Vormerken: * Kehraus-Tag 17.6.05 *

Diese Herumeierei (Schriftgröße und Position der Preisangabe, Messen des Kontasts bez. Hintergrund usw.) ist doch nichts.

Warum nicht gleich "Opt-in"? Ist eine gute Lösung.

Gruß
Wembley
 
dvill schrieb:
Ohhhh. Ein GROßER hat zu gemacht. Er hatte 5 Webmaster (ich war einer davon). Maximale Umsätze im Monat: 14Euro.
Erst heute habe ich mich bei 12!!! neuen Partnerprogrammen angemeldet. Die rechnen ALLE über Handyabo ab. Verdiene ich bestimmt erheblich mehr als beim "3malokaydialer". Und das jede Woche. Und das mit Hausaufgaben, Routenplanern und Kazaaforen.

Helge aus 089
 
Wembley schrieb:
Diese Herumeierei (Schriftgröße und Position der Preisangabe, Messen des Kontasts bez. Hintergrund usw.) ist doch nichts.
Mein Reden - und mit der Einschätzung ist man hier gewiß nicht allein. M. E. sind das Alles Scheinlösungen. Sie täuschen Aktivitäten der Behörde(n) und Politik vor, ändern aber schlicht gar nichts an den Ursachen der Probleme. Nützlicher Nebeneffekt: solange die Gangster weiter aktiv sind, solange hat die RegTP ihre Existenzberechtigung. Man erhält sich also seine Daseinsberechtigung; wenn das kein gutes Motiv für halbgare Maßnahmen ist.

Wembley schrieb:
Warum nicht gleich "Opt-in"? Ist eine gute Lösung.
In der Tat. So etwas gibt es; ein ganz normaler Vertrag. Ich habe einen mit einem ISP, kann mich von überall einwählen. Internationale Provider wie AT&T, BT/Infonet, Telekom usw. liefern dazu sogar eine Einwahldatenbank, die Access überall auf der Welt unterstützt. Wozu diese Sonderbehandlung der Dialer[] nötig ist, frage ich mich seit langem.

M. Boettcher

[Virenscanner: Wortteil entfernt]
 
Unser Diebehördebehältamendedochrechtdieter dokumentiert eine bemerkenswerte Lernkurve und macht in diesen Tagen einen richtig guten Job. Muss man auch mal anerkennen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Unser Diebehördebehältamendedochrechtdieter dokumentiert eine bemerkenswerte Lernkurve und macht in diesen Tagen einen richtig guten Job. Muss man auch mal anerkennen.
Dietmar Vill
:dafuer:

Webmaster schrieb:
:roll: Aber Didi :roll: Darf ich "Tippen sie ok ein" nicht doch größer machen als erlaubt, wenn ich es 0:-) in eine Grafik packe?
Didi schrieb:
:evil: :evil: :evil: Ich bin kein Extrawurst-Didi mehr!
(Zitate frei erfunden)
 

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Gerade unten stehends Layout im DC-Forum gefunden, das von MP zur Nutzung freigegeben wurde. Es stellt sich mir die Frage, wieso man mit einem OK im oberen Kästchen etwas bestätigt, was im unteren Kästchen und dort auch nur als weitere Informationen und in relativ kryptischer Weise geschrieben steht.

Okay, das Dialerlayout mag den Richtlinien der RegTP entsprechen, muss es aber nicht auch grundlegenden und geschäflichen Richtlinien entsprechen? Also muss es nicht so sein, dass es klar aus der Gestaltung und dem Inhalt hervorgeht, dass es sich um ein Angebot handelt, dass man mit der Eingabe von OK annehmen kann? Oder ist der Dialer wirklich so ein Sonderling in der Gesetzgebung?

Es scheint zu obigen Überlegungen aber bislang keine gerichtlichen Entscheidungen zu geben.


Gruß
Matthias
 

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Neues Layout

Nach den meanpain-Kriterien sollte der Preis doch möglichst in der Nähe der OK-Eingabe sein.

Kriterien für die Freischaltung eines Layouts
Das Layout des Aktivierungsfensters können Sie selbst festlegen. Einige Bestimmungen sind dennoch zu beachten. Wir beschreiben im Folgenden die Kriterien für die Freischaltung eines Layouts.
a) Preisanzeige
Der Preis muss vollständig und gut leserlich im Layout angeordnet sein. Er darf nicht kleiner als 10pt und muss die größte Schrift im Layout und kontrastreich sein. Auch sollte er möglichst in der Nähe der OK-Eingabe sein.

Im gedichte-test-layout wird hingegen die Preisanzeige geschickt (und sicher auch gewollt) durch das „Woher kommen Sie?“-Feld von der OK-Eingabe abgekoppelt …

RegTP schrieb:
Im Informations- oder Zustimmungsfenster müssen Informationen … so dargestellt werden, dass sie sich nicht im übrigen Text … verstecken.

… und versteckt sich unauffällig zwischen den weiteren Informationen. Die Anbindung der Preisanzeige an die Einwahlnummer (dazwischen nur ein Leerzeichen) hat sich anscheinend bewährt. :wink:

D.Opfer
_________________
Mein Vorschlag für das Unwort des Jahres: Mehrwertdienste
 
Genau so, sehe ich das auch. Vielleicht sollte man mal MP auf die eigenen Richtlinien hinweisen.

Eventuell ist das ja auch eine neue Disziplin:
Man versucht nun sogar auch die EIGENEN Richtlinien nur tendenziell einzuhalten, bzw. auszuloten, wie weit man davon abweichen kann. 8)

Okay. Das ganze ist nur ein Testlayout. Möglicherweise sieht das tatsächliche Layout ja dann auch wirklich anders aus.

Gruß
Matthias
 
Das Leben schreibt die besten Geschichten. Die Mindestanforderungen sagen:
Vfg. 54 schrieb:
5. Bei Mehrwertdiensten, die eine grafische Nutzeroberfläche bereitstellen, muss in jedem Fenster dieses Mehrwertdienstes eine permanent und deutlich sichtbare, als „Abbrechen“ bezeichnete Schaltfläche bereitgestellt werden. Bei Betätigung dieser „Abbrechen“-Schaltfläche müssen die zugehörigen aktiven Fenster geschlossen und alle damit verbunden Anwendungen und hergestellten Verbindungen abgebrochen werden. Es dürfen auch keine neuen Fenster geöffnet oder Verbindungen hergestellt werden.
Tatsächlich ist dort nicht explizit verboten, dem Verbraucher den Hinweis zu geben, dass er diesen Knopf bitte nicht betätigen möge. Ich bin nicht sicher, ob das eine erfolgreiche Strategie sein kann.

Dietmar Vill
 

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Heute geht es irgendwie närrisch zu.

Man findet Dialer, die alle gleich heißen, angeblich den gleichen Hashwert haben und unterschiedlich große Zustimmungsfenster zeigen können.

Das ist so unerklärlich wie die Quadratur des Kreises. :gruebel:

Nimmt man das Hashwert-Anzeigeprogramm der RegTP, dann hat nicht ein Dialer wirklich den von ihm angezeigten Hashwert. Wie geht das?

Dialer, die nicht den Hashwert anzeigen, den auch das Prüftool der RegTP herausfindet, sind nicht konform. Was ist denn nun passiert?

Dietmar Vill
 
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