Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Sodale...die Clubmitgliedschaft ist nach nur einem einzigen Brief an Web.de gekündigt...zwar schliesst Web.de aus, dass sie irgendeine Schuld tragen, aber kulanterweise kündigen sie doch die ClubMitgliedschaft (wie gütig...)


Ich an eurer Stelle würde das keinesfalls und niemals als Lehrgeld verbuchen...macht ja nicht den Fehler, einfach so zu zahlen. Ich müsst in eurem Brief nur eindeutig und sachlich den Sachverhalt darlegen...kämpft ruhig für euer Recht! Die warten nur auf solche Leute, die das als Lehrgeld verbuchen...das ist den ihr Konzept. Ich hätte da notfalls auch gekämpft, bis ich mit wehendem Banner untergehe :)
 
Das Problem scheint weiter zu reichen, als hier vermutet werden sollte:

http://www.123recht.net/article.asp?a=10715

Willkommen im Club! vom 20.10.2004

So mancher erhielt in den letzten Monaten eine überraschende E-Mail seines E-Mail-Providers WEB.DE. Der Inhalt: Eine Rechnung über 30,- Euro - Halbjahresbeitrag für eine angeblich eingegangene Mitgliedschaft im „Club“ von WEB.DE. Der Haken: Viele Rechnungsempfänger sind sich nicht bewusst, ein zahlungspflichtiges Mitglied im Club geworden zu sein.

Die Möglichkeiten, in den Rechnungsverteiler für Clubmitglieder zu gelangen, sind unterschiedlich: Das Klicken auf den Button „zum Geschenk“ auf einer der FreeMail-Startseite unverhofft vorgeschalteten Seite, die Bestellung eines günstigen Antivirenprogramms für einen Euro oder die Inanspruchnahme anderer „Sonderangebote“ sind oft mit einer „kostenlosen Testmitgliedschaft“ im WEB.DE-Club verbunden. Das Problem: Vielen fällt dies aufgrund der Gestaltung der Seiten nicht auf. Andere wiederum sind sich zwar bewusst, dass hier eine „Testmitgliedschaft“ eingegangen wird, gehen aber aufgrund der Propagierung derselben als kostenlos davon aus, nichts bezahlen zu müssen. Was dabei nicht beachtet wird: Nach den Nutzungsbedingungen von WEB.DE geht die „kostenlose“ Testmitgliedschaft automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über, wenn diese nicht gekündigt wird. Die Nutzungsbedingungen selbst werden auf den betreffenden Seiten nicht wiedergegeben, sondern sind nur über einen meist kleingedruckten Textlink einzusehen.

Ob tatsächlich eine rechtswirksame Verpflichtung besteht, Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, ist in vielen Fällen höchst zweifelhaft. Eine Mitgliedschaft setzt voraus, dass der Nutzer und die Firma WEB.DE diesbezüglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass Internetseiten in aller Regel noch keine Angebote im rechtlichen Sinne enthalten, sondern lediglich Einladungen, selbst ein Angebot zu unterbreiten, das wiederum von der Gegenseite angenommen werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Fehlt es an einer solchen, so liegt meist bereits kein Mitgliedsvertrag vor.

Aber auch bei Vorliegen einer Bestätigungs-E-Mail gibt es häufig Möglichkeiten, sich von der nicht gewollten kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu lösen.
Wer eine Erklärung abgibt und sich dessen gar nicht bewusst ist oder wer eine Erklärung abgibt, deren Inhalt er verkennt oder wer durch arglistige Täuschung zur Abgabe einer Erklärung bestimmt wird, kann diese Erklärung anfechten, mit der Folge, dass die Erklärung rückwirkend wegfällt.
Alle genannten Anfechtungsgründe können - je nach Gestaltung - im Einzelfall vorliegen.

Bemerkenswerterweise nahm die Firma WEB.DE „aus Kulanz“ in allen hier bekannten Fällen Abstand von Ihrer Gebührenforderung, wenn man dieser entgegentritt. Dies erweckt den Eindruck, dass man dort kein Interesse daran hat, ein Präjudiz zu schaffen.
Eine rechtliche Überprüfung der geltend gemachten Mitgliedsbeiträge ist daher oft lohnend.

Rechtsanwalt Falk Brorsen
 
habe auch mit anwalt gedrohung und dann kam das:

"auch bei nochmaligem Pruefen der Vertragsunterlagen konnten wir keinen Anspruch auf eine Rueckerstattung feststellen. Wir sind dennoch ohne Anerkennen einer Rechtspflicht bereit, auf das Geltendmachen unserer Forderung zu verzichten und werden den offenen Betrag einschliesslich der Mahngebuehren ausbuchen.

Betrachten Sie die Zahlungserinnerung zur Rechnungsnummer xxx als hinfaellig.

Die Verlaengerung des WEB.DE Club Vertrages haben wir storniert.


Wir wuenschen Ihnen weiterhin viel Spass und gute Kommunikation mit WEB.DE.



Mit freundlichen Gruessen"
 
Ordentliche Kündigung

Hallo allerseits,

bei mir sieht die Geschichte mit web.de etwas anders aus: Ich war offiziell ein Jahr lang Club-Mitglied, habe aber im Juli ordnungsgemäß gekündigt - schriftlich per einfachem Brief, wie es die AGB vorsehen.

Nun sagen die: Ätschibätsch, wir haben keine Kündigung bekommen - weisen Sie den Versand nach. Dies ist bei einfachem Brief natürlich nicht möglich - und ich fühle mich ver*zensiert* :evil:

Ist diese Vorgehensweise - einerseits genügt einfacher Brief, andererseits wird ein Nachweis über den Versand verlangt - nicht ein heftiger Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben? Ich hab denen mittlerweile zig Mails geschrieben, daß ich nur über 400 Euro Monatseinkommen verfüge und nicht zahlen kann - und daß nebenbei bemerkt eine gerichtliche Eintreibung des Betrages von knapp 70 Euro unter diesen Umständen auch keinen Erfolg haben wird. Aber sie bleiben hart *seufz*

Hat jemand irgendwelche Gerichtsentscheidungen zu dieser Sache mit dem Nachweis des Versandes? Ich hab rumgegugelt, aber nix gefunden :(

tigi
 
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den versand eines einfach briefes wirst Du nie nachweisen können - wie auch

wenn Du sagst die kriegen ihre forderung nie durch, dann mach Dir keine eweiteren gedanken und bleib hart - es werden email-mahnungen kommen, vielleicht auch richtige per post - bleib trotzdem hart

und kündige (egal was) nur noch per einschreiben mit rückschein

editiert siehe NUB modaction
 
wie soll denn das gehen?

ich frag mal morgen meinen anwalt ob ich was davon hab einfach nicht zu bezahlen.
denn ich hab web.de nur als ersatz e-mail addr. und muss jetzt aus heiterem himmel 37,50€ bezahlen, obwohl ich keine AGBs akzeptiert habe.
..auf web.de
so ein ....!!!

editiert modaction
 
Nun, ganz so einfach ist's nicht mit den AGB - die dort genannten Urteile sind rechtlich und technisch komplett veraltet.
Inzwischen gibt's z.B. den § 312b BGB, der ganz andere Vorgaben macht, als die BTX-Urteil dies nach altem Recht konnten ...
 
wenn ihr allle eine mail an web.de geschrieben habt, welche adresse habt ihr verwendet. ich habe leider keine vernünftige gefunden und eine die für den club gelten sollte, wurde verweigert. die postanschrift steht ja dort geschrieben aber das andere (email, fax?)
 
Web.de Mahnungen

Hallo, auch ich habe so eine Mahnung bekommen. Ich bin auch in den Web.de Club eingetreten, weil ich eine Software runterladen wollte. Da dies aber nicht klappte, bin ich einen Tag später wieder ausgetreten,d.h. habe telephonisch gekündigt. Mir wurde sogar eine Bestätigungsmail der Kündigung geschickt, die ich glücklicherweise aufgehoben habe....
Jetzt bekomme ich "außergerichtliche Mahnung" über 37,00 €. Sehr witzig.Mal sehen, was die jetzt schreiben, ich such mir jedenfalls einen anderen Anbieter !! :evil:
Sonja
 
Was sagen denn die AGB? Man/Sonja bestätigt einen Vertrag und kündigt kurz darauf - da gibt es doch bestimmt sowas wie eine Mindestlaufzeit, oder?
 
Web.de Mahnungen

Na klar ist das möglich, hab´s mir ja vorher gründlich durchgelesen..... bin schon vorsichtig mit solchen Verträgen und dachte, diesmal haste ja wohl alles richtig gemacht........ Hab ich auch !!!!!!! Der freundliche Mitarbeiter von Web.de sagte mir am Telefon, als ich den Vertrag kündigen wollte, dass er gar keine Clubmitgliedschaft von mir finden könne und somit auch keine Kündigung nötig sei. Er hat mir per mail aber auf mein Bitten hin noch eine Bestätigung geschickt, dass keine Mitgliedschaft besteht. Der Download der Virensoftware sei aber registriert. Das kam mir damals schon alles etwas merkwürdig vor, darum hab ich die mail aufgehoben.
Wie lang dauert es denn so im Durchschnitt, bis die Jungs sich melden ?? Die Mahnung hab ich heute bekommen und gleich dreimal zurückgemailt. Wann sollte ich dezent auf meinen Anwalt hinweisen ??
:lol:
 
Re: Web.de Mahnungen

Anonymous schrieb:
Wann sollte ich dezent auf meinen Anwalt hinweisen?
MEn gar nicht, da das Web.de zum einen nullo was angeht und zum anderen sicher überhaupt nicht juckt - die Einschaltung eines Anwalts ist eine untaugliche Drohung. Im Streitfall hast Du es nur noch mit Anwälten zu tun, die aber von der anderen Seite sind.

Andererseits ist Dein Argument hinsichtlich der nicht bestehenden Mitgliedschaft ein guter Grund, die Füße still zu halten und abzuwarten, was die Gegenseite zu bieten hat.
 
web.de Mahnungen

hier nochmal Sonja.
die Gegenseite hatte heute morgen folgendes zu bieten : Ein Supersonderangebot für eine dreimonatige kostenfreie Clubmitgliedschaft...... aber noch keine Antwort auf meine 4 Mails. In anderen Beiträgen wurde aber doch geschrieben, dass die Drohung mit dem Anwalt geholfen hat. Na mal sehen. Vielleicht das ganze einfach mal als Einschreiben losschicken...
Sonja
 
Re: web.de Mahnungen

Sonja schrieb:
In anderen Beiträgen wurde aber doch geschrieben, dass die Drohung mit dem Anwalt geholfen hat. Na mal sehen.
Betrachte es neutral - Web.de beschäftigt selbst eine Rechtsabteilung mit (wahrscheinlich) gut bezahlten Anwälten. Die warten nur darauf, dass sie von anderen Anwälten beläs... (bedient) werden, damit sie auch was tun können für ihr Geld.
 
mahnungen web.de

Hallo, melde mich nach langem nervigem Schriftverkehr mit WEB.de mal wieder.......
Also, ich habe im Juli 04 eine Clubmitgliedschaft abgeschlossen, mit dem Ziel, eine Software runterladen zu können. Da dies jedoch nicht funktionierte, habe ich die Mitgliedschaft sofort telefonisch, wie in den Bedingungen angegeben (!!!!!) gekündigt. Dort sagte man mir, es bestünde gar keine Clubmitgliedschaft, der Download sei aber registriert. Schon Komisch. Der Mitarbeiter schickte mir auf mein Bitten aber dann doch noch mail mit der Bestätigung, dass auf meine e-mail Adresse keine Mitgliedschaft registriert sei und somit auch keine Kündigung erfolgen müsse. Vor zwei Wochen kam dann die erste Mahnung, angeblich hätte man mich schon mehrmals aufgefordert, was Blödsinn ist. Nach mehreren mail - Versuchen ohne Erfolg, hab ich beim Kundenservice angerufen, um die Sache zu klären. Nach langer Warteschleife bekam ich von dem Mitarbeiter, der sich sehr viel Zeit mit der Suche ließ, mitgeteilt, dass tatsächlich unter meiner e-mail Adresse keine Mitgliedschaft bestünde, aber unter einer anderen !!!!!!!!!!!!!! hahahaha........... Diese e-mail Adresse kenne ich gar nicht, habe ein Teil dieser nur als Passwort oder so eingegeben. Jetzt weigern die sich natürlich anzuerkennen, dass ich fristgerecht gekündigt hatte. Habe ich aber, warum sollte ich denn wohl eine Mitgliedschaft für eine e-mail Adresse kündigen, für die gar keine Mitgliedschaft besteht ????
Jedenfalls empfahl mir der langsame Mitarbeiter, ich solle dieses Versehen nochmals schriftlich erläutern und per Einschreiben schicken. Hab ich getan, auch nochmals per mail. Sie verstehen es immer noch nicht, und ich bin überzeugt, dass sie keinen einzigen Brief richtig lesen.
Hab nocheinmal gemailt, das ich nicht bezahlen werde, da ich fristgerecht gekündigt habe. Mal sehen, nicht viel Hoffnung, dass das ohne Anwalt laufen wird. Sonja
 
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