AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?
Ja?
Ich habe das nur von nem anderen User geschrieben. Mehr weiss ich nicht.
Gruss: a_s
Ja?
Ich habe das nur von nem anderen User geschrieben. Mehr weiss ich nicht.
Gruss: a_s
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Wembley schrieb:Moment. Damit kein Missverständnis entsteht: Dies galt sicher NICHT für tricky.at. Denn das mit tricky.at ging erst im Februar 2006 los.anonym_surfer schrieb:Wie hier schon auf vorherigen Seiten gesagt wurde, hat sich mal auch ein User bei denen angemeldet und bis zu 3 Mahnungen bekommen. Danach war ruhe. Und das alles geschah etwa vor einem Jahr.
Gruß
Wembley
muhkuh schrieb:Die Site vom Nachfolge "Inkassounternehmen" ist ja wohl das allerlächerlichste.
Auf die schnelle registriert und sogar in der Titelleiste ein Fehler drin. ([edit] - Finanzdienstelistungen)
schaun wa mal, was die noch wollen...
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40724 modinfo
Bis jetzt nicht aber am 8. Juni läuft die Zahlungsfrist bon BF aus und dann werde ich sehen.losti schrieb:Hallo!
Ich habe eigentlich gedacht das das Thema tricky für mich erledigt ist. Dem ist leider nicht so. Habe vor ein paar tagen ne Mail von son nem Inkasso Unternehmen bekommen. Betreff "1.Mahnung". Supi, dachte ich mir. Nicht schon wieder!!!Jetzt zu meiner frage: Hat einer von euch schon ne 2. oder sogar 3. Mahnung bekommen????
Mfg losti
Morgana, scheinbar kommt man mit dreist weiter. Be4stimmt gibt es welche die aus Angst bezahlt habe.Morgana schrieb:Was die wagen es wirklich mahnungen zu schicken?
Das finde ich schon dreist.
Morgana schrieb:Ja das denke ich mir auch, sonst würden die ja nicht auf die idee kommen. Hätte eine bekannte das forum nicht gefunden, ich hatte auch schiss. Und meine freundin. Vorallem der steckt ja noch woanders mit drin. WO die mich auch versucht haben zu linken. MIt Probenzauber.
sissi schrieb:hat dieser brief noch jemand bekommen um zu wissen, dass es kein standard brief ist, der automatisch raus geht!
Sehr geehrter Frau --------,
bei Ihrer Anmeldung wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: 17.03.1975
Sollte sich bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, daß
ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt
auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person
eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden
dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und
werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie
geltend machen.
Wir möchten Sie, in Ihrem Interesse bitten, den Betrag an das in der
Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Nur so können Sie weitere
Kosten vermeiden.
Hochachtungsvoll,
Ihr [.......] - Finance Team
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700Magicclan schrieb:Ich brauch ne antwort was machen wir alle ?