Vormerken: * Kehraus-Tag 17.6.05 *

dvill

Aktiv
Die mageren Erträge für Feilschäring-Freibeuterangebote führen zu anderen Verwendungen der bekannten Schlepperseiten. Insofern ist bereits eine wachsende Sicherheit im Netz spürbar.

Dennoch scheint verbreitet die Devise zu sein, mit den alten Dialerlayouts, von denen die RegTP überzeugt ist, dass sie die Anforderungen an eine bewusste Entscheidung des Verbrauchers nicht erfüllen, bis zur letzten Sekunde maximal auszuschöpfen.

Das heißt dann aber auch: Keine Sekunde länger als 0:00 Uhr am 17.6.05.

Soll heißen: Was von dem Zeugs am 17.6.05 noch verfügbar sein sollte, dokumentiert unzureichende Bemühungen zur Orientierung an gesetzlichen Regelungen des Betreibers und führt zur rechtswidrigen Nutzung der 09009-Nummer.

Falls sich nach dem 17.6.05 solche Nutzungen der 09009-Nummern nachweisen lassen, wären das für die RegTP wertvolle Hinweise, die Zuverlässigkeit von Dialerbetreibern zu bewerten.

Nebenbei stellt sich die Frage, wie die jeweiligen Betreiber sicherstellen, dass vor dem 16.6.05 heruntergeladenen Dialer nach dem 17.6.05 nicht mehr zur Anwahl genutzt werden.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Falls sich nach dem 17.6.05 solche Nutzungen der 09009-Nummern nachweisen lassen, wären das für die RegTP wertvolle Hinweise, die Zuverlässigkeit von Dialerbetreibern zu bewerten.
Mal schauen, wenn ich am 17. gegen 00:00 etwas Zeit habe, dann kann ich gerne dokumentieren, was mir da so vor die Flinte kommt. ;)
dvill schrieb:
Nebenbei stellt sich die Frage, wie die jeweiligen Betreiber sicherstellen, dass vor dem 16.6.05 heruntergeladenen Dialer nach dem 17.6.05 nicht mehr zur Anwahl genutzt werden.
Das ließe sich eigentlich nur lösen, in dem die verwendeten Rufnummern geerdet werden und die 17.6-Dialer mit neuen Rufnummern laufen.

MfG
L.
 
Stalker2002 schrieb:
dvill schrieb:
Nebenbei stellt sich die Frage, wie die jeweiligen Betreiber sicherstellen, dass vor dem 16.6.05 heruntergeladenen Dialer nach dem 17.6.05 nicht mehr zur Anwahl genutzt werden.
Das ließe sich eigentlich nur lösen, in dem die verwendeten Rufnummern geerdet werden und die 17.6-Dialer mit neuen Rufnummern laufen.
So ähnlich sehe ich das auch. Zur Umstellung gab es die Übergangszeit von 3 Monaten. Dann darf man aber die Zeit nicht zur Anlieferung der alten Dialer bis zur letzten theoretische Sekunde nutzen.

Es gibt neue und alte Dialer zu gleichen Rufnummern. Da bin ich gespannt, wie die Betreiber das genannte Problem lösen werden.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Zur Umstellung gab es die Übergangszeit von 3 Monaten.
Dann darf man aber die Zeit nicht zur Anlieferung der alten Dialer bis zur letzten theoretische Sekunde nutzen.
Alles was nicht ausdrücklich und bis ins kleinste Detail verboten ist , ist erlaubt. Das hat die Vergangenheit gelehrt.
Daher ist das Gejammer eines bekannten Teils der Dialerbranche über angebliche Überregelementierung
Heuchelei, es gibt wie man sehen kann Dialerbetreiber, die kein Problem damit haben schon vor dem 17.6
Dialer nach neuer Vorschrift einzusetzen.

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=104920#104920

Es ist wohl kaum verwunderlich, dass es genau dieselben sind, über die es offensichtlich
wenige Beschwerden in der Vergangenheit gegeben hat und deren Dialer auch
nicht zu hunderttausenden deregistriert wurden.
Außerdem zählen sie auch wohl zu denjenigen, die ohnehin Dialer nur als Alternative anbieten und
nicht mit der bekannten Penetranz als einzigem Zahlungsmittel.

cp
 
Captain Picard schrieb:
Alles was nicht ausdrücklich und bis ins kleinste Detail verboten ist, ist erlaubt.
Das ist scheinbar der wirkliche Verhaltenskodex des Gewerbes vollumfänglich.

Die Auslieferung des alten Dialers mag bis zur letzten Sekunde erlaubt sein.

Die Nutzung des alten Dialers nach dem 17.6.05 durch Verbraucher wäre jedoch eine nicht-rechtskonforme Nutzung der 09009-Nummer.

Die Übergangszeit ist für die Abschaltung alter Dialer zu nutzen. Die Betreiber müssen eben rechtzeitig auf die neuen umsteigen und dem Verbraucher entsprechende Informationen zukommen lassen.

Dietmar Vill
 
Die Nutzung des alten Dialers nach dem 17.6.05 durch Verbraucher wäre jedoch eine nicht-rechtskonforme Nutzung der 09009-Nummer.

Was wohl niemanden der betroffenen Anbieter stören wird, solange die RegTP am 17.06. nicht sofort die nötigen und ihr per Gesetz ermöglichten Konsequenzen zieht. Und damit meine ich nicht Nummernabschaltung oder Inkassoverbot, sondern echte Konsequenzen. Man darf gespannt sein, ob dann endlich mal ernst gemacht wird in Sachen Verhängung empfindlicher Bußgelder.
 
Die Maßnahmen der Behörde benötigen sicher eine Zeit. Wichtig ist, dass sie gute verwertbare Dokumentationen selbst erstellt oder bekommt. Das wird sie sicherlich bei den noch offenen Verfahren gut einsetzen können.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Die Maßnahmen der Behörde benötigen sicher eine Zeit. Wichtig ist, dass sie gute verwertbare Dokumentationen selbst erstellt oder bekommt. Das wird sie sicherlich bei den noch offenen Verfahren gut einsetzen können.

Gibt's da irgendwelche Richtlinien für eine ausreichend "wasserdichte" Dokumentation? Wäre gut zu wissen, wenn man nach der Deadline mal den Blick schweifen lässt... ;)

MfG
L.
 
Stalker2002 schrieb:
Gibt's da irgendwelche Richtlinien für eine ausreichend "wasserdichte" Dokumentation? Wäre gut zu wissen, wenn man nach der Deadline mal den Blick schweifen lässt... ;)
Richtlinien wohl nicht. Jeder Hinweis wird helfen. Man kann aber technische Hilfen gut einsetzen.

Meine ersten Schritte stammen aus der Zeit, als die PHC-Truppe einen speziellen Dialerladen deutschlandweit bekannt gemacht hat. Wir haben damals bei Antispam intensiv überlegt, wie man den Strolchen beikommen kann. Hilfreich war schon mal eine Einstellung im Modemprotokoll, um die gewählte Nummer zu dokumentieren.

Ein Test-PC (eine 2. Festplatte zum Tauschen oder eine 2. Boot-Partition reicht) ist auch gut. Internet per DSL-LAN und ein serielles Dummy-Modem ohne Telefonkabel ist eine gute Standard-Konfiguration.

Zur Dokumentation von Abläufen eignet sich SnagIt oder Ähnliches. Von SnagIt gibt es eine 30-Tage-Demo. Das reicht zum Testen.

Um den Grundzustand der OS-Installation zu konservieren, eignen sich Backup-Tools, die Disk-Images anlegen und restaurieren (z.B. acronis.de mit True Image).

Zur Dokumentation der aktuellen Zeit kann man im Film tagesschau.de aufrufen.

Dietmar Vill
 
Die nach dem 17.6. in freier Wildbahn anzutreffenden Dialer sollten die neuen Mindestanforderungen erfüllen. Nach den bisherigen Erfahrungen dauert es 1 bis 2 Jahre, bis sich die Vorgaben bezüglich der Schriftgrößen und weiterer Eigenschaften herumsprechen.

Für das 3. Zustimmungsfenster gibt es nun eine klare grafische Vorgabe sowie eindeutige Verhaltensvorgaben. Es wird sich am 17.6. bestimmt lohnen, einige Kriterien abzuprüfen, da einige hier bereits auftauchende Testprogramme deutliche Abweichungen zeigen.

In der Layoutvorgabe (Bild 1) gehört ein deutlich sichtbarer Rand zur Abgrenzung von weiteren Bildschirminhalten zu den wichtigen Gestaltungselementen. Dieser breite, gut sichtbare Rand darf sicherlich nicht einfach entfallen.

Weiter muss das Fenster bei Betätigung der Escape-Taste oder <Alt>-F4 (Standard-Funktion) ohne weitere Tricks verschwinden (siehe Bild 2). Ich bin gespannt, ob die Dialer des 17.6. diesen Test bestehen werden.

Dietmar Vill
 

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tja die ratten verlasen das sinkende schiff und versuchen noch den letzten cent herauszuschlagen. wenn soviele das handtuch werfen ist klar das sie keinen horizont mehr sehen :)
 
jetzt habt ihr die Preise verdorben, um 21:05 stands noch bei einem Euro

10 Minuten später schon bei 30,50 , das wird noch ein Renner...

j.
 
Bei den neuen Dialern des 17.6. wird voraussichtlich der Vergleich mit diesen Bestimmungen der Vfg. 54 lohnend sein:
Vfg. 54 schrieb:
11. Zusätzlich zur verankerten Zielrufnummer müssen die möglichen weiteren Adressierungsmerkmale zur eindeutigen Auswahl eines Zieles eines MWD-Angebots im Anwählprogramm selbst fest verankert sein („monolithisches Anwählprogramm“).
Vfg. 54 schrieb:
14. Die MWD-Rufnummer und mögliche weitere Adressierungsmerkmale, zu der die entgeltpflichtige Verbindung zu dem Mehrwertdienst hergestellt werden soll, ist im Anwählprogramm selbst fest verankert („monolithisches Anwählprogramm“). Der MWD-Rufnummer wird keine Netzbetreibervorwahl vorangestellt.
Vfg. 54 schrieb:
3. Im Falle eines Inhaberwechsels der angewählten MWD-Rufnummer oder einer Änderung des darunter angebotenen Mehrwertdienstes ist eine erneute Registrierung des Anwählprogramms erforderlich.
Ein registrierter Dialer muss also eindeutig einem konkret durch den Hashwert monolithisch verankerten MWD-Ziel zugeordnet sein. Eine Änderung des MWD-Zieles erfordert eine erneute Registrierung.

Das scheint mir eine bewusste und sehr eindeutige Forderung zu sein. Die angestrebte Transparenz der Angebote für den Verbraucher soll auch sicherstellen, dass durch den Hashwert das Angebot identifiziert ist und die Beschwerdestelle bei der RegTP Beschwerden unter einem Hashwert zusammenfassen kann.

Bei beliebig veränderlichen Angeboten würde ein wesentliches Verbraucherrecht unterlaufen, weil ein gesicherter Dialer keine Zuordnung zu einem konkreten MWD-Angebot erlauben würde.

Dietmar Vill
 
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