Ungewollte WEB.DE Club / GMX Profi Mitgliedschaft durch Anklicken?

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So, aber jetzt ab in die Falle!

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Hallo, es gab hier mal vor knapp 2 Wochen einen superhilfreichen Thread, welcher einen Beispielbrief beinhaltet hatte.. dort war auch eine Adresse von 1&1 angegeben. Dieser Thread war ein Informationsthread und dieser scheint nicht mehr zu existieren. Der hieß "http:// forum.computerbetrug.de/th​reads/hilfe-ungewolltes-ab​o-bei-web-de-gmx-de-wie-we​rde-ich-das-los.33167/"

Kann mir bitte jemand sagen an welche Adresse ich meinen Wiederspruchbrief schicken sollte? Danke
 
Hallo, dajojo den LInk, den ICH mal gepostet hatte, der müsste auf einer der 62 Seiten stehen denke ich. Ich hatte einen eigenen Thread eröffnet, der nicht mehr existiert. Der Link funktioniert nicht mehr. Ich hatte aber die Adresse von 1&1 abgespeichert.

Der Link hieß http:// forum.computerbetrug.de/th​reads/hilfe-ungewolltes-ab​o-bei-web-de-gmx-de-wie-we​rde-ich-das-los.33167/
aber er geht nicht mehr...
 
Sehr merkwürdig ich hab den Link noch bei FB vonner Freundin auf meiner Pinnwand UND ihn abgespeichert in Favoriten aber bei mir ging er nicht mehr :confused: Danke sehr..!
 
Sehr merkwürdig ich hab den Link noch bei FB vonner Freundin auf meiner Pinnwand UND ihn abgespeichert in Favoriten aber bei mir ging er nicht mehr :confused: Danke sehr..!
Tja, wenn man nach dem HTTP:// nun erst ein Blank speichert und dann das forum.... kommt, erkennt der DNS Server natürlich keine Computerbetrugseite, da wir mit http://forum.computerbetrug.de dort gespeichert sind und nicht mit http:// forum.computerbetrug.de
:D ein kaum erkennbares Nichts ist aber eben doch da ;-) vor allem wenn man den Link in extra kleiner Schrift speichert.
 
Hallo meine Lieben,

ich hätte nicht gedacht dass ich mich noch mal melden muss, aber nun - es ist jetzt leider der Fall. Nachdem ein weiteres Mal eine Mahnung vom Inkassobüro kam (auf die ich nicht reagiert habe), war erst ein Mal eine Weile lang Stille. Jetzt gab es allerdings wieder Post, diesmal von einer Anwaltskanzlei. Jetzt habe ich natürlich die Frage: Auch ignorieren, lieb drauf antworten und sagen dass ich es nicht bezahle, oder böse drauf antworten, dass ich es nicht bezahle?

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Vielen Dank mal wieder im Voraus!
 
Ich nehme mal an, dass Du Deine Rechtsansicht der Gegenseite bereits einmal mitgeteilt hattest - und zwar mit dem Musterbrief, der hier in diesem Artikel steht:
http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/

Mehr ist nicht notwendig.

Insbesondere sollte man auf keinen Fall die von web.de beigefügte Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben, weil man damit (völlig unnötig!) ein Schuldanerkenntnis leisten würde und danach kaum noch aus der Sache ohne zu zahlen raus käme. Das wäre auch schon so ziemlich das einzige, was man überhaupt falsch machen könnte.

Wenn man bereits einmal reagiert hatte, braucht jetzt auf die erneute Mahnung inklusive Ratenzahlung und Schuldanerkenntnis nicht mehr reagiert zu werden. Eine tote Kuh ist und bleibt tot, man muss ihr nicht auch noch ins Horn pfetzen und braucht auch nicht nochmal mit der Pistole drauf zu schießen.

Nach einigen weiteren bösen Mahnbriefen schläft die Sache dann sang- und klanglos von selbst ein.
Sollte ein gelber Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht kommen: Widerspruch und basta. Steht aber schon alles im verlinkten Artikel.
 
Danke für die schnelle Antwort, aber das Schreiben passt leider nicht für diesen Fall.

Habe bei web.de selber schon widersprochen, bei deren Inkassobüro und jetzt kommt halt die Kanzlei. Schicke ich den auch noch mal ein 'sorry, aber ich habe das nicht abgeschlossen und werde es deswegen auch nicht bezahlen' Brief?

Danke im Voraus
 
Wenn bereits einmal gegenüber web.de bzw. gegenüber dem Inkassobüro widersprochen wurde, dann braucht jetzt gegenüber der Anwaltskanzlei nicht noch einmal widersprochen werden. Wenn web.de unter Missachtung der Schadensminderungspflicht und trotz Kenntnis des Widerspruchs mit unnötigen weiteren Inkassomaßnahmen (und mit völlig überzogenen Inkassokosten) kommt, so ist das deren Sache.

Bei einer unberechtigten Forderung - und davon ist hier auszugehen - ist ein bereits erfolgter Widerspruch eigentlich schon mehr, als man unbedingt machen muss. Ein weiteres Schweigen in dieser Angelegenheit begründet jetzt auch kein irgendwie geartetes Einverständnis oder Anerkenntnis oder sonst irgend etwas. Der Jurist sagt: Schweigen im Rechtsverkehr (sofern keine fristgebundene Äußerungspflicht vorliegt) hat keinen Erklärungswert.
 
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