tricky.at - mp3-Player geschenkt?

AW: tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Ja die wurden ja auch gelöscht. Und das ist ja auch gut so. Warum macht ihr dann noch so einen Aufstand??
 
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nick-zug schrieb:
Ja die wurden ja auch gelöscht. Und das ist ja auch gut so. Warum macht ihr dann noch so einen Aufstand??
Weil Du anscheinend belehrungsresistent bist.
 
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Vielleicht ist es erstmal sinnvoll, diese Mail konkret anzuschauen!

1. Beim angegebenen Konto scheint es sich ume ein Privat-Konto zu handeln.
Eine Frima wie diejenige, die den geforderten Geldbetrag einziehen will, hätte eine andere Kontonummer.

2. Was ist diese Firma rechtlich gesehen? Überprüft dies einmal... noch Fragen?

3. Eine Firma, die keine konkreten Ansprechspersonen hat, ist für mich unglaubwürdig.

4. Eine Mahnung (zumindest die 2.) muss eingeschrieben erfolgen. Die Firma hat keine Bestätigung, dass wir überhaupt Kenntnis von dieser Mahnung haben. Also ist ein rechtlicher Schritt zunächst ausgeschlossen.

5. Falls sich die "Unternehmung" hinter Tricky.at sicher wäre, dass sie rechtmässig Anspruch auf dieses Geld hätten, würden sie konkrete, seriöse Inkasso-Unternehmungen dazu beauftragen. Und die Geschichte mit der ifv GmbH kennt ihr ja nun.

Ich habe die Firma gebeten, mir einen Ansprechspartner bekannt zu geben, und mir ebenfalls eine eingeschriebene Mahnung zuzusenden. Wird sie dies machen, hätte ich genaue Anhaltspunkte die ich gerne den Behörden weitergeben werde.... Ich glaube aber nicht an eine schriftliche Kommunikation auf postalischem Weg!

:wink:
 
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worldmiracles schrieb:
4. Eine Mahnung (zumindest die 2.) muss eingeschrieben erfolgen. Die Firma hat keine Bestätigung, dass wir überhaupt Kenntnis von dieser Mahnung haben. Also ist ein rechtlicher Schritt zunächst ausgeschlossen.
Was genau bringt Dich auf die Idee, dass es
  1. eine zweite Mahnung geben muß?
  2. diese auch noch eingeschrieben verschickt werden muß?
 
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Laut (Art. 14 OR; Art. 3 Abs. 2 VFFR; BGE 112 la 173) (Schw. Gesetz) muss ist a) das Betreibungsbegehren eigenhändig zu unterzeichnen

b) Hier ist die Forderungsurkunde und deren Datum anzugeben;

Eine Urkunde bedarf deren Schriftlichkeit.

Und wie kann bewiesen werden, dass ich Kenntnis über die Forderungsurkunde habe?
Alles Wissenswerte dazu auf www.schkg.ch (für alle die kein eigenes schriftliches Dokument zur Hand haben)
 
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ChrisBerlin schrieb:
Ich stimme dem Admin zu. Uns läuft vielleicht die galle über aber wir sollten doch anständig reden
Genau das ist der Punkt, danke!

Nur so ist nämlich ein produktiver Meinungsaustausch mit dem gewünschten Ergebnis möglich.
 
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worldmiracles schrieb:
Laut (Art. 14 OR; Art. 3 Abs. 2 VFFR; BGE 112 la 173) (Schw. Gesetz) muss ist a) das Betreibungsbegehren eigenhändig zu unterzeichnen

b) Hier ist die Forderungsurkunde und deren Datum anzugeben;

Eine Urkunde bedarf deren Schriftlichkeit.

Und wie kann bewiesen werden, dass ich Kenntnis über die Forderungsurkunde habe?
Alles Wissenswerte dazu auf www.schkg.ch (für alle die kein eigenes schriftliches Dokument zur Hand haben)
Gut. Das erklärt einiges.
Dummerweise treffen hier einige Länder mit verschiedenen Gesetzeslagen aufeinander und so ist es zumindest hilfreich dazuzusagen, welches Land gerade gemeint ist.
Für Deutschland wäre Deine Info nämlich nicht relevant.
 
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dvill schrieb:
nick-zug schrieb:
Habe zwar heute morgen dem Wirtshaus angerufen, und die haben mir bestätigt, dass Sie [...] nichts mit der Sache zu tun haben.
Die Familie tut mir leid.
Vor allem: Wenn die Hobby-Googlisten, zu denen ich mich auch zähle (!!!), ein wenig nach links und rechts schauen würden, hätten sie schon mehrfach gelesen, dass die arme Familie W* längst kontaktiert worden ist.
Das ist längst alles bekannt - fertig aus.
Mann, mann, Mann,... völlig unnötig, das...
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=149469#post149469

wenn du kannst, nick-zug, dann schreib mir ne PN mit deinen Infos. Vielleicht hat sie der, der sie evtl. verwenden kann, noch nicht gelesen. (Gilt auch für die, die's gelesen haben)
 
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Heiko schrieb:
Gut. Das erklärt einiges.
Dummerweise treffen hier einige Länder mit verschiedenen Gesetzeslagen aufeinander und so ist es zumindest hilfreich dazuzusagen, welches Land gerade gemeint ist.
Für Deutschland wäre Deine Info nämlich nicht relevant.
Ja das erschwert die ganze sache daß so viele Länder davon betroffen sind. Ob wir Interpol einschalten sollten?
 
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Hallo!
Ich habe eigentlich gedacht das das Thema tricky für mich erledigt ist. Dem ist leider nicht so. Habe vor ein paar tagen ne Mail von son nem Inkasso Unternehmen bekommen. Betreff "1.Mahnung". Supi, dachte ich mir. Nicht schon wieder!!! :( Jetzt zu meiner frage: Hat einer von euch schon ne 2. oder sogar 3. Mahnung bekommen????

Mfg losti
 
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ChrisBerlin schrieb:
Ja das erschwert die ganze sache daß so viele Länder davon betroffen sind. Ob wir Interpol einschalten sollten?
Nein, besser die CIA. ;-)
Im Ernst: Interpol ist eine Koordinierungs- und keine direkt arbeitende Ermittlungsstelle.
 
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Hi Leute,

der Eintrag auf der openBC Seite von dem Herrn B.. M.. ist auch mittlerweile gelöscht. Er versucht wohl seine Spurren zu verwischen.
 
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Hallo.

Ich verfolge diesen Thread jetzt schon ziemlich lange.
Ich gehöre ebenfalls zu denen die hier mit Mahnungen belästigt werden.

Ich habe den Fall mal einer Bekannten geschildert, die bei einem Rechtsanwalt arbeitet.
Sie meinte das hier eigentlich nichts zu befürchten sei.
Auf Anfragen ihrer bzw. meinerseits nimmt weder tricky noch dieses "Inkassobüro" aus der Schweiz Stellung.

Daher würde mich mal interessieren ob es hier jemanden gibt, gegen den tricky oder diese Firma aus der Schweiz, versucht hat vorzugehen, also mehr als diese [.........] Mahnungen.

Wort wegen rechtlicher Bedenken sicherheitshalber entfernt. MOD/BR
 
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Hallo Leute!
Ich habe nach nun nochmaliger Belästigung durch eine Inkassobüro-Fakemahnung ([edit] .-finance, die gibts ja nun nach o.g. Informationen nicht) bei der internetwache Brandenburg Anzeige gegen Herrn [ edit] erstattet, bzw. gegen Mobilepremium credits, das entscheidet die onlinestelle selbst. Dazu kann ich nur jedem raten, kostet nix, die Polizei bzw Staatsanwaltschaft muss sich kümmern, vor allem je mehr Anzeigen dieser [edit] eingehen.
Also, nix wie hin zur internetwache eures Bundeslandes.
Saih:sun:

persönliche Daten gelöscht und aus rechtlichen Gründen editiert
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40724
 
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anonym_surfer schrieb:
Wie hier schon auf vorherigen Seiten gesagt wurde, hat sich mal auch ein User bei denen angemeldet und bis zu 3 Mahnungen bekommen. Danach war ruhe. Und das alles geschah etwa vor einem Jahr.
Moment. Damit kein Missverständnis entsteht: Dies galt sicher NICHT für tricky.at. Denn das mit tricky.at ging erst im Februar 2006 los.

Gruß
Wembley
 
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