Vorsicht bei habibi.de

http://stmk.arbeiterkammer.at/berat...tung_falle/Internetabzocke_auf_Habibi.de.html
Durch die Zustimmung der AGB und der Datenschutzbestimmungen, sowie der Betätigung der Schaltfläche "Kaufen" steht einem dauerhaften Abo so gut wie nichts mehr im Wege. So gut wie fast nichts: Denn eine zulässige Vertragsverlängerung ist nur mit gesonderter Mitteilung rechtsgültig. Und da diese laut Schilderungen unserer KonsumentInnen nicht vorgenommen wurde, handelt es sich hierbei um unzulässige Vertragsverlängerungen, für die keine Zahlungspflicht für allfällig in Rechnung gestellte Abokosten gelten.
 
Hallo, ich bin gerade aus allen Wolken gefallen als ich meine Post geöffnet habe....

Bin leider auch eine von den blöden die sich auf dieser Seite angemeldet haben, aber war seitdem nicht mehr auf der seite weil sie einfach absolut sinnfrei ist....

Nun bekam ich Post mit einer Rechnung über 158 Euro für ein Jahr, damit kann ich mal von ausgehen das die 14 Tage wiederruf vorbei sind....

Was kann ich den jetzt am dümmsten tun ????

Dennoch das wiederrufsschreiben rausschicken oder gleich zum Anwalt oder kann man sich irgendwo hinwenden wo man Hilfe bekommt?
 
Mein Papa hat sich bei Habibi angemeldet weil eine Collegin ihm gesagt hat dass er dort tolle Preise findet und dann wusste er nicht mehr was mit Paket Premium usw. ist also er hat Habibi.de einfach verlassen ohne ein Vertrag zu machen oder sowas. Und jetzt ist es bei uns daheim ein Brief gekommen dass wir 158 € zahlen müssen weil er angeblich dieses Paket genommen hat und die 14 Tage für testen sind abgelaufen. Ich kann einfach sowas nicht glauben, was sollen wir in diesem Fall machen?
 
Ich kann einfach sowas nicht glauben, was sollen wir in diesem Fall machen?

Ganz einfach: ein geeignetes Heißgetränk Eurer Wahl aufsetzen, bei Bedarf noch etwas C2H5OH-haltiges hineingeben. Beispielsweise ist bei dieser Jahreszeit ein Irish Coffee eine gute Wahl.

Und danach: ganz tiefenentspannt zurücklehnen.

Es entsteht auf dieser albernen Habibi-Hubbel-Bubbel-Hubba-Bubba-Seite kein kostenpflichtiger Vertrag, und zwar egal, ob man vor der Bestätigung die Seite verlässt oder ob man sogar noch die Bestätigung geklickt hat. Die Gründe dafür stehen bereits ausführlich und wortgewaltig erklärt hier oben seitenlang im Thread sowie in den verlinkten Informationsartikeln. Überraschende Klausel gem. § 305c BGB, Verstoß gegen Treu und Glauben gem. § 307 BGB, Verstoß gegen das Prinzip von Preisklarheit und Preiswahrheit aus § 1 Abs. 6 PAngV, und so weiter und so fort.

Der sächsische Habibi-Hubba-Wubba wird auch nicht vor Gericht gegen Euch klagen.

Das alberne Mahn-Gequake seiner Mahnschranzen könnt Ihr geflissentlich aussitzen. Eine Reaktion darauf ist rechtlich nicht erforderlich. Es gibt keine Rechtspflicht, auf einen Vortrag eines rechtlich nicht bestehenden Anspruchs außergerichtlich reagieren zu müssen.

Falls die Gegenseite es mit einem Mahnbescheid probiert (gelber Brief vom Gericht, ist aber ganz extrem unwahrscheinlich...): Widerspruch innerhalb 14 Tagen gegen den Mahnbescheid ans Gericht einreichen.

Ansonsten können Euch die Mahnschranzen rein gar nichts. Papier (außergerichtlich) ist äußerst geduldig. Und an einer gerichtlichen Klärung hat der Abzocker kein Interesse, auch wenn er dauernd versucht, den Betroffenen etwas anderes weiszumachen.

Und Dein Papa soll seine Kollegin bitte übers Knie legen und ihr von mir noch 5 Patscher extra mit geben, und zwar auf den nackten Poppes bitteschön.
 
Das ist vergleichbar mit dem Mahngeblubbere der früheren Haupteintreiber"rechtsanwälte" K.G. und O.T.: Nachbarn brachten mir seinerzeit stoßweise diese Dummbatz-Drohungen der beiden Rechtsverdreher mit immer demselben Text: Meldung an Schufa, Antrag auf eidesstattliche Versicherung, keine Handy-Verträge mehr usw. usw. Es fehlte lediglich noch die Drohung mit der Einschaltung des päpstlichen Femegerichts und der Exkommunizierung! Passiert ist nie etwas - nach dem zweiten Mahnschreiben war Ruhe. Und genauso dürfte es sich hier verhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oooooooohhhh (Mitleid heuchel), das ist aber jammerschade, dass da eine böse böse Bank dem Abzocker auf freundlichen Zuruf das Konto gleich wieder dicht gemacht hat und Abzockers sich woanders Kontoasy erbetteln muss.
 
Auch ich habe Rechnung und inzwischen Mahnung per email und Post bekommen. Wollte morgen mal eine Anwalts Hotline anrufen was zu tun ist. Das kann ich mir wohl sparen oder? Kann ich wirklich einfach alles ignorieren was von habibi.de kommt ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen?
 
https://www.verbraucherzentrale.de/habibi
Mit sensationellen Rabatten wirbt die Internetseite habibi.de um Kundschaft: neue Laptops und Computer für unter 15 Euro oder Kaffeemaschinen für 2,50 Euro. Das Geheimnis hinter den unglaubwürdigen Preisen: eine Art Abo-Falle.
...

Der Betreiber von habibi.de ist den Verbraucherzentralen bestens bekannt. Das Portal stammt aus derselben Schmiede wie die immer wieder unrühmlich aufgefallenen Anbieter melango.de und B2B Technologies GmbH.
 
Die sind aber hartnäckig. Hab jetzt schon die dritte Mahnung per email bekommen, da wird schon immer mit Gericht gedroht. Und heute eine per Post dass es bereits intern an ein Inkasso Unternehmen weitergeleitet wurde. Soll ich mich immer noch still halten oder doch nen Anwalt einschalten?
 
Soll ich mich immer noch still halten oder doch nen Anwalt einschalten?
So genau können wir dir das hier nicht sagen, da das womöglich verbotene Rechtsberatung wäre. Das machen andere:

RA Hoesmann schrieb:
Rechtslage ist umstritten

Nutzer, welche sich irrtümlich auf der Webseite Habibi.de angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen der Firma Habibi.de Media GmbH nicht ignorieren, da hier die Rechtslage nicht eindeutig ist. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an und Nutzer sollten aktiv gegen Forderungen der Firma Habibi.de Media GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.
 
Liebe Brina1405,

Deine Informationen an uns, sind so reichhaltig, dass wir nun sogar problemlos das Alter der Kinder des Busfahrers errechnen können, der jetzt um 03.12am in Miami die letzten Besucher der Disco Red Pepper am Hollywoodboulevard abholt.

Hmmm, was will der blöde Ben denn damit sagen?

Selbst wenn wir dürften, könnten wir dir keine deiner Fragen mit sinnvollen Hinweisen beantworten, da unser Medium fürs hellsehen grade in Urlaub ist.
Denn nur die könnte uns nun mitteilen, was du genau erhalten hast und was du bereits getan hast oder eben nicht getan hast.

Der einzig gute Tip ist nun: Wende dich an einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.
 
Die sind aber hartnäckig. Hab jetzt schon die dritte Mahnung per email bekommen, da wird schon immer mit Gericht gedroht. Und heute eine per Post dass es bereits intern an ein Inkasso Unternehmen weitergeleitet wurde. Soll ich mich immer noch still halten oder doch nen Anwalt einschalten?

Och Mönno, da hast Dich scheinbar bisher so profimässig verhalten und stellst jetzt noch so eine Frage?

Dabei ist die Antwort doch so einfach und naheliegend: "kommt immer auf die Einstellung an, entweder man sieht es gemütlich oder sportlich"
 
RA Hoesmann schrieb:
Rechtslage ist umstritten

Nutzer, welche sich irrtümlich auf der Webseite Habibi.de angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen der Firma Habibi.de Media GmbH nicht ignorieren, da hier die Rechtslage nicht eindeutig ist. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an und Nutzer sollten aktiv gegen Forderungen der Firma Habibi.de Media GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Weiter unten schreibt er aber (und zwar m.A.n. völlig richtig):

Nach meiner Ansicht handelt es sich bei der Klausel um eine überraschende Klausel im Sinne des BGB, infolgedessen diese Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Auch wird im Rahmen der Anmeldung nicht ausreichend auf die Entgeltlichkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft hingewiesen. Da die Nutzer im Internet üblicherweise von einer kostenlosen Nutzung eines Marktplatzes ausgehen, ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig. Zudem entspricht die Angabe nicht der Preisangabeverordnung.

Was an dieser Rechtslage nun "umstritten" sein soll, das weiß ich nicht.

Vielmehr ist die Rechtslage (zumindest bei Privatverbrauchern) eigentlich völlig eindeutig: auf dieser albernen Habbeldibibbeldibubb-Webseite entsteht wegen § 305c BGB (überraschende Klausel) sowie wegen des Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 307 BGB) sowie wegen Verstoß gegen die Preisklarheit und Informationspflichten (§ 1 Abs. 6 PAngV, § 312d BGB) kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag. Im übrigen gibt es hierzu auch diverse Gerichtsurteile gegen die Habbeldi-Melangonier. Die Rechtslage ist also klar.

Wenn es keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag gibt, dann gibt es (zumindest für den Privatverbraucher) keine Rechtspflicht, auf die albernen Mahnungen reagieren zu müssen - solange nicht ein gelber Brief mit Mahnbescheid oder eine Klage vom Gericht kommt. Und solange braucht man auch nicht zwingend einen Anwalt.

Wer sich dennoch unsicher fühlt, kann selbstverständlich einen Anwalt beauftragen, bleibt jedoch auf den Kosten sitzen (außergerichtliche Vertretung). Alternativ berät für 15 Euro auch die Verbraucherberatung. Die händigen auch nur einen Musterbrief aus (für den es eigentlich keine Rechtspflicht gibt...) und sagen ansonsten dasselbe.
 
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