Vorsicht bei habibi.de

Die dürfen auch meinetwegen mit der "Weiterleitung an das Inkassobüro" drohen. Das interessiert alles überhaupt nicht. Auch der 28. Inkassobrief ändert nichts an der Tatsache, dass auf der Webseite kein wirksamer Vertrag entstanden ist. Im übrigen hat nicht das Inkassobüro über die Zahlungspflicht zu entscheiden, sondern allenfalls (wenn es denn überhaupt dazu kommt...) vor Gericht der Richter. Im weit überwiegenden Regelfall meiden die Abzocker aber den Gang zum Gericht. (Selbst wenn sie es doch probieren: man hat keinen Nachteil, wenn man sich bis zur Klage gar nicht geäußert hat, und dann hat man immer noch Zeit für den Anwalt).

Das Inkassobüro hat hierbei überhaupt gar nichts zu melden. Ein Inkassobüro ist keine Behörde, sondern nur ein privat beauftragtes Schreibbüro, das für seinen Auftraggeber dessen Meinung hinausposaunen darf: "Äi, ich krich von Dir 100 Euro...". Diese Meinung muss einen nicht weiter interessieren.
 
Nur, dein dickes hier durchaus bildlich zur Schau gestelltes Fell, hat kaum ein Betroffener. Diese Mahnschreiben sind beängstigend und genau das sollen sie für den Ottonormalo auch sein!

Wenn Otto zuerst eMails und dann später auch noch Briefe bekommt, überlegt er sich mindestens dreimal, was er dagegen tun könnte. Einige Ottos fragen dann hier an. Das Problem ist aber, dass die meisten Ottos tatsächlich beim Habibi waren und das Ganze dann womöglich ausgehen kann, wie damals in Hornberg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich sind die Mahnschreiben beängstigend für den Otto Normalo. Genau deswegen schreibe ich doch so ausführlich, dass die Forderung substanzlos ist, und dass Inkassobüros keine Sonderrechte haben.

Wenig hilfreich finde ich dagegen offengestanden ein Zitat aus einer Anwaltswebseite, wo im Titel massiv Verunsicherung gestreut wird ("umstrittene Rechtslage", obwohl das gar nicht umstritten ist...). Damit kann kein Betroffener was anfangen.

Ob die Betroffenen "beim Habibi waren" oder nicht, das ist ebenfalls unerheblich - es gilt § 305c BGB (schreibt sogar auch dieser Anwalt...). Folglich gibt es keine Vertragsgrundlage, und es wird da auch nichts ausgehen "wie in Hornberg". Im Gegenteil: es gibt z.B. mehrere erfolgreich ausgegangene negative Feststellungsklagen seitens Betroffener (gegen melango.de, das Vorläuferprojekt von "habibi"), es wurde also mehrfach gerichtlich festgestellt, dass keine Vertragsgrundlage und kein Zahlungsanspruch besteht - sowohl bei Privatpersonen als auch bei Gewerbetreibenden. Und im Gros der Fälle geht da nie etwas ans Gericht.
 
Unser Chemienitzer Liebling (Habibi = arabisch für Liebling) geht wieder auf Kundenfang. Zuletzt gesehen gestern und heute mittag

siehe Screenshot von heute mittag:
Habibi-Werbung 01.03.2016.png

wenn ich mir dann ansehe, was ihm vom LG Leipzig in 2014 so alles untersagt worden ist:


02.12.2014
Landgericht Leipzig untersagt B2B Technologies Chemnitz Werbung mit falschen Preisen
Verbraucherzentrale Sachsen mit Eilantrag erfolgreich
Die Firma B2B Technologies Chemnitz darf nicht mehr mit falschen Preisen im Internet werben. Dies hat das Landgericht Leipzig in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen eingeleiteten Eilverfahren entschieden. Das Verbot gilt auch für soziale Netzwerke wie Facebook, wo die Chemnitzer mit Werbeanzeigen und Firmenpräsenzen sehr aktiv waren.

"Die Entscheidung erging nicht nur gegen die Firma, sondern auch gegen ihren Geschäftsführer David Jähn persönlich", teilt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen mit. "Nach der Rechtsprechung haftet er als Geschäftsführer auch als Privatperson für das Verhalten seines Unternehmens."

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

dann weiß ich nicht, ob das so klug ist, was man sich da im Chemienitzer Solaris-Tower ausgedacht haben mag.
 
kloar, das geschieht doch, ähnlich der Kontoklatsche, schon fast reflexartig:


Sehr geehrter Herr David Jähn,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Für unsere Arbeit ist es äußerst wichtig, dass engagierte Verbraucherinnen und Verbraucher uns jederzeit und aus erster Hand über Probleme mit Anbietern informieren. Den von Ihnen übermittelten Sachverhalt werden wir nach einer Prüfung für unsere weiteren Aktivitäten gern nutzen. Bitte nehmen Sie hierzu auch unsere Presseinformation vom 26.01.2016 http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/habibi zur Kenntnis. Vielen Dank.




Mit freundlichen Grüßen


A***-K***** W********
Referentin Recht


Zentrales Termintelefon 0341-undsoweiter

Fax: 0341-undsofort


Sitz des Vereins:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Katharinenstraße 17

04109 Leipzig

eingetragen beim AG Leipzig unter VR 56

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau A***** H****

Modedit: Link funktionsfähig gemacht. BT/MOD
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich als Otto Normalo habe bis jetzt alles ignoriert was ich von habibi bekommen habe, sowohl per Mail als auch per Post.
Allerdings habe ich nun eine E mail, in der man meine (angebliche) IP Adresse nennt und einen Zeitstempel mit dem ich mich auf der Seite angemeldet habe. Schön langsam wird mir doch Angst dass das noch ausartet und vor Gericht geht. Dummerweise habe ich wohl wirklich versehentlich diesen Testzugang abgeschlossen und natürlich nicht widerrufen da alle Mails in meinem Spamordner gelandet sind.
 
Fang >> hier << einfach nochmal das lesen an.
Schick mir per PN mal Deine Adresse, dann schick ich Dir auch alle 14 Tage ein böses Schreiben daß Du mir jetzt 1000 € schuldest weil ich Dir hier geantwortet habe ...
Merkst was?
 
Schön langsam wird mir doch Angst dass das noch ausartet und vor Gericht geht. Dummerweise habe ich wohl wirklich versehentlich diesen Testzugang abgeschlossen und natürlich nicht widerrufen da alle Mails in meinem Spamordner gelandet sind.

Hand-auf-die-Stirn-klatsch!

Denk doch erst mal nach, dann beantworte bitte folgende Frage: Mit was, oder wegen was sollen Abzockers vor Gericht auftreten?

Etwa: "Herr Richter, der/die da hat den erschlichenen Vertrag für meine Abofalle nicht bezahlt, ich bitte um Verurteilung?"

In den 10 Jahren seit Auftauchen des "Geschäftsmodells" habe ich einen einzigen Fall erlebt, in dem ein Abzocker sich gewagt hatte, aufgrund des sehr denkwürdigen Verhaltens seines angeblichen "Vertragspartners" vor Gericht zu ziehen.

Resultat seines frechen Vorstoßes: die Richter sind auf seine Einlassungen, wie rechtskonform doch der angebliche Vertrag zustanden gekommen wäre, überhaupt nicht eingegangen, sondern haben ihm die betrügerische Natur seines Vorgehens gleich um die Ohren gehauen! Und das war noch ein Abzocker von altem Schrot & Korn gewesen, will sagen, der hatte nicht nur Traute & Chuzpe, sondern auch "systemverbundene" Anwälte an der Seite (und eine davon im Bett) gehabt.
 
Ich habbe eine frage mus ich das zahlen ? mier ist die 3 wahrnung gekomen sie ist 18.2 gesendet solte sie bis 26.2 bezahlt sein und is nur gestern gekomen (3.3) mus ich das zahlen ? bitte helfen :(
 
Hallo Leute,
ich bin ziemlich neu hier. Aber wir haben auch so unseren Spaß mit habibi.de.
Mein Mann hatte im September 2015, im Internet die Seite gefunden und mal reingeschaut.
Mein Sohn hatte sich über diese ominöse Seite im Netz mal schlau gemacht und herausgefunden
das es eine fiese Abzockfalle ist.
Es wurde von einem Anwalt geraten, alle Mahnungen von Habibi.de zu ignorieren und bestenfalls
auf ein Schreiben vom Gericht zu warten, um allem zu Widersprechen.
Alle Mahnungen von Habibi.de hatten wir bekommen und ignoriert.

Nun bekamen wir letzte Woche, ein Schreiben von einem Rechtsanwalt Erik Hammer aus Leipzig.
Dieser nett Herr Rechtsanwalt möchte neben den Hauptforderungen von Habibi.de, 70,20€ Anwaltkosten.
Und für jeden weiteren Verzugstag kommen weitere Verzugszinsen von 0,02 € täglich hinzu.

Da hat man Töne.
 
Nun bekamen wir letzte Woche, ein Schreiben von einem Rechtsanwalt ....

http://www.radziwill.info/3-Teil-zu...ll-Geld-fuer-habibi-de-Anmeldungen-beitreiben
Anwälte, die nichts zu sagen haben

Rechtsanwalt E. Ha., war uns bislang nicht bekannt, schon gar nicht negativ. Was ihn dazu antreibt, für eine Firma, wie die Habibi Media GmbH, aufzutreten und seine Reputation zu riskieren, wissen wir nicht. Manchmal sind Rechtsanwälte, die für Firmen der Abzocker-Szene arbeiten, aber auch nur deren Sprechpuppen. Ihr Beruf soll Angst einjagen, ....
 
@LilithNut,

"da hat man Töne".... stimmt, der kam völlig unerwartet aus dem Nichts. Konnte gar nicht glauben, dass das ein zugelassener Anwalt ist.

Ohne rechtsberatend tätig zu werden, würde ich dem Anwalt höflich freundlich schreiben, ob er sich bewusst ist, für wen und was er das Inkasso übernommen hat? Ein kleiner Verweis auf entsprechende Fundstellen im Netz einschließlich des von der Verbraucherzentrale erwirkten und rechtskräftigen Unterlassungsurteils sollte Deine Schilderung begleiten.

Im Schlussakkord fragst Du den Inkassoanwalt, ob er wirklich der Meinung ist, diese dubiose Forderung aufrecht erhalten und auch durchfechten zu wollen/können, bevor Du kenntlich machst, dass dieser Schriftsatz in Kopie an Deinen Rechtsbeistand ebenfalls versendet wird.

Du brauchst nicht glauben, dass Du dann vom Inkassoanwalt die Nachricht erhälst, er würde das Inkasso einstellen. Das bewahrt Dich aber vor der Kostenübernahme Deiner Rechtskosten für die Beauftragung Deines Rechtsbeistandes für den Fall, dass da weitere fordernde Schreiben folgen.
 
Es gibt grundsätzlich rechtlich keine Notwendigkeit und auch keine Pflicht, auf Inkassomahnungen bei unberechtigten Forderungen reagieren zu müssen, auch nicht auf die von Anwälten.

In aller Regel wissen diese Anwälte auch durchaus selbst ganz genau, für welches rechtlich wie gelagerte Geschäftsmodell sie da inkassieren. Es ist also überflüssig, den Herrn darauf aufmerksam machen zu wollen, denn der weiß das schon selbst, und er hat sich ganz bewusst dafür entschieden - aus welchen Beweggründen auch immer.

Das bewahrt Dich aber vor der Kostenübernahme Deiner Rechtskosten für die Beauftragung Deines Rechtsbeistandes für den Fall, dass da weitere fordernde Schreiben folgen.
Nein. Tut es nicht. Die Kosten für die anwaltliche Abwehr außergerichtlicher Forderungen trägt immer der/die Betroffene.
Und wenn die Sache vor Gericht geht, dann trägt die Kosten immer derjenige, der eine unberechtigte Forderung vorgetragen und "sich eines Anspruchs berühmt" hat und der dann hierfür die Rechtsgrundlage nicht nachweisen kann. Es wird aber nicht vor Gericht gehen, denn die Hibbeldimelangonen klagen typischerweise nicht.
 
Ich bin weder RA, noch gebe ich irgendeine Rechtsberatung!

Von daher würde ich den Beantwortung der von mir aufgestellten These einschließlich der sich dann anschließenden Aktivität einem RA überlassen wollen.

Allerdings ist ja nicht so, dass es keine entsprechenden Präzedenzfälle gäbe Klick.
 
Damit bestätigst du ja nun mit dem Klick voll die Aussage von Antscammer und widersprichst deiner eigenen Aussage.
Geld für die Einschaltung eines eigenen Anwaltes gibt es nur dann zurück, wenn es vor Gericht geht UND du der Gewinner des Verfahrens bist ;)
 
Hahaha, belass es einfach dabei, dass der Rechtsbeistand gefragt werden sollte, es aber durchaus Präzedenzfälle gibt, auf die sich der Rechtsbeistand auch außergerichtlich berufen kann. Bei so manch einem reicht es, das Schwert zu zeigen...
 
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