TOP-APPS24.com

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Hallo alle zusammen,
ich habe mir mal den Spaß erlaubt und den Inhalt der Mail und der anhängenden PDF-Datei kopiert (s.u.). In meinem Fall ist das keine "Rechnung", sondern eine "Angebot/Rechnung". Meine Interpretation: solange nichts bezahlt wird, ist es ein Angebot, sobald Geld fließt, eine Rechnung. Also nicht verwirren lasen und das gute Stück dahin befördern, wo es hingehört: ins Datennirwana.
Lauter Grüße aus Köln
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>>> Mailtext:
Hallo protomantis,
in dieser Email ist deine Rechnung im Anhang enthalten.
Wenn du diese Rechnung per Post erhalten willst, wende dich an den Support. Gegen einen Aufpreis von EUR 5 versenden wir diese per Post.
Falls Du die Anlage nicht öffnen kannst, hier die Daten der Überweisung.

Rechnungsbetrag: 96 Euro
Staschik UG
Kto: 0020013890
BLZ: 512 308 00
Bank: Wirecard Bank

Ihr top-apps24.com Team

>>> Rechnungstext:
Apps World Ltd. - Arcade Avenue 34 - N3 2JU London
an: protomantis

Angebot/Rechnung
Anmeldeseite: http://www.top-apps24.com
Rechnung: 220999 vom 15.Jan.2011
Reseller: 3625-0 ABR.
Anmeldung: Wap-Portal Online
IP-Nummer: Gespeichert
Produkt: APPs Download
Zugang: Web-Wap-SMS
Telefon: Anbieter 051116580027 - Mo - Fr von 15 - 18 Uhr
Top-Apps24 Zugang 8 Euro pro Monat x 12 Monate) auf top-apps24.com 96,00 Euro
Ihr persönliches Nutzerprofil wurden bei der Anmeldung gespeichert.
Gesamtkosten:96,00 Euro

Ab sofort kannst Du alle Apps auf dein Handy laden. Dein Passwort ist xxxxxxxx .
Deine Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf der gewünschten Laufzeit.
Bitte zahle 96,00 Euro innerhalb von 5 Tagen auf folgendes Konto ein:
Rainer Staschik UG - KontoNr: 0020013890 - Bankleitzahl: 512 308 00 - Bank: Wirecard Bank
 
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Mal so in den Raum gestellt;

wie wäre es denn wenn man den Hoster auf das Geschäftsgebahren seines Kunden informiert......????

Bei der Größe dieses Hosters, könnt ich mir schon vorstellen, das dieser den Stecker zieht...... wenn alle die hier so eine Mail(Rechnung) bekommen haben das machen........ am besten auch noch die Pressemitteilung des OLG Frankfurt mit dranhängen
 
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Hoster informieren ist grundsätzlich keine schlechte Idee. In diesem Fall halte ich das aber nicht für zielführend, denn hier ist sowohl der Domainregistrar als auch der Hoster ein Laden namens "Godaddy", das ist ein bekannter Spammerhafen und Schwarzhut. Godaddy ist dafür bekannt, sich auf Beschwerden taub zu stellen bzw. hinhaltend zu reagieren.
 
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der Hoster ein Laden namens "Godaddy", das ist ein bekannter Spammerhafen und Schwarzhut. Godaddy ist dafür bekannt, sich auf Beschwerden taub zu stellen bzw. hinhaltend zu reagieren.
Bei der Domain TOP-APPS24.com hast Du wohl recht. Ich bezog das aber auf Aka-Aka geposteten Link und in dem Whois steht einer der ganz großen Hoster in Deutschland.
 
Mogu Dienst

Anscheinend geht es nun im neuen Jahr, trotz schärferer Gesetze erst richtig los, da frage ich mich, für was sind die da, wenn nicht wirklich durchgegriffen wird.
Heute eine Mail bekommen von einem Moogu-dienst, weiß nicht ob es besser ist einen neuen Thread dafür zu eröffnen. Nun so sieht die Mail aus:

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E-Mail Moogu Dienst Systemnachricht

Ein Nutzer hat für Sie auf unserem System eine Nachricht hinterlassen.
Um es abrufen zu können bitten wir Sie auf unsere Homepage Moogu Dienst zu gehen.

Benutzer: [email protected]
Passwort: afa628....

Sie können aber auch direkt unter den angegebenen Link die Nachricht abrufen.
Moogu Dienst...........

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Support-Team
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Ist aber auch schon im Netz bekannt, aber anscheinend unter neuem Namen

Falls dies für hier interessant ist,anstonsten das Post löschen
 
AW: Mogu Dienst

Welche sollen das sein? :gruebel:
Na man liest das doch so, bin ja nicht dabei gewesen.:wall:

---------- Artikel hinzugefügt um 11:18:09 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 11:17:27 ----------

Die Bafin hat geantwortet, der Inhalt:

Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich bereits vor einiger Zeit verschiedene Kreditinstitute um eine Stellungnahme gebeten.
Einige Banken haben mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen durch Gerichtsurteile dazu verpflichtet wurden, die hier in Rede stehenden Girokonten fortzuführen.
Andere Kreditinstitute haben die Zusammenarbeit mit nach ihrer Ansicht unseriösen Kunden umgehend beendet, ohne dass eine Gegenreaktion erfolgte.
Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt werde ich im Rahmen der laufenden Aufsicht gerne berücksichtigen.
Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich Sie über das Ergebnis meiner Ermittlungen nicht informieren darf, da ich nach §11 FinDAG i.V.m. §9 KWG zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.

Allgemeine Hinweise und Verhaltensempfehlungen erhalten Sie im Internet auf nachstehenden Seiten.

http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Kostenfallen_im_Internet_1mj.html

http://www.vzbv.de/go/presse/1361/8/97/index.html

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abofallen-im-Internet-Niemand-muss-zahlen-4149024-4149029/
[FONT=Calibri, sans-serif] [/FONT]

---------- Artikel hinzugefügt um 11:23:11 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 11:18:09 ----------

Wieso wurde mein letzter Post angehängt an die Moogu Sache
??

Also hier nochmal die Antwort von der Bafin :
Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich bereits vor einiger Zeit verschiedene Kreditinstitute um eine Stellungnahme gebeten.
Einige Banken haben mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen durch Gerichtsurteile dazu verpflichtet wurden, die hier in Rede stehenden Girokonten fortzuführen.
Andere Kreditinstitute haben die Zusammenarbeit mit nach ihrer Ansicht unseriösen Kunden umgehend beendet, ohne dass eine Gegenreaktion erfolgte.
Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt werde ich im Rahmen der laufenden Aufsicht gerne berücksichtigen.
Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich Sie über das Ergebnis meiner Ermittlungen nicht informieren darf, da ich nach §11 FinDAG i.V.m. §9 KWG zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.

Allgemeine Hinweise und Verhaltensempfehlungen erhalten Sie im Internet auf nachstehenden Seiten.

http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Kostenfallen_im_Internet_1mj.html

http://www.vzbv.de/go/presse/1361/8/97/index.html

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abofallen-im-Internet-Niemand-muss-zahlen-4149024-4149029/
[FONT=Calibri, sans-serif] [/FONT]
 
AW: TOP-APPS24.com

das es neue Gesetze seit Anfang des Jahres geben soll, in der Richtung von Computerbetrug. .
Gibt es nicht.- Es wird darüber gelabert, wie so oft in der Politik und was vorgeschlagen wird
( wie die schwachsinnige "Buttonlösung" ) ist heiße Luft wie meist bei Dingen von denen
jedes Kid mehr Ahnung hat als Minister und Politiker
 
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Gibt es nicht.- Es wird darüber gelabert, wie so oft in der Politik und was vorgeschlagen wird
( wie die schwachsinnige "Buttonlösung" ) ist heiße Luft wie meist bei Dingen von denen
jedes Kid mehr Ahnung hat als Minister und Politiker
Danke, das wußte ich nicht, denn was soll man dann noch glauben. Nun es stand halt so in den Medien.
Nur frage ich mich, warum ich wegen so einer, eigentlich beiläufigen Äußerung angegriffen werde, wer kennt dann alle Gesetzestexte auswendig.
Wollte eigentlich nur Begebenheiten hier mit rein bringen, die auch andere Ratsuchende interessieren könnten. Aber unter diesen Umständen verzichte ich lieber darauf.
Möchte mich bei den Mods und einigen der User hier für viel Verständnis und Rat im letzten Jahr bedanken. Die, die ich meine wissen es auch sicher.
Wünsche noch eine gute Zeit
 
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