Antiscammer
Sehr aktiv
Die dürfen auch meinetwegen mit der "Weiterleitung an das Inkassobüro" drohen. Das interessiert alles überhaupt nicht. Auch der 28. Inkassobrief ändert nichts an der Tatsache, dass auf der Webseite kein wirksamer Vertrag entstanden ist. Im übrigen hat nicht das Inkassobüro über die Zahlungspflicht zu entscheiden, sondern allenfalls (wenn es denn überhaupt dazu kommt...) vor Gericht der Richter. Im weit überwiegenden Regelfall meiden die Abzocker aber den Gang zum Gericht. (Selbst wenn sie es doch probieren: man hat keinen Nachteil, wenn man sich bis zur Klage gar nicht geäußert hat, und dann hat man immer noch Zeit für den Anwalt).
Das Inkassobüro hat hierbei überhaupt gar nichts zu melden. Ein Inkassobüro ist keine Behörde, sondern nur ein privat beauftragtes Schreibbüro, das für seinen Auftraggeber dessen Meinung hinausposaunen darf: "Äi, ich krich von Dir 100 Euro...". Diese Meinung muss einen nicht weiter interessieren.
Das Inkassobüro hat hierbei überhaupt gar nichts zu melden. Ein Inkassobüro ist keine Behörde, sondern nur ein privat beauftragtes Schreibbüro, das für seinen Auftraggeber dessen Meinung hinausposaunen darf: "Äi, ich krich von Dir 100 Euro...". Diese Meinung muss einen nicht weiter interessieren.