Guten Tag allerseits,
auch mich hat die web.de Masche erwischt. Seit Jahren lasse ich meine Emails per Thunderbird abholen, nur an meinem Geburtstag funktioniert das Ganze in schöner Regelmäßigkeit bei web.de nicht. Also per Hand eingeloggt kommt ein Fenster mit viel Blabla und dem Button "Geschenk auspacken". Der übliche "weiter" Button fehlt. Ich lade mehrmals neu, nichts. Da ich seit nun 10 Jahren Mitglied bei web bin dachte ich, diesmal wärs ein echtes Geschenk. Denkste....die versprochenen Kinokarten habe ich nie erhalten, wohl aber eine Rechnung per E-mail. Zusätzlich muss ich anmerken, dass ich "dummerweise" bei denen angerufen habe, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Lange Rede kurzer Sinn, ich möchte denen einen Brief schicken und frage mich ob folgender Aufbau für Sie Sinn macht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre E-mail und bestreite die dortige Zahlungsforderung vollumfänglich.
Ihre Forderung begründet sich auf meiner Anmeldung zu einem Testzugang für das Club-Leistungspaket bei web.de.
Hiermit erkläre ich die Anfechtung des diesbezüglichen Vertrags wegen Irrtums gem. § 119 BGB.
Aufgrund der irreführenden Angebotsgestaltung auf der angebotsbildenden Internetseite war ich mir nicht darüber im Klaren, dass sich der Testzugang anschließend automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement verlängern sollte.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung gehört eine eventuelle Kostenpflicht zu den Hauptleistungspflichten eines Vertrags. Auf diese Hauptleistungspflichten hat der Dienstleister nicht nur in den AGB, sondern auch auf der angebotsbildenden Internetseite in sofort erkennbarer Form hinzuweisen (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB sowie § 1 Abs. 6 PAngV). Ansonsten wird eine entsprechende Klausel in den AGB, nach der sich der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Dauerschuldverhältnis verlängert, nicht wirksamer Vertragsbestandteil (§ 305c BGB, überraschende Klausel).
Siehe dazu u.a. AG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - Az. 41 C 1538/07.
Ich möchte Sie zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses nur eine einzige Schaltfläche benutzbar war und somit zum Login führte. Dies änderte sich auch nach mehrmaligem Neuladen nicht.
Ob dies an technischen Problemen seitens meines Browsers oder ihrer Technik lag, oder gar mutwillig keine Schaltfläche plaziert wurde, kann ich im Nachhinein nicht nachvollziehen. In letzerem Fall käme zusätzlich die Anwendung von § 123 BGB in Betracht, zumal sie mich hätten darauf hinweisen müssen, dass ein Login automatisch zu einem Vetragsabschluss führt, was es 10 Jahre lang nicht getan hat.
Ich widerspreche somit jeglichen Zahlungsforderungen und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags. Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.
Kann man dies so losschicken? Danke schon einmal im Voraus!