: MARKTCHECK :: Multimedia | SWR.de
Die Telekom scheint es solchen Firmen einfach zu machen. Sie bekommt sogar Provision, wenn sie für Telomax Geld einzieht.
MARKTCHECK gegenüber rechtfertigt sich der Telefonriese, er sei gesetzlich dazu gezwungen.
Das ist schlichter Nonsense bzw dreist gelogen. Die dubiose Rolle der Telekom ( und anderer Provider ) wird viel zu wenig hinterfragt auch von den Medien.
 
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Die Telekom (und auch die anderen beteiligten TK-Provider) sagt bezüglich des angeblichen Fakturierungszwangs für derartige Drittleistungen die Unwahrheit. Es gibt diesen Fakturierungszwang bezüglich dieser Telomax-"Leistungen" nicht.

Die Frage ist nur, ob es einfach nur daran liegt, dass sie das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht kennen oder nicht kennen wollen - oder ob sie ganz bewusst die Unwahrheit sagen, entweder aus Bequemlichkeit ("Soll doch die BNETZA das richten..."), oder aus reinem Opportunismus bzw. weil sie sich evtl. Provisionen aus der Fakturierung nicht entgehen lassen wollen (falls es die überhaupt gibt).

Sofern die Telekom keine Provisionen für die Fakturierung erhält, ist die Weigerung, dieses Possenspiel zu beenden, doppelt unverständlich. Denn einerseits leidet die Telekom unter der Rufschädigung mit, andererseits dürften die vielen Einsprüche und Reklamationen inzwischen einiges an Zeiteinsatz im Beschwerdemanagement und bei den Hotlines kosten (und die Telomax zahlt diese Zeit ganz sicher nicht).

Tatsache ist: aus dem TKG lässt sich ein Fakturierungszwang für Dienstleistungen, die nicht TK-gestützt sind (darauf kommt es hier nämlich an!), nicht herleiten. Im Gegenteil.

Maßgeblich sind § 21 Abs. 7 TKG Buchst. a) und b):
a) Soweit der Endnutzer mit anderen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nicht etwas anderes vereinbart, ist ihm eine Rechnung vom Rechnungsersteller zu erstellen, die unabhängig von der Tarifgestaltung auch die Entgelte für Telekommunikationsdienstleistungen, Leistungen nach § 78 Abs. 2 Nr. 3 und telekommunikationsgestützte Dienste anderer Anbieter ausweist, die über den Netzzugang des Endnutzers in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Entgelte für während der Telefonverbindung übertragene Berechtigungscodes, wenn diese ausschließlich Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die Zahlung an den Rechnungsersteller für diese Entgelte erfolgt einheitlich für die gesamte in Anspruch genommene Leistung wie für dessen Forderungen.

b) Eine Verpflichtung zur Rechnungserstellung kann nicht auferlegt werden für zeitunabhängig tarifierte Leistungen im Sinne von Buchstabe a Satz 1 und 2 mit Entgelten über 30 Euro (ab dem 1. Januar 2008 über 10 Euro), zeitabhängig tarifierte telekommunikationsgestützte Dienste und Leistungen nach Buchstabe a Satz 2 jeweils mit Entgelten über 2 Euro pro Minute sowie für alle Dienste, für die ein Legitimationsverfahren erforderlich ist. Eine Verpflichtung zur Reklamationsbearbeitung der für Dritte abgerechneten Leistungen, zur Mahnung und zur Durchsetzung der Forderungen Dritter kann ebenfalls nicht auferlegt werden.
Was ein TK-gestützter Dienst ist, wird im TKG ganz eindeutig und unmißverständlich legaldefiniert:
§3 TKG Begriffsbestimmungen Ziff. 25 schrieb:
"telekommunikationsgestützte Dienste"
Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird;

Selbst wenn die Telomax also behaupten würde, dass angeblich ein kostenpflichtiger "Code" übermittelt werde, so liegt der Gesamtpreis für die "Dienstleistung" deutlich über dem erlaubten Limit. Soweit bekannt, wird aber während der Werbegespräche nicht einmal irgendein Berechtigungscode übermittelt.
Eine tk-gestützte Dienstleistung ist hier mithin beim besten Willen nicht anzunehmen. Die "Gewinneintragung" - welche auch immer - ist keine Dienstleistung, die an TK-Einrichtungen in irgendeiner Form gebunden wäre.
Die albernen, angeblich stattfindenden "Gewinnspieleintragungen" der karibischen Geisterfirmen (sofern es diese Eintragungen überhaupt gibt...) sind unstreitig "Leistungen", die weder einen zeitlichen noch einen räumlichen Bezug zu dem Telefonanruf haben. Dazu kommt noch, dass nicht einmal der TK-Endkunde selbst eine Verbindung ins Netz der Telomax angewählt haben muss, damit die Abbuchung ausgelöst wird. Beim Vorgang dieser Fakturierungen ist also für die Telekom in keiner Hinsicht prüfbar, ob der TK-Endkunde überhaupt wissentlich und willentlich irgendeine TK-gestützte Leistung in Anspruch genommen hat. Es geht hier noch nicht einmal um Telefonsex (da wird ja tatsächlich ein Telefonnetz für die Durchführung der Dienstleistung benutzt).

Mithin handelt es sich bei den ominösen "Dienstleistungen" in keiner Hinsicht um TK-gestützte Dienste.
Ein Fakturierungszwang kann daher der Telekom nicht entstehen.

Die Telekom lässt es trotzdem freiwillig zu, dass völlig sachfremde Leistungen über die TK-Rechnung inkassiert werden. Meines Erachtens schließt der Endkunde mit der DTAG aber einen Vertrag zur Nutzung von Telefon (und Internet). Er beauftragt damit die T-Com, ein Rechnungskonto zu führen, das für die Abrechnung der Verbindungsentgelte sowie für tk-gestützte Leistungen dritter Parteien bestimmt ist.

Ich wüsste aber nicht, dass der Endkunde in seinem TK-Vertrag die DTAG dazu ermächtigt, Rechnungen für das Absingen von Alle-Meine-Entchen auf dem Bahnhofsklo von Buxtehude zu erstellen. Sondern die Rechnungen sind für das bestimmt, was mit dem Telefonanschluß und seiner Nutzung auch zu tun hat. Telefonieren - und nichts anderes.

Wenn die Telekom trotzdem sich weiterhin für diese Geschäftsmodelle mit einspannen lässt und mithilft, den Verbraucher zu schädigen, dann zeigt dies, dass der Telekom der Schutz des TK-Endkunden vor unlauteren Geschäftsmodellen und vor Missbrauch der Fakturierung wurstegal ist. Es wird keine Rücksicht insbesondere auf alte Leute genommen, die nicht wissen, wie sie sich gegen die Abbuchungen dieses ekelhaften Zirkels wehren sollen - solange keine Angehörigen betreuend sich die Sache mit anschauen.

Erst plündert der Wiener Gewinnbimmler-Zirkel den Rentnern die Girokonten, jetzt macht das Millionenferkel über die Telefonrechnungen weiter. Und die Telekom macht treuherzig den Steigbügelhalter. Und der Esel namens Bundeswitzagentur steht daneben und schaut strohmampfend zu.

Obwohl er auch ganz anders könnte, denn da heißt es in § 21 Abs. 7 TKG Buchst. d):
Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haben dem Rechnungsersteller gegenüber sicherzustellen, dass ihm keine Datensätze für Leistungen zur Abrechnung übermittelt werden, die nicht den gesetzlichen oder den verbraucherschutzrechtlichen Regelungen entsprechen. Der Rechnungsersteller trägt weder die Verantwortung noch haftet er für die für Dritte abgerechneten Leistungen.

Mit anderen Worten:
Laut TKG hat die Telomax als Anbieter von TK-Dienstleistungen bzw. Verbindungsnetzbetreiber sicherzustellen, dass keine Datensätze für nicht TK-gestützte Leistungen an die Telekom übermittelt werden.
Wenn die Telomax gegen diese ausdrückliche Auflage des TKG verstößt, dann ist ihr m.A.n. die Drittfakturierung insgesamt zu verbieten.

Wenn die BNETZA diese Möglichkeit nicht wahrnimmt, dann ist sie ebenfalls Steigbügelhalter skrupelloser Machenschaften. Die Vermutung, dass sie es nicht besser kann, weil sie einfach nur zu dämlich ist, macht es nicht besser.
 
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Hervorragende Analyse

Fragt sich , warum die Medien, Verbraucherzentralen und Politiker diesen haarsträubenden
Mißstand und Mißbrauch des Abrechnungssystem der Telekom, der diese Form der Abzocke
überhaupt ermöglicht, nicht krasser und deutlicher anprangern.

etwa Angst vor dem Rosa Riesen?
 
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Die lesen alle das TKG nicht.
Selbst wenn sie es lesen würde, würden sie es nicht verstehen.

Warum alle Beteiligten, die durch nichts gestützte Behauptung der Telekom, dass sie "gesetzlich"
dazu verpflichtet sei, vollkommen sachfremde "Dienstleistungen" einzukassieren
von Medien und Verbraucherzentralen so völlig kritiklos hingenommen wird und auch bei der BNetzA
nicht im mindestens hinterfragt wird, könnte etwas mit dem Geist der alten Deutschen Bundespost
zu tun haben, der immer noch über der Telekom "wallt" obwohl sie längst ein rein
privatwirtschaftliches Unternehmen geworden ist

Die ehemalige Deutsche Reichspost später Deutsche Bundespost war eine Behörde und
was von ihr "verlautbart" wurde, war sakrosanktes und unumstößliches Gesetz.
Diese Untertanendenke scheint immer noch in den Gehirnen vieler Bürger inklusive
der eigenen Rechtsabteilungen der Telekom festzusitzen und daher werden solche
Behauptungen nicht mal im Ansatz bezweifelt.
 
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"Telomaxen" findet auch in anderen Ländern statt. Nur gehen diese Länder anders damit um:
http://forum.computerbetrug.de/plauderecke/64090-minnesota-fbi-razzia-wegen-telefonbetrug.html
Vielleicht verhalten sich einige mitverdienende Unternehmen in Deutschland deshalb so, wie sie sich verhalten, weil sie - im Gegensatz zu US-Firmen - keine Folgen daraus fürchten müssen...

"telomaxen" ~ "LEC billing"
What is LEC Billing?
LEC stands for Local Exchange Carrier and refers to local telephone company that provides local services and long distance service. LEC billing allows us to bill through these services in order to place charges on the customer’s telephone bill.

hier: Geblubber, dort: FBI-Razzia
 
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Gewinnspiele: Verbot der Rechnungslegung
Compliance-Magazin.de vom 21.02.11 schrieb:
Bundesnetzagentur: Abrechnungsverbot von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten erweitert
"Durch unsere jetzige Entscheidung wird der Verbraucher umfassend vor den unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Wir wollen nicht warten, bis die gleichen unseriösen Geschäftsmodelle mit noch nicht verwendeten Produkt-IDs bzw. Artikel-/Leistungsnummern fortgesetzt werden. Das präventive Eingreifen verhindert den erneuten Missbrauch. Die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen ist das effektivste Mittel, um das Modell unattraktiv zu machen", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Fragt sich, warum die Telekom behauptet, unseriösen Geschäftsmodellen dienen zu müssen.
Ohne diesen Zuträgerdienst gäbe es das ganze Geschäftsmodell nicht.
Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Forderungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass Entgelte für diese Eintragsdienste in vergleichbarer Form geltend gemacht werden.
Kasperletheater pur.

http://www.abendzeitung-muenchen.de...mer.d45cc15c-7531-4645-85e0-9e3f4555f31c.html
Gleichzeitig muss an Telomax geschrieben und der Forderung widersprochen werden.
Ein Musterbeispiel schwachsinniger Berichterstattung
 
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Geht irgendwie nicht zur Zeit: Google
Offenbar dauert die tel-and-pay-"Störung" noch an:
Die Webseite kann nicht gefunden werden
Ein DNS-Fehler ist aufgetreten. Server kann nicht gefunden werden. Der Link ist möglicherweise beschädigt.
Neue "Firma" - neues "Glück"?
Oder man verschiebt auf einen Offshore-Server? Fragen über Fragen!
Registriert ist die Domain ja noch (auf die Telomax GmbH natürlich). :wink:
 
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Offenbar dauert die tel-and-pay-"Störung" noch an:
Die Geldflüsse fließen jedenfalls: http://www.amazon.de/tag/playstation 3/forum?cdSort=newest&cdThread=Tx2L28913G92MOJ
Antwort auf einen früheren Beitrag vom 21. Februar 2011 23:03 CET

Hallo , melde mich auch wieder, da ich nun meine 2. Telefonrechnung erhalten habe . Auch da waren wieder Forderungen von Telomax drauf, die ich natürlich nicht mit bezahlt habe, sondern nur die wirklichen Telefonkosten. Von Telomax habe ich trotz zweier Einschreiben noch keine Post erhalten.
 
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Telekom: Einstweilige Verfügung gegen telomax - onlinekosten.de
Der Bonner Konzern hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den nach ihren Angaben "zweifelhaften Anbieter" erwirkt. Die Telekom kündigt zudem den Abrechnungsvertrag, der die Fakturierung und das Inkasso für telomax regelt. Damit werden keine weiteren Forderungen mehr über die Telekom-Telefonrechnung abgerechnet.

Telekom kündigt Abrechnungsvertrag fristlos

Telekom-Kunden hatten Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen können. Inzwischen hätten Kunden zudem eidesstattlich versichert, dass sie keinen Vertrag mit telomax abgeschlossen haben. Auf der Grundlage der einstweiligen Verfügung gegen telomax hat die Telekom schließlich die fristlose Kündigung des Abrechnungsvertrags bekanntgegeben. Dem Frankfurter Unternehmen steht es aber noch frei, Rechtmittel gegen die Verfügung einzulegen.
Die Telekom-News: http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/994044
 
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Und für diese "umwälzende" Erkenntnis haben die über ein halbes Jahr gebraucht?

Seit August 2010 war/ist das Abzocktheater bereits bekannt.
 
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Immer mehr Telefonbetrug - Fahndung meist vergebens - Service - sueddeutsche.de
Die Staatsanwälte stellen ihre Ermittlungen gegen Telefonbetrüger in zwei von drei Fällen ergebnislos ein, weil sie den Täter nicht ausfindig machen können, berichtete die «Süddeutsche Zeitung» (Samstag) unter Berufung auf einen Bericht des Bundesjustizministeriums. In einem weiteren Zehntel bis Fünftel der Fälle könne der Tathergang laut dem Bericht nicht ermittelt werden.
http://www.sueddeutsche.de/geld/betrug-per-telefon-ganz-ueble-nummern-1.1065157
Am häufigsten wird mit Gewinnspielen betrogen
 
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Das Ministerium hatte eine Umfrage bei der Bundesnetzagentur, den Bundesländern sowie bei Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden gemacht.
...und zwar laut Aussage der Frau Ministerin lediglich für 2009/2010. Da sind Dutzende eingestellte Ermittlungsverfahren wegen Pingbetrug usw. nicht enthalten...
Wir haben hier im Forum sicher über 20 Pingwellen erlebt und nur eine einzige wurde "durchermittelt". Der Rest wurde mit teils peinlichen Verrenkungen beerdigt. Hannover, Mannheim, Celle,...
 
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