TV Winner vs. Bonus.net

Dann schreibt es mir per mail [Mail-Addi entfernt - Dino/mod] ;)

Also können die mir was ??? ;)
 
@Gast

Gerade weil Du keine Kohle mehr hast, solltest Du einen kühlen Kopf bewahren. Aber auf dem Boden der Tatsachen bleiben, das hat vielen schon geholfen, mir auch.

Sammelklagen gibt es nicht im Deutschen Recht aber es gibt andere Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzten. Diese Foren hier sind eine Fundgrube und zeigen, wie man es macht. Aber ich kann auch mal verraten, wie ich es gemacht habe und hoffe, es wird nicht als Rechtsberatung ausgelegt. Schließlich werden die Abzocker immer erfindungsreicher und wie soll man sich gegen sie wehren?

Erst mal Zeit gewinnen und die Rechnungssteller in Zugzwang
setzen. Fragen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Jeder hat das Recht zu erfahren wofür er Geld bezahlen soll. Oder zu fragen , mit welcher Begründung man einen Vertrag erfüllen soll, den man niemals abgeschlossen hat.

Zugegeben, die Gegner mögen verschieden sein und deren Tricks, dieser Beitrag ist eher allgemein und zielt daher nicht speziell auf das TV-Winner -Problem ab. Aber Abzocke bleibt Abzocke, wenn auch die Namen und Adressen sich ändern.

Bei mir waren es Autodialer. Der Betrag war gering, aber meine Sturheit umso größer: Kein Gauner sollte von mir auch nur einen einzigen Cent bekommen! Denn ich war mir sicher, niemals eine Seite mit einem Kostenhinweis angeklickt zu haben.

Das ist der erste springende Punkt. Jeder prüfe sich: Vielleicht doch geklickt? Wenn ja, dann hat er wahrscheinlich Schund gekauft der sein Geld nicht wert ist. Das kommt auch im richtigen Leben immer wieder vor. Wie man gegen Wucher oder Vorspiegelungen falscher Tatsachen vorgehen kann, wissen die Rechtsgtelehrten. Ich bin keiner!

Also weiter: Nicht geklickt? Dann gebe ich gerne meine Erfahrungen weiter:

Ich hatte auch nicht geklickt aber die Forderung war da. Weil ich damals genau vor drei Jahren von Dialern noch nichts gehört hatte, wollte ich den Grund der Forderung bei der betreffenden Telefongesellschaft erfahren , per Telefon, per Fax und schließlich per Einschreiben mit Rückschein. Mir ging es nicht darum, mich um die Zahlung von 25 € zu
drücken, sondern ich wollte wissen, wie ich in Zukunft solche, eventuell noch höheren Posten auf der Telefonrechnung vermeiden kann.

Keine Antwort, was natürlich die pünktliche Zahlung verhinderte. Das teilte ich der Telekom mit als ich den Betrag zurückstellte. Dafür kam von der anderen TK-Gesellschaft jede Menge unbrauchbarer Einheitsbrei und die obligatorischen Mahnungen auf die ich sofort geantwortet habe, aber eine Zahlung niemals verweigerte. Die Voraussetzung war, zu erfahren für was ich wem zu bezahlen habe. Sollte es sich aber um betrügerische Machenschaften handeln, würde ich Anzeige bei der Polizei
erstatten.

Das teilte ich auch der Inkassofirma mit, die sich dann meldete. Dann war lange Zeit Ruhe bis diese Geldeintreiber erneut mit Drohungen kamen. Statt der gewünschten Antworten erhielt ich eine völlig konfuse Kostenaufstellung mit angeblich neuen Dienstleistungsvertägen und Einwahlen, obwohl längt alle diese Mehrwertnummern an meinem anschluß gesperrt waren. Der Ursprungsbetrag war nun auf das fünffache angestiegen. Dann erhielt ich endlich den längst geforderten aber gekürzten Einzelverbindungsnachweis. Den einzigen, den über 25 €.!! Die vollständige Nummer und deren Inhaber konnte nie ermittelt werden.

Es entwickelte sich ein reger Schriftverkehr in dessen Verlauf mir mitgeteilt wurde, meine sonderbare Rechtsauffassung müsse nunmehr vor einem Gericht geprüft werden. Dann kam der berühmte Rechts-Anwalt mit dem ähnlich klingernden Namen eines gefährlichen Hauwerkzeuges, von dem ich mich aber auch nicht einschüchtern ließ. Als Quittung dafür erhielt ich schließlich den gerichtlichen Mahnbescheid, der mit entsprechendem Kreuzchen an der richtigen Stelle an den Absender zurückgeschickit wurde. Von meinem Anwlt.

Viele Monate sind seither vergangen und meine sonderbare Rechtsauffassunhg harrt immer noch einer gerichtlichen Prüfung. Aber verbraucherfreundliche Urteile sind bisher ergangen weil es die Abzocker in ihrer Gier nach dem schnellen Geld übertrieben haben. Das hat auch die Gerichte sensbiliesiert und diesem hinterhältigen Gesindel und ihren mitkassierenden Helfershelfern eine Abfuhr nach der anderen erteilt.

Wir wissen doch, die Waffen der Gegernseite sind Einschüchterungen und Panikmache. Wen man ordentlich in Angst und Schrecken versetzt hat, der zahlt am Ende auch. Nicht jeder mag diesem Druck , verbunden mit schlaflosen Nächten standhalten. So muß jeder letztlich selbst wissen, wie er sich wehrt oder zähneknirschend doch noch zahlt. Es wäre schade für jeden Cent den Betrüger jeder Art abkassieren könnten. Allgemeinrezepte kann niemand geben.

Wer aber eine Rechtschutzversicherung hat, sollte nach deren OK in jedem Falle mit einem Anwalt zusammen den Kampf aufnehmen.Es lohnt sich!

Gruß Avor
 
So wie ich heute erfahren habe haben mein Eltern eine Rechtsschutz für mich angelegt.
Anwalt wurde informiert jetzt werden maßmahmen gegen TV-Winner eingeleitet.
Wie mein Anwalt auch schon erfharen hat ist er der knapp 700te der diesen weg geht also sind wir hier schonmal nich wenige im Kampf gegen TV-Winner.Denke das ist nur noch eine Frage der Zeit bis sie Geschluckt wurden und dann in die Kläranlage gehen ;)
 
Anonymous schrieb:
Dann schreibt es mir per mail [Mail-Addi entfernt - Dino/mod] ;)

Also können die mir was ??? ;)

Vielleicht verstehst du es nicht, oder willst es nicht verstehen oder legst du es darauf an, das dir jemand unerlaubte Rechtsberatung erteilt, damit du ihn dann vor den Kadi zerren kannst?

Auch via E-Mail ist eine unerlaubte Rechtsberatung eine Strafsache und die Auskünfte die du haben willst ist eine Einzelfallberatung, bei der sich jeder strafbar macht, wenn er dir diese erteilt.

Ansonsten lese was geschrieben ist und bilde dir deine eigene Meinung dazu. Wenn dann noch Fragen sind, wende dich mit den Fragen an den Rechtsanwalt deines Vertrauens. Er darf diese Rechtsberatung im Einzelfall durchführen.
 
tv-winner-abo

Hallo,

ja, ich habe scheinbar das Spielchen gegen TV Winner gewonnen. Denn nach zahlreichem Schriftwechsel, Verbraucherschutz u. schlussendlich Polizei, die mir dann riet gegen den Mahnbescheid vom Inkassobüro noch Einspruch zu erheben, erhielt ich von TV-Winner die Mail, dass sie es schade fänden, dass ich kein Testabo mehr haben möchte und das sie mir hiermit mitteilten, dass das Abo (nicht wie in der ersten Mail zum November 2005) gekündigt sei. Bravo TV-WINNER, wir habens dann auch mal geschnallt;-) Euch allen noch viel Glück mit dem Verein 0:-)
 
Hat einer vielleicht die email zum Verbraucherschutz Hamburg ? Weil die auf der site is inaktiv.

Habe heute auch nochmal diese email gekriegt.
Habe alles Persönlichen Angaben natürllich umgeändert.Waren aber alle Richtig .

Sehr geehrter Herr Tom Müller,

Sie haben uns gebeten, Ihnen die Einzelheiten des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrags mitzuteilen. Dem kommen wir hiermit heute gerne nach und führen die bei uns eingetragenen und festgehaltenen Daten auf:

Ihre Anmeldung zum Jahresabonnement erfolgte unter Angabe Ihrer kompletten persönlichen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse etc.). Aus Sicherheitsgründen wird ebenfalls die von dem jeweiligen Provider vergebene IP-Adresse des Computers mitprotokolliert. Diese wird nur einmalig pro Einwahlvorgang im Internet vergeben und ist somit genau zurückverfolgbar.

Erst nach aktivem Setzen eines Hakens, um die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren, wurde Ihre Anmeldung zum Jahresabonnement von TV Winner durch nochmaliges Bestätigen durchgeführt.

In Form einer Email haben wir sofort nach dieser erfolgten Anmeldung, Ihnen die Bestätigungsmail mit den Informationen an die eingetragene Email-Adresse versandt. Ein paar Tage vor Erhalt des Gewinnspielmagazins TV Winner haben wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben per Post zugesandt.

Nach Erhalt des Gewinnspielmagazins TV Winner haben wir Ihnen eine Woche Widerrufsfrist eingeräumt, in der eine Stornierung Ihrer Anmeldung kostenfrei möglich war.

Schliesslich haben wir unsere Leistung des Jahresabonnements knapp zwei Wochen später in Rechnung gestellt.

Hier Ihre bei uns gespeicherten Daten:

Kundennummer: 600879191
Datum der Registrierung: am Mi 08.12.2004
Datum der Anmeldung zum Abo: am Mi 08.12.2004
Email-Adresse: jojo.com (war die richtige)
Weitere Email-Adressen: """""""""""""""""""
IP-Adresse: wird mitprotokolliert und die hinterlegten Daten werden im Bedarfsfall beim Provider angefordert
Vorname / Name: Tom Mustermann
Strasse / PLZ / Ort: PLÖN. 170 in 44553 Schmal
Telefonnummer: 0*********
Geburtsdatum: 5645735
Bestätigungs-Email: am 08.12.2004
Bestätigung per Post: am 09.12.2004
Versand des 1. Heftes: am Mo 13.12.2004
Kündigung erfolgte zum: Sa 24.12.2005



Rechnungsnummer: TV2004074453
Versand der Rechnung: am Di 28.12.2004

TV Winnerverlagsgesellschaft GmbH
Hypo Vereinsbank Hamburg
BLZ: 200 300 00
KTO: 437541
Verwendungszweck: Rg-Nr. TV2004074453 / Kd-Nr. 600879191


Rechtliche Hinweise:

Bei der Registrierung wurden Sie im Rahmen der Teilnahmebedingungen auf die
Laufzeit des Abonnements, die Kosten des Jahresabonnements, die
Kündigungshinweise sowie die Widerrufsfrist informiert, hier noch mal der
Text:

"Ich erhalte die nächste verfügbare Ausgabe von TV Winner kostenlos zum
Test. Als Dankeschön für mein Interesse erhalte ich einen Reisegutschein im
Wert von 100,- Euro. Lasse ich 7 Tage nach Erhalt der 1. Ausgabe nichts von
mir hören, erhalte ich TV Winner zunächst für 12 Ausgaben zum Preis von 5,-
Euro pro Ausgabe. Der Betrag wird einmal jährlich im Voraus berechnet. Das
Abonnement verlängert sich um weitere 12 Ausgaben, wenn es nicht 14 Tage
nach Erhalt der 10. Ausgabe gekündigt wird. Mit der Übersendung dieses
Formulars erkläre ich mich damit einverstanden, von der TV Winner
Verlagsgesellschaft mbH und ihren Kooperationspartnern zukünftig per
E-Mail-Newsletter und/oder telefonisch Werbeinformationen zu erhalten. Ich
kann dieses Einverständnis jederzeit gegenüber TV Winner Verlagsgesellschaft
mbH widerrufen."

Es ist durch Setzen des Hakens und der Bestätigung ein rechtsgültiger
Vertrag zwischen Ihnen und der TV Winner Verlagsgesellschaft mbH zustande
gekommen. Daher sind Sie zur Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages
vertraglich verpflichtet.

Ein Abonnement ist rechtlich gesehen ein Ratenlieferungsvertrag gem. § 505
BGB. Da dieser unter Abwesenden abgeschlossen wurde, gelten dafür zusätzlich
die Regeln über Fernabsatzverträge, §§ 312 b ff. BGB.

Schriftform ist zwar vorgeschrieben bei Ratenlieferungsverträgen gem. § 505
BGB. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kosten, die bis zu einer ersten
möglichen Kündigung verursacht werden, mehr als 200 EUR betragen (sogenannte
Bagatellklausel, § 505 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 491 Abs. 2 Nr.
1 BGB). Bei TV Winner liegen die Kosten bei 60 EUR für das Jahresabonnement;
der Vertrag fällt also unter die Bagatellklausel und ist daher nicht in
Schriftform darzulegen.

Die Bagatellklausel sorgt auch dafür, dass kein Widerrufsrecht nach § 355
BGB besteht.

Auch das bei Fernabsatzverträgen gem. § 312 d BGB in Verbindung mit § 355
BGB grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt ausnahmsweise wegen § 312 d
Abs. 4 Nr. 3 BGB nicht, da es sich bei der vereinbarten Leistung um die
Übersendung von Zeitschriften handelt.

Der Vertrag ist online nach den Regeln über Fernabsatzverträge (§§ 312 b ff.
BGB) zustande gekommen, er liegt nicht in schriftlicher, sondern nur in
elektronischer Form vor und ist auch ohne persönliche Unterschrift gültig.
Insofern können wir Ihnen diesen nicht in Kopie zur Verfügung stellen.

Generell gilt in Deutschland zwischen einem Unternehmen und einem
Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Kunde muss darüber
ordnungsgemäß (wie oben im bereits erhaltenen Bestätigungstext) belehrt
werden.

Ausnahmen zur der 14-tägigen Frist sind Fernabsatzvertraege über die
Lieferung von Zeitschriften, die z.B. im Internet oder am Telefon
geschlossen wurden und die auch ohne Unterschrift gültig sind. Hier besteht
in Deutschland kein Widerrufsrecht. Dies wurde im BGB in § 312d Abs. 4 Nr. 3
durch den Gesetzgeber festgelegt. Die TV Winner Verlagsgesellschaft mbH ist
daher nicht gesetzlich verpflichtet ein Widerrufsrecht zu gewähren, dennoch
hat jeder Kunde die Möglichkeit eingeräumt bekommen, seine Entscheidung
erneut zu überdenken. Hierfür ist ein Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt des Magazins eingerichtet worden.
 
tv winner

hallo

ich habe auch riesen ärger mit tv winner ,meine kosten beläufen sich schon
auf 100 euro die das inkassounternehmen von mir möchte ,was soll
ich tun ...????
 
tv-(witz)-winner

Also jetzt mal alle schön tief Luft holen und ganz langsam ausatmen
nichts wird so heis gegessen wie gekocht.
lass den Verein doch mit inkasso kommen, wie man weis hat es das, noch nicht gegeben und das wird es auch nicht.
Sammelt schön die Briefe von tv-witz und inkasso Billig(willig)
Denn zu einem Verfahren wird es nicht kommen.
Das haben schon andere versucht die sich nicht so Plump angestellt haben. 0:-)
jedoch nicht gleich in den Papierkorb damit.
Wir wollen doch was für die Nachwelt zu lachen. :D
 
Schnorschell, ganz schön vorschnell! Die Betroffenen wissen meist nicht weiter und kommen deshalb hier in das Forum. Deine Vermutung wurde hier schon öfter geäußert und ist sicher nicht ganz abwegig. Doch wenn denn TV-Tralla doch in die Register greifen sollte, dann will sich niemand den Schuh anziehen, eine voreilige Empfehlung gegeben zu haben.

Alles wissenswertes, das es derzeit dazu zu sagen gibt, steht schon hier im Forum - die Leute brauchen das nur noch zu lesen, wie auch "Der Jurist" schon zuvor gepostet hatte.

Die Hauptempfehlung dürfte wohl sein - nicht einschüchtern lassen! Und einen Tip hätte ich auch noch:
Gast schrieb:
TV-* schrieb:
Aus Sicherheitsgründen wird ebenfalls die von dem jeweiligen Provider vergebene IP-Adresse des Computers mitprotokolliert. Diese wird nur einmalig pro Einwahlvorgang im Internet vergeben und ist somit genau zurückverfolgbar.
Zurückverfolgbar für wen? TV-* ist dazu mEn nicht in der Lage. :wink:
 
...außerdem hat man danach noch lange nicht die gewünschte Auskunft über denjenigen, der tatsächlich die Tastatureingabe vorgenommen hatte und genau das müssen DIE nachweisen.

Erschwerend kommt für TV-* hinzu, dass sie erst per E-Mail, dann per Brief und letztlich über ein Inkassobüro versuchen an das Geld beim "Kunden" zu gelangen. In der Zwischenzeit und erst recht, bis deren Rechtsvertretung einen richterlichen Beschluss erwirken würde, ist die gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist für Verbindungsdaten beim Provider längst überschritten und somit wäre außer Spesen nichts gewesen.
Sowas bezeichnet man dann auch als erhöhtes Prozessausfallrisiko - die meisten Firmen, die ähnliche Geschäftsmodelle anbieten, verzichten nach den Rechungs- und Mahnorgien generell auf die weitere zivile Verfolgung der Forderung. Allerdings wird man in solchen Fällen als Betroffener nicht erwarten können, dass man auch noch eine abschließende Nachricht erhält - soweit geht die "Freundschaft" dann nun wirklich nicht.


Das ist meine persönliche Meinung. Ob diese Vermutung jedoch der Wahrheit entspricht, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. 8)
 
IP-Adresse usw.

Reducal schrieb:
...außerdem hat man danach noch lange nicht die gewünschte Auskunft über denjenigen, der tatsächlich die Tastatureingabe vorgenommen hatte und genau das müssen DIE nachweisen.

Eben! Der User, der den (angeblichen) Vertrag abgeschlossen hat, ist rechtlich massgebend, nicht die maschinelle Umgebung!
Wobei es aus Datenschutzgründen nahezu ausgeschlossen scheint, dass ein Gericht einen Beschluss zur Herausgabe der Internetverbindung eines Users beschliesst wegen einer solchen Lappalie.
Zumal mir, in meinem spezifischen Fall, von der Inkasso-Bude auch eine völlig verkehrte angebliche IP genannt wurde, mit der ich angeblich zum angegeben Datum gesurft sei. Kann ich leicht nachvollziehen, da mein Router die Connections loggt und auf Wunsch auch ausdruckt.
War aber auch so schon von vornherein klar, da meine angebliche Teilnahme am Gewinnspiel am 10.11.04 statgefunden haben soll, die Rechnung über das dabei abgeschlossene Abo aber schon vom 5.10.04, also über einen Monat vor der angeblichen Teilnahme, datiert.....
...können die bei TV-würg also hellsehen...???
Das aber nur nebenbei, ist allerdings ebenso bedenklich wie der Umstand, dass Rechnungsdatum und Poststempel des Umschlages eine Differenz von etlichen Tagen aufweisen, sodass ein, nach deren angeblich rechtsverbindlichen AGB, fristgerechter Widerruf gar nicht erfolgen kann.

Aber selbst wenn ein Vertrag, wie auch immer der zu werten wäre, via Internet zustande gekommen wäre, so heisst dass noch lange nicht, dass der auch tatsächlich von mir abgeschlossen wurde, da ja auch jemand anderes zum betreffenden Zeitpunkt an meinem Rechner gesessen haben könnte.

Dies alles müsste die fordende Stelle beweisen, wie die das anstellen wollten, bleibt allerdings ein Rätsel.
 
menno - und wie viel % der Rechnungsempfänger ist das bekannt? Na, aber freilich steht das hier als Deine Auffassung und wird wenigstens von einem Teil der Betroffenen gelesen ;)
 
Re: IP-Adresse usw.

Murphy schrieb:
Wobei es aus Datenschutzgründen nahezu ausgeschlossen scheint, dass ein Gericht einen Beschluss zur Herausgabe der Internetverbindung eines Users beschliesst ...
Zumindest hier liegste nicht richtig - Gerichte fassen derartige Beschlüsse, wenn der Antragsteller den Sachverhalt nur ordentlich formuliert. Aber ansonsten ist Deine Meinung schon Recht.

Hier im Forum sind so viele merkwürdige Sachverhalte aufgetaucht, dass ich zwischenzeitlich davon überzeugt bin, dass TV-* mindesten zwei Produkte auf dem Markt hat, die sich überschneiden:

1. eines, das ordentlich funktioniert und an den verfügbaren AGB ausgerichtet ist
2. ein weiteres, dass als Schattenprodukt bewertet werden kann.

Wie tatsächlich 2. funktioniert, wissen derzeit nur die Macher. Doch meine Vermutung ist dahingehend, dass einige User irgendwann mal mit dem Produkt konfrontiert werden, die IP festgestellt wird und außerdem die Einwahltelefonnummer (á la HAS GmbH). Dann geht das Verwirrspiel los und irgendwann steht auch noch irgendeine Adresse des Users und womöglich (aus evtl. div. Datenbankbeständen) auch z. B. das Geburtsdatum fest. Dann geht die Rechung raus und neben vielen AGBtreuen Verträgen gibt es eben auch noch die schattigen.

  • [Phantasiemodus off!]

...wäre aber mEn nichts neues aus dem Hause des rührigen Sachsen, J. K.!
 
Re: IP-Adresse usw.

Reducal schrieb:
Murphy schrieb:
Wobei es aus Datenschutzgründen nahezu ausgeschlossen scheint, dass ein Gericht einen Beschluss zur Herausgabe der Internetverbindung eines Users beschliesst ...
Zumindest hier liegste nicht richtig - Gerichte fassen derartige Beschlüsse, wenn der Antragsteller den Sachverhalt nur ordentlich formuliert. Aber ansonsten ist Deine Meinung schon Recht.

Nunja, selbst wenn das so wäre, bleibt immer noch die Beweispflicht des Fordernden, dass auch tatsächlich ich, da ja mein Name auf der "Rechnung" steht, den Vertrag geschlossen hätte, was schwer möglich sein dürfte, da ja, soweit mir bekannt, eine IP nicht Personen- sondern Netzwerkkarten-ID bezogen ist.... ;-)
Btw: ist es wirklich so einfach, per Gerichtsbeschluss einen ISP dazu zu bewegen, die geloggten Verbindungen herauszugeben, noch dazu an Dritte?
Wobei: auch noch im Vorwege, da mir die "Dame" von AdvoBeschiss diese angebliche IP ja beim meinem Anruf genannt hat?
Von meinem angeblichen Besuch auf der Seite, bei der ich an diesem dubiosen Gewinnspiel teilgenommen hätte, kann sie ja nicht sein, da ich, wie bereits erwähnt, nicht auf der Seite war.(dieser erste Besuch von mir auf der Seite fand erst statt, als ich nach Rechnungseingang aus Neugier auf die genannte HP surfte...)
 
Re: IP-Adresse usw.

Murphy schrieb:
Btw: ist es wirklich so einfach, per Gerichtsbeschluss einen ISP dazu zu bewegen, die geloggten Verbindungen herauszugeben, noch dazu an Dritte?
Nicht wirklich, da müssen schon etwas "gewichtigere" Gründe als die läppischen
behaupteten Zivilforderungen eines Inkassounternehmens vorgelegt werden.

Man möge mich korrigieren, aber wenn dann bitte mit konkreten Beispielen und nicht mit hypothetischen
Bangemachereien

j.
 
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