Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Meine frage ist jetzt kann ich mich da jetzt registrieren und dann eine Kündigung schreiben? oder soll ich jetzt kündigen und einfach nicht zahlen?
Du registrierst dich jetzt und kündigst gleich wieder, dann kannst du 2 Monate die Premiumdienste kostenlos testen. Kündigen ohne vorher registriert zu sein, macht keinen Sinn und Registrieren aber dann nicht zahlen wollen, obwohl man weiß, dass da was etwas kostet, wäre Betrug!

Web.de schrieb:
... ich möchte den WEB.DE Club 2 Monate kostenlos testen. Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht sowie die Kosten bei Weiternutzung (5 €/Monat*) informiert.
p.gif
 
hab gestern eine e-mail erhalten das ich nun club mitglied bin... ich weiß nicht was ich machen soll kann mir jemand weiter helfen?
Sehr geehrte(r) Herr ...., heute dürfen wir Sie recht herzlich für weitere 12 Monate im WEB.DE Club begrüßen. Auch im kommenden Jahr profitieren Sie vom leistungsstarken Premium-Angebot des WEB.DE Clubs. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ihrer Club-Mitgliedschaft am Ende dieser E-Mail.
 
Das was einen Beitrag über Deinem steht hat nach wie vor Gültigkeit.
Ev. verschärftes Konto beobachten ist angesagt falls Du bzgl. Deiner Kontonummer etwas mitteilungsfreudig warst.
 
Wenn ich das lese...Ich muß mir echt angewöhnen, immer alle AGB durchzulesen, auch wenn das teilweise für jedes Update fünf Minuten Lebenszeit verbraucht...
Echt lästig sowas.
 
Guten Tag allerseits,

auch mich hat die web.de Masche erwischt. Seit Jahren lasse ich meine Emails per Thunderbird abholen, nur an meinem Geburtstag funktioniert das Ganze in schöner Regelmäßigkeit bei web.de nicht. Also per Hand eingeloggt kommt ein Fenster mit viel Blabla und dem Button "Geschenk auspacken". Der übliche "weiter" Button fehlt. Ich lade mehrmals neu, nichts. Da ich seit nun 10 Jahren Mitglied bei web bin dachte ich, diesmal wärs ein echtes Geschenk. Denkste....die versprochenen Kinokarten habe ich nie erhalten, wohl aber eine Rechnung per E-mail. Zusätzlich muss ich anmerken, dass ich "dummerweise" bei denen angerufen habe, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.

Lange Rede kurzer Sinn, ich möchte denen einen Brief schicken und frage mich ob folgender Aufbau für Sie Sinn macht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre E-mail und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.

Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das Club-Leistungspaket bei web.de.
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.

Ich möchte Sie zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses nur eine einzige Schaltfläche benutzbar war und somit zum Login führte. Dies änderte sich auch nach mehrmaligem Neuladen nicht.
Ob dies an technischen Problemen seitens meines Browsers oder ihrer Technik lag, oder gar mutwillig keine Schaltfläche plaziert wurde, kann ich im Nachhinein nicht nachvollziehen. In letzerem Fall käme zusätzlich die Anwendung von § 123 BGB in Betracht, zumal sie mich hätten darauf hinweisen müssen, dass ein Login automatisch zu einem Vetragsabschluss führt, was es 10 Jahre lang nicht getan hat.

Ich widerspreche somit jeglichen Zahlungsforderungen und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags. Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.

Kann man dies so losschicken? Danke schon einmal im Voraus!
 
Vielen Dank für die Antwort. Und Verzeihung, wenn ich mich in die Reihen Verunsicherter einfüge ;)

Dann geht das so los, in der Hoffnung, dass ich vor Inkasso-Spam verschont bleibe.
 
Nach aller Erfahrung wird trotzdem Inkassopost kommen. Auch von Anwälten. Das macht aber nichts, denn Du hast Deine Rechtsansicht bereits einmal klar und deutlich an die Gegenseite geäußert. Weitere Stellungnahmen sind dann nicht erforderlich, auch an die Anwälte nicht.

Nach ein paar albernen Drohbriefen schläft das Theater dann sang- und klanglos ein. Entgegen aller Drohungen gehen die nicht vor Gericht. Bei Mahnbescheid (das passiert ab und zu) Widerspruch binnen 14 Tagen, und basta.
 
Ich habe mit denen dasselbe Problem, nach meinem ersten Widerspruch (Musterschreiben von der Verbraucherzentrale) wurde mein Kündigungstermin (April 2012) eingetragen. Sie gaben sich nicht zufrieden, dann schickte ich ihnen das nächste Musterschreiben (von hier -> http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/ )

Sie haben sich immer noch nicht zufrieden gegeben (welch Überraschung...), nun erhielt ich heute das erste Mal das Schreiben vom Inkasso-Büro.

http://i19.photobucket.com/albums/b156/daylight_kid/img006-1.jpg

Rückseite, Überweisungsschein:
http://i19.photobucket.com/albums/b156/daylight_kid/img005.jpg

das mit den fremden, komischen Sprachen erscheint mir umso unseriöser.
Also soll ich 1. nicht bezahlen und 2. wieder ignorieren? Mehr Ärger krieg ich wirklich nicht?

Ich könnte mich ganz und gar nicht mit den Gedanken anfreunden auch nur einen einzigen Euro an web.schei** zu verschwenden, als ob ich nicht schon pleite genug wäre. Die Mailadresse hatte ich sowieso nur angeschaffen um damit Online-Bewerbungen zu versenden. Konto ist gesperrt und ich hab die Mail sogut wie nie benutzt.
Die ganzen "Bestätigungsmails" (kA, ob ich sie wirklich erhalten habe) habe ich autom. gelöscht, weil ich von denen dauernd mit unnützliche Werbungen vollgespammt worden bin.
 
Wenn es hoch kommt, dann kommt manchmal ein gelber Brief vom Amtsgericht (Mahnbescheid). Dem solltest Du dann binnen 14 Tagen widersprechen, das steht aber alles auch schon so im Informationsartikel drin.

Danach kommen allenfalls noch ein/zwei alberne Drohbriefe, und das war's dann. Vor Gericht sind die in den Jahren, seit es dieses Theater gibt, noch nicht ein einziges Mal gegangen.

Anwälte und Inkassobüros haben keine Sonderrechte. Die können nur drohen und mahnen. Papier ist aber geduldig - solange sie nicht vor Gericht gehen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist etwa so groß wie ein Schneesturm in Somalia. Und selbst dann hätte man immer noch 1001 Möglichkeiten, sich zu wehren.
 
Ok. Also, obwohl ich schon 2x widersprochen habe, soll ich nachdem ich den gelben Brief vom Amtsgericht bekommen habe, noch einmal widersprechen?
 
Wenn du nicht zahlen willst auf jeden Fall (auf der Rückseite Haken setzen und unterschrieben per Einschreiben sofort zurück schicken).

So sieht ein echter gerichtlicher Mahnbescheid aus, der grundsätzlich vom Gericht kommt :
>> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

und so geht man mit ihm um (wenn es wirklich ein gerichtlicher Mahnbescheid ist )
>> Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben